Klimafinanzierung aus Mitteln für die Entwicklungszusammenarbeit?

ShortId
16.3027
Id
20163027
Updated
14.11.2025 07:00
Language
de
Title
Klimafinanzierung aus Mitteln für die Entwicklungszusammenarbeit?
AdditionalIndexing
52;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In seiner Stellungnahme vom 19. August 2015 zum inzwischen überwiesenen Postulat der APK-N 15.3798, "Internationale Klimafinanzierung", hat der Bundesrat die Bereitschaft der Schweiz festgehalten, einen fairen Anteil an die von den Industrieländern für Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zugesagten 100 Milliarden Dollar pro Jahr ab 2020 zu leisten. Im Bericht zur Erfüllung des Postulates wird der Bundesrat Auskunft darüber geben, zu welchen Beiträgen an die internationale Klimafinanzierung die Schweiz ab 2020 verpflichtet werden könnte und wie diese zu finanzieren wären. Darin sollen ebenfalls Optionen der Finanzierung dargestellt werden, einschliesslich verursachergerechter und innovativer Finanzierungsmöglichkeiten.</p><p>Neben der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln existiert auch diejenige aus privaten Quellen. In der OECD sind zurzeit methodologische Arbeiten im Gange, um auch private Beiträge an die internationale Klimafinanzierung zu quantifizieren und auszuweisen.</p><p>2. In ihrer internationalen Zusammenarbeit engagiert sich die Schweiz in der Bekämpfung der Ursachen des Klimawandels sowie in der Anpassung an dessen Folgen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Auswirkungen des Klimawandels ohne wirksame Gegenmassnahmen zu steigender Armut und vermehrten Migrationsbewegungen führen können sowie bereits erreichte Fortschritte in der Armutsreduktion gefährden. Die in diesem Rahmen durch die Schweiz finanzierten klimarelevanten Projekte leisten damit auch einen entwicklungspolitischen Beitrag. Die internationale Erfahrung zeigt überdies klar, dass Klimaprojekte in Entwicklungsländern neben positiven Effekten für das globale Klima auch lokale Entwicklungsvorteile generieren müssen, um erfolgreich zu sein. Auch die Agenda 2030 der Uno anerkennt, dass Klima ein wichtiger Faktor einer nachhaltigen Entwicklung ist. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass der aktuelle Einsatz von Mitteln der internationalen Zusammenarbeit, wie er auch in der neuen Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) vorgesehen ist, dem Geist des Parlamentsbeschlusses zur Erhöhung der internationalen Zusammenarbeit entspricht.</p><p>In der internationalen Praxis rechnen alle OECD-Staaten ihre Finanzierung für Klimamassnahmen aus öffentlichen Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit an. Grundlage für die Berechnungen ist das vom Entwicklungsausschuss der OECD festgelegte sogenannte Rio-Marker-System für Klimafinanzierung. Danach gelten als internationale Klimafinanzierung Beiträge an bilaterale Projekte der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit oder Beiträge an multilaterale Organisationen und Fonds. Durch den Entscheid, die APD auf 0,5 Prozent des BNE anzuheben, war die Schweiz imstande, ihre Klimafinanzierung zu erhöhen, zum Beispiel durch den Beitrag von 100 Millionen US-Dollar an den Green Climate Fund, welcher im Rahmen der Deza-Budgets bereitgestellt wurde.</p><p>3. In der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 wird von einer APD-Quote von 0,48 Prozent ausgegangen. Es handelt sich dabei um einen Richtwert, der von den Fluktuationen des BNE und anderen Komponenten der APD abhängt, namentlich von den Asylkosten. Für den Zeitraum 2017-2020 sind jährlich rund 300 Millionen Franken für Massnahmen zur Eindämmung des Klimawandels vorgesehen, das entspricht rund 12,5 Prozent der gesamten Mittel der internationalen Zusammenarbeit im entsprechenden Zeitraum. Was die zusätzliche Finanzierung betrifft, wird der Bundesrat die Frage der neuen und zusätzlichen Finanzierungsinstrumente wie oben erwähnt in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 15.3798 darlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In seiner Stellungnahme zum Postulat 15.3798 hält der Bundesrat fest, dass die Schweiz einen fairen Anteil an die Kosten der Entwicklungsländer zur Emissionsreduktion und Anpassung an den Klimawandel leisten muss. In seiner Antwort auf die Interpellation 15.3990 anerkennt er, dass dieser Beitrag zurzeit der öffentlichen Entwicklungshilfe ("aide publique au développement", APD) angerechnet bzw. bei den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit kompensiert wird, aber dass bis 2020 auch verursachergerechte und innovative Finanzierungsquellen erschlossen werden müssen. Den aktuellen Einsatz von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit für die internationale Klimafinanzierung begründet er damit, dass es sich dabei bereits um "zusätzliche" Mittel handle, die aus der Aufstockung der APD auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) resultierten. Dazu stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Im geplanten Klima- und Energielenkungssystem (Kels) verzichtet der Bundesrat auf eine Teilzweckbindung, obwohl das Kels sonst zur verursachergerechten internationalen Klimafinanzierung beitragen könnte. Welche alternativen verursachergerechten und innovativen Finanzierungsquellen sind vorgesehen, welche nicht die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit für die Armutsbekämpfung belasten?</p><p>2. Inwiefern ist der Bundesrat der Ansicht, dass der aktuelle Einsatz von Mitteln der APD für die internationale Klimafinanzierung dem Geist des Parlamentsbeschlusses entspricht, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit bis 2015 auf 0,5 Prozent zu erhöhen? Dient Klimafinanzierung tatsächlich in erster Linie der Bekämpfung bereits bestehender Armut?</p><p>3. Welche Implikationen hat es für die Klimafinanzierung, dass im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 im Aufgabenbereich Internationale Zusammenarbeit Kürzungen vorgesehen sind, die APD bis 2020 auf 0,48 Prozent des BNE absinken soll und die als APD ausgewiesene Klimafinanzierung nicht mehr als "zusätzlich" gelten kann? Welche Massnahmen im Bereich der internationalen Klimafinanzierung sieht der Bundesrat vor, die nicht die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit belasten und tatsächlich als zusätzliche Finanzierung gelten können?</p>
  • Klimafinanzierung aus Mitteln für die Entwicklungszusammenarbeit?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In seiner Stellungnahme vom 19. August 2015 zum inzwischen überwiesenen Postulat der APK-N 15.3798, "Internationale Klimafinanzierung", hat der Bundesrat die Bereitschaft der Schweiz festgehalten, einen fairen Anteil an die von den Industrieländern für Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zugesagten 100 Milliarden Dollar pro Jahr ab 2020 zu leisten. Im Bericht zur Erfüllung des Postulates wird der Bundesrat Auskunft darüber geben, zu welchen Beiträgen an die internationale Klimafinanzierung die Schweiz ab 2020 verpflichtet werden könnte und wie diese zu finanzieren wären. Darin sollen ebenfalls Optionen der Finanzierung dargestellt werden, einschliesslich verursachergerechter und innovativer Finanzierungsmöglichkeiten.</p><p>Neben der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln existiert auch diejenige aus privaten Quellen. In der OECD sind zurzeit methodologische Arbeiten im Gange, um auch private Beiträge an die internationale Klimafinanzierung zu quantifizieren und auszuweisen.</p><p>2. In ihrer internationalen Zusammenarbeit engagiert sich die Schweiz in der Bekämpfung der Ursachen des Klimawandels sowie in der Anpassung an dessen Folgen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Auswirkungen des Klimawandels ohne wirksame Gegenmassnahmen zu steigender Armut und vermehrten Migrationsbewegungen führen können sowie bereits erreichte Fortschritte in der Armutsreduktion gefährden. Die in diesem Rahmen durch die Schweiz finanzierten klimarelevanten Projekte leisten damit auch einen entwicklungspolitischen Beitrag. Die internationale Erfahrung zeigt überdies klar, dass Klimaprojekte in Entwicklungsländern neben positiven Effekten für das globale Klima auch lokale Entwicklungsvorteile generieren müssen, um erfolgreich zu sein. Auch die Agenda 2030 der Uno anerkennt, dass Klima ein wichtiger Faktor einer nachhaltigen Entwicklung ist. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass der aktuelle Einsatz von Mitteln der internationalen Zusammenarbeit, wie er auch in der neuen Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) vorgesehen ist, dem Geist des Parlamentsbeschlusses zur Erhöhung der internationalen Zusammenarbeit entspricht.</p><p>In der internationalen Praxis rechnen alle OECD-Staaten ihre Finanzierung für Klimamassnahmen aus öffentlichen Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit an. Grundlage für die Berechnungen ist das vom Entwicklungsausschuss der OECD festgelegte sogenannte Rio-Marker-System für Klimafinanzierung. Danach gelten als internationale Klimafinanzierung Beiträge an bilaterale Projekte der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit oder Beiträge an multilaterale Organisationen und Fonds. Durch den Entscheid, die APD auf 0,5 Prozent des BNE anzuheben, war die Schweiz imstande, ihre Klimafinanzierung zu erhöhen, zum Beispiel durch den Beitrag von 100 Millionen US-Dollar an den Green Climate Fund, welcher im Rahmen der Deza-Budgets bereitgestellt wurde.</p><p>3. In der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 wird von einer APD-Quote von 0,48 Prozent ausgegangen. Es handelt sich dabei um einen Richtwert, der von den Fluktuationen des BNE und anderen Komponenten der APD abhängt, namentlich von den Asylkosten. Für den Zeitraum 2017-2020 sind jährlich rund 300 Millionen Franken für Massnahmen zur Eindämmung des Klimawandels vorgesehen, das entspricht rund 12,5 Prozent der gesamten Mittel der internationalen Zusammenarbeit im entsprechenden Zeitraum. Was die zusätzliche Finanzierung betrifft, wird der Bundesrat die Frage der neuen und zusätzlichen Finanzierungsinstrumente wie oben erwähnt in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 15.3798 darlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In seiner Stellungnahme zum Postulat 15.3798 hält der Bundesrat fest, dass die Schweiz einen fairen Anteil an die Kosten der Entwicklungsländer zur Emissionsreduktion und Anpassung an den Klimawandel leisten muss. In seiner Antwort auf die Interpellation 15.3990 anerkennt er, dass dieser Beitrag zurzeit der öffentlichen Entwicklungshilfe ("aide publique au développement", APD) angerechnet bzw. bei den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit kompensiert wird, aber dass bis 2020 auch verursachergerechte und innovative Finanzierungsquellen erschlossen werden müssen. Den aktuellen Einsatz von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit für die internationale Klimafinanzierung begründet er damit, dass es sich dabei bereits um "zusätzliche" Mittel handle, die aus der Aufstockung der APD auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) resultierten. Dazu stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Im geplanten Klima- und Energielenkungssystem (Kels) verzichtet der Bundesrat auf eine Teilzweckbindung, obwohl das Kels sonst zur verursachergerechten internationalen Klimafinanzierung beitragen könnte. Welche alternativen verursachergerechten und innovativen Finanzierungsquellen sind vorgesehen, welche nicht die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit für die Armutsbekämpfung belasten?</p><p>2. Inwiefern ist der Bundesrat der Ansicht, dass der aktuelle Einsatz von Mitteln der APD für die internationale Klimafinanzierung dem Geist des Parlamentsbeschlusses entspricht, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit bis 2015 auf 0,5 Prozent zu erhöhen? Dient Klimafinanzierung tatsächlich in erster Linie der Bekämpfung bereits bestehender Armut?</p><p>3. Welche Implikationen hat es für die Klimafinanzierung, dass im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 im Aufgabenbereich Internationale Zusammenarbeit Kürzungen vorgesehen sind, die APD bis 2020 auf 0,48 Prozent des BNE absinken soll und die als APD ausgewiesene Klimafinanzierung nicht mehr als "zusätzlich" gelten kann? Welche Massnahmen im Bereich der internationalen Klimafinanzierung sieht der Bundesrat vor, die nicht die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit belasten und tatsächlich als zusätzliche Finanzierung gelten können?</p>
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