Übermässige Anrechnung von Asylausgaben an die Entwicklungszusammenarbeit?

ShortId
16.3028
Id
20163028
Updated
28.07.2023 05:40
Language
de
Title
Übermässige Anrechnung von Asylausgaben an die Entwicklungszusammenarbeit?
AdditionalIndexing
08;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweiz weist im Vergleich mit anderen Staaten einen relativ hohen Anteil an Asylkosten als APD auf; im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2015 lag er bei 16 Prozent. Der im Vergleich zu anderen Staaten hohe Anteil Asylkosten ist hauptsächlich mit dem vergleichsweise hohen Kostenniveau und mit der in diesem Zeitraum verhältnismässig hohen Anzahl von Asylsuchenden erklärbar. Die Schweiz nutzt ihren Spielraum bei der Berechnung aus. Die Schweiz rechnet im ersten Jahr sowohl die Kosten für den Aufenthalt von Asylsuchenden an, bevor diese einen Entscheid zu ihrem Gesuch erhalten haben, als auch die Kosten, die nach dem Entscheid anfallen. Ausserdem berücksichtigt die Schweiz auch Aufenthaltskosten im ersten Jahr für Flüchtlinge, die aufgrund der Zuteilung via Kontingente in die Schweiz kommen. Die Anrechnung von Asylkosten an die APD-Quote durch die Schweiz ist im Einklang mit den Richtlinien des DAC, welche einen gewissen Spielraum belässt. Andere Staaten sind bei der Anrechnung der Asylkosten restriktiver.</p><p>2. Das DAC beschloss 1988 erstmals, die Kosten für Flüchtlinge aus Entwicklungsländern während des ersten Aufenthaltsjahrs im OECD-Land als APD zu verrechnen. Die meisten Mitgliedstaaten rechnen ihre Kosten für Flüchtlinge zur APD, wobei sich die Definitionen des Flüchtlingsstatus von Land zu Land unterscheiden. Angesichts der Zunahme der Länder, die diese Kosten anrechnen, entschied die Schweiz, ab 1998 die Aufenthaltskosten für anerkannte Flüchtlinge und ab 2004 zusätzlich die Aufenthaltskosten für Asylsuchende als APD auszuweisen. Die Anrechnung von Asylkosten als APD wird international diskutiert. Das DAC hat Schritte eingeleitet, um die Praktiken der Geberländer zu harmonisieren. Die neuen Richtlinien sollen 2017 verabschiedet werden. Die Berechnung der APD der Schweiz wird deshalb zurzeit überprüft und gegebenenfalls entsprechend angepasst.</p><p>3. Für 2015 liegt die provisorische APD-Quote der Schweiz bei 0,52 Prozent (Italien: 0,21 Prozent; Niederlande: 0,71 Prozent; Schweden 1,4 Prozent). Ohne Asylausgaben würde sie 0,45 Prozent betragen. Trotz Aufnahme einer grossen Zahl von Flüchtlingen und entsprechend stark gestiegener Asylkosten haben mehrere Länder, auch nach deren Abzug ihre Ausgaben für die internationale Zusammenarbeit erhöht, darunter auch die Schweiz. Das ist insbesondere bei den von der Interpellantin aufgeführten Ländern der Fall: Italien mit einer APD-Quote ohne Asylkosten von 0,16 Prozent (2014: 0,15 Prozent), der Niederlande mit 0,59 Prozent (2014: 0,53 Prozent) und Schweden mit 0,93 Prozent (2014: 0,90 Prozent).</p><p>4. Die Schätzung der APD-Quote von 0,48 Prozent entspricht einem Durchschnittwert für den Zeitraum 2017 bis 2020. Ohne Asylausgaben würde sich die APD-Quote der Schweiz von 2017 bis 2020 voraussichtlich zwischen 0,41 und 0,42 Prozent bewegen. Die APD-Quote ist nebst der volatilen Anzahl von Asylgesuchen von weiteren nicht steuerbaren Einflussfaktoren abhängig (Entwicklung des BNE, APD der Kantone und Gemeinden, Investitionen und Rückflüsse SIFEM), welche von Jahr zu Jahr stark schwanken können.</p><p>5. Die APD-Quote ist keine Steuergrösse, sondern eine Messgrösse, die nach Jahresabschluss ausgewiesen wird. Das Ziel der Richtlinien des DAC besteht darin, die Anstrengungen der Geberländer vergleichbar zu machen. Aus diesem Grund sind darin einheitliche und nachvollziehbare Kriterien formuliert, nach welchen die APD von den Ländern gemeldet werden sollte. Der Bundesrat hat das EDA (Deza), in Zusammenarbeit mit dem EJPD (SEM) und dem EFD (EFV) beauftragt, die Kosten von Asylsuchenden im ersten Jahr ihres Aufenthalts, welche der APD angerechnet werden können, bis im Oktober 2016 genauer zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Parlament beschloss 2011, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit (aide publique au développement; APD) bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Die Schweiz erreichte die 0,5 Prozent-Quote zwar bereits 2014, dies aber nur deshalb, weil sie die Ausgaben für Asylsuchende während des ersten Aufenthaltsjahrs in unserem Land ebenfalls der APD anrechnet. 2014 machten diese 13,7 Prozent des Betrages aus, den die Schweiz als APD auswies. Im Durchschnitt der Geberländer im OECD-Entwicklungsausschuss DAC betrug dieser Anteil nur 4,8 Prozent, wobei sechs Länder gänzlich auf eine Anrechnung von Asylausgaben an die APD verzichten. Angesichts der tendenziell steigenden Asylkosten stellen sich dazu folgende Fragen:</p><p>1. Woraus ergibt sich der überdurchschnittliche hohe Asylkostenanteil an der von der Schweiz ausgewiesenen APD? Welche Rolle spielt die tatsächliche Höhe dieser Kosten im Vergleich zum Umstand, dass sich die Schweiz diese vollumfänglich an die APD anrechnen lässt, während andere Länder Asylausgaben gar nicht oder nur teilweise als APD ausweisen?</p><p>2. Asylkosten können unterschiedlich stichhaltig als Nutzen für die Entwicklungsziele der Armutsbekämpfung begründet werden. Wie beurteilt der Bundesrat deren Bewertung als Entwicklungsausgaben und deren Nutzen für die Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern?</p><p>3. Wie hoch wäre die APD-Quote (in Prozenten des BNE) der Schweiz ohne die Anrechnung von Asylausgaben? Wie hoch wäre sie in Ländern, deren APD ebenfalls einen hohen Anteil von Asylausgaben umfasst (Italien, Niederlande, Schweden)?</p><p>4. Das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 sieht gemäss den Vernehmlassungsunterlagen des Bundesrates vor, dass die APD-Quote der Schweiz bis 2020 auf 0,48 Prozent des BNE sinken soll. Wie hoch würde diese Quote ohne Anrechnung der Asylausgaben ausfallen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, angesichts der vermutlich steigenden Asylausgaben eine Obergrenze für deren Anrechnung festzulegen oder zukünftig nur jene Ausgaben als APD auszuweisen, die einen direkten Nutzen für die Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern haben?</p>
  • Übermässige Anrechnung von Asylausgaben an die Entwicklungszusammenarbeit?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweiz weist im Vergleich mit anderen Staaten einen relativ hohen Anteil an Asylkosten als APD auf; im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2015 lag er bei 16 Prozent. Der im Vergleich zu anderen Staaten hohe Anteil Asylkosten ist hauptsächlich mit dem vergleichsweise hohen Kostenniveau und mit der in diesem Zeitraum verhältnismässig hohen Anzahl von Asylsuchenden erklärbar. Die Schweiz nutzt ihren Spielraum bei der Berechnung aus. Die Schweiz rechnet im ersten Jahr sowohl die Kosten für den Aufenthalt von Asylsuchenden an, bevor diese einen Entscheid zu ihrem Gesuch erhalten haben, als auch die Kosten, die nach dem Entscheid anfallen. Ausserdem berücksichtigt die Schweiz auch Aufenthaltskosten im ersten Jahr für Flüchtlinge, die aufgrund der Zuteilung via Kontingente in die Schweiz kommen. Die Anrechnung von Asylkosten an die APD-Quote durch die Schweiz ist im Einklang mit den Richtlinien des DAC, welche einen gewissen Spielraum belässt. Andere Staaten sind bei der Anrechnung der Asylkosten restriktiver.</p><p>2. Das DAC beschloss 1988 erstmals, die Kosten für Flüchtlinge aus Entwicklungsländern während des ersten Aufenthaltsjahrs im OECD-Land als APD zu verrechnen. Die meisten Mitgliedstaaten rechnen ihre Kosten für Flüchtlinge zur APD, wobei sich die Definitionen des Flüchtlingsstatus von Land zu Land unterscheiden. Angesichts der Zunahme der Länder, die diese Kosten anrechnen, entschied die Schweiz, ab 1998 die Aufenthaltskosten für anerkannte Flüchtlinge und ab 2004 zusätzlich die Aufenthaltskosten für Asylsuchende als APD auszuweisen. Die Anrechnung von Asylkosten als APD wird international diskutiert. Das DAC hat Schritte eingeleitet, um die Praktiken der Geberländer zu harmonisieren. Die neuen Richtlinien sollen 2017 verabschiedet werden. Die Berechnung der APD der Schweiz wird deshalb zurzeit überprüft und gegebenenfalls entsprechend angepasst.</p><p>3. Für 2015 liegt die provisorische APD-Quote der Schweiz bei 0,52 Prozent (Italien: 0,21 Prozent; Niederlande: 0,71 Prozent; Schweden 1,4 Prozent). Ohne Asylausgaben würde sie 0,45 Prozent betragen. Trotz Aufnahme einer grossen Zahl von Flüchtlingen und entsprechend stark gestiegener Asylkosten haben mehrere Länder, auch nach deren Abzug ihre Ausgaben für die internationale Zusammenarbeit erhöht, darunter auch die Schweiz. Das ist insbesondere bei den von der Interpellantin aufgeführten Ländern der Fall: Italien mit einer APD-Quote ohne Asylkosten von 0,16 Prozent (2014: 0,15 Prozent), der Niederlande mit 0,59 Prozent (2014: 0,53 Prozent) und Schweden mit 0,93 Prozent (2014: 0,90 Prozent).</p><p>4. Die Schätzung der APD-Quote von 0,48 Prozent entspricht einem Durchschnittwert für den Zeitraum 2017 bis 2020. Ohne Asylausgaben würde sich die APD-Quote der Schweiz von 2017 bis 2020 voraussichtlich zwischen 0,41 und 0,42 Prozent bewegen. Die APD-Quote ist nebst der volatilen Anzahl von Asylgesuchen von weiteren nicht steuerbaren Einflussfaktoren abhängig (Entwicklung des BNE, APD der Kantone und Gemeinden, Investitionen und Rückflüsse SIFEM), welche von Jahr zu Jahr stark schwanken können.</p><p>5. Die APD-Quote ist keine Steuergrösse, sondern eine Messgrösse, die nach Jahresabschluss ausgewiesen wird. Das Ziel der Richtlinien des DAC besteht darin, die Anstrengungen der Geberländer vergleichbar zu machen. Aus diesem Grund sind darin einheitliche und nachvollziehbare Kriterien formuliert, nach welchen die APD von den Ländern gemeldet werden sollte. Der Bundesrat hat das EDA (Deza), in Zusammenarbeit mit dem EJPD (SEM) und dem EFD (EFV) beauftragt, die Kosten von Asylsuchenden im ersten Jahr ihres Aufenthalts, welche der APD angerechnet werden können, bis im Oktober 2016 genauer zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Parlament beschloss 2011, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit (aide publique au développement; APD) bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Die Schweiz erreichte die 0,5 Prozent-Quote zwar bereits 2014, dies aber nur deshalb, weil sie die Ausgaben für Asylsuchende während des ersten Aufenthaltsjahrs in unserem Land ebenfalls der APD anrechnet. 2014 machten diese 13,7 Prozent des Betrages aus, den die Schweiz als APD auswies. Im Durchschnitt der Geberländer im OECD-Entwicklungsausschuss DAC betrug dieser Anteil nur 4,8 Prozent, wobei sechs Länder gänzlich auf eine Anrechnung von Asylausgaben an die APD verzichten. Angesichts der tendenziell steigenden Asylkosten stellen sich dazu folgende Fragen:</p><p>1. Woraus ergibt sich der überdurchschnittliche hohe Asylkostenanteil an der von der Schweiz ausgewiesenen APD? Welche Rolle spielt die tatsächliche Höhe dieser Kosten im Vergleich zum Umstand, dass sich die Schweiz diese vollumfänglich an die APD anrechnen lässt, während andere Länder Asylausgaben gar nicht oder nur teilweise als APD ausweisen?</p><p>2. Asylkosten können unterschiedlich stichhaltig als Nutzen für die Entwicklungsziele der Armutsbekämpfung begründet werden. Wie beurteilt der Bundesrat deren Bewertung als Entwicklungsausgaben und deren Nutzen für die Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern?</p><p>3. Wie hoch wäre die APD-Quote (in Prozenten des BNE) der Schweiz ohne die Anrechnung von Asylausgaben? Wie hoch wäre sie in Ländern, deren APD ebenfalls einen hohen Anteil von Asylausgaben umfasst (Italien, Niederlande, Schweden)?</p><p>4. Das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 sieht gemäss den Vernehmlassungsunterlagen des Bundesrates vor, dass die APD-Quote der Schweiz bis 2020 auf 0,48 Prozent des BNE sinken soll. Wie hoch würde diese Quote ohne Anrechnung der Asylausgaben ausfallen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, angesichts der vermutlich steigenden Asylausgaben eine Obergrenze für deren Anrechnung festzulegen oder zukünftig nur jene Ausgaben als APD auszuweisen, die einen direkten Nutzen für die Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern haben?</p>
    • Übermässige Anrechnung von Asylausgaben an die Entwicklungszusammenarbeit?

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