Fragwürdiger Plutoniumexport in die USA

ShortId
16.3033
Id
20163033
Updated
28.07.2023 05:36
Language
de
Title
Fragwürdiger Plutoniumexport in die USA
AdditionalIndexing
66;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das hier thematisierte Plutonium stammt aus Brennstäben des Diorit, die zwischen 1966 und 1973 in Belgien und Frankreich wiederaufgearbeitet und in Form von pulverförmigem Plutonium in die Schweiz zurückgeschickt wurden. Es ist in diesem Zustand, in dem es gelagert wurde, nicht waffenfähig, könnte aber mit massivem technischem Aufwand waffenfähig umgewandelt werden. Das Material steht in keinem Zusammenhang mit dem zitierten Atomwaffenprogramm. Es sollte im ehemaligen Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung (EIR) zur Entwicklung einer neuen Generation von Brennelementen für Kernkraftwerke verwendet werden. Es wurde jedoch wegen der Zurückstellung der Reaktorprojekte nie in einem Reaktor abgebrannt, sondern seit Jahrzehnten auf dem heutigen Gelände des Paul-Scherrer-Institutes in Tresoren unter national und international geltenden Sicherheitsmassnahmen gelagert.</p><p>2. Das Plutonium stand von 1966 bis 1978 national und seit Inkrafttreten des Safeguardsabkommens zwischen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) und der Schweiz im Jahre 1978 bis zum Abtransport unter der lückenlosen Aufsicht durch die IAEA und das Bundesamt für Energie.</p><p>3. In der Anfrage 15.1085 ging es nicht um das Plutonium des Bundes, sondern um Plutonium aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen der Schweizer Kernkraftwerke. Weitere Plutoniumlagerbestände gibt es keine.</p><p>4. Die Überführung des Plutoniums in die USA erfolgte auf der Basis des 1997 abgeschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur friedlichen Nutzung der Kernenergie (SR 0.732.933.62). Artikel 3 dieses Abkommens legt explizit die ausschliesslich friedliche Nutzung des Materials fest. Jegliche militärische Nutzung ist ausgeschlossen.</p><p>5./6. Die Kosten, um das Material in einen sicheren transportfähigen Zustand zu bringen und in die USA zu überführen, beliefen sich auf 8 Millionen Franken. Zusätzlich bezahlte die Schweiz 2 Millionen Franken für den administrativen und logistischen Aufwand der amerikanischen Behörden. Das Plutonium wird in den USA, in deren Besitz es mit dem Transport übergegangen ist, in einer Kernanlage unter Aufsicht des Department of Energy sicher gelagert. Das Wiedereinbringen des Materials in den Brennstoffzyklus ist derzeit wirtschaftlich nicht interessant, während die Verwendung zu militärischen Zwecken aufgrund des erwähnten Abkommens nicht zulässig ist und ausgeschlossen werden kann. Zusätzlich zu den genannten 2 Millionen Franken wurden gegenüber den USA keine Verpflichtungen eingegangen.</p><p>7. Beim Plutonium des Bundes handelte es sich nicht um radioaktiven Abfall, sondern um reines Kernmaterial; es kann daher nicht in einem zukünftigen Tiefenlager entsorgt werden, da ein Tiefenlager nur zur Lagerung von radioaktiven Abfällen vorgesehen ist. Zudem stand der Grundsatz der Entsorgung der radioaktiven Abfälle im Inland (Art. 34 Abs. 4 KEG; SR 732.1) der Ausfuhr des Plutoniums als Kernbrennstoff nicht im Weg.</p><p>8. Im Hinblick auf die Entwicklung einer neuen Generation von Brennelementtypen für Kernkraftwerke wurde dem Plutonium Uran beigemischt. Das Material wurde in oxidierter Form transportiert. Gemische aus Uranoxid und Plutoniumoxid werden als Mischoxide, abgekürzt MOX, bezeichnet. Die genaue Zusammensetzung sowie Absender und Empfänger waren allen in den Transport und Empfang des Materials involvierten in- und ausländischen Behörden bekannt. Die Entscheidung, was wie in amtlichen Veröffentlichungen steht, obliegt den zuständigen nationalen Behörden, in diesem Falle den Behörden in Deutschland.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat und das Bundesamt für Energie erteilten die Bewilligung und Freigabe von 20 Kilogramm Plutonium, das auf dem Areal des Paul-Scherrer-Institutes lagerte. Der Vorgang wird begründet mit dem Argument, die Auflösung des Schweizer Plutoniumlagers diene der weltweiten Sicherung von Nuklearmaterial. Die Global Threat Reduction Initiative des amerikanischen Energieministeriums habe der Schweiz die Möglichkeit geboten, das Material auf der Basis eines bereits existierenden bilateralen Abkommens in die USA zur Lagerung zu überführen.</p><p>Das Plutonium wurde Anfang 2016 auf der Strasse nach Deutschland transportiert und dort in die USA verschifft.</p><p>1. War das Plutonium von hochreiner Qualität und insofern waffenfähig? Stand seine Produktion im Diorit im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Atomwaffenprogramm der Schweiz?</p><p>2. Ist das Plutonium im Rahmen internationaler Safeguards kontrolliert worden? Seit wann und durch wen?</p><p>3. Auf meine Anfrage 15.1085 machte der Bundesrat glaubhaft, in der Schweiz sei kein Plutonium mehr vorhanden. Umso mehr erstaunt dieser Export. Gibt es in der Schweiz noch weitere Plutoniumlagerbestände?</p><p>4. Welchen Inhalt hat das bilaterale Abkommen mit den USA, und wann wurde es abgeschlossen?</p><p>5. Wie teuer war der Transport? Was wird mit dem Plutonium in der USA gemacht? Wird es weiterbehandelt oder gelagert? Welche Verpflichtungen geht die Schweiz ein bezüglich Kosten für Lagerung und Entsorgung?</p><p>6. Ziel des Rückführungsprogramms ist die Nichtweiterverbreitung zu militärischen Zwecken (Atombombe). Die USA sind aber eine Atommacht und haben keine wesentlichen Schritte zur atomaren Abrüstung unternommen. Bleibt das Plutonium im Besitze der Schweiz? Hat sie weiterhin Einfluss auf die Verwendung, oder könnte das Plutonium allenfalls zu nuklearem Kriegsmaterial weiterverarbeitet werden?</p><p>7. Warum wurde das Material nicht in der Schweiz zwischengelagert und später in das vorgesehene HAA-Lager überführt, zumal die USA nicht über ein funktionierendes Atommülllager für hochradioaktiven Abfall verfügen? Widerspricht dies nicht dem KEG, wonach radioaktive Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden müssen?</p><p>8. In der deutschen Beförderungsgenehmigung wird das transportierte Material als unbestrahltes MOX und nicht als Plutonium bezeichnet. Warum? Zudem werden in den rund fünfzig Beförderungsgenehmigungen alle Absender genannt, nur beim Schweizer Transport fehlt der Absender. Warum?</p>
  • Fragwürdiger Plutoniumexport in die USA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das hier thematisierte Plutonium stammt aus Brennstäben des Diorit, die zwischen 1966 und 1973 in Belgien und Frankreich wiederaufgearbeitet und in Form von pulverförmigem Plutonium in die Schweiz zurückgeschickt wurden. Es ist in diesem Zustand, in dem es gelagert wurde, nicht waffenfähig, könnte aber mit massivem technischem Aufwand waffenfähig umgewandelt werden. Das Material steht in keinem Zusammenhang mit dem zitierten Atomwaffenprogramm. Es sollte im ehemaligen Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung (EIR) zur Entwicklung einer neuen Generation von Brennelementen für Kernkraftwerke verwendet werden. Es wurde jedoch wegen der Zurückstellung der Reaktorprojekte nie in einem Reaktor abgebrannt, sondern seit Jahrzehnten auf dem heutigen Gelände des Paul-Scherrer-Institutes in Tresoren unter national und international geltenden Sicherheitsmassnahmen gelagert.</p><p>2. Das Plutonium stand von 1966 bis 1978 national und seit Inkrafttreten des Safeguardsabkommens zwischen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) und der Schweiz im Jahre 1978 bis zum Abtransport unter der lückenlosen Aufsicht durch die IAEA und das Bundesamt für Energie.</p><p>3. In der Anfrage 15.1085 ging es nicht um das Plutonium des Bundes, sondern um Plutonium aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen der Schweizer Kernkraftwerke. Weitere Plutoniumlagerbestände gibt es keine.</p><p>4. Die Überführung des Plutoniums in die USA erfolgte auf der Basis des 1997 abgeschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur friedlichen Nutzung der Kernenergie (SR 0.732.933.62). Artikel 3 dieses Abkommens legt explizit die ausschliesslich friedliche Nutzung des Materials fest. Jegliche militärische Nutzung ist ausgeschlossen.</p><p>5./6. Die Kosten, um das Material in einen sicheren transportfähigen Zustand zu bringen und in die USA zu überführen, beliefen sich auf 8 Millionen Franken. Zusätzlich bezahlte die Schweiz 2 Millionen Franken für den administrativen und logistischen Aufwand der amerikanischen Behörden. Das Plutonium wird in den USA, in deren Besitz es mit dem Transport übergegangen ist, in einer Kernanlage unter Aufsicht des Department of Energy sicher gelagert. Das Wiedereinbringen des Materials in den Brennstoffzyklus ist derzeit wirtschaftlich nicht interessant, während die Verwendung zu militärischen Zwecken aufgrund des erwähnten Abkommens nicht zulässig ist und ausgeschlossen werden kann. Zusätzlich zu den genannten 2 Millionen Franken wurden gegenüber den USA keine Verpflichtungen eingegangen.</p><p>7. Beim Plutonium des Bundes handelte es sich nicht um radioaktiven Abfall, sondern um reines Kernmaterial; es kann daher nicht in einem zukünftigen Tiefenlager entsorgt werden, da ein Tiefenlager nur zur Lagerung von radioaktiven Abfällen vorgesehen ist. Zudem stand der Grundsatz der Entsorgung der radioaktiven Abfälle im Inland (Art. 34 Abs. 4 KEG; SR 732.1) der Ausfuhr des Plutoniums als Kernbrennstoff nicht im Weg.</p><p>8. Im Hinblick auf die Entwicklung einer neuen Generation von Brennelementtypen für Kernkraftwerke wurde dem Plutonium Uran beigemischt. Das Material wurde in oxidierter Form transportiert. Gemische aus Uranoxid und Plutoniumoxid werden als Mischoxide, abgekürzt MOX, bezeichnet. Die genaue Zusammensetzung sowie Absender und Empfänger waren allen in den Transport und Empfang des Materials involvierten in- und ausländischen Behörden bekannt. Die Entscheidung, was wie in amtlichen Veröffentlichungen steht, obliegt den zuständigen nationalen Behörden, in diesem Falle den Behörden in Deutschland.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat und das Bundesamt für Energie erteilten die Bewilligung und Freigabe von 20 Kilogramm Plutonium, das auf dem Areal des Paul-Scherrer-Institutes lagerte. Der Vorgang wird begründet mit dem Argument, die Auflösung des Schweizer Plutoniumlagers diene der weltweiten Sicherung von Nuklearmaterial. Die Global Threat Reduction Initiative des amerikanischen Energieministeriums habe der Schweiz die Möglichkeit geboten, das Material auf der Basis eines bereits existierenden bilateralen Abkommens in die USA zur Lagerung zu überführen.</p><p>Das Plutonium wurde Anfang 2016 auf der Strasse nach Deutschland transportiert und dort in die USA verschifft.</p><p>1. War das Plutonium von hochreiner Qualität und insofern waffenfähig? Stand seine Produktion im Diorit im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Atomwaffenprogramm der Schweiz?</p><p>2. Ist das Plutonium im Rahmen internationaler Safeguards kontrolliert worden? Seit wann und durch wen?</p><p>3. Auf meine Anfrage 15.1085 machte der Bundesrat glaubhaft, in der Schweiz sei kein Plutonium mehr vorhanden. Umso mehr erstaunt dieser Export. Gibt es in der Schweiz noch weitere Plutoniumlagerbestände?</p><p>4. Welchen Inhalt hat das bilaterale Abkommen mit den USA, und wann wurde es abgeschlossen?</p><p>5. Wie teuer war der Transport? Was wird mit dem Plutonium in der USA gemacht? Wird es weiterbehandelt oder gelagert? Welche Verpflichtungen geht die Schweiz ein bezüglich Kosten für Lagerung und Entsorgung?</p><p>6. Ziel des Rückführungsprogramms ist die Nichtweiterverbreitung zu militärischen Zwecken (Atombombe). Die USA sind aber eine Atommacht und haben keine wesentlichen Schritte zur atomaren Abrüstung unternommen. Bleibt das Plutonium im Besitze der Schweiz? Hat sie weiterhin Einfluss auf die Verwendung, oder könnte das Plutonium allenfalls zu nuklearem Kriegsmaterial weiterverarbeitet werden?</p><p>7. Warum wurde das Material nicht in der Schweiz zwischengelagert und später in das vorgesehene HAA-Lager überführt, zumal die USA nicht über ein funktionierendes Atommülllager für hochradioaktiven Abfall verfügen? Widerspricht dies nicht dem KEG, wonach radioaktive Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden müssen?</p><p>8. In der deutschen Beförderungsgenehmigung wird das transportierte Material als unbestrahltes MOX und nicht als Plutonium bezeichnet. Warum? Zudem werden in den rund fünfzig Beförderungsgenehmigungen alle Absender genannt, nur beim Schweizer Transport fehlt der Absender. Warum?</p>
    • Fragwürdiger Plutoniumexport in die USA

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