Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkte verstärkt auf Staaten mit starker Emigration in die Schweiz ausrichten

ShortId
16.3036
Id
20163036
Updated
28.07.2023 14:52
Language
de
Title
Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkte verstärkt auf Staaten mit starker Emigration in die Schweiz ausrichten
AdditionalIndexing
08;2811
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Entwicklungshilfe-Schwerpunktländer der Deza wie auch die Wirtschaftshilfe des Seco sollten fortan stärker auf jene Staaten fokussiert werden, aus denen namhafte Flüchtlingsströme in die Schweiz gelangen. Eine lokale Entwicklungszusammenarbeit erweist sich als ungleich effizienter und nachhaltiger als die vergleichsweise teure Unterbringung im Schweizer Asylwesen.</p><p>Es ist klar, dass die Anzahl Flüchtlinge nicht alleine ausschlaggebend sein kann, in welchen Regionen zielführende Entwicklungshilfe-Schwerpunkte gesetzt werden sollen. Auch soll hierdurch der Einsatz der humanitären Hilfe keineswegs tangiert werden. Nichtsdestotrotz würde eine stärkere Berücksichtigung dieses Kriteriums Sinn ergeben und zu einer vermehrten Win-win-Situation führen.</p><p>In Beantwortung der Interpellation Müller Philipp 11.4081, hat der Bundesrat die Anzahl Asylgesuche je Herkunftsland der entsprechenden Höhe der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz (APD) gegenübergestellt. Dabei lässt sich durchaus eine starke Korrelation dieser beiden Zahlen herauslesen: Aus Serbien und Montenegro, Irak, Nigeria, Sri Lanka und Bosnien und Herzegowina etwa stammten in der letzten Dekade 2001 bis 2010 sehr viele Flüchtlinge. Gleichzeitig wurden für ebendiese Länder namhafte Entwicklungshilfegelder gesprochen.</p><p>Doch es fallen leider auch erstaunliche Ausreisser auf: Bereits in jenem Zeitraum war Eritrea das Land mit den drittmeisten Asylgesuchen, Somalia lag an siebter Stelle. In diesen zwei Entwicklungsländern wurden während jenen 10 Jahren lediglich 17,6 (Eritrea) beziehungsweise 36,6 (Somalia) Millionen Franken ausgegeben - dies bei Entwicklungshilfe-Gesamtausgaben von 8,475 Milliarden Franken in derselben Periode.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0) definiert die Grundsätze und Ziele der internationalen Zusammenarbeit. Der gesetzliche Auftrag ist breit gefasst und erlaubt die Berücksichtigung jeweils anstehender Herausforderungen wie etwa das Problem der erzwungenen Migration. Denn der Gesetzesauftrag lautet, den ärmsten Menschen vor Ort eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Auf dieser gesetzlichen Basis und aufgrund seines verfassungsrechtlichen Auftrags (Art. 54) hat der Bundesrat die Migrationsfragen in der am 17. Februar 2016 überwiesenen Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) gebührend berücksichtigt. Eine Änderung des Gesetzes ist deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig.</p><p>Die internationale Zusammenarbeit (IZA) behandelt einerseits Migrationsfragen direkt, indem Flüchtlinge und Binnenvertriebene vor Ort Hilfe und Schutz erhalten. Aktuell werden diese Mittel auf ungefähr 5 Prozent der Gesamtmittel des Zeitraums 2017-2020 geschätzt. Dieser Anteil kann bei Bedarf auch höher ausfallen.</p><p>Andererseits engagiert sich die Schweiz indirekt über ihre langfristige Tätigkeit gegen die Ursachen der Zwangsvertreibung, das heisst gegen Konflikte, Armut, Mangel an Perspektiven vor allem wirtschaftlicher Art sowie gegen Willkür, Menschenrechtsverletzungen und die Folgen des Klimawandels. Für diese Ziele wird die Schweiz 2017 bis 2020 zirka 14 Prozent der Mittel der internationalen Zusammenarbeit in fragilen Kontexten aufwenden.</p><p>Die IZA leistet damit einen wichtigen Beitrag, die erzwungene Migration zu verringern und deren Ursachen anzugehen. Die meisten Asylsuchenden kommen derzeit aus Afghanistan, Syrien, Irak, Eritrea und Sri Lanka. Die Schweiz ist bestrebt, soweit möglich und sinnvoll ihre Hilfe vor Ort und ihre regionale Zusammenarbeit mit ihren migrationspolitischen Interessen zu verknüpfen. Die interdepartementale Plattform Internationale Migrationszusammenarbeit (IMZ) greift konkrete Möglichkeiten zur migrationspolitischen Zusammenarbeit auf und stellt eine kohärente Schweizer Politik sicher. Erst kürzlich konnte z. B. mit Sri Lanka vereinbart werden, die Migrationszusammenarbeit zu vertiefen. Das Resultat dieser Vertiefung könnte ein Migrationsabkommen sein. Auch in Bezug auf Eritrea sind Bemühungen in Zusammenarbeit mit weiteren europäischen Staaten am Laufen. Die Schweiz ist somit bereits in jenen Regionen aktiv, aus denen derzeit die meisten Migrantinnen und Migranten in die Schweiz kommen.</p><p>Die Schweiz ist mit den bestehenden Instrumenten gut gerüstet, um eine konkrete und nachhaltige Antwort auf die Migrationsfrage vor Ort zu geben, indem sie Not lindert, den Frieden fördert und Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung schafft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zu unterbreiten, um die Schwerpunktländer der Entwicklungshilfe prioritär und verstärkt auf jene Staaten auszurichten, aus denen eine grosse Anzahl Flüchtlinge die Schweiz aufsucht. Die anvisierte Strategie sollte, durch den vermehrten Abschluss von Migrationsabkommen respektive Migrationspartnerschaften, zu Win-win-Lösungen führen.</p>
  • Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkte verstärkt auf Staaten mit starker Emigration in die Schweiz ausrichten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Entwicklungshilfe-Schwerpunktländer der Deza wie auch die Wirtschaftshilfe des Seco sollten fortan stärker auf jene Staaten fokussiert werden, aus denen namhafte Flüchtlingsströme in die Schweiz gelangen. Eine lokale Entwicklungszusammenarbeit erweist sich als ungleich effizienter und nachhaltiger als die vergleichsweise teure Unterbringung im Schweizer Asylwesen.</p><p>Es ist klar, dass die Anzahl Flüchtlinge nicht alleine ausschlaggebend sein kann, in welchen Regionen zielführende Entwicklungshilfe-Schwerpunkte gesetzt werden sollen. Auch soll hierdurch der Einsatz der humanitären Hilfe keineswegs tangiert werden. Nichtsdestotrotz würde eine stärkere Berücksichtigung dieses Kriteriums Sinn ergeben und zu einer vermehrten Win-win-Situation führen.</p><p>In Beantwortung der Interpellation Müller Philipp 11.4081, hat der Bundesrat die Anzahl Asylgesuche je Herkunftsland der entsprechenden Höhe der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz (APD) gegenübergestellt. Dabei lässt sich durchaus eine starke Korrelation dieser beiden Zahlen herauslesen: Aus Serbien und Montenegro, Irak, Nigeria, Sri Lanka und Bosnien und Herzegowina etwa stammten in der letzten Dekade 2001 bis 2010 sehr viele Flüchtlinge. Gleichzeitig wurden für ebendiese Länder namhafte Entwicklungshilfegelder gesprochen.</p><p>Doch es fallen leider auch erstaunliche Ausreisser auf: Bereits in jenem Zeitraum war Eritrea das Land mit den drittmeisten Asylgesuchen, Somalia lag an siebter Stelle. In diesen zwei Entwicklungsländern wurden während jenen 10 Jahren lediglich 17,6 (Eritrea) beziehungsweise 36,6 (Somalia) Millionen Franken ausgegeben - dies bei Entwicklungshilfe-Gesamtausgaben von 8,475 Milliarden Franken in derselben Periode.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0) definiert die Grundsätze und Ziele der internationalen Zusammenarbeit. Der gesetzliche Auftrag ist breit gefasst und erlaubt die Berücksichtigung jeweils anstehender Herausforderungen wie etwa das Problem der erzwungenen Migration. Denn der Gesetzesauftrag lautet, den ärmsten Menschen vor Ort eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Auf dieser gesetzlichen Basis und aufgrund seines verfassungsrechtlichen Auftrags (Art. 54) hat der Bundesrat die Migrationsfragen in der am 17. Februar 2016 überwiesenen Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) gebührend berücksichtigt. Eine Änderung des Gesetzes ist deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig.</p><p>Die internationale Zusammenarbeit (IZA) behandelt einerseits Migrationsfragen direkt, indem Flüchtlinge und Binnenvertriebene vor Ort Hilfe und Schutz erhalten. Aktuell werden diese Mittel auf ungefähr 5 Prozent der Gesamtmittel des Zeitraums 2017-2020 geschätzt. Dieser Anteil kann bei Bedarf auch höher ausfallen.</p><p>Andererseits engagiert sich die Schweiz indirekt über ihre langfristige Tätigkeit gegen die Ursachen der Zwangsvertreibung, das heisst gegen Konflikte, Armut, Mangel an Perspektiven vor allem wirtschaftlicher Art sowie gegen Willkür, Menschenrechtsverletzungen und die Folgen des Klimawandels. Für diese Ziele wird die Schweiz 2017 bis 2020 zirka 14 Prozent der Mittel der internationalen Zusammenarbeit in fragilen Kontexten aufwenden.</p><p>Die IZA leistet damit einen wichtigen Beitrag, die erzwungene Migration zu verringern und deren Ursachen anzugehen. Die meisten Asylsuchenden kommen derzeit aus Afghanistan, Syrien, Irak, Eritrea und Sri Lanka. Die Schweiz ist bestrebt, soweit möglich und sinnvoll ihre Hilfe vor Ort und ihre regionale Zusammenarbeit mit ihren migrationspolitischen Interessen zu verknüpfen. Die interdepartementale Plattform Internationale Migrationszusammenarbeit (IMZ) greift konkrete Möglichkeiten zur migrationspolitischen Zusammenarbeit auf und stellt eine kohärente Schweizer Politik sicher. Erst kürzlich konnte z. B. mit Sri Lanka vereinbart werden, die Migrationszusammenarbeit zu vertiefen. Das Resultat dieser Vertiefung könnte ein Migrationsabkommen sein. Auch in Bezug auf Eritrea sind Bemühungen in Zusammenarbeit mit weiteren europäischen Staaten am Laufen. Die Schweiz ist somit bereits in jenen Regionen aktiv, aus denen derzeit die meisten Migrantinnen und Migranten in die Schweiz kommen.</p><p>Die Schweiz ist mit den bestehenden Instrumenten gut gerüstet, um eine konkrete und nachhaltige Antwort auf die Migrationsfrage vor Ort zu geben, indem sie Not lindert, den Frieden fördert und Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung schafft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zu unterbreiten, um die Schwerpunktländer der Entwicklungshilfe prioritär und verstärkt auf jene Staaten auszurichten, aus denen eine grosse Anzahl Flüchtlinge die Schweiz aufsucht. Die anvisierte Strategie sollte, durch den vermehrten Abschluss von Migrationsabkommen respektive Migrationspartnerschaften, zu Win-win-Lösungen führen.</p>
    • Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkte verstärkt auf Staaten mit starker Emigration in die Schweiz ausrichten

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