Beseitigung der Heiratsstrafe
- ShortId
-
16.3044
- Id
-
20163044
- Updated
-
11.03.2025 09:26
- Language
-
de
- Title
-
Beseitigung der Heiratsstrafe
- AdditionalIndexing
-
2446;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Am 28. Februar 2016 hat das Volk die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" trotz deutlichem Ständemehr für die Initiative knapp abgelehnt. Verheiratete und eingetragene Paare werden nach wie vor gegenüber unverheirateten Paaren sowie Alleinstehenden steuerlich benachteiligt. Insbesondere sind Zehntausende von Einverdiener-Ehepaaren, aber auch ein guter Teil der Doppelverdiener-Ehepaare sowie ein Grossteil der Rentnerehepaare durch die "progressive Wirkung des Ja-Wortes" diskriminiert. Zudem sind Einverdiener- und Rentnerehepaare gegenüber Doppelverdiener-Ehepaaren wegen unterschiedlicher Abzüge benachteiligt. Diese weder ökonomisch noch familienpolitisch zu rechtfertigende Heiratsstrafe ist endlich zu beseitigen.</p><p>Dass die steuerliche Heiratsstrafe abzuschaffen ist, ist unbestritten. Gescheitert ist eine Revision des Steuerrechtes bisher am Systementscheid. Dieser Systementscheid darf aber 32 Jahre nach dem klaren Bundesgerichtsentscheid von 1984 nicht mehr länger auf die lange Bank geschoben werden. Die grosse Mehrheit der Kantone hat inzwischen das System der Gemeinschaftsbesteuerung, meist durch eine Splittingmethode, eingeführt. Das deutliche Ständemehr vom 28. Februar 2016 zeigt, dass die Kantone bei diesem System bleiben und nicht auf die Individualbesteuerung wechseln wollen. Es ist den Hunderttausenden von betroffenen Paaren bei dieser Sachlage nicht zumutbar, weitere Jahre oder Jahrzehnte vertröstet zu werden.</p>
- <p>Über die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" wurde am 28. Februar 2016 abgestimmt. Mit der Volksinitiative sollte in der Bundesverfassung verankert werden, dass Ehepaare in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden und damit gemeinsam zu besteuern sind. Trotz Ständemehr (16,5 zu 6,5) haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Volksinitiative mit 50,8 Prozent der Stimmen knapp abgelehnt. Somit stehen dem Gesetzgeber weiterhin sämtliche Modelle der getrennten oder der gemeinsamen Besteuerung für die Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer offen.</p><p>Der Bundesrat hat bisher mehrfach versucht, die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer zu eliminieren. 2008 traten Massnahmen in Kraft, die für einen grossen Teil der betroffenen Zweiverdiener-Ehepaare die Benachteiligung beseitigten. Weitere Anläufe blieben hingegen erfolglos. 2012 gab der Bundesrat letztmals seine Vorschläge zu einer ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung in die Vernehmlassung. Das damals vorgeschlagene Modell "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung" vereint Elemente der gemeinsamen Besteuerung und der Individualbesteuerung und führt aus der Sicht des Bundesrates zu einem vertretbaren Kompromiss. Die Belastung der Ehepaare nähert sich bei diesem Modell der Gemeinschaftsbesteuerung derjenigen bei einer Individualbesteuerung an. Die Stellungnahmen zu dieser Vorlage waren sehr kontrovers und zeigten auf, dass nach wie vor unterschiedliche Vorstellungen über die ideale Besteuerungsform für Ehepaare bestehen. Insbesondere war strittig, ob die Besteuerung individuell oder gemeinsam zu erfolgen hat.</p><p>Auch im Parlament herrscht Uneinigkeit darüber, nach welchem Besteuerungsmodell die Benachteiligung der Ehepaare aufgehoben werden soll. Das Parlament hat in den letzten Jahren drei Motionen überwiesen, die zur Beseitigung der Heiratsstrafe unterschiedliche Modelle vorschlagen. Während die Motion 04.3276 den Wechsel zur Individualbesteuerung beantragte, verlangte die Motion 05.3299, dass der Gleichbehandlung verheirateter und unverheirateter Paare Rechnung getragen werde, ohne den Wechsel zur Individualbesteuerung zu verhindern. Die dritte Motion 10.4127 verlangte ebenfalls die Beseitigung der Benachteiligung von Verheirateten gegenüber Konkubinatspaaren. In der Motionsbegründung wurde dabei eine Präferenz für die Einführung eines Splittingsystems geäussert. Am 10. März 2016 hat der Nationalrat zudem der Motion der Finanzkommission des Nationalrates 16.3006, "Endlich vorwärts zur Individualbesteuerung auch in der Schweiz", zugestimmt.</p><p>Die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer hat für den Bundesrat nach wie vor eine hohe steuerpolitische Priorität. Er hat sich 2016 zum Ziel gesetzt, sechs Monate nach dem Volksentscheid zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" einen Richtungsentscheid bei der Ehepaarbesteuerung zu treffen. Sofern keine neue Vernehmlassung notwendig ist, wird er voraussichtlich bis Ende Jahr die entsprechende Botschaft verabschieden. Für diese Vorlage wird der Bundesrat - schon aufgrund der überwiesenen Motionen - die Vor- und Nachteile der möglichen Modelle, also auch des Splittings, nochmals prüfen. Er wird dabei auch die Zielsetzung der Fachkräfte-Initiative beachten, negative Erwerbsanreize im Steuerrecht zu reduzieren. Der Bundesrat kann deshalb dieser Motion im jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit die heutige Benachteiligung von verheirateten und eingetragenen Paaren gegenüber Konkubinatspaaren im Steuerrecht beseitigt wird. Dies soll auf dem Wege der gemeinschaftlichen Besteuerung (z. B. des Splitting- bzw. Teilsplitting-Modells oder der alternativen Berechnung) erfolgen.</p>
- Beseitigung der Heiratsstrafe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 28. Februar 2016 hat das Volk die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" trotz deutlichem Ständemehr für die Initiative knapp abgelehnt. Verheiratete und eingetragene Paare werden nach wie vor gegenüber unverheirateten Paaren sowie Alleinstehenden steuerlich benachteiligt. Insbesondere sind Zehntausende von Einverdiener-Ehepaaren, aber auch ein guter Teil der Doppelverdiener-Ehepaare sowie ein Grossteil der Rentnerehepaare durch die "progressive Wirkung des Ja-Wortes" diskriminiert. Zudem sind Einverdiener- und Rentnerehepaare gegenüber Doppelverdiener-Ehepaaren wegen unterschiedlicher Abzüge benachteiligt. Diese weder ökonomisch noch familienpolitisch zu rechtfertigende Heiratsstrafe ist endlich zu beseitigen.</p><p>Dass die steuerliche Heiratsstrafe abzuschaffen ist, ist unbestritten. Gescheitert ist eine Revision des Steuerrechtes bisher am Systementscheid. Dieser Systementscheid darf aber 32 Jahre nach dem klaren Bundesgerichtsentscheid von 1984 nicht mehr länger auf die lange Bank geschoben werden. Die grosse Mehrheit der Kantone hat inzwischen das System der Gemeinschaftsbesteuerung, meist durch eine Splittingmethode, eingeführt. Das deutliche Ständemehr vom 28. Februar 2016 zeigt, dass die Kantone bei diesem System bleiben und nicht auf die Individualbesteuerung wechseln wollen. Es ist den Hunderttausenden von betroffenen Paaren bei dieser Sachlage nicht zumutbar, weitere Jahre oder Jahrzehnte vertröstet zu werden.</p>
- <p>Über die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" wurde am 28. Februar 2016 abgestimmt. Mit der Volksinitiative sollte in der Bundesverfassung verankert werden, dass Ehepaare in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden und damit gemeinsam zu besteuern sind. Trotz Ständemehr (16,5 zu 6,5) haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Volksinitiative mit 50,8 Prozent der Stimmen knapp abgelehnt. Somit stehen dem Gesetzgeber weiterhin sämtliche Modelle der getrennten oder der gemeinsamen Besteuerung für die Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer offen.</p><p>Der Bundesrat hat bisher mehrfach versucht, die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer zu eliminieren. 2008 traten Massnahmen in Kraft, die für einen grossen Teil der betroffenen Zweiverdiener-Ehepaare die Benachteiligung beseitigten. Weitere Anläufe blieben hingegen erfolglos. 2012 gab der Bundesrat letztmals seine Vorschläge zu einer ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung in die Vernehmlassung. Das damals vorgeschlagene Modell "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung" vereint Elemente der gemeinsamen Besteuerung und der Individualbesteuerung und führt aus der Sicht des Bundesrates zu einem vertretbaren Kompromiss. Die Belastung der Ehepaare nähert sich bei diesem Modell der Gemeinschaftsbesteuerung derjenigen bei einer Individualbesteuerung an. Die Stellungnahmen zu dieser Vorlage waren sehr kontrovers und zeigten auf, dass nach wie vor unterschiedliche Vorstellungen über die ideale Besteuerungsform für Ehepaare bestehen. Insbesondere war strittig, ob die Besteuerung individuell oder gemeinsam zu erfolgen hat.</p><p>Auch im Parlament herrscht Uneinigkeit darüber, nach welchem Besteuerungsmodell die Benachteiligung der Ehepaare aufgehoben werden soll. Das Parlament hat in den letzten Jahren drei Motionen überwiesen, die zur Beseitigung der Heiratsstrafe unterschiedliche Modelle vorschlagen. Während die Motion 04.3276 den Wechsel zur Individualbesteuerung beantragte, verlangte die Motion 05.3299, dass der Gleichbehandlung verheirateter und unverheirateter Paare Rechnung getragen werde, ohne den Wechsel zur Individualbesteuerung zu verhindern. Die dritte Motion 10.4127 verlangte ebenfalls die Beseitigung der Benachteiligung von Verheirateten gegenüber Konkubinatspaaren. In der Motionsbegründung wurde dabei eine Präferenz für die Einführung eines Splittingsystems geäussert. Am 10. März 2016 hat der Nationalrat zudem der Motion der Finanzkommission des Nationalrates 16.3006, "Endlich vorwärts zur Individualbesteuerung auch in der Schweiz", zugestimmt.</p><p>Die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer hat für den Bundesrat nach wie vor eine hohe steuerpolitische Priorität. Er hat sich 2016 zum Ziel gesetzt, sechs Monate nach dem Volksentscheid zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" einen Richtungsentscheid bei der Ehepaarbesteuerung zu treffen. Sofern keine neue Vernehmlassung notwendig ist, wird er voraussichtlich bis Ende Jahr die entsprechende Botschaft verabschieden. Für diese Vorlage wird der Bundesrat - schon aufgrund der überwiesenen Motionen - die Vor- und Nachteile der möglichen Modelle, also auch des Splittings, nochmals prüfen. Er wird dabei auch die Zielsetzung der Fachkräfte-Initiative beachten, negative Erwerbsanreize im Steuerrecht zu reduzieren. Der Bundesrat kann deshalb dieser Motion im jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit die heutige Benachteiligung von verheirateten und eingetragenen Paaren gegenüber Konkubinatspaaren im Steuerrecht beseitigt wird. Dies soll auf dem Wege der gemeinschaftlichen Besteuerung (z. B. des Splitting- bzw. Teilsplitting-Modells oder der alternativen Berechnung) erfolgen.</p>
- Beseitigung der Heiratsstrafe
Back to List