Steuerung des Angebots von Käse mit Ursprungsbezeichnung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

ShortId
16.3050
Id
20163050
Updated
25.06.2025 00:25
Language
de
Title
Steuerung des Angebots von Käse mit Ursprungsbezeichnung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
AdditionalIndexing
55;10;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2007 ist die gegenseitige Öffnung des Käsemarkts zwischen der Schweiz und der EU in Kraft getreten. Seitdem wurden mit der teilweisen Aufhebung der staatlichen Milchkontingentierung und der gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen Angaben (GGA) weitere Schritte dieser Art unternommen. Kürzlich, im Jahr 2013, hat die EU eine neue Regelung verabschiedet (Art. 150 der Verordnung Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates), die für einen bestimmten Zeitraum die Festlegung verbindlicher Bestimmungen für die Steuerung des Angebotes bei Käse mit GUB oder GGA erlaubt. Diese neue europäische Regelung ermöglicht also den Mitgliedstaaten und den Marktteilnehmern, das Angebot besser zu steuern und an die Nachfrage anzupassen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der verschiedenen Instrumente, die für Eingriffe in die europäischen und Schweizer Märkte zur Verfügung stehen, wäre es interessant, in einem Bericht diese Unterschiede zu untersuchen, wie sie die Positionierung auf dem Markt beeinflussen, und darzulegen, welche Schlussfolgerungen der Bundesrat daraus ziehen will.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Ich beauftrage den Bundesrat, zum Thema Käse mit Ursprungsbezeichnung einen Bericht zu erstellen. Dabei muss er:</p><p>a. die Rahmenbedingungen vergleichen, insbesondere bei der Steuerung des Angebots in den Mitgliedstaaten der EU und in unserem Land; und</p><p>b. ausführen, welche Schlussfolgerungen daraus für die Schweiz gezogen werden sollen.</p>
  • Steuerung des Angebots von Käse mit Ursprungsbezeichnung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2007 ist die gegenseitige Öffnung des Käsemarkts zwischen der Schweiz und der EU in Kraft getreten. Seitdem wurden mit der teilweisen Aufhebung der staatlichen Milchkontingentierung und der gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen Angaben (GGA) weitere Schritte dieser Art unternommen. Kürzlich, im Jahr 2013, hat die EU eine neue Regelung verabschiedet (Art. 150 der Verordnung Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates), die für einen bestimmten Zeitraum die Festlegung verbindlicher Bestimmungen für die Steuerung des Angebotes bei Käse mit GUB oder GGA erlaubt. Diese neue europäische Regelung ermöglicht also den Mitgliedstaaten und den Marktteilnehmern, das Angebot besser zu steuern und an die Nachfrage anzupassen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der verschiedenen Instrumente, die für Eingriffe in die europäischen und Schweizer Märkte zur Verfügung stehen, wäre es interessant, in einem Bericht diese Unterschiede zu untersuchen, wie sie die Positionierung auf dem Markt beeinflussen, und darzulegen, welche Schlussfolgerungen der Bundesrat daraus ziehen will.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Ich beauftrage den Bundesrat, zum Thema Käse mit Ursprungsbezeichnung einen Bericht zu erstellen. Dabei muss er:</p><p>a. die Rahmenbedingungen vergleichen, insbesondere bei der Steuerung des Angebots in den Mitgliedstaaten der EU und in unserem Land; und</p><p>b. ausführen, welche Schlussfolgerungen daraus für die Schweiz gezogen werden sollen.</p>
    • Steuerung des Angebots von Käse mit Ursprungsbezeichnung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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