Wirtschaftlicher Betrieb der Informatikanwendungen bei den Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung
- ShortId
-
16.3052
- Id
-
20163052
- Updated
-
28.07.2023 05:31
- Language
-
de
- Title
-
Wirtschaftlicher Betrieb der Informatikanwendungen bei den Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung
- AdditionalIndexing
-
44;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Auf Basis der beiden Bundesgesetze (AVG, Avig) ist heute je ein Informatiksystem in Betrieb. Diese sind gemäss Entscheid der Aufsichtskommission der ALV (AK ALV) und aufgrund der Autonomie der Vollzugsstellen getrennt aufgesetzt, nicht für die übergreifende Prozessunterstützung ausgelegt und ohne gemeinsam genutzte Datenbestände.</p><p>Zusätzlich wurde je ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) eingeführt, in welchem die relevanten Dokumente als Basis der strukturierten Daten der Systeme enthalten sind. Bei der Einführung des DMS für die Arbeitslosenkassen hat die AK ALV entschieden, getrennte Systeme einzuführen, und definiert, dass die Strukturen und Abläufe in der Kompetenz und Verantwortung der Vollzugsstellen liegen und nicht eingeschränkt werden dürfen. Beide Systeme sind über Schnittstellen (für strukturierte Daten) verbunden. Eine Verbindung der DMS für den Austausch von unstrukturierten Daten war in einem Folgeprojekt geplant. Dieses wurde aufgrund der Korruptionsaffäre (2014), der Reorganisation der Ausgleichsstelle inklusive Neuorganisation der Informatik (2015) sowie des Projektabbruchs Asalneu (2015) verschoben und wird in der zweiten Hälfte 2016 gestartet.</p><p>Vorgängig sind die Voraussetzungen in der Informatikstrategie der Arbeitslosenversicherung und der IT-Zielarchitektur zu erarbeiten, durch die AK ALV genehmigen zu lassen, die RAV- und Arbeitslosenkassen-übergreifenden aufbau- und ablauforganisatorischen Voraussetzungen sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Vollzugsstellen sind darüber informiert.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die angestrebten Verbesserungen noch nicht erreicht sind.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dies zu einem Mehraufwand in den Vollzugsstellen führt. Bereits heute werden zwischen den Systemen diverse Falldaten ausgetauscht. Damit, mit organisatorischen Massnahmen und mit Informatikunterstützung im Bereich Vollzugssteuerung und Aufsicht werden Deklarationslücken und Missbräuche schon heute vermieden. Einzig der Austausch von Dokumenten zwischen den beiden Systemen erfolgt noch nicht elektronisch. Unter den erwähnten Rahmenbedingungen (Entscheid der AK ALV für getrennte DMS) wird mit diesen Lösungen der administrative Aufwand optimiert.</p><p>3. Aufgrund der Autonomie der Vollzugsstellen besteht keine flächendeckendende, standardisierte Prozesskostenrechnung, sodass die Basis für eine Quantifizierung der Mehraufwände in den Vollzugsstellen fehlt.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich dessen grundsätzlich bewusst. Die zentralen Voraussetzungen für diese Schnittstelle - namentlich einheitliche und RAV und Arbeitslosenkassen übergeordnete Prozesse, Ablagestrukturen, Nomenklaturen und gesetzliche Rahmenbedingungen - sind heute noch nicht gegeben.</p><p>5. Parallel zur Aktualisierung der Informatikstrategie der Arbeitslosenversicherung und Entwicklung einer IT-Zielarchitektur für die Anwendungslandschaft (bis Ende 2016) wird in enger Zusammenarbeit mit den Vollzugsstellen ein Projekt zur ablauf- und aufbauorganisatorischen Optimierung im Bereich DMS gestartet. Basierend auf diesen Ergebnissen kann die IT-mässige Umsetzung erfolgen, und damit können wichtige Voraussetzungen für eine E-Government-Lösung geschaffen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Abbruch des Projektes für die Erneuerung des Auszahlungssystems der Arbeitslosenkassen (Projekt Asalneu) im Sommer 2015 ein neues Vorhaben mit sehr hoher Priorität gestartet werden muss (Entscheid AK ALV). Dies ist bei der Umsetzung dieser Schnittstelle zu berücksichtigen - abhängig davon geht der Bundesrat heute von einer Umsetzung bis Ende 2017/Anfang 2018 aus.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit der Anfrage 13.1043 vom 20. Juni 2013 wurden dem Bundesrat hinsichtlich Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) bei den Arbeitslosenkassen (ALK) Fragen gestellt. Die fachliche Führung lag damals und liegt auch heute beim Staatssekretariat für Wirtschaft.</p><p>Die notwendige Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung für die ALV war bei der damaligen Anfrage zentral.</p><p>Der Bundesrat antwortete damals, dass mit den Vorarbeiten für die Erstellung der Schnittstelle zwischen den Systemen vorerst zugewartet werde, bis ein Grossteil der Arbeitslosenkassen mit dem DMS arbeite. Die Schnittstelle werde aber bis Ende 2014 realisiert (!) sein und danach sei die gesamte geplante Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung erreicht.</p><p>Trotz erfüllter Voraussetzungen und erwiesener Notwendigkeit scheint die versprochene Realisierung der Prozessoptimierung durch eine Verbindung der DMS-Systeme auch heute noch in weiter Ferne. Daraus stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die damals bestätigte Verbesserung eines wirtschaftlichen Betriebes der Systeme der Arbeitsvermittlung/Arbeitsmarktstatistik (Avam) und der Arbeitslosenkassen (Asal) durch fehlende Verbindung der Dokumentenverwaltung noch nicht erreicht ist?</p><p>2. Ist er sich des Mehraufwandes bei den Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung (ALV) bewusst? Warum nimmt man über Jahre in Kauf, dass bei den kantonalen Stellen und bei Arbeitslosenkassen Mehraufwand und Mehrkosten (für die ALV) anfallen und dass Informationen von Versicherten doppelspurig erfasst und bearbeitet werden müssen, was nicht nur unprofessionell und bürokratisch ist, sondern auch zulässt, dass Deklarationslücken oder Missbräuche schwer oder nicht erkannt werden können?</p><p>3. Kann der gesamte Mehraufwand im jährlichen Betrieb eingeschätzt werden, bzw. stimmen die damaligen Wirtschaftlichkeitsrechnungen, welche bei der Neukonzeption Avam vorgenommen wurden (totale Kosten beim Bund und bei den kantonalen Vollzugsstellen infolge Mehraufwand und Doppelerfassungen von Dokumenten, Mehraufwand für notwendigen Dokumententransfer, Porti, Kosten von verschlüsseltem Mailverkehr und Personalmehraufwand für Datentransfer und Erfassung von Dokumenten, Scan- und anderen Lizenzen usw.)?</p><p>4. Ist man sich bewusst, dass die notwendigen Grundlagen für E-Government und eine Verbesserung für ein effizientes Prozessmanagement dadurch teilweise fehlen?</p><p>5. Bis zu welchem Zeitpunkt wird die notwendige Verbindung den Vollzugsstellen nun zur Verfügung stehen?</p>
- Wirtschaftlicher Betrieb der Informatikanwendungen bei den Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Auf Basis der beiden Bundesgesetze (AVG, Avig) ist heute je ein Informatiksystem in Betrieb. Diese sind gemäss Entscheid der Aufsichtskommission der ALV (AK ALV) und aufgrund der Autonomie der Vollzugsstellen getrennt aufgesetzt, nicht für die übergreifende Prozessunterstützung ausgelegt und ohne gemeinsam genutzte Datenbestände.</p><p>Zusätzlich wurde je ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) eingeführt, in welchem die relevanten Dokumente als Basis der strukturierten Daten der Systeme enthalten sind. Bei der Einführung des DMS für die Arbeitslosenkassen hat die AK ALV entschieden, getrennte Systeme einzuführen, und definiert, dass die Strukturen und Abläufe in der Kompetenz und Verantwortung der Vollzugsstellen liegen und nicht eingeschränkt werden dürfen. Beide Systeme sind über Schnittstellen (für strukturierte Daten) verbunden. Eine Verbindung der DMS für den Austausch von unstrukturierten Daten war in einem Folgeprojekt geplant. Dieses wurde aufgrund der Korruptionsaffäre (2014), der Reorganisation der Ausgleichsstelle inklusive Neuorganisation der Informatik (2015) sowie des Projektabbruchs Asalneu (2015) verschoben und wird in der zweiten Hälfte 2016 gestartet.</p><p>Vorgängig sind die Voraussetzungen in der Informatikstrategie der Arbeitslosenversicherung und der IT-Zielarchitektur zu erarbeiten, durch die AK ALV genehmigen zu lassen, die RAV- und Arbeitslosenkassen-übergreifenden aufbau- und ablauforganisatorischen Voraussetzungen sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Vollzugsstellen sind darüber informiert.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die angestrebten Verbesserungen noch nicht erreicht sind.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dies zu einem Mehraufwand in den Vollzugsstellen führt. Bereits heute werden zwischen den Systemen diverse Falldaten ausgetauscht. Damit, mit organisatorischen Massnahmen und mit Informatikunterstützung im Bereich Vollzugssteuerung und Aufsicht werden Deklarationslücken und Missbräuche schon heute vermieden. Einzig der Austausch von Dokumenten zwischen den beiden Systemen erfolgt noch nicht elektronisch. Unter den erwähnten Rahmenbedingungen (Entscheid der AK ALV für getrennte DMS) wird mit diesen Lösungen der administrative Aufwand optimiert.</p><p>3. Aufgrund der Autonomie der Vollzugsstellen besteht keine flächendeckendende, standardisierte Prozesskostenrechnung, sodass die Basis für eine Quantifizierung der Mehraufwände in den Vollzugsstellen fehlt.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich dessen grundsätzlich bewusst. Die zentralen Voraussetzungen für diese Schnittstelle - namentlich einheitliche und RAV und Arbeitslosenkassen übergeordnete Prozesse, Ablagestrukturen, Nomenklaturen und gesetzliche Rahmenbedingungen - sind heute noch nicht gegeben.</p><p>5. Parallel zur Aktualisierung der Informatikstrategie der Arbeitslosenversicherung und Entwicklung einer IT-Zielarchitektur für die Anwendungslandschaft (bis Ende 2016) wird in enger Zusammenarbeit mit den Vollzugsstellen ein Projekt zur ablauf- und aufbauorganisatorischen Optimierung im Bereich DMS gestartet. Basierend auf diesen Ergebnissen kann die IT-mässige Umsetzung erfolgen, und damit können wichtige Voraussetzungen für eine E-Government-Lösung geschaffen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Abbruch des Projektes für die Erneuerung des Auszahlungssystems der Arbeitslosenkassen (Projekt Asalneu) im Sommer 2015 ein neues Vorhaben mit sehr hoher Priorität gestartet werden muss (Entscheid AK ALV). Dies ist bei der Umsetzung dieser Schnittstelle zu berücksichtigen - abhängig davon geht der Bundesrat heute von einer Umsetzung bis Ende 2017/Anfang 2018 aus.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit der Anfrage 13.1043 vom 20. Juni 2013 wurden dem Bundesrat hinsichtlich Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) bei den Arbeitslosenkassen (ALK) Fragen gestellt. Die fachliche Führung lag damals und liegt auch heute beim Staatssekretariat für Wirtschaft.</p><p>Die notwendige Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung für die ALV war bei der damaligen Anfrage zentral.</p><p>Der Bundesrat antwortete damals, dass mit den Vorarbeiten für die Erstellung der Schnittstelle zwischen den Systemen vorerst zugewartet werde, bis ein Grossteil der Arbeitslosenkassen mit dem DMS arbeite. Die Schnittstelle werde aber bis Ende 2014 realisiert (!) sein und danach sei die gesamte geplante Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung erreicht.</p><p>Trotz erfüllter Voraussetzungen und erwiesener Notwendigkeit scheint die versprochene Realisierung der Prozessoptimierung durch eine Verbindung der DMS-Systeme auch heute noch in weiter Ferne. Daraus stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die damals bestätigte Verbesserung eines wirtschaftlichen Betriebes der Systeme der Arbeitsvermittlung/Arbeitsmarktstatistik (Avam) und der Arbeitslosenkassen (Asal) durch fehlende Verbindung der Dokumentenverwaltung noch nicht erreicht ist?</p><p>2. Ist er sich des Mehraufwandes bei den Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung (ALV) bewusst? Warum nimmt man über Jahre in Kauf, dass bei den kantonalen Stellen und bei Arbeitslosenkassen Mehraufwand und Mehrkosten (für die ALV) anfallen und dass Informationen von Versicherten doppelspurig erfasst und bearbeitet werden müssen, was nicht nur unprofessionell und bürokratisch ist, sondern auch zulässt, dass Deklarationslücken oder Missbräuche schwer oder nicht erkannt werden können?</p><p>3. Kann der gesamte Mehraufwand im jährlichen Betrieb eingeschätzt werden, bzw. stimmen die damaligen Wirtschaftlichkeitsrechnungen, welche bei der Neukonzeption Avam vorgenommen wurden (totale Kosten beim Bund und bei den kantonalen Vollzugsstellen infolge Mehraufwand und Doppelerfassungen von Dokumenten, Mehraufwand für notwendigen Dokumententransfer, Porti, Kosten von verschlüsseltem Mailverkehr und Personalmehraufwand für Datentransfer und Erfassung von Dokumenten, Scan- und anderen Lizenzen usw.)?</p><p>4. Ist man sich bewusst, dass die notwendigen Grundlagen für E-Government und eine Verbesserung für ein effizientes Prozessmanagement dadurch teilweise fehlen?</p><p>5. Bis zu welchem Zeitpunkt wird die notwendige Verbindung den Vollzugsstellen nun zur Verfügung stehen?</p>
- Wirtschaftlicher Betrieb der Informatikanwendungen bei den Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung
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