AKW Fessenheim. Wie schützt der Bundesrat die Bevölkerung der Nordwestschweiz vor weiteren Störfällen?

ShortId
16.3054
Id
20163054
Updated
28.07.2023 05:30
Language
de
Title
AKW Fessenheim. Wie schützt der Bundesrat die Bevölkerung der Nordwestschweiz vor weiteren Störfällen?
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Die französische Nuklearaufsichtsbehörde (Autorité de surveillance nucléaire, ASN) hat die Öffentlichkeit am 17. April 2014 über das angesprochene Ereignis informiert (<a href="http://www.asn.fr/Controler/Actualites-du-controle/Avis-d-incident-des-installations-nucleaires/Inondation-interne-dans-la-partie-non-nucleaire-du-reacteur-n-1">http://www.asn.fr/Controler/Actualites-du-controle/Avis-d-incident-des-installations-nucleaires/Inondation-interne-dans-la-partie-non-nucleaire-du-reacteur-n-1</a>). Die ASN und die Betreiberfirma des Kernkraftwerks (KKW) Fessenheim haben zusätzlich im Rahmen von zwei Sitzungen des regionalen Informationsgremiums "Commission locale d'information et de surveillance de Fessenheim" (CLIS) am 23. Juni 2014 und am 2. Oktober 2014 Auskunft gegeben. An diesen Veranstaltungen nahmen auch Vertreter des Kantons Basel-Stadt und zahlreicher Medien teil. Die entsprechenden Informationen sind unter <a href="http://www.haut-rhin.fr/clis">http://www.haut-rhin.fr/clis</a> abrufbar. Zudem informierte die ASN im Rahmen der gemeinsamen Sitzung der französisch-schweizerischen Kommission für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (Commission franco-suisse de sûreté nucléaire et de radioprotection, CFS) von September 2014 über den Ereignishergang und die getroffenen Massnahmen.</p><p>2. Das bilaterale Abkommen vom 30. November 1989 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über den Informationsaustausch bei Zwischenfällen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen haben können, sowie der Briefwechsel zwischen der zuständigen Préfecture Oberrhein und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz sehen bei einem Störfall im KKW Fessenheim mit möglichen Konsequenzen für Mensch und Umwelt eine umgehende Alarmierung der zuständigen Schweizer Behörden vor. Da der besagte Störfall diesen Schweregrad nicht erreicht hatte, war eine Alarmierung der Nationalen Alarmzentrale und des Kantons Basel-Stadt nicht erforderlich.</p><p>Darüber hinaus decken die bestehenden bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich (das Abkommen von 1988 über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie, SR 0.732.934.9, sowie das Abkommen von 1989 über den Informationsaustausch bei Zwischenfällen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen haben können, SR 0.732.323.49) auch Ereignisse ohne radiologische Konsequenzen, die aber bei der Bevölkerung Besorgnis hervorrufen könnten, ab. Die Préfecture hatte in diesem Fall beschlossen, die ausländischen Partner nicht zu informieren, da aufgrund der vom Werk erhaltenen Informationen keine Beunruhigung der Bevölkerung zu erwarten war. Ereignisse, bei denen keine Beunruhigung der Bevölkerung erwartet wird, werden bei Bedarf aufgrund von Erfahrungen bei den jährlich stattfindenden bilateralen Gesprächen angesprochen. In diesem Sinne entspricht das Vorgehen dem heutigen Standard.</p><p>3. Die Aufsicht über Kernanlagen sowie die damit verbundene Information der Öffentlichkeit gehören zur hoheitlichen Aufgabe der Aufsichtsbehörde desjenigen Staates, in welchem die Kernanlagen in Betrieb stehen. In diesem Fall hat die ASN als zuständige Aufsichtsbehörde am 17. April 2014 Informationen zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Informationen wurden am 10. März 2016 von der ASN publiziert.</p><p>Aufgrund der dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) vorliegenden Unterlagen ist die von der ASN vorgenommene Einstufung auf der ersten Stufe der International Nuclear Event Scale (Ines-Skala, Stufen 1-7, wobei Stufe 7 den höchsten Schweregrad darstellt) plausibel. Es gibt gemäss Ensi keine Hinweise dafür, dass der Reaktor zu irgendeinem Zeitpunkt in einem unkontrollierten Zustand war: Der Reaktor wurde langsam über die betrieblichen Systeme heruntergefahren. Für die Betriebsmannschaft stand die Möglichkeit, den Reaktor über eine Reaktorschnellabschaltung abzuschalten, stets zur Verfügung. Das Notborierungssystem kam nicht zum Einsatz.</p><p>4. Der Bundesrat verfolgt die Absichten der französischen Regierung. Die Inbetriebnahme des sich in der Normandie im Bau befindenden neuen Reaktors Flamanville-3 verlangt die Ausserbetriebnahme von anderen Reaktoren, um die in der loi sur la transition énergétique festgeschriebene Kapazitätsobergrenze für Kernenergie von 63,2 Gigawatt einzuhalten. Im Oktober 2015 liess die Betreiberfirma Electricité de France (EDF) verlauten, dass die Ausserbetriebnahme des KKW Fessenheim die einzige Option ("l'unique hypothèse") sei, um die gesetzliche Plafonierung einzuhalten. Die Bauarbeiten für Flamanville-3 sind im Verzug; mit der Inbetriebnahme wird frühestens Ende 2018 gerechnet. Ausserdem hänge der Zeitpunkt der Einreichung eines Gesuchs für die Stilllegung des KKW Fessenheim teilweise vom Abschluss von Verhandlungen zu Abfindungen ab, so EDF. Die zuständige Ministerin für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie hielt ihrerseits fest, dass das Gesuch spätestens bis Ende Juni 2016 eingereicht werden müsse. Die Regierung wird gestützt auf das Gesuch ein Dekret für die Ausserbetriebnahme erarbeiten. Es ist damit zu rechnen, dass die eigentliche Ausserbetriebnahme nicht vor 2018 stattfinden und der Rückbau zwei bis drei Jahre danach beginnen wird.</p><p>Zudem ist ein Punkt der Traktandenliste der jährlichen Sitzung der CFS (nächste Sitzung vom 19. bis 21. September 2016) dem KKW Fessenheim gewidmet. Dabei berichtet die ASN jeweils auch über den Stand der angekündigten Stilllegung des Kernkraftwerks.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit bewusst, die Diskussion über Kernkraftwerke auf internationaler Ebene zu intensivieren. Er hat das Thema der nuklearen Sicherheit im Rahmen seiner Kontakte mit den Vertreterinnen und Vertretern der französischen Regierung regelmässig angesprochen und ist bestrebt, dies weiterhin zu tun. Die CFS gewährleistet den regelmässigen Informationsaustausch zu Nuklearangelegenheiten, einschliesslich Fragen zum KKW Fessenheim. Die obengenannten bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich gelten auch für den Fall einer Ausserbetriebnahme oder Stilllegung von Kernkraftwerken. Somit ist der Informationsaustausch zu diesem Thema schon heute vertraglich geregelt. Aus dem Völkerrecht sowie gestützt auf das Vorsorgeprinzip lässt sich nicht schlussfolgern, dass Frankreich seinen Pflichten nicht nachgekommen wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Recherchen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) und der "Süddeutschen Zeitung" stand das AKW Fessenheim lediglich drei Minuten vor einem schwerwiegenden atomaren Zwischenfall. Für den deutschen Atomaufsichtsexperten Mertins handelte es sich um den gefährlichsten atomaren Zwischenfall in Westeuropa, und das alles lediglich 35 Kilometer vor der Region Basel, in einem Gebiet mit rund 2 Millionen Menschen. Ein schwerwiegender Zwischenfall hätte die Lebens- und Wirtschaftsgrundlage der Region zerstört.</p><p>Rheinland-Pfalz und die deutsche Bundesregierung haben am 4. März 2016 offiziell die sofortige Abschaltung von Fessenheim gefordert, während mit der ASN (Autorité de sûreté nucléaire) genau jene Behörde Entwarnung gibt, die nach dem Vorfall nicht informiert worden war - ebenso wenig wie die internationale Atomaufsichtsbehörde in Wien. Erst auf Nachfrage erfuhr die ASN Details zum Ablauf - gut zwei Wochen nach dem Vorfall.</p><p>Das AKW Fessenheim ist das älteste Atomkraftwerk Frankreichs und gibt seit Jahren regelmässig Anlass zur Kritik, weil es eine veraltete Bauweise, ein dünnes Betoncontainment, defekte Schweissnähte, ungenügend gesicherte Abklingbecken, eine fragwürdige Sicherheitskultur und eine Häufung von Störfällen aufweist. Es liegt inmitten einer Erdbebengefährdungszone, ein Umstand, dem beim Bau nicht Rechnung getragen wurde. Ein Bruch des Rheinseitenkanals würde bedeuten, dass die Stromversorgung und die Kühlung nicht mehr sichergestellt werden können und somit innerhalb kürzester Zeit eine Beschädigung des Reaktorkerns möglich ist. Mit anderen Worten: Es besteht derzeit keine Kontrolle über die Sicherheit der Bevölkerung im Oberrheingebiet.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann hat er von den französischen Behörden welche Information über den Störfall erhalten?</p><p>2. Entspricht diese Information den mit den französischen Behörden vereinbarten Standards?</p><p>3. Warum stellt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) als offizielles Gremium für die behördliche Zusammenarbeit bei der nuklearen Sicherheit mit Deutschland und Frankreich der Öffentlichkeit keine aktuellen Informationen zum Störfall zur Verfügung? Welche Schlüsse zieht das Ensi aus dem Störfall?</p><p>4. Ist er darüber informiert, wie es um die Pläne von Präsident Hollande steht, das AKW Fessenheim bis 2017 zu schliessen und durch ein Kompetenzzentrum für den Rückbau von Kernkraftanlagen zu ersetzen?</p><p>5. Was gedenkt er zu unternehmen, dass das AKW Fessenheim umgehend geschlossen und die Sicherheit der Bevölkerung der Nordwestschweiz und des ganzen Oberrheins vor nuklearen Gefahren aus diesem AKW gewährleistet wird?</p>
  • AKW Fessenheim. Wie schützt der Bundesrat die Bevölkerung der Nordwestschweiz vor weiteren Störfällen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die französische Nuklearaufsichtsbehörde (Autorité de surveillance nucléaire, ASN) hat die Öffentlichkeit am 17. April 2014 über das angesprochene Ereignis informiert (<a href="http://www.asn.fr/Controler/Actualites-du-controle/Avis-d-incident-des-installations-nucleaires/Inondation-interne-dans-la-partie-non-nucleaire-du-reacteur-n-1">http://www.asn.fr/Controler/Actualites-du-controle/Avis-d-incident-des-installations-nucleaires/Inondation-interne-dans-la-partie-non-nucleaire-du-reacteur-n-1</a>). Die ASN und die Betreiberfirma des Kernkraftwerks (KKW) Fessenheim haben zusätzlich im Rahmen von zwei Sitzungen des regionalen Informationsgremiums "Commission locale d'information et de surveillance de Fessenheim" (CLIS) am 23. Juni 2014 und am 2. Oktober 2014 Auskunft gegeben. An diesen Veranstaltungen nahmen auch Vertreter des Kantons Basel-Stadt und zahlreicher Medien teil. Die entsprechenden Informationen sind unter <a href="http://www.haut-rhin.fr/clis">http://www.haut-rhin.fr/clis</a> abrufbar. Zudem informierte die ASN im Rahmen der gemeinsamen Sitzung der französisch-schweizerischen Kommission für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (Commission franco-suisse de sûreté nucléaire et de radioprotection, CFS) von September 2014 über den Ereignishergang und die getroffenen Massnahmen.</p><p>2. Das bilaterale Abkommen vom 30. November 1989 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über den Informationsaustausch bei Zwischenfällen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen haben können, sowie der Briefwechsel zwischen der zuständigen Préfecture Oberrhein und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz sehen bei einem Störfall im KKW Fessenheim mit möglichen Konsequenzen für Mensch und Umwelt eine umgehende Alarmierung der zuständigen Schweizer Behörden vor. Da der besagte Störfall diesen Schweregrad nicht erreicht hatte, war eine Alarmierung der Nationalen Alarmzentrale und des Kantons Basel-Stadt nicht erforderlich.</p><p>Darüber hinaus decken die bestehenden bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich (das Abkommen von 1988 über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie, SR 0.732.934.9, sowie das Abkommen von 1989 über den Informationsaustausch bei Zwischenfällen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen haben können, SR 0.732.323.49) auch Ereignisse ohne radiologische Konsequenzen, die aber bei der Bevölkerung Besorgnis hervorrufen könnten, ab. Die Préfecture hatte in diesem Fall beschlossen, die ausländischen Partner nicht zu informieren, da aufgrund der vom Werk erhaltenen Informationen keine Beunruhigung der Bevölkerung zu erwarten war. Ereignisse, bei denen keine Beunruhigung der Bevölkerung erwartet wird, werden bei Bedarf aufgrund von Erfahrungen bei den jährlich stattfindenden bilateralen Gesprächen angesprochen. In diesem Sinne entspricht das Vorgehen dem heutigen Standard.</p><p>3. Die Aufsicht über Kernanlagen sowie die damit verbundene Information der Öffentlichkeit gehören zur hoheitlichen Aufgabe der Aufsichtsbehörde desjenigen Staates, in welchem die Kernanlagen in Betrieb stehen. In diesem Fall hat die ASN als zuständige Aufsichtsbehörde am 17. April 2014 Informationen zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Informationen wurden am 10. März 2016 von der ASN publiziert.</p><p>Aufgrund der dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) vorliegenden Unterlagen ist die von der ASN vorgenommene Einstufung auf der ersten Stufe der International Nuclear Event Scale (Ines-Skala, Stufen 1-7, wobei Stufe 7 den höchsten Schweregrad darstellt) plausibel. Es gibt gemäss Ensi keine Hinweise dafür, dass der Reaktor zu irgendeinem Zeitpunkt in einem unkontrollierten Zustand war: Der Reaktor wurde langsam über die betrieblichen Systeme heruntergefahren. Für die Betriebsmannschaft stand die Möglichkeit, den Reaktor über eine Reaktorschnellabschaltung abzuschalten, stets zur Verfügung. Das Notborierungssystem kam nicht zum Einsatz.</p><p>4. Der Bundesrat verfolgt die Absichten der französischen Regierung. Die Inbetriebnahme des sich in der Normandie im Bau befindenden neuen Reaktors Flamanville-3 verlangt die Ausserbetriebnahme von anderen Reaktoren, um die in der loi sur la transition énergétique festgeschriebene Kapazitätsobergrenze für Kernenergie von 63,2 Gigawatt einzuhalten. Im Oktober 2015 liess die Betreiberfirma Electricité de France (EDF) verlauten, dass die Ausserbetriebnahme des KKW Fessenheim die einzige Option ("l'unique hypothèse") sei, um die gesetzliche Plafonierung einzuhalten. Die Bauarbeiten für Flamanville-3 sind im Verzug; mit der Inbetriebnahme wird frühestens Ende 2018 gerechnet. Ausserdem hänge der Zeitpunkt der Einreichung eines Gesuchs für die Stilllegung des KKW Fessenheim teilweise vom Abschluss von Verhandlungen zu Abfindungen ab, so EDF. Die zuständige Ministerin für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie hielt ihrerseits fest, dass das Gesuch spätestens bis Ende Juni 2016 eingereicht werden müsse. Die Regierung wird gestützt auf das Gesuch ein Dekret für die Ausserbetriebnahme erarbeiten. Es ist damit zu rechnen, dass die eigentliche Ausserbetriebnahme nicht vor 2018 stattfinden und der Rückbau zwei bis drei Jahre danach beginnen wird.</p><p>Zudem ist ein Punkt der Traktandenliste der jährlichen Sitzung der CFS (nächste Sitzung vom 19. bis 21. September 2016) dem KKW Fessenheim gewidmet. Dabei berichtet die ASN jeweils auch über den Stand der angekündigten Stilllegung des Kernkraftwerks.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit bewusst, die Diskussion über Kernkraftwerke auf internationaler Ebene zu intensivieren. Er hat das Thema der nuklearen Sicherheit im Rahmen seiner Kontakte mit den Vertreterinnen und Vertretern der französischen Regierung regelmässig angesprochen und ist bestrebt, dies weiterhin zu tun. Die CFS gewährleistet den regelmässigen Informationsaustausch zu Nuklearangelegenheiten, einschliesslich Fragen zum KKW Fessenheim. Die obengenannten bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich gelten auch für den Fall einer Ausserbetriebnahme oder Stilllegung von Kernkraftwerken. Somit ist der Informationsaustausch zu diesem Thema schon heute vertraglich geregelt. Aus dem Völkerrecht sowie gestützt auf das Vorsorgeprinzip lässt sich nicht schlussfolgern, dass Frankreich seinen Pflichten nicht nachgekommen wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Recherchen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) und der "Süddeutschen Zeitung" stand das AKW Fessenheim lediglich drei Minuten vor einem schwerwiegenden atomaren Zwischenfall. Für den deutschen Atomaufsichtsexperten Mertins handelte es sich um den gefährlichsten atomaren Zwischenfall in Westeuropa, und das alles lediglich 35 Kilometer vor der Region Basel, in einem Gebiet mit rund 2 Millionen Menschen. Ein schwerwiegender Zwischenfall hätte die Lebens- und Wirtschaftsgrundlage der Region zerstört.</p><p>Rheinland-Pfalz und die deutsche Bundesregierung haben am 4. März 2016 offiziell die sofortige Abschaltung von Fessenheim gefordert, während mit der ASN (Autorité de sûreté nucléaire) genau jene Behörde Entwarnung gibt, die nach dem Vorfall nicht informiert worden war - ebenso wenig wie die internationale Atomaufsichtsbehörde in Wien. Erst auf Nachfrage erfuhr die ASN Details zum Ablauf - gut zwei Wochen nach dem Vorfall.</p><p>Das AKW Fessenheim ist das älteste Atomkraftwerk Frankreichs und gibt seit Jahren regelmässig Anlass zur Kritik, weil es eine veraltete Bauweise, ein dünnes Betoncontainment, defekte Schweissnähte, ungenügend gesicherte Abklingbecken, eine fragwürdige Sicherheitskultur und eine Häufung von Störfällen aufweist. Es liegt inmitten einer Erdbebengefährdungszone, ein Umstand, dem beim Bau nicht Rechnung getragen wurde. Ein Bruch des Rheinseitenkanals würde bedeuten, dass die Stromversorgung und die Kühlung nicht mehr sichergestellt werden können und somit innerhalb kürzester Zeit eine Beschädigung des Reaktorkerns möglich ist. Mit anderen Worten: Es besteht derzeit keine Kontrolle über die Sicherheit der Bevölkerung im Oberrheingebiet.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann hat er von den französischen Behörden welche Information über den Störfall erhalten?</p><p>2. Entspricht diese Information den mit den französischen Behörden vereinbarten Standards?</p><p>3. Warum stellt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) als offizielles Gremium für die behördliche Zusammenarbeit bei der nuklearen Sicherheit mit Deutschland und Frankreich der Öffentlichkeit keine aktuellen Informationen zum Störfall zur Verfügung? Welche Schlüsse zieht das Ensi aus dem Störfall?</p><p>4. Ist er darüber informiert, wie es um die Pläne von Präsident Hollande steht, das AKW Fessenheim bis 2017 zu schliessen und durch ein Kompetenzzentrum für den Rückbau von Kernkraftanlagen zu ersetzen?</p><p>5. Was gedenkt er zu unternehmen, dass das AKW Fessenheim umgehend geschlossen und die Sicherheit der Bevölkerung der Nordwestschweiz und des ganzen Oberrheins vor nuklearen Gefahren aus diesem AKW gewährleistet wird?</p>
    • AKW Fessenheim. Wie schützt der Bundesrat die Bevölkerung der Nordwestschweiz vor weiteren Störfällen?

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