Elektromobilität. Der Bund muss ein Vorbild sein

ShortId
16.3063
Id
20163063
Updated
14.11.2025 07:59
Language
de
Title
Elektromobilität. Der Bund muss ein Vorbild sein
AdditionalIndexing
48;66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Mobilität ist für etwa 35 Prozent des Energiekonsums der Schweiz verantwortlich, mehr als 95 Prozent dieser Energie stammen von fossilen Energieträgern. Der Bundesrat hat bereits mehrere Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität ergriffen, insbesondere bei der Forschung und Entwicklung.</p><p>Bundesrätin Doris Leuthard hat ausserdem beschlossen, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie ein Elektrodienstauto benutzt. Der Bund fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen und nimmt so bereits eine führende Rolle in diesem Bereich ein.</p><p>Jetzt liegt es am Bund, diese Vorbildfunktion weiterzuverfolgen und zu bestätigen, indem er wann immer möglich die Verwendung von Elektrofahrzeugen zur Pflicht macht.</p><p>Es müssen weiterhin Ausnahmen möglich sein für Fahrzeuge, die es noch nicht als Elektroversion gibt, und für Fälle, wo die Entscheidung für ein Elektrofahrzeug mit nichtvertretbaren Mehrkosten verbunden wäre.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt im Bericht zur Erfüllung der Motion 12.3652, "Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung", die Vorbildfunktion des Bundes in diesem Bereich. Er kommt darin zum Schluss, dass der Bund seine Vorbildfunktion mit verschiedenen Massnahmen wahrnimmt (z. B. im Rahmen der Energiestrategie 2050, der Gruppe Energie-Vorbild Bund und des Programms Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung, Rumba). Der Bericht hält auch fest, dass die Bundesverwaltung bereits über eine gute gesetzliche Grundlage für die Beschaffung von ökologisch nachhaltigen Fahrzeugen, einschliesslich der Elektrofahrzeuge, verfügt. So ist gesetzlich verankert, dass nur noch Fahrzeuge der Effizienzkategorien A oder B beschafft werden (begründete Fälle ausgenommen) und bei der Evaluation die Kriterien Energieeffizienz und Emissionen in der Gesamtbeurteilung mit 15 Prozent zu gewichten sind.</p><p>Die Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen wurden im Dezember 2015 revidiert. Darin ist zusätzlich als Kriterium ein Ausstoss von höchstens 75 Gramm CO2 pro Kilometer vorgesehen, welches jedes Departement bei mindestens 5 Prozent seiner Personenwagenflotte (Fahrzeuge bis höchstens fünf Plätze ohne Spezialanforderungen) einhalten soll. Zudem sollen, wann immer möglich, Fahrzeuge der Effizienzkategorie A beschafft werden. Mit dieser technologieneutral formulierten Anforderung kann die Beschaffung von Hybrid-, Erdgas und Elektrofahrzeugen gefördert werden.</p><p>Aufgrund des zurzeit beschränkten Fahrzeugangebots auf dem Markt, der höheren Anschaffungskosten und der spezifischen Anforderungen (z. B. Grenzwachtkorps) sind die Beschaffungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge noch sehr beschränkt.</p><p>Mit der geltenden Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen und Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen wird sichergestellt, dass Fahrzeuge, wann immer möglich, entsprechend der technologischen Verfügbarkeit nach ökologischen Kriterien beschafft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle Organe des Bundes dazu zu verpflichten, im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Möglichen die Elektromobilität zu bevorzugen.</p>
  • Elektromobilität. Der Bund muss ein Vorbild sein
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Mobilität ist für etwa 35 Prozent des Energiekonsums der Schweiz verantwortlich, mehr als 95 Prozent dieser Energie stammen von fossilen Energieträgern. Der Bundesrat hat bereits mehrere Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität ergriffen, insbesondere bei der Forschung und Entwicklung.</p><p>Bundesrätin Doris Leuthard hat ausserdem beschlossen, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie ein Elektrodienstauto benutzt. Der Bund fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen und nimmt so bereits eine führende Rolle in diesem Bereich ein.</p><p>Jetzt liegt es am Bund, diese Vorbildfunktion weiterzuverfolgen und zu bestätigen, indem er wann immer möglich die Verwendung von Elektrofahrzeugen zur Pflicht macht.</p><p>Es müssen weiterhin Ausnahmen möglich sein für Fahrzeuge, die es noch nicht als Elektroversion gibt, und für Fälle, wo die Entscheidung für ein Elektrofahrzeug mit nichtvertretbaren Mehrkosten verbunden wäre.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt im Bericht zur Erfüllung der Motion 12.3652, "Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung", die Vorbildfunktion des Bundes in diesem Bereich. Er kommt darin zum Schluss, dass der Bund seine Vorbildfunktion mit verschiedenen Massnahmen wahrnimmt (z. B. im Rahmen der Energiestrategie 2050, der Gruppe Energie-Vorbild Bund und des Programms Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung, Rumba). Der Bericht hält auch fest, dass die Bundesverwaltung bereits über eine gute gesetzliche Grundlage für die Beschaffung von ökologisch nachhaltigen Fahrzeugen, einschliesslich der Elektrofahrzeuge, verfügt. So ist gesetzlich verankert, dass nur noch Fahrzeuge der Effizienzkategorien A oder B beschafft werden (begründete Fälle ausgenommen) und bei der Evaluation die Kriterien Energieeffizienz und Emissionen in der Gesamtbeurteilung mit 15 Prozent zu gewichten sind.</p><p>Die Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen wurden im Dezember 2015 revidiert. Darin ist zusätzlich als Kriterium ein Ausstoss von höchstens 75 Gramm CO2 pro Kilometer vorgesehen, welches jedes Departement bei mindestens 5 Prozent seiner Personenwagenflotte (Fahrzeuge bis höchstens fünf Plätze ohne Spezialanforderungen) einhalten soll. Zudem sollen, wann immer möglich, Fahrzeuge der Effizienzkategorie A beschafft werden. Mit dieser technologieneutral formulierten Anforderung kann die Beschaffung von Hybrid-, Erdgas und Elektrofahrzeugen gefördert werden.</p><p>Aufgrund des zurzeit beschränkten Fahrzeugangebots auf dem Markt, der höheren Anschaffungskosten und der spezifischen Anforderungen (z. B. Grenzwachtkorps) sind die Beschaffungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge noch sehr beschränkt.</p><p>Mit der geltenden Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen und Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung von Verwaltungsfahrzeugen wird sichergestellt, dass Fahrzeuge, wann immer möglich, entsprechend der technologischen Verfügbarkeit nach ökologischen Kriterien beschafft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle Organe des Bundes dazu zu verpflichten, im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Möglichen die Elektromobilität zu bevorzugen.</p>
    • Elektromobilität. Der Bund muss ein Vorbild sein

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