Taxis, Uber und andere Fahrdienste. Fairer Wettbewerb und klare Bezeichnungen

ShortId
16.3067
Id
20163067
Updated
28.07.2023 05:25
Language
de
Title
Taxis, Uber und andere Fahrdienste. Fairer Wettbewerb und klare Bezeichnungen
AdditionalIndexing
48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Ankunft von Uber auf dem Markt der professionellen Transportdienstleistungen wurde ein Sektor umgewälzt, der von harter Konkurrenz geprägt ist. Versuche, den Markt mit Verboten oder mehr Regulierung zu steuern, führten im Allgemeinen nur dazu, dass die etablierten Unternehmen stärker benachteiligt wurden. Solche Massnahmen stellen auch die Fahrgäste nicht mehr zufrieden, die erwarten, dass sich der Markt weiterentwickelt.</p><p>Im Rahmen der Marktliberalisierung müssen die Kundinnen und Kunden ihren Transportdienst in Kenntnis der Sachlage wählen können, und die berufsmässig verkehrenden "Taxis" müssen ihre Wettbewerbsvorteile geltend machen können.</p><p>Mit dieser Motion wird vorgeschlagen, dass die Bezeichnung "Taxi" geschützt wird, z. B. durch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, damit die Konsumentinnen und Konsumenten nicht getäuscht werden können. Die Branche selbst soll mit der Aufgabe betraut werden, die Voraussetzungen für die Zulassung zum Beruf zu regeln.</p>
  • <p>Die Präsenz des Unternehmens Uber führt weltweit zu erheblichen Umwälzungen auf den Taximärkten. Der Bundesrat begrüsst es grundsätzlich, wenn neue Angebotsformen in den Markt eintreten und dadurch den Wettbewerb verstärken. Er ist jedoch auch der Ansicht, dass gleich lange Spiesse für vergleichbare Angebote gelten sollten.</p><p>Im Zusammenhang mit den relevanten Rahmenbedingungen für Vermittlungs-Plattformen wie Uber ist zu berücksichtigen, dass Bestimmungen auf Kantons- sowie Gemeindeebene betroffen sind. Der Bundesrat hat diesbezüglich die Autonomie der Kantone und Gemeinden zu respektieren. Diesen steht grundsätzlich die Kompetenz zu, Vorschriften für das Taxigewerbe zu erlassen, wodurch sie den unterschiedlichen lokalen Bedingungen angemessen Rechnung tragen können. Hinzu kommt, dass neben den jeweiligen kantonalen Regelungen auch der Vollzug der relevanten Bundesgesetze hauptsächlich den Kantonen obliegt.</p><p>Der Begriff "Taxi" gehört zum allgemeinen Sprachgebrauch und insoweit auch zum Gemeingut. Das Wort "Taxi" kann deshalb weder als Marke hinterlegt noch durch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (SR 241) geschützt werden. Hingegen kann der Berufsstand entsprechend gesetzlich geregelt werden.</p><p>Wie bereits erwähnt, besteht im Bereich des Taxigewerbes eine entsprechende Gesetzgebung, welche den lokalen Bedürfnissen Rechnung trägt.</p><p>Darüber hinaus erarbeitet der Bundesrat momentan einen Bericht zu den zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft. Dabei wird er auch auf Fragen rund um die sogenannte Sharing Economy, also auch auf neue Angebote wie Uber, eingehen und allfälligen Handlungsbedarf für den Bund identifizieren. Basierend darauf wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen und mögliche Massnahmen entscheiden.</p><p>Aus diesen Gründen ist es für den Bundesrat nicht zweckmässig, die in der Motion geforderten Gesetzesanpassungen an die Hand zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung der Bundesgesetzgebung vorzuschlagen, um die Bezeichnung "Taxi" mit einer Selbstregulierungsklausel zu schützen, dies im Rahmen einer Marktliberalisierung.</p>
  • Taxis, Uber und andere Fahrdienste. Fairer Wettbewerb und klare Bezeichnungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Ankunft von Uber auf dem Markt der professionellen Transportdienstleistungen wurde ein Sektor umgewälzt, der von harter Konkurrenz geprägt ist. Versuche, den Markt mit Verboten oder mehr Regulierung zu steuern, führten im Allgemeinen nur dazu, dass die etablierten Unternehmen stärker benachteiligt wurden. Solche Massnahmen stellen auch die Fahrgäste nicht mehr zufrieden, die erwarten, dass sich der Markt weiterentwickelt.</p><p>Im Rahmen der Marktliberalisierung müssen die Kundinnen und Kunden ihren Transportdienst in Kenntnis der Sachlage wählen können, und die berufsmässig verkehrenden "Taxis" müssen ihre Wettbewerbsvorteile geltend machen können.</p><p>Mit dieser Motion wird vorgeschlagen, dass die Bezeichnung "Taxi" geschützt wird, z. B. durch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, damit die Konsumentinnen und Konsumenten nicht getäuscht werden können. Die Branche selbst soll mit der Aufgabe betraut werden, die Voraussetzungen für die Zulassung zum Beruf zu regeln.</p>
    • <p>Die Präsenz des Unternehmens Uber führt weltweit zu erheblichen Umwälzungen auf den Taximärkten. Der Bundesrat begrüsst es grundsätzlich, wenn neue Angebotsformen in den Markt eintreten und dadurch den Wettbewerb verstärken. Er ist jedoch auch der Ansicht, dass gleich lange Spiesse für vergleichbare Angebote gelten sollten.</p><p>Im Zusammenhang mit den relevanten Rahmenbedingungen für Vermittlungs-Plattformen wie Uber ist zu berücksichtigen, dass Bestimmungen auf Kantons- sowie Gemeindeebene betroffen sind. Der Bundesrat hat diesbezüglich die Autonomie der Kantone und Gemeinden zu respektieren. Diesen steht grundsätzlich die Kompetenz zu, Vorschriften für das Taxigewerbe zu erlassen, wodurch sie den unterschiedlichen lokalen Bedingungen angemessen Rechnung tragen können. Hinzu kommt, dass neben den jeweiligen kantonalen Regelungen auch der Vollzug der relevanten Bundesgesetze hauptsächlich den Kantonen obliegt.</p><p>Der Begriff "Taxi" gehört zum allgemeinen Sprachgebrauch und insoweit auch zum Gemeingut. Das Wort "Taxi" kann deshalb weder als Marke hinterlegt noch durch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (SR 241) geschützt werden. Hingegen kann der Berufsstand entsprechend gesetzlich geregelt werden.</p><p>Wie bereits erwähnt, besteht im Bereich des Taxigewerbes eine entsprechende Gesetzgebung, welche den lokalen Bedürfnissen Rechnung trägt.</p><p>Darüber hinaus erarbeitet der Bundesrat momentan einen Bericht zu den zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft. Dabei wird er auch auf Fragen rund um die sogenannte Sharing Economy, also auch auf neue Angebote wie Uber, eingehen und allfälligen Handlungsbedarf für den Bund identifizieren. Basierend darauf wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen und mögliche Massnahmen entscheiden.</p><p>Aus diesen Gründen ist es für den Bundesrat nicht zweckmässig, die in der Motion geforderten Gesetzesanpassungen an die Hand zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung der Bundesgesetzgebung vorzuschlagen, um die Bezeichnung "Taxi" mit einer Selbstregulierungsklausel zu schützen, dies im Rahmen einer Marktliberalisierung.</p>
    • Taxis, Uber und andere Fahrdienste. Fairer Wettbewerb und klare Bezeichnungen

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