Subjektfinanzierung in der höheren Berufsbildung wirft Fragen auf

ShortId
16.3072
Id
20163072
Updated
28.07.2023 05:41
Language
de
Title
Subjektfinanzierung in der höheren Berufsbildung wirft Fragen auf
AdditionalIndexing
32;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zur Stärkung der höheren Berufsbildung ist eine Subjektfinanzierung zugunsten Absolvierender von Vorbereitungskursen auf eidgenössische Prüfungen vorgesehen. Die Vorlage für die Änderung des BBG wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich gutgeheissen. Der Ergebnisbericht wurde im Juni 2015 publiziert. Bei der Umsetzung der neuen Bundesfinanzierung zur Stärkung der höheren Berufsbildung könnten Probleme und Mitnahmeeffekte entstehen, die die gutgemeinte Stärkung der Berufsbildung egalisieren könnten.</p>
  • <p>Im Rahmen des 2013 lancierten Strategieprojektes des Bundes werden gemeinsam mit den Verbundpartnern Lösungsansätze zur besseren Positionierung und Finanzierung der höheren Berufsbildung erarbeitet und umgesetzt. Die Massnahmen zielen auf eine Stärkung der höheren Berufsbildung, die mit ihren arbeitsmarktorientierten Abschlüssen einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung qualifizierter Fachkräfte leistet. Im Bereich der Finanzierung ist eine angemessene Subventionierung der Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, ein zentrales Anliegen. Die direkte finanzielle Belastung der Absolvierenden eidgenössischer Prüfungen soll gesenkt bzw. mit anderen Tertiärabschlüssen vergleichbarer werden. Ausgehend von dieser Forderung wurde ein neues, verbundpartnerschaftlich abgestütztes System entwickelt, welches direkte Beiträge durch den Bund vorsieht. Diese subjektorientierte Finanzierung soll den Wettbewerb stärken und die Qualität der Bildungsangebote erhöhen.</p><p>1. Primäres Ziel der neuen Finanzierung der vorbereitenden Kurse ist die Erhöhung der Anzahl Abschlüsse. Mit der neuen Finanzierung gehen gewisse Mitnahmeeffekte einher. Es wird beispielsweise Prüfungsabsolvierende geben, die den vorbereitenden Kurs auch ohne Bundesbeiträge besucht hätten. Zudem ist mit einem Verdrängungseffekt bei der Finanzierung durch die Arbeitgeber zu rechnen. Diese Effekte sind jedoch sehr schwer zu beziffern. Dafür müsste die Zahlungsbereitschaft der Kursteilnehmenden bzw. der Arbeitgeber erhoben werden.</p><p>2. Vorbereitende Kurse für eidgenössische Prüfungen werden zum Teil auch mit dem Ziel besucht, eine berufsorientierte Weiterbildung zu absolvieren (ohne Prüfung). Eine Subventionierung solcher Weiterbildungen ergäbe eine Wettbewerbsverzerrung zulasten anderer Weiterbildungsangebote und entspräche unerwünschten Mitnahmeeffekten. Deshalb muss die Auszahlung der Bundesbeiträge an die Absolvierung der Prüfung geknüpft werden, was effektiv eine Vorfinanzierung der Kurskosten durch die Teilnehmenden bedingt.</p><p>Neben der öffentlichen Hand beteiligen sich auch die Arbeitgeber und Branchenverbände an der Finanzierung. Zurzeit erhalten rund zwei Drittel der Absolvierenden von eidgenössischen Prüfungen Beiträge von ihrem Arbeitgeber. Es ist zu erwarten, dass Arbeitgeber, Branchenverbände usw. die potenziellen Prüfungsteilnehmenden künftig bei der Vorfinanzierung unterstützen werden. Der Bund beabsichtigt seinerseits, die Vorfinanzierung zu begünstigen: Kursteilnehmende sollen eine Zessionsvereinbarung abschliessen können, wonach sie ihr Anrecht auf Auszahlung des Bundesbeitrages nach Absolvieren der Prüfung an Dritte abtreten, die ihnen die Kurskosten vorfinanzieren.</p><p>Um negative Effekte im System frühzeitig zu erkennen, wird der Bund ein Monitoring der Entwicklungen im Bereich der eidgenössischen Prüfungen durchführen.</p><p>3./4. Mit der neuen Bundesfinanzierung zugunsten von Absolvierenden vorbereitender Kurse sollen die eidgenössischen Prüfungen als Teil der höheren Berufsbildung gestärkt werden. Der Bund regelt und beaufsichtigt nur die eidgenössischen Prüfungen, nicht jedoch die Vorbereitung auf den Abschluss. Es ist die Aufgabe der Prüfungsträgerschaften, die Selektion vor der Prüfung und die Prüfungszulassung zu steuern. Auch diesbezüglich soll das erwähnte Monitoring helfen, negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie hoch wird der Mitnahmeeffekt durch die neue Subjektfinanzierung beziffert?</p><p>2. Studierende einer höheren Berufsbildung müssten die Ausbildungskosten von mehreren Semestern vorfinanzieren. Ist diese Vorfinanzierung im Sinne einer Stärkung der Berufsbildung sinnvoll und gegenüber Studierenden an einer Hochschule gerecht?</p><p>3. Damit sich geeignete Personen an die zentralen Prüfungen anmelden, werden Studierende meist über Promotionsordnungen oder erforderliche Modulabschlüsse selektioniert. Abgewiesene Personen könnten nicht in den Genuss einer Subjektfinanzierung kommen. Wie kann diese Ungerechtigkeit gegenüber Studierenden an Hochschulen beseitigt werden?</p><p>4. Wie kann verhindert werden, dass vorbereitende Schulen dem Druck der Studierenden nachgeben und möglichst alle Studierenden zur Prüfung zulassen, obwohl schon frühzeitig erkannt wurde, dass einzelne nicht geeignet sind?</p>
  • Subjektfinanzierung in der höheren Berufsbildung wirft Fragen auf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur Stärkung der höheren Berufsbildung ist eine Subjektfinanzierung zugunsten Absolvierender von Vorbereitungskursen auf eidgenössische Prüfungen vorgesehen. Die Vorlage für die Änderung des BBG wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich gutgeheissen. Der Ergebnisbericht wurde im Juni 2015 publiziert. Bei der Umsetzung der neuen Bundesfinanzierung zur Stärkung der höheren Berufsbildung könnten Probleme und Mitnahmeeffekte entstehen, die die gutgemeinte Stärkung der Berufsbildung egalisieren könnten.</p>
    • <p>Im Rahmen des 2013 lancierten Strategieprojektes des Bundes werden gemeinsam mit den Verbundpartnern Lösungsansätze zur besseren Positionierung und Finanzierung der höheren Berufsbildung erarbeitet und umgesetzt. Die Massnahmen zielen auf eine Stärkung der höheren Berufsbildung, die mit ihren arbeitsmarktorientierten Abschlüssen einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung qualifizierter Fachkräfte leistet. Im Bereich der Finanzierung ist eine angemessene Subventionierung der Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, ein zentrales Anliegen. Die direkte finanzielle Belastung der Absolvierenden eidgenössischer Prüfungen soll gesenkt bzw. mit anderen Tertiärabschlüssen vergleichbarer werden. Ausgehend von dieser Forderung wurde ein neues, verbundpartnerschaftlich abgestütztes System entwickelt, welches direkte Beiträge durch den Bund vorsieht. Diese subjektorientierte Finanzierung soll den Wettbewerb stärken und die Qualität der Bildungsangebote erhöhen.</p><p>1. Primäres Ziel der neuen Finanzierung der vorbereitenden Kurse ist die Erhöhung der Anzahl Abschlüsse. Mit der neuen Finanzierung gehen gewisse Mitnahmeeffekte einher. Es wird beispielsweise Prüfungsabsolvierende geben, die den vorbereitenden Kurs auch ohne Bundesbeiträge besucht hätten. Zudem ist mit einem Verdrängungseffekt bei der Finanzierung durch die Arbeitgeber zu rechnen. Diese Effekte sind jedoch sehr schwer zu beziffern. Dafür müsste die Zahlungsbereitschaft der Kursteilnehmenden bzw. der Arbeitgeber erhoben werden.</p><p>2. Vorbereitende Kurse für eidgenössische Prüfungen werden zum Teil auch mit dem Ziel besucht, eine berufsorientierte Weiterbildung zu absolvieren (ohne Prüfung). Eine Subventionierung solcher Weiterbildungen ergäbe eine Wettbewerbsverzerrung zulasten anderer Weiterbildungsangebote und entspräche unerwünschten Mitnahmeeffekten. Deshalb muss die Auszahlung der Bundesbeiträge an die Absolvierung der Prüfung geknüpft werden, was effektiv eine Vorfinanzierung der Kurskosten durch die Teilnehmenden bedingt.</p><p>Neben der öffentlichen Hand beteiligen sich auch die Arbeitgeber und Branchenverbände an der Finanzierung. Zurzeit erhalten rund zwei Drittel der Absolvierenden von eidgenössischen Prüfungen Beiträge von ihrem Arbeitgeber. Es ist zu erwarten, dass Arbeitgeber, Branchenverbände usw. die potenziellen Prüfungsteilnehmenden künftig bei der Vorfinanzierung unterstützen werden. Der Bund beabsichtigt seinerseits, die Vorfinanzierung zu begünstigen: Kursteilnehmende sollen eine Zessionsvereinbarung abschliessen können, wonach sie ihr Anrecht auf Auszahlung des Bundesbeitrages nach Absolvieren der Prüfung an Dritte abtreten, die ihnen die Kurskosten vorfinanzieren.</p><p>Um negative Effekte im System frühzeitig zu erkennen, wird der Bund ein Monitoring der Entwicklungen im Bereich der eidgenössischen Prüfungen durchführen.</p><p>3./4. Mit der neuen Bundesfinanzierung zugunsten von Absolvierenden vorbereitender Kurse sollen die eidgenössischen Prüfungen als Teil der höheren Berufsbildung gestärkt werden. Der Bund regelt und beaufsichtigt nur die eidgenössischen Prüfungen, nicht jedoch die Vorbereitung auf den Abschluss. Es ist die Aufgabe der Prüfungsträgerschaften, die Selektion vor der Prüfung und die Prüfungszulassung zu steuern. Auch diesbezüglich soll das erwähnte Monitoring helfen, negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie hoch wird der Mitnahmeeffekt durch die neue Subjektfinanzierung beziffert?</p><p>2. Studierende einer höheren Berufsbildung müssten die Ausbildungskosten von mehreren Semestern vorfinanzieren. Ist diese Vorfinanzierung im Sinne einer Stärkung der Berufsbildung sinnvoll und gegenüber Studierenden an einer Hochschule gerecht?</p><p>3. Damit sich geeignete Personen an die zentralen Prüfungen anmelden, werden Studierende meist über Promotionsordnungen oder erforderliche Modulabschlüsse selektioniert. Abgewiesene Personen könnten nicht in den Genuss einer Subjektfinanzierung kommen. Wie kann diese Ungerechtigkeit gegenüber Studierenden an Hochschulen beseitigt werden?</p><p>4. Wie kann verhindert werden, dass vorbereitende Schulen dem Druck der Studierenden nachgeben und möglichst alle Studierenden zur Prüfung zulassen, obwohl schon frühzeitig erkannt wurde, dass einzelne nicht geeignet sind?</p>
    • Subjektfinanzierung in der höheren Berufsbildung wirft Fragen auf

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