Krankenversicherung. Anpassung der ordentlichen Franchise
- ShortId
-
16.3084
- Id
-
20163084
- Updated
-
28.07.2023 14:52
- Language
-
de
- Title
-
Krankenversicherung. Anpassung der ordentlichen Franchise
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kostenbeteiligung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) setzt sich zusammen aus Franchise, Selbstbehalt und dem Beitrag an die Kosten des Spitalaufenthalts. Im Jahre 1996, als das KVG in Kraft getreten ist, betrug die ordentliche Franchise 150 Franken pro Kalenderjahr. In all den Jahren wurde die ordentliche Franchise lediglich zweimal erhöht. Die letzte Anpassung fand im Jahr 2004, also vor mehr als zehn Jahren, statt. Aktuell beträgt sie 300 Franken.</p><p>Am 17. August 2015 hat der Bundesrat eine Anhörung über eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung eröffnet. Diese sieht insbesondere vor, dass gewisse Wahlfranchisen abgeschafft und Rabatte reduziert werden. Neben der Einschränkung der Wahlmöglichkeiten der Versicherten verringern die vorgeschlagenen Massnahmen zusätzlich auch die Selbstverantwortung der versicherten Patienten.</p><p>Vielmehr wären aber auch Massnahmen angezeigt, welche die Eigenverantwortung der Versicherten stärken. Dazu gehört u. a. die Anhebung der ordentlichen Franchise.</p><p>Die ordentliche Franchise von 300 Franken hat heute an Wirkung verloren, da sie sehr schnell erschöpft ist. Durch die Anhebung der ordentlichen Franchise würde die Eigenverantwortung der Versicherten, welche tendenziell vermehrt auch Bagatellleistungen in Anspruch nehmen, gestärkt.</p><p>Bei der letzten Anpassung im Jahre 2004 beliefen sich die Bruttokosten pro Versicherten auf 2592 Franken. Für 2014 sind diese jedoch auf 3515 Franken gestiegen, was einer Erhöhung von 35 Prozent entspricht. Eine Anpassung erscheint somit gerechtfertigt und angezeigt.</p>
- <p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 24. Februar 2016 zur Motion Bischofberger 15.4157, "Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen", bereits darlegte, passte er in den vergangenen Jahren die ordentliche Franchise zweimal an. Sie ist heute mit 300 Franken doppelt so hoch wie 1996. Den maximalen Selbstbehalt hat er einmal erhöht, von 600 auf 700 Franken pro Jahr. Den Beitrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital hat er ebenfalls von 10 auf 15 Franken pro Tag angehoben. Ferner hat er die Anzahl Wahlfranchisen erhöht und die höchste Wahlfranchise massgeblich angehoben, von 1500 auf 2500 Franken. Die von den Versicherten geleistete Kostenbeteiligung ist seit Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) leicht stärker gestiegen als die von den Versicherern vergüteten Leistungen.</p><p>Bei der Beurteilung der Entwicklung der von den Versicherten bezahlten Kostenbeteiligung spielt die Entwicklung der von den Versicherern bezahlten Leistungen eine massgebliche Rolle. Mit der Kostenbeteiligung wird die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt. Bei der Festlegung der Kostenbeteiligung ist aber auch die finanzielle Tragbarkeit für die erkrankten Versicherten zu berücksichtigen, zumal die individuelle Prämienverbilligung zwar die Prämienlast der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lindert, aber keinen Beitrag an die Kostenbeteiligung leistet. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass neben der Kostenentwicklung auch die Entwicklung des verfügbaren Einkommens zu berücksichtigen ist. Währenddem die von den Versicherten bezahlte Kostenbeteiligung seit Einführung des KVG um 111 Prozent anstieg, erhöhten sich in demselben Zeitraum die Nominallöhne gemäss Lohnindex um 23,6 Prozent.</p><p>Versicherte, die mehr Eigenverantwortung übernehmen möchten, haben die Möglichkeit einer Wahlfranchise. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass in der Schweiz die Kostenbeteiligung der Versicherten im internationalen Vergleich hoch ist.</p><p>Der Bundesrat hat die geplante Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) zur Streichung gewisser Wahlfranchisen und zur Senkung der Prämienreduktion sistiert. Die Ergebnisse der Anhörung können unter folgender Adresse abgerufen werden: <a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2015 > EDI. Der Bundesrat will zuerst gewisse Fragen zu den Franchisen und deren Konsequenzen für die Krankenversicherung im Rahmen des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", prüfen, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet. Diese Arbeiten sollten im Sommer 2017 abgeschlossen sein. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass es verfrüht wäre, zum heutigen Zeitpunkt eine Anhebung der ordentlichen Franchise zu beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die ordentliche Franchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf mindestens 400 Franken zu erhöhen.</p>
- Krankenversicherung. Anpassung der ordentlichen Franchise
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Kostenbeteiligung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) setzt sich zusammen aus Franchise, Selbstbehalt und dem Beitrag an die Kosten des Spitalaufenthalts. Im Jahre 1996, als das KVG in Kraft getreten ist, betrug die ordentliche Franchise 150 Franken pro Kalenderjahr. In all den Jahren wurde die ordentliche Franchise lediglich zweimal erhöht. Die letzte Anpassung fand im Jahr 2004, also vor mehr als zehn Jahren, statt. Aktuell beträgt sie 300 Franken.</p><p>Am 17. August 2015 hat der Bundesrat eine Anhörung über eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung eröffnet. Diese sieht insbesondere vor, dass gewisse Wahlfranchisen abgeschafft und Rabatte reduziert werden. Neben der Einschränkung der Wahlmöglichkeiten der Versicherten verringern die vorgeschlagenen Massnahmen zusätzlich auch die Selbstverantwortung der versicherten Patienten.</p><p>Vielmehr wären aber auch Massnahmen angezeigt, welche die Eigenverantwortung der Versicherten stärken. Dazu gehört u. a. die Anhebung der ordentlichen Franchise.</p><p>Die ordentliche Franchise von 300 Franken hat heute an Wirkung verloren, da sie sehr schnell erschöpft ist. Durch die Anhebung der ordentlichen Franchise würde die Eigenverantwortung der Versicherten, welche tendenziell vermehrt auch Bagatellleistungen in Anspruch nehmen, gestärkt.</p><p>Bei der letzten Anpassung im Jahre 2004 beliefen sich die Bruttokosten pro Versicherten auf 2592 Franken. Für 2014 sind diese jedoch auf 3515 Franken gestiegen, was einer Erhöhung von 35 Prozent entspricht. Eine Anpassung erscheint somit gerechtfertigt und angezeigt.</p>
- <p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 24. Februar 2016 zur Motion Bischofberger 15.4157, "Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen", bereits darlegte, passte er in den vergangenen Jahren die ordentliche Franchise zweimal an. Sie ist heute mit 300 Franken doppelt so hoch wie 1996. Den maximalen Selbstbehalt hat er einmal erhöht, von 600 auf 700 Franken pro Jahr. Den Beitrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital hat er ebenfalls von 10 auf 15 Franken pro Tag angehoben. Ferner hat er die Anzahl Wahlfranchisen erhöht und die höchste Wahlfranchise massgeblich angehoben, von 1500 auf 2500 Franken. Die von den Versicherten geleistete Kostenbeteiligung ist seit Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) leicht stärker gestiegen als die von den Versicherern vergüteten Leistungen.</p><p>Bei der Beurteilung der Entwicklung der von den Versicherten bezahlten Kostenbeteiligung spielt die Entwicklung der von den Versicherern bezahlten Leistungen eine massgebliche Rolle. Mit der Kostenbeteiligung wird die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt. Bei der Festlegung der Kostenbeteiligung ist aber auch die finanzielle Tragbarkeit für die erkrankten Versicherten zu berücksichtigen, zumal die individuelle Prämienverbilligung zwar die Prämienlast der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lindert, aber keinen Beitrag an die Kostenbeteiligung leistet. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass neben der Kostenentwicklung auch die Entwicklung des verfügbaren Einkommens zu berücksichtigen ist. Währenddem die von den Versicherten bezahlte Kostenbeteiligung seit Einführung des KVG um 111 Prozent anstieg, erhöhten sich in demselben Zeitraum die Nominallöhne gemäss Lohnindex um 23,6 Prozent.</p><p>Versicherte, die mehr Eigenverantwortung übernehmen möchten, haben die Möglichkeit einer Wahlfranchise. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass in der Schweiz die Kostenbeteiligung der Versicherten im internationalen Vergleich hoch ist.</p><p>Der Bundesrat hat die geplante Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) zur Streichung gewisser Wahlfranchisen und zur Senkung der Prämienreduktion sistiert. Die Ergebnisse der Anhörung können unter folgender Adresse abgerufen werden: <a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2015 > EDI. Der Bundesrat will zuerst gewisse Fragen zu den Franchisen und deren Konsequenzen für die Krankenversicherung im Rahmen des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", prüfen, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet. Diese Arbeiten sollten im Sommer 2017 abgeschlossen sein. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass es verfrüht wäre, zum heutigen Zeitpunkt eine Anhebung der ordentlichen Franchise zu beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die ordentliche Franchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf mindestens 400 Franken zu erhöhen.</p>
- Krankenversicherung. Anpassung der ordentlichen Franchise
Back to List