Einweihung Alptransit. Ein bitterer Aperitif des Bundes für die Tessiner Catering-Unternehmen

ShortId
16.3089
Id
20163089
Updated
28.07.2023 05:34
Language
de
Title
Einweihung Alptransit. Ein bitterer Aperitif des Bundes für die Tessiner Catering-Unternehmen
AdditionalIndexing
15;04;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am kommenden 1. Juni wird der Gotthard-Basistunnel und damit der weltweit längste Tunnel eingeweiht. Ein Ereignis von ausserordentlicher Bedeutung für das Tessin und die Schweiz, an dem auch ausländische Gäste teilnehmen werden. Der gastronomische Teil des Ereignisses findet in Pollegio und am Nordportal statt. Dafür hat das BAV verschiedene Catering-Unternehmen eingeladen, ein Angebot zu unterbreiten. Dies gilt auch für die weiteren Festivitäten am 2., 4. und 5. Juni; allerdings sind hier die SBB Auftraggeberin. Gewählt wurde also das Einladungsverfahren nach den Artikeln 35ff. der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen. Ende Januar teilte das Bundesamt für Verkehr mit, der Auftrag sei einem Luzerner Unternehmen erteilt worden. Damit hat es alle Tessiner Unternehmen ausgeschlossen, und dies mit eher schwammigen Begründungen, die die Fähigkeit dieser Unternehmen mit jahrzehntelanger (bis zu 80 Jahren) Erfahrung in der Gastronomie infrage stellen. In der Folge wurde bekannt, dass verschiedene weitere Aufträge an Deutschschweizer Unternehmen ergingen und die Tessiner Unternehmen somit leer ausgehen.</p>
  • <p>Das Einladungsverfahren für das Catering am Eröffnungsanlass des Gotthard-Basistunnels vom 1. Juni 2016 auf den Festplätzen Süd (Pollegio) und Nord (Rynächt) wurde vom Bundesamt für Verkehr im Dezember 2015 und Januar 2016 durchgeführt. Da die Schwellenwerte für eine Ausschreibung gemäss Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) nicht erreicht wurden und das Catering nicht auf der Liste der der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (Anhang 1a, VöB; SR 172.056.11) unterstellten Dienstleistungen steht, wurde der Auftrag im Einladungsverfahren separat für die Festplätze Nord und Süd vergeben. Die Einladungen zur Offertstellung erfolgten in Absprache mit den Projektorganisationen der Kantone Tessin und Uri.</p><p>Antworten auf die einzelnen Fragen:</p><p>1. Die Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts verlangen, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten muss. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind nebst dem Preis auch andere Kriterien zu berücksichtigen. In den Ausschreibungsunterlagen des Caterings war der Preis nur eines von fünf Kriterien. Diese wurden im Voraus definiert und allen Anbietern kommuniziert. Nebst dem Preis des Angebotes wurden Qualität und Originalität des Speise- und Getränkeangebots, der regionale Aspekt des Angebots und der Bezugsquellen, Referenzen und Erfahrung für ähnliche Veranstaltungen sowie das organisatorische Konzept berücksichtigt. Eine Tessiner Firma hat deutlich billiger offeriert als alle übrigen Firmen, sie erfüllte jedoch die anderen Kriterien nur teilweise. Daher wies diese Firma in der Gesamtbewertung mit ihrer Offerte nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot auf.</p><p>2. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass alle Nachweise zeitgerecht erbracht wurden. Ein Verweis auf eine langjährige Geschäftstätigkeit reicht nicht aus als Nachweis für die Erfahrung mit ähnlichen Veranstaltungen. In den Ausschreibungsunterlagen wurden detaillierte schriftliche Referenzen gefordert, die in der ersten Offerte nicht eingereicht wurden.</p><p>3. Es entspricht auch nicht den Tatsachen, dass alle Dienstleistungen für die Eröffnungsfeiern an Deutschschweizer Firmen vergeben wurden. Mit den beiden Festorten an den Tunnelportalen wird ein wichtiges Zeichen gesetzt und Wertschöpfung im Tessin und in Uri generiert. Ebenso finden vorgängig eine Verkehrsministerkonferenz sowie ein Treffen der europäischen Bahnchefs in Lugano statt. Die Wertschöpfung für die Beherbergung und Verpflegung dieser Anlässe mit internationalem Charakter fällt vollumfänglich im Tessin an. Auch für zahlreiche weitere Dienstleistungen kommen Tessiner Firmen zum Zug. Zu den wichtigsten gehört ein grosser Teil des Caterings für die 1000 ausgelosten Vertreter der Bevölkerung, die mit den Eröffnungszügen durch den Tunnel fahren.</p><p>Die Firma, die den Auftrag für das Catering in Pollegio erhalten hat, hatte nachgewiesen, dass sie lokale Produkte berücksichtigt und insbesondere Wein aus dem Tessin ausschenkt. Dies war eine Voraussetzung für die Vergabe des Auftrags. Zudem arbeitet diese Firma mit lokalen Tessiner Unternehmen zusammen.</p><p>4. Der Steuerungsausschuss der Projektorganisation von Gottardo 2016 hat der Tessiner Kantonsregierung zugesichert, dass die Lose für die Dienstleistungen so aufgeteilt werden, dass sich lokale und regionale Firmen bewerben können. Daran hat sich die Projektleitung gehalten. Dies heisst nicht, dass diese Firmen bei der Auswahl bevorzugt werden können, denn die Projektorganisation hat sich an das öffentliche Beschaffungsrecht zu halten.</p><p>5. Im Einladungsverfahren sieht Artikel 35 Absatz 2 VöB (SR 172.056.11) vor, dass mindestens ein Angebot von einem ortsfremden Anbieter oder einer ortsfremden Anbieterin stammen soll. Aufgrund der Gesetzeslage wurden für beide Festorte nebst Unternehmen aus dem betroffenen Kanton (Uri und Tessin) auch ausserkantonale Anbieter zur Offertstellung eingeladen. In beiden Fällen waren die Offerten einer Luzerner Firma unter Berücksichtigung der fünf Bewertungskriterien die wirtschaftlich günstigsten.</p><p>6. Der Bundesrat kann die Qualität der Tessiner Unternehmen allgemein nicht beurteilen. Bei der Vergabe der Aufträge für das Catering von Gottardo 2016 wurden keine Anbieter bevorzugt. Alle Anbieter wurden gleich behandelt und nach den gleichen Kriterien gleich bewertet. Das Beschaffungsrecht des Bundes erlaubt keine Privilegierung eines Anbieters aufgrund seiner geografischen Herkunft.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Stimmt es, dass ein Tessiner Unternehmen für die Festivitäten vom 1. Juni das Angebot unterbreitet hat, das aus wirtschaftlicher Sicht das interessanteste war?</p><p>2. Dieses Unternehmen hat alle Angaben zu den organisatorischen Einzelheiten der Festivitäten gemacht, die erforderlichen Referenzen beigebracht und verfügt über eine lange Erfahrung. Wie begründet der Bundesrat, dass es trotzdem nicht berücksichtigt wurde?</p><p>3. Trifft es zu, dass auch für die Festivitäten vom 2., 4. und 5. Juni, einschliesslich der Bereitstellung von Festzelten, ausschliesslich Deutschschweizer Firmen zufälligerweise aus dem Kanton Luzern zum Handkuss kamen?</p><p>4. Der Bundesrat hat dem Tessiner Staatsrat mehrfach schriftlich und mündlich zugesichert, dass bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen auch Tessiner Unternehmen und Dienstleistungserbringer berücksichtigt würden. Ist er der Auffassung, er komme dieser Verpflichtung mit der Vergabe der Aufträge an Deutschschweizer Unternehmen nach?</p><p>5. Trifft es zu, dass für das Catering am Nordportal keine Tessiner Unternehmen zur Unterbreitung eines Angebots eingeladen wurden? Wenn ja, warum sind dann für die Festivitäten am Südportal auch Unternehmen von jenseits des Gotthards eingeladen worden?</p><p>6. Muss man von diesem Entscheid, Deutschschweizer Unternehmen zu bevorzugen, ableiten, dass Tessiner Unternehmen, von denen einige seit 80 Jahren erfolgreich auf dem Tessiner Markt und anderswo tätig sind, nicht gut und nicht vertrauenswürdig genug sind, um ein Catering dieser Art zu organisieren?</p>
  • Einweihung Alptransit. Ein bitterer Aperitif des Bundes für die Tessiner Catering-Unternehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am kommenden 1. Juni wird der Gotthard-Basistunnel und damit der weltweit längste Tunnel eingeweiht. Ein Ereignis von ausserordentlicher Bedeutung für das Tessin und die Schweiz, an dem auch ausländische Gäste teilnehmen werden. Der gastronomische Teil des Ereignisses findet in Pollegio und am Nordportal statt. Dafür hat das BAV verschiedene Catering-Unternehmen eingeladen, ein Angebot zu unterbreiten. Dies gilt auch für die weiteren Festivitäten am 2., 4. und 5. Juni; allerdings sind hier die SBB Auftraggeberin. Gewählt wurde also das Einladungsverfahren nach den Artikeln 35ff. der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen. Ende Januar teilte das Bundesamt für Verkehr mit, der Auftrag sei einem Luzerner Unternehmen erteilt worden. Damit hat es alle Tessiner Unternehmen ausgeschlossen, und dies mit eher schwammigen Begründungen, die die Fähigkeit dieser Unternehmen mit jahrzehntelanger (bis zu 80 Jahren) Erfahrung in der Gastronomie infrage stellen. In der Folge wurde bekannt, dass verschiedene weitere Aufträge an Deutschschweizer Unternehmen ergingen und die Tessiner Unternehmen somit leer ausgehen.</p>
    • <p>Das Einladungsverfahren für das Catering am Eröffnungsanlass des Gotthard-Basistunnels vom 1. Juni 2016 auf den Festplätzen Süd (Pollegio) und Nord (Rynächt) wurde vom Bundesamt für Verkehr im Dezember 2015 und Januar 2016 durchgeführt. Da die Schwellenwerte für eine Ausschreibung gemäss Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) nicht erreicht wurden und das Catering nicht auf der Liste der der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (Anhang 1a, VöB; SR 172.056.11) unterstellten Dienstleistungen steht, wurde der Auftrag im Einladungsverfahren separat für die Festplätze Nord und Süd vergeben. Die Einladungen zur Offertstellung erfolgten in Absprache mit den Projektorganisationen der Kantone Tessin und Uri.</p><p>Antworten auf die einzelnen Fragen:</p><p>1. Die Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts verlangen, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten muss. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind nebst dem Preis auch andere Kriterien zu berücksichtigen. In den Ausschreibungsunterlagen des Caterings war der Preis nur eines von fünf Kriterien. Diese wurden im Voraus definiert und allen Anbietern kommuniziert. Nebst dem Preis des Angebotes wurden Qualität und Originalität des Speise- und Getränkeangebots, der regionale Aspekt des Angebots und der Bezugsquellen, Referenzen und Erfahrung für ähnliche Veranstaltungen sowie das organisatorische Konzept berücksichtigt. Eine Tessiner Firma hat deutlich billiger offeriert als alle übrigen Firmen, sie erfüllte jedoch die anderen Kriterien nur teilweise. Daher wies diese Firma in der Gesamtbewertung mit ihrer Offerte nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot auf.</p><p>2. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass alle Nachweise zeitgerecht erbracht wurden. Ein Verweis auf eine langjährige Geschäftstätigkeit reicht nicht aus als Nachweis für die Erfahrung mit ähnlichen Veranstaltungen. In den Ausschreibungsunterlagen wurden detaillierte schriftliche Referenzen gefordert, die in der ersten Offerte nicht eingereicht wurden.</p><p>3. Es entspricht auch nicht den Tatsachen, dass alle Dienstleistungen für die Eröffnungsfeiern an Deutschschweizer Firmen vergeben wurden. Mit den beiden Festorten an den Tunnelportalen wird ein wichtiges Zeichen gesetzt und Wertschöpfung im Tessin und in Uri generiert. Ebenso finden vorgängig eine Verkehrsministerkonferenz sowie ein Treffen der europäischen Bahnchefs in Lugano statt. Die Wertschöpfung für die Beherbergung und Verpflegung dieser Anlässe mit internationalem Charakter fällt vollumfänglich im Tessin an. Auch für zahlreiche weitere Dienstleistungen kommen Tessiner Firmen zum Zug. Zu den wichtigsten gehört ein grosser Teil des Caterings für die 1000 ausgelosten Vertreter der Bevölkerung, die mit den Eröffnungszügen durch den Tunnel fahren.</p><p>Die Firma, die den Auftrag für das Catering in Pollegio erhalten hat, hatte nachgewiesen, dass sie lokale Produkte berücksichtigt und insbesondere Wein aus dem Tessin ausschenkt. Dies war eine Voraussetzung für die Vergabe des Auftrags. Zudem arbeitet diese Firma mit lokalen Tessiner Unternehmen zusammen.</p><p>4. Der Steuerungsausschuss der Projektorganisation von Gottardo 2016 hat der Tessiner Kantonsregierung zugesichert, dass die Lose für die Dienstleistungen so aufgeteilt werden, dass sich lokale und regionale Firmen bewerben können. Daran hat sich die Projektleitung gehalten. Dies heisst nicht, dass diese Firmen bei der Auswahl bevorzugt werden können, denn die Projektorganisation hat sich an das öffentliche Beschaffungsrecht zu halten.</p><p>5. Im Einladungsverfahren sieht Artikel 35 Absatz 2 VöB (SR 172.056.11) vor, dass mindestens ein Angebot von einem ortsfremden Anbieter oder einer ortsfremden Anbieterin stammen soll. Aufgrund der Gesetzeslage wurden für beide Festorte nebst Unternehmen aus dem betroffenen Kanton (Uri und Tessin) auch ausserkantonale Anbieter zur Offertstellung eingeladen. In beiden Fällen waren die Offerten einer Luzerner Firma unter Berücksichtigung der fünf Bewertungskriterien die wirtschaftlich günstigsten.</p><p>6. Der Bundesrat kann die Qualität der Tessiner Unternehmen allgemein nicht beurteilen. Bei der Vergabe der Aufträge für das Catering von Gottardo 2016 wurden keine Anbieter bevorzugt. Alle Anbieter wurden gleich behandelt und nach den gleichen Kriterien gleich bewertet. Das Beschaffungsrecht des Bundes erlaubt keine Privilegierung eines Anbieters aufgrund seiner geografischen Herkunft.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Stimmt es, dass ein Tessiner Unternehmen für die Festivitäten vom 1. Juni das Angebot unterbreitet hat, das aus wirtschaftlicher Sicht das interessanteste war?</p><p>2. Dieses Unternehmen hat alle Angaben zu den organisatorischen Einzelheiten der Festivitäten gemacht, die erforderlichen Referenzen beigebracht und verfügt über eine lange Erfahrung. Wie begründet der Bundesrat, dass es trotzdem nicht berücksichtigt wurde?</p><p>3. Trifft es zu, dass auch für die Festivitäten vom 2., 4. und 5. Juni, einschliesslich der Bereitstellung von Festzelten, ausschliesslich Deutschschweizer Firmen zufälligerweise aus dem Kanton Luzern zum Handkuss kamen?</p><p>4. Der Bundesrat hat dem Tessiner Staatsrat mehrfach schriftlich und mündlich zugesichert, dass bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen auch Tessiner Unternehmen und Dienstleistungserbringer berücksichtigt würden. Ist er der Auffassung, er komme dieser Verpflichtung mit der Vergabe der Aufträge an Deutschschweizer Unternehmen nach?</p><p>5. Trifft es zu, dass für das Catering am Nordportal keine Tessiner Unternehmen zur Unterbreitung eines Angebots eingeladen wurden? Wenn ja, warum sind dann für die Festivitäten am Südportal auch Unternehmen von jenseits des Gotthards eingeladen worden?</p><p>6. Muss man von diesem Entscheid, Deutschschweizer Unternehmen zu bevorzugen, ableiten, dass Tessiner Unternehmen, von denen einige seit 80 Jahren erfolgreich auf dem Tessiner Markt und anderswo tätig sind, nicht gut und nicht vertrauenswürdig genug sind, um ein Catering dieser Art zu organisieren?</p>
    • Einweihung Alptransit. Ein bitterer Aperitif des Bundes für die Tessiner Catering-Unternehmen

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