Den Zugang zu Arbeit für Menschen mit Flüchtlingsstatus und mit einer vorläufigen Aufenthaltsbewilligung durch die Validierung der Berufserfahrung fördern

ShortId
16.3091
Id
20163091
Updated
28.07.2023 05:34
Language
de
Title
Den Zugang zu Arbeit für Menschen mit Flüchtlingsstatus und mit einer vorläufigen Aufenthaltsbewilligung durch die Validierung der Berufserfahrung fördern
AdditionalIndexing
2811;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Validierung von Bildungsleistungen gilt gemäss Berufsbildungsgesetz als ein anderes Qualifikationsverfahren zur Erlangung einer beruflichen Grundbildung. Ziel ist nicht eine allgemeine Kompetenzbilanzierung, sondern die Zertifizierung eines eidgenössisch anerkannten Abschlusses. Insofern sind der Validierung von Bildungsleistungen enge Grenzen gesetzt, und sie ist nur dann ein geeignetes Mittel zur Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen, wenn diese in ihrem Herkunftsland Kompetenzen erworben haben, die sich mit einem der Schweizer Berufsabschlüsse vergleichen lassen. Zudem müssen die interessierten Personen die erforderliche Anzahl Praxisjahre mitbringen und imstande sein, ein schriftliches Dossier in einer der Landessprachen zusammenzustellen.</p><p>Innerhalb des Projektes "Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene" werden zurzeit Grundlagen entwickelt, die die Anrechnung von Bildungsleistungen und erwachsenengerechte Angebote im Fokus haben. Aus Sicht des Bundes liegt hier ein Potenzial für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene.</p><p>2. Der Bund hat in den letzten Jahren alle Organisationen der Arbeitswelt über die Validierung von Bildungsleistungen informiert, im Sinne einer Ergänzung und Alternative zu den geregelten Bildungsgängen. Es ist unerlässlich, dass die Organisationen der Arbeitswelt hinter dem Verfahren stehen und sicherstellen, dass Personen mit einem validierten Abschluss die gleichen Anstellungschancen haben wie Personen, die einen geregelten Bildungsgang absolviert haben.</p><p>Wenn sich in den Kantonen berufsbezogene Bedürfnisse zeigen, ist der Bund aber auch bereit, gezielt auf Organisationen der Arbeitswelt zuzugehen.</p><p>3. Die Verbesserung der beruflichen Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Sie ist Teil der Begleitmassnahmen zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundesrat u. a. am 18. Dezember 2015 ein vierjähriges Pilotprogramm zur beruflichen Qualifizierung dieser Zielgruppe beschlossen ("Integrationsvorlehre").</p><p>Weiter ist festzuhalten, dass die Berufsbildung und die Integrationsförderung seit längerer Zeit im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit sehr eng zusammenarbeiten. Um den Zugang zu den Angeboten der Berufsbildung und insbesondere zu Anerkennungsverfahren wie der Validierung von Bildungsleistungen zu verbessern, hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) u. a. das Pilotprojekt "Potenziale nutzen - Nachholbildung" gestartet. Das Projekt soll aufzeigen, welche Hürden in der Praxis gut qualifizierte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen daran hindern, die im Heimatland erworbenen Qualifikationen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt verwerten zu können. Das Projekt soll Hinweise liefern, mit welchen Ansätzen Hindernisse erfolgreich angegangen werden können. Gestützt auf die Zwischenergebnisse des Pilotprojekts (2012 bis 2018) und in Abstimmung mit laufenden Vorhaben des SBFI wie dem Projekt "Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene" prüfen SBFI und SEM Massnahmen zur nachhaltigen beruflichen Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen. Darunter fallen auch Massnahmen zur Verbesserung von Information und Beratung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Relativ viele der Menschen, die sich mit einer vorläufigen Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten oder den Flüchtlingsstatus haben, haben in ihrem Heimatland eine Ausbildung gemacht und/oder Berufserfahrung gesammelt; diese Kenntnisse könnten im Hinblick auf die Arbeitsuche validiert werden.</p><p>Der Bericht des Bundesrates über den Stand der Umsetzung der Fachkräfte-Initiative erwähnt bei den konkreten zu realisierenden Massnahmen u. a. die "Verstärkung der Bildungs- und Erwerbsintegration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen" (Massnahme 13).</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass zur Umsetzung dieser lobenswerten Absichtserklärung die "Validierung der Berufserfahrung" ein besonders gutes Instrument ist, um die Integration der betroffenen Menschen im Arbeitsmarkt und in der Bildung zu erleichtern?</p><p>2. Ist er gegebenenfalls bereit:</p><p>- die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt zu ermutigen, systematischer auf dieses Instrument zurückzugreifen?</p><p>- Kann er gegebenenfalls die Instanzen, die für die Begleitung der vorläufig Aufgenommenen und die Flüchtlinge verantwortlich sind, für die Bedeutung der Validierung der Berufserfahrung sensibilisieren?</p>
  • Den Zugang zu Arbeit für Menschen mit Flüchtlingsstatus und mit einer vorläufigen Aufenthaltsbewilligung durch die Validierung der Berufserfahrung fördern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Validierung von Bildungsleistungen gilt gemäss Berufsbildungsgesetz als ein anderes Qualifikationsverfahren zur Erlangung einer beruflichen Grundbildung. Ziel ist nicht eine allgemeine Kompetenzbilanzierung, sondern die Zertifizierung eines eidgenössisch anerkannten Abschlusses. Insofern sind der Validierung von Bildungsleistungen enge Grenzen gesetzt, und sie ist nur dann ein geeignetes Mittel zur Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen, wenn diese in ihrem Herkunftsland Kompetenzen erworben haben, die sich mit einem der Schweizer Berufsabschlüsse vergleichen lassen. Zudem müssen die interessierten Personen die erforderliche Anzahl Praxisjahre mitbringen und imstande sein, ein schriftliches Dossier in einer der Landessprachen zusammenzustellen.</p><p>Innerhalb des Projektes "Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene" werden zurzeit Grundlagen entwickelt, die die Anrechnung von Bildungsleistungen und erwachsenengerechte Angebote im Fokus haben. Aus Sicht des Bundes liegt hier ein Potenzial für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene.</p><p>2. Der Bund hat in den letzten Jahren alle Organisationen der Arbeitswelt über die Validierung von Bildungsleistungen informiert, im Sinne einer Ergänzung und Alternative zu den geregelten Bildungsgängen. Es ist unerlässlich, dass die Organisationen der Arbeitswelt hinter dem Verfahren stehen und sicherstellen, dass Personen mit einem validierten Abschluss die gleichen Anstellungschancen haben wie Personen, die einen geregelten Bildungsgang absolviert haben.</p><p>Wenn sich in den Kantonen berufsbezogene Bedürfnisse zeigen, ist der Bund aber auch bereit, gezielt auf Organisationen der Arbeitswelt zuzugehen.</p><p>3. Die Verbesserung der beruflichen Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Sie ist Teil der Begleitmassnahmen zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundesrat u. a. am 18. Dezember 2015 ein vierjähriges Pilotprogramm zur beruflichen Qualifizierung dieser Zielgruppe beschlossen ("Integrationsvorlehre").</p><p>Weiter ist festzuhalten, dass die Berufsbildung und die Integrationsförderung seit längerer Zeit im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit sehr eng zusammenarbeiten. Um den Zugang zu den Angeboten der Berufsbildung und insbesondere zu Anerkennungsverfahren wie der Validierung von Bildungsleistungen zu verbessern, hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) u. a. das Pilotprojekt "Potenziale nutzen - Nachholbildung" gestartet. Das Projekt soll aufzeigen, welche Hürden in der Praxis gut qualifizierte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen daran hindern, die im Heimatland erworbenen Qualifikationen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt verwerten zu können. Das Projekt soll Hinweise liefern, mit welchen Ansätzen Hindernisse erfolgreich angegangen werden können. Gestützt auf die Zwischenergebnisse des Pilotprojekts (2012 bis 2018) und in Abstimmung mit laufenden Vorhaben des SBFI wie dem Projekt "Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene" prüfen SBFI und SEM Massnahmen zur nachhaltigen beruflichen Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen. Darunter fallen auch Massnahmen zur Verbesserung von Information und Beratung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Relativ viele der Menschen, die sich mit einer vorläufigen Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten oder den Flüchtlingsstatus haben, haben in ihrem Heimatland eine Ausbildung gemacht und/oder Berufserfahrung gesammelt; diese Kenntnisse könnten im Hinblick auf die Arbeitsuche validiert werden.</p><p>Der Bericht des Bundesrates über den Stand der Umsetzung der Fachkräfte-Initiative erwähnt bei den konkreten zu realisierenden Massnahmen u. a. die "Verstärkung der Bildungs- und Erwerbsintegration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen" (Massnahme 13).</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass zur Umsetzung dieser lobenswerten Absichtserklärung die "Validierung der Berufserfahrung" ein besonders gutes Instrument ist, um die Integration der betroffenen Menschen im Arbeitsmarkt und in der Bildung zu erleichtern?</p><p>2. Ist er gegebenenfalls bereit:</p><p>- die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt zu ermutigen, systematischer auf dieses Instrument zurückzugreifen?</p><p>- Kann er gegebenenfalls die Instanzen, die für die Begleitung der vorläufig Aufgenommenen und die Flüchtlinge verantwortlich sind, für die Bedeutung der Validierung der Berufserfahrung sensibilisieren?</p>
    • Den Zugang zu Arbeit für Menschen mit Flüchtlingsstatus und mit einer vorläufigen Aufenthaltsbewilligung durch die Validierung der Berufserfahrung fördern

Back to List