Ansiedlung von Windenergieanlagen mit Standorten des Bundes beschleunigen

ShortId
16.3093
Id
20163093
Updated
28.07.2023 05:31
Language
de
Title
Ansiedlung von Windenergieanlagen mit Standorten des Bundes beschleunigen
AdditionalIndexing
66;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 setzt der Bundesrat in erster Linie auf eine konsequente Erschliessung der vorhandenen Energieeffizienzpotenziale und in zweiter Linie auf eine ausgewogene Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien. Dazu gehören u. a. auch die Sonnen- und die Windenergie. Bisherige Erfahrungen in Zusammenhang mit der Förderung der Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien haben gezeigt, dass dem Zubau von Fotovoltaikanlagen in der Tat weniger Hindernisse im Wege stehen als jenem von Windenergieanlagen.</p><p>1. Nicht alle Parzellen, die vom Bund genutzt und bewirtschaftet werden, befinden sich im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Teilweise besteht lediglich ein Baurecht zugunsten des Bundes. In diesen Fällen obliegt der Entscheid über die Nachnutzung dem Grundeigentümer bzw. dem Baurechtgeber.</p><p>Der Bund steht einer Bereitstellung potenzieller Standorte für den Zubau von Windenergieanlagen offen gegenüber. Zu beachten ist, dass die militärischen Immobilien mit rund 13 500 Gebäuden und Anlagen respektive 24 000 Hektaren Land eines der schweizweit grössten Portfolios an Grund- und Immobilieneigentum bilden. Diese Immobilien gehören zum überwiegenden Teil der Schweizerischen Eidgenossenschaft und werden durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bewirtschaftet und genutzt. Der weitaus grösste Teil der militärischen Immobilien wird zur Erfüllung von Aufgaben des VBS benötigt (Kernbestand) und steht daher nicht für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung. Immobilien, die zur Erfüllung von Aufgaben des VBS nicht mehr benötigt werden, gehören dem Dispositionsbestand des VBS an. Dieser umfasst überwiegend kleinflächige Parzellen. An den Standorten im Eigentum des VBS, die sich für eine zivile Nachnutzung eignen, bestehen in aller Regel diverse öffentliche Begehrlichkeiten (u. a. Unterbringung von Asylsuchenden, Planung von Entwicklungsschwerpunkten, Bau von gemeinnützigem Wohnraum usw.), die sich unter Umständen gegenseitig konkurrieren. Die Nutzung solcher Standorte für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kann dabei ein sinnvolles Anliegen sein. Es ist aber eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall notwendig.</p><p>2. Der stockende Ausbau der Windenergienutzung in der Schweiz ist nicht durch den Mangel an geeigneten Standorten begründet. Fast alle Kantone haben Windenergiegebiete in ihren kantonalen Richtplänen bezeichnet. Über 500 Windenergieanlagen besitzen einen positiven Bescheid betreffend die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), weitere 350 Windenergieanlagen sind auf der KEV-Warteliste. Praktisch alle diese Projekte sind jedoch durch Einsprachen blockiert. Diese Einsprachen sind auch dann möglich, wenn sich die geplanten Anlagen auf Bundesparzellen befinden. Deshalb betrachtet der Bundesrat eine Auflistung der für die Windenergienutzung geeigneten Parzellen im Besitz des Bundes zurzeit als nicht zielführend.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Festzuhalten ist, dass die Energiewende mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 gut aufgegleist ist. Die Atomenergie wird zum einen durch die Verbesserung der Energieeffizienz und zum andern durch den Ausbau der erneuerbaren Energien ersetzt werden. Auch wenn die Einführung der Solarenergie keine grösseren Probleme bereitet, lässt sich das Gleiche nicht über die Windenergie sagen. Windenergieanlagen stossen wegen der allfälligen Belastung auf starken Widerstand in der Bevölkerung.</p><p>Um die Ansiedlung von Windenergieanlagen zu beschleunigen, könnte der Bund, via das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport oder das Bundesamt für Bauten und Logistik, potenzielle Standorte für die Investoren zur Verfügung stellen. Daher meine Fragen:</p><p>1. Wäre der Bund bereit, potenzielle Standorte für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen?</p><p>2. Wäre gegebenenfalls das Erstellen einer Liste der potenziellen Standorte denkbar und sinnvoll?</p>
  • Ansiedlung von Windenergieanlagen mit Standorten des Bundes beschleunigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 setzt der Bundesrat in erster Linie auf eine konsequente Erschliessung der vorhandenen Energieeffizienzpotenziale und in zweiter Linie auf eine ausgewogene Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien. Dazu gehören u. a. auch die Sonnen- und die Windenergie. Bisherige Erfahrungen in Zusammenhang mit der Förderung der Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien haben gezeigt, dass dem Zubau von Fotovoltaikanlagen in der Tat weniger Hindernisse im Wege stehen als jenem von Windenergieanlagen.</p><p>1. Nicht alle Parzellen, die vom Bund genutzt und bewirtschaftet werden, befinden sich im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Teilweise besteht lediglich ein Baurecht zugunsten des Bundes. In diesen Fällen obliegt der Entscheid über die Nachnutzung dem Grundeigentümer bzw. dem Baurechtgeber.</p><p>Der Bund steht einer Bereitstellung potenzieller Standorte für den Zubau von Windenergieanlagen offen gegenüber. Zu beachten ist, dass die militärischen Immobilien mit rund 13 500 Gebäuden und Anlagen respektive 24 000 Hektaren Land eines der schweizweit grössten Portfolios an Grund- und Immobilieneigentum bilden. Diese Immobilien gehören zum überwiegenden Teil der Schweizerischen Eidgenossenschaft und werden durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bewirtschaftet und genutzt. Der weitaus grösste Teil der militärischen Immobilien wird zur Erfüllung von Aufgaben des VBS benötigt (Kernbestand) und steht daher nicht für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung. Immobilien, die zur Erfüllung von Aufgaben des VBS nicht mehr benötigt werden, gehören dem Dispositionsbestand des VBS an. Dieser umfasst überwiegend kleinflächige Parzellen. An den Standorten im Eigentum des VBS, die sich für eine zivile Nachnutzung eignen, bestehen in aller Regel diverse öffentliche Begehrlichkeiten (u. a. Unterbringung von Asylsuchenden, Planung von Entwicklungsschwerpunkten, Bau von gemeinnützigem Wohnraum usw.), die sich unter Umständen gegenseitig konkurrieren. Die Nutzung solcher Standorte für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kann dabei ein sinnvolles Anliegen sein. Es ist aber eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall notwendig.</p><p>2. Der stockende Ausbau der Windenergienutzung in der Schweiz ist nicht durch den Mangel an geeigneten Standorten begründet. Fast alle Kantone haben Windenergiegebiete in ihren kantonalen Richtplänen bezeichnet. Über 500 Windenergieanlagen besitzen einen positiven Bescheid betreffend die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), weitere 350 Windenergieanlagen sind auf der KEV-Warteliste. Praktisch alle diese Projekte sind jedoch durch Einsprachen blockiert. Diese Einsprachen sind auch dann möglich, wenn sich die geplanten Anlagen auf Bundesparzellen befinden. Deshalb betrachtet der Bundesrat eine Auflistung der für die Windenergienutzung geeigneten Parzellen im Besitz des Bundes zurzeit als nicht zielführend.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Festzuhalten ist, dass die Energiewende mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 gut aufgegleist ist. Die Atomenergie wird zum einen durch die Verbesserung der Energieeffizienz und zum andern durch den Ausbau der erneuerbaren Energien ersetzt werden. Auch wenn die Einführung der Solarenergie keine grösseren Probleme bereitet, lässt sich das Gleiche nicht über die Windenergie sagen. Windenergieanlagen stossen wegen der allfälligen Belastung auf starken Widerstand in der Bevölkerung.</p><p>Um die Ansiedlung von Windenergieanlagen zu beschleunigen, könnte der Bund, via das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport oder das Bundesamt für Bauten und Logistik, potenzielle Standorte für die Investoren zur Verfügung stellen. Daher meine Fragen:</p><p>1. Wäre der Bund bereit, potenzielle Standorte für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen?</p><p>2. Wäre gegebenenfalls das Erstellen einer Liste der potenziellen Standorte denkbar und sinnvoll?</p>
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