Militärische Schutzkleidung und militärisch verwendbare Hochleistungslaser nach Ägypten?

ShortId
16.3101
Id
20163101
Updated
28.07.2023 05:29
Language
de
Title
Militärische Schutzkleidung und militärisch verwendbare Hochleistungslaser nach Ägypten?
AdditionalIndexing
15;08;1236;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist um die Menschenrechtslage in Ägypten besorgt. Trotz Garantien in der Verfassung ist die Bereitschaft und Fähigkeit des Staates, garantierte Rechte umzusetzen, unzureichend. Wiederholt kam es zu erheblichen Verletzungen des Rechts auf Leben oder des Rechts auf ein faires Verfahren. Die Schweiz hat denn auch u. a. im November 2014 im Rahmen des Menschenrechtsrates der Uno Ägypten insbesondere dazu aufgefordert, seinen Verpflichtungen als Vertragsstaat der Uno-Antifolterkonvention nachzukommen.</p><p>2. Herr Hossam Bahgat, ehemaliger Leiter und Teilhaber der Egyptian Initiative for Personal Rights, wurde im November 2015 von der ägyptischen Militärjustiz wegen eines Artikels vernommen, den er über den möglichen Versuch eines Staatsstreichs aus den Reihen der Armee geschrieben hatte. Es wurde ihm vorgeworfen, falsche Nachrichten zu verbreiten. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Eine offizielle Anklage wurde bislang nicht erhoben. Im März 2016 wurde eine weitere Untersuchung gegen Herrn Hossam Bahgat eingeleitet wegen vermuteter illegaler Verwendung von Geldern aus dem Ausland. Ein Vertreter der Botschaft in Kairo war an der Gerichtsverhandlung vom 24. März 2016 anwesend, an der über die Einfrierung der Vermögenswerte u. a. von Herrn Hossam Bahgat entschieden werden sollte. Der Entscheid wurde vom Gericht auf den 20. April 2016 vertagt. Ein Vertreter der Schweizer Botschaft war auch an der Anhörung vom 20. April 2016 anwesend. Der Entscheid über das weitere Vorgehen (Eröffnung eines Verfahrens oder Beilegung der Untersuchung) wurde auf den 23. Mai 2016 verschoben.</p><p>3. Gemäss Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Uno hatten in Ägypten im Februar 2016 179 201 Personen Flüchtlingsstatus. Hiervon kamen 119 301 Personen aus Syrien und 1211 Personen aus Eritrea. Im Februar 2016 waren zudem in Ägypten 59 552 Personen als Asylsuchende registriert.</p><p>4. Die Menge der Güter, die zurzeit in den von Israel besetzten Gaza-Streifen gelangen, reicht für ein würdevolles Leben der Zivilbevölkerung nicht aus. Als Vertragspartei der Genfer Konventionen ist Ägypten verpflichtet, unter Vorbehalt seines Überprüfungsrechtes humanitäre Hilfe an die Zivilbevölkerung des Gaza-Streifens rasch und frei passieren zu lassen. Dies ändert allerdings nichts an der Verpflichtung Israels als Besatzungsmacht, die Zivilbevölkerung in ausreichendem Masse mit Gütern zu versorgen.</p><p>5.a. Der Bundesrat bestätigt, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Jahr 2015 die Ausfuhr von vier Splitterschutzanzügen für das Entschärfen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen nach Ägypten bewilligt hat.</p><p>5.b. Ja.</p><p>5.c. Die Splitterschutzanzüge wurden bei der Zivilschutzbehörde und der Armee für Testzwecke verwendet.</p><p>5.d. Ein Missbrauch von Splitterschutzanzügen, die für das Entschärfen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen bestimmt sind, erscheint als höchst unwahrscheinlich.</p><p>6.a. Der Bundesrat bestätigt, dass das Seco im Jahr 2015 die Ausfuhr einer industriellen Laserschneidmaschine an ein ziviles ägyptisches Unternehmen für das Schneiden von Blechteilen für zivile Zwecke bewilligt hat. Das Unternehmen stellt auf dieser Maschine u. a. Teile für Personenaufzüge her.</p><p>6.b. Aufgrund der technischen Parameter des in der Maschine fest verbauten Lasers unterlag die Ausfuhr dieser Maschine aus der Schweiz - unabhängig vom Bestimmungsland - der Güterkontrollgesetzgebung. Die Kontrolle der Ausfuhr dieser Maschine stützt sich auf die Industriegüterliste der Vereinbarung von Wassenaar. Demgegenüber unterläge die Ausfuhr aus der Schweiz von militärischen Lasern, die gegen Personen oder Objekte eingesetzt werden könnten, der Kriegsmaterialgesetzgebung.</p><p>6.c. Die Verwendungserklärung des Endempfängers wurde als plausibel beurteilt. In der Tat erscheint eine Verwendung zu Repressionszwecken eines in einer Industriemaschine fest verbauten Lasers als höchst unwahrscheinlich.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Menschenrechtslage in Ägypten?</p><p>2. Im November kam nach internationalen Protesten der ägyptische Journalist und Menschenrechtler Hossam Bahgat frei, der die Menschenrechtsgruppe "Ägyptische Initiative für Persönlichkeitsrechte" mitbegründet hat. Was werfen ihm die ägyptischen Behörden vor? In welcher Form setzt sich die Schweiz dafür ein, dass Hossam Bahgat auf ein faires Verfahren hoffen darf?</p><p>3. Wie viele Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea und weiteren Gebieten hat Ägypten aufgenommen? Wie viele hat Ägypten als Asylsuchende registriert? Wie vielen das Asylrecht erteilt?</p><p>4. Wie beurteilt er die Abriegelung des Gaza-Streifens durch Ägypten? Was sind die humanitären Folgen?</p><p>5. Gemäss Liste der erteilten Ausfuhrbewilligungen für besondere militärische Güter gab die Schweiz am 12. Februar 2015 und am 18. August 2015 grünes Licht, um speziell nach militärischen Standards hergestellte und für militärische Zwecke geeignete Schutzkleidung im Wert von zusammen 150 000 Franken nach Ägypten zu exportieren.</p><p>a. Kann er diese Exportbewilligungen gemäss Ziffer ML13.d der international angewendeten Liste besonderer militärischer Güter bestätigen?</p><p>b. Ist die speziell nach militärischen Standards hergestellte und für militärische Zwecke geeignete Schutzkleidung zwischenzeitlich nach Ägypten exportiert worden?</p><p>c. Wer war in Ägypten der Empfänger dieser militärischen Schutzkleidung?</p><p>d. Kann er ausschliessen, dass diese militärische Schutzkleidung bei der Verübung von Menschenrechtsverletzungen zur Anwendung kommt?</p><p>6. Gemäss Liste der erteilten Ausfuhrbewilligungen für zivil und militärisch verwendbare Güter ("dual use") gab die Verwaltung am 21. Dezember 2015 grünes Licht, um Hochleistungslaser im Wert von 867 000 Franken nach Ägypten zu exportieren.</p><p>a. Kann er diese Exportbewilligung gemäss Ziffer 6A005.a6b2 im Anhang zur Güterkontrollverordnung bestätigen?</p><p>b. Gegenüber welchen Staaten sind solche Hochleistungslaser Gegenstand internationaler Abkommen und dürfen für militärische Zwecke nicht exportiert werden?</p><p>c. Wer war der Empfänger, und welche Garantien hat Ägypten abgegeben, dass diese militärisch verwendbaren Hochleistungslaser nur zu zivilen, nichtrepressiven Zwecken verwendet werden?</p>
  • Militärische Schutzkleidung und militärisch verwendbare Hochleistungslaser nach Ägypten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist um die Menschenrechtslage in Ägypten besorgt. Trotz Garantien in der Verfassung ist die Bereitschaft und Fähigkeit des Staates, garantierte Rechte umzusetzen, unzureichend. Wiederholt kam es zu erheblichen Verletzungen des Rechts auf Leben oder des Rechts auf ein faires Verfahren. Die Schweiz hat denn auch u. a. im November 2014 im Rahmen des Menschenrechtsrates der Uno Ägypten insbesondere dazu aufgefordert, seinen Verpflichtungen als Vertragsstaat der Uno-Antifolterkonvention nachzukommen.</p><p>2. Herr Hossam Bahgat, ehemaliger Leiter und Teilhaber der Egyptian Initiative for Personal Rights, wurde im November 2015 von der ägyptischen Militärjustiz wegen eines Artikels vernommen, den er über den möglichen Versuch eines Staatsstreichs aus den Reihen der Armee geschrieben hatte. Es wurde ihm vorgeworfen, falsche Nachrichten zu verbreiten. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Eine offizielle Anklage wurde bislang nicht erhoben. Im März 2016 wurde eine weitere Untersuchung gegen Herrn Hossam Bahgat eingeleitet wegen vermuteter illegaler Verwendung von Geldern aus dem Ausland. Ein Vertreter der Botschaft in Kairo war an der Gerichtsverhandlung vom 24. März 2016 anwesend, an der über die Einfrierung der Vermögenswerte u. a. von Herrn Hossam Bahgat entschieden werden sollte. Der Entscheid wurde vom Gericht auf den 20. April 2016 vertagt. Ein Vertreter der Schweizer Botschaft war auch an der Anhörung vom 20. April 2016 anwesend. Der Entscheid über das weitere Vorgehen (Eröffnung eines Verfahrens oder Beilegung der Untersuchung) wurde auf den 23. Mai 2016 verschoben.</p><p>3. Gemäss Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Uno hatten in Ägypten im Februar 2016 179 201 Personen Flüchtlingsstatus. Hiervon kamen 119 301 Personen aus Syrien und 1211 Personen aus Eritrea. Im Februar 2016 waren zudem in Ägypten 59 552 Personen als Asylsuchende registriert.</p><p>4. Die Menge der Güter, die zurzeit in den von Israel besetzten Gaza-Streifen gelangen, reicht für ein würdevolles Leben der Zivilbevölkerung nicht aus. Als Vertragspartei der Genfer Konventionen ist Ägypten verpflichtet, unter Vorbehalt seines Überprüfungsrechtes humanitäre Hilfe an die Zivilbevölkerung des Gaza-Streifens rasch und frei passieren zu lassen. Dies ändert allerdings nichts an der Verpflichtung Israels als Besatzungsmacht, die Zivilbevölkerung in ausreichendem Masse mit Gütern zu versorgen.</p><p>5.a. Der Bundesrat bestätigt, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Jahr 2015 die Ausfuhr von vier Splitterschutzanzügen für das Entschärfen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen nach Ägypten bewilligt hat.</p><p>5.b. Ja.</p><p>5.c. Die Splitterschutzanzüge wurden bei der Zivilschutzbehörde und der Armee für Testzwecke verwendet.</p><p>5.d. Ein Missbrauch von Splitterschutzanzügen, die für das Entschärfen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen bestimmt sind, erscheint als höchst unwahrscheinlich.</p><p>6.a. Der Bundesrat bestätigt, dass das Seco im Jahr 2015 die Ausfuhr einer industriellen Laserschneidmaschine an ein ziviles ägyptisches Unternehmen für das Schneiden von Blechteilen für zivile Zwecke bewilligt hat. Das Unternehmen stellt auf dieser Maschine u. a. Teile für Personenaufzüge her.</p><p>6.b. Aufgrund der technischen Parameter des in der Maschine fest verbauten Lasers unterlag die Ausfuhr dieser Maschine aus der Schweiz - unabhängig vom Bestimmungsland - der Güterkontrollgesetzgebung. Die Kontrolle der Ausfuhr dieser Maschine stützt sich auf die Industriegüterliste der Vereinbarung von Wassenaar. Demgegenüber unterläge die Ausfuhr aus der Schweiz von militärischen Lasern, die gegen Personen oder Objekte eingesetzt werden könnten, der Kriegsmaterialgesetzgebung.</p><p>6.c. Die Verwendungserklärung des Endempfängers wurde als plausibel beurteilt. In der Tat erscheint eine Verwendung zu Repressionszwecken eines in einer Industriemaschine fest verbauten Lasers als höchst unwahrscheinlich.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Menschenrechtslage in Ägypten?</p><p>2. Im November kam nach internationalen Protesten der ägyptische Journalist und Menschenrechtler Hossam Bahgat frei, der die Menschenrechtsgruppe "Ägyptische Initiative für Persönlichkeitsrechte" mitbegründet hat. Was werfen ihm die ägyptischen Behörden vor? In welcher Form setzt sich die Schweiz dafür ein, dass Hossam Bahgat auf ein faires Verfahren hoffen darf?</p><p>3. Wie viele Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea und weiteren Gebieten hat Ägypten aufgenommen? Wie viele hat Ägypten als Asylsuchende registriert? Wie vielen das Asylrecht erteilt?</p><p>4. Wie beurteilt er die Abriegelung des Gaza-Streifens durch Ägypten? Was sind die humanitären Folgen?</p><p>5. Gemäss Liste der erteilten Ausfuhrbewilligungen für besondere militärische Güter gab die Schweiz am 12. Februar 2015 und am 18. August 2015 grünes Licht, um speziell nach militärischen Standards hergestellte und für militärische Zwecke geeignete Schutzkleidung im Wert von zusammen 150 000 Franken nach Ägypten zu exportieren.</p><p>a. Kann er diese Exportbewilligungen gemäss Ziffer ML13.d der international angewendeten Liste besonderer militärischer Güter bestätigen?</p><p>b. Ist die speziell nach militärischen Standards hergestellte und für militärische Zwecke geeignete Schutzkleidung zwischenzeitlich nach Ägypten exportiert worden?</p><p>c. Wer war in Ägypten der Empfänger dieser militärischen Schutzkleidung?</p><p>d. Kann er ausschliessen, dass diese militärische Schutzkleidung bei der Verübung von Menschenrechtsverletzungen zur Anwendung kommt?</p><p>6. Gemäss Liste der erteilten Ausfuhrbewilligungen für zivil und militärisch verwendbare Güter ("dual use") gab die Verwaltung am 21. Dezember 2015 grünes Licht, um Hochleistungslaser im Wert von 867 000 Franken nach Ägypten zu exportieren.</p><p>a. Kann er diese Exportbewilligung gemäss Ziffer 6A005.a6b2 im Anhang zur Güterkontrollverordnung bestätigen?</p><p>b. Gegenüber welchen Staaten sind solche Hochleistungslaser Gegenstand internationaler Abkommen und dürfen für militärische Zwecke nicht exportiert werden?</p><p>c. Wer war der Empfänger, und welche Garantien hat Ägypten abgegeben, dass diese militärisch verwendbaren Hochleistungslaser nur zu zivilen, nichtrepressiven Zwecken verwendet werden?</p>
    • Militärische Schutzkleidung und militärisch verwendbare Hochleistungslaser nach Ägypten?

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