Entlastung der Grenzwächter durch Einsatz von ehemaligen Mitarbeitern

ShortId
16.3104
Id
20163104
Updated
28.07.2023 05:26
Language
de
Title
Entlastung der Grenzwächter durch Einsatz von ehemaligen Mitarbeitern
AdditionalIndexing
08;04;28;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Zusammenhang mit der anhaltend prekären Situation an den Aussengrenzen, insbesondere aber auch wegen des immer noch ansteigenden Einbruchstourismus und der Flüchtlingswelle ist eine Aufstockung des Grenzwachtkorps, so wie beispielsweise durch die beiden Basel mit Standesinitiativen verlangt, unumgänglich. Eine entsprechende Aufstockung wird auch von den Kantonsregierungen der beiden Basel gewünscht.</p><p>Unabhängig von diesen Massnahmen wird die Rekrutierung, Anstellung und Beschäftigung von neuen Grenzwächtern Zeit in Anspruch nehmen (bis zu drei Jahren). Aus diesem Grunde wäre es sinnvoll, zumindest temporär ehemaligen Mitarbeitenden, welche sich im Vorruhestand befinden, die Rückkehr zur Grenzwache schmackhaft zu machen. Diese Personen kennen die Abläufe und müssen nicht eingearbeitet werden.</p>
  • <p>1. Per 31. Dezember 2015 befanden sich 153 Personen im Vorruhestand. Das kommt einer faktischen Pensionierung mit 58 Jahren gleich. Rund 30 Prozent dieser Personen sind älter als 60 Jahre und treten somit noch im laufenden Jahr in den ordentlichen Ruhestand über (48 Personen). Dieser beginnt für Personal, das bis zur Pensionierung den körperlich anspruchsvollen Dienst an der Grenze verrichtet, mit Vollendung des 60. Altersjahrs. Das System des Vorruhestands dauert im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis zum 30. Juni 2018, danach wird der Vorruhestand zur Entlastung der Bundeskasse abgeschafft.</p><p>2. Die Möglichkeit des Vorruhestands berücksichtigt die besonderen physischen und psychischen Anforderungen und Belastungen, welche die Funktionsausübung als Grenzwächter und Grenzwärterin mit sich bringt (z. B. Nacht- und Sonntagsdienst, Witterungseinflüsse, Tragen von schwerem Einsatzmaterial, langes Stehen, Abgase). Zudem kann damit der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die physischen Grundvoraussetzungen für den Grenzwachtdienst und die Reaktionsfähigkeit bei einem Teil der Mitarbeitenden, die vor der Pensionierung stehen, nicht mehr in erforderlichem Mass gegeben sind. Für die Grenzwächter, welche auch Zwangsmassnahmen (inklusive Schusswaffe) anwenden müssen, kann dies in Einzelfällen ein Sicherheitsrisiko bedeuten.</p><p>Der administrative Aufwand und der notwendige zeitliche Vorlauf bis zu einer allfälligen Wiedereingliederung dürfen ebenfalls nicht ausser Acht gelassen werden. So müssten voraussichtlich eine gesetzliche Grundlage geschaffen sowie Versicherungs- und Haftungsfragen geklärt werden. Zudem müsste geregelt werden, ob sich die Freiwilligen, wie alle anderen Waffenträger auch, erneut einer medizinischen Eignungsabklärung zu unterziehen haben. Weiter müssten sie wieder mit Uniform, Dienstwaffe und Funk ausgerüstet werden und allenfalls eine Ausbildung betreffend neue technische Hilfsmittel, neue Vorschriften oder ihnen unbekannte Einsatzgebiete erhalten. Darüber hinaus müsste auch abgeklärt werden, wie aufwendig sich die temporäre Verlegung der Freiwilligen von ihrem Wohnort in die betroffene Grenzregion darstellt und wie hoch die sprachlichen Barrieren sind.</p><p>Die Eidgenössische Zollverwaltung kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzen, wie viele der rund 100 infrage kommenden Personen willens und in der Lage wären, sich wieder für den Dienst an der Grenze zur Verfügung zu stellen.</p><p>Eine allfällige Wiederaufnahme von ehemaligen Mitarbeitenden in die Grenzwache dürfte aber voraussichtlich nicht zu einer merklichen Entlastung des Korps führen. Zur Stärkung des Grenzwachtkorps zieht der Bundesrat zudem langfristige Lösungen vor, u. a. indem er sich dafür einsetzt, die Verweildauer der einzelnen Mitarbeitenden durch gute Rahmenbedingungen zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele Grenzwächter befinden sich per 31. Dezember 2015 im Vorruhestand?</p><p>2. Wäre er bereit, ehemalige Mitarbeitende der Grenzwache, welche sich im Vorruhestand befinden, auf freiwilliger Basis wieder in den Grenzwachdienst zu integrieren, um so die Grenzwache zu entlasten?</p>
  • Entlastung der Grenzwächter durch Einsatz von ehemaligen Mitarbeitern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Zusammenhang mit der anhaltend prekären Situation an den Aussengrenzen, insbesondere aber auch wegen des immer noch ansteigenden Einbruchstourismus und der Flüchtlingswelle ist eine Aufstockung des Grenzwachtkorps, so wie beispielsweise durch die beiden Basel mit Standesinitiativen verlangt, unumgänglich. Eine entsprechende Aufstockung wird auch von den Kantonsregierungen der beiden Basel gewünscht.</p><p>Unabhängig von diesen Massnahmen wird die Rekrutierung, Anstellung und Beschäftigung von neuen Grenzwächtern Zeit in Anspruch nehmen (bis zu drei Jahren). Aus diesem Grunde wäre es sinnvoll, zumindest temporär ehemaligen Mitarbeitenden, welche sich im Vorruhestand befinden, die Rückkehr zur Grenzwache schmackhaft zu machen. Diese Personen kennen die Abläufe und müssen nicht eingearbeitet werden.</p>
    • <p>1. Per 31. Dezember 2015 befanden sich 153 Personen im Vorruhestand. Das kommt einer faktischen Pensionierung mit 58 Jahren gleich. Rund 30 Prozent dieser Personen sind älter als 60 Jahre und treten somit noch im laufenden Jahr in den ordentlichen Ruhestand über (48 Personen). Dieser beginnt für Personal, das bis zur Pensionierung den körperlich anspruchsvollen Dienst an der Grenze verrichtet, mit Vollendung des 60. Altersjahrs. Das System des Vorruhestands dauert im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis zum 30. Juni 2018, danach wird der Vorruhestand zur Entlastung der Bundeskasse abgeschafft.</p><p>2. Die Möglichkeit des Vorruhestands berücksichtigt die besonderen physischen und psychischen Anforderungen und Belastungen, welche die Funktionsausübung als Grenzwächter und Grenzwärterin mit sich bringt (z. B. Nacht- und Sonntagsdienst, Witterungseinflüsse, Tragen von schwerem Einsatzmaterial, langes Stehen, Abgase). Zudem kann damit der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die physischen Grundvoraussetzungen für den Grenzwachtdienst und die Reaktionsfähigkeit bei einem Teil der Mitarbeitenden, die vor der Pensionierung stehen, nicht mehr in erforderlichem Mass gegeben sind. Für die Grenzwächter, welche auch Zwangsmassnahmen (inklusive Schusswaffe) anwenden müssen, kann dies in Einzelfällen ein Sicherheitsrisiko bedeuten.</p><p>Der administrative Aufwand und der notwendige zeitliche Vorlauf bis zu einer allfälligen Wiedereingliederung dürfen ebenfalls nicht ausser Acht gelassen werden. So müssten voraussichtlich eine gesetzliche Grundlage geschaffen sowie Versicherungs- und Haftungsfragen geklärt werden. Zudem müsste geregelt werden, ob sich die Freiwilligen, wie alle anderen Waffenträger auch, erneut einer medizinischen Eignungsabklärung zu unterziehen haben. Weiter müssten sie wieder mit Uniform, Dienstwaffe und Funk ausgerüstet werden und allenfalls eine Ausbildung betreffend neue technische Hilfsmittel, neue Vorschriften oder ihnen unbekannte Einsatzgebiete erhalten. Darüber hinaus müsste auch abgeklärt werden, wie aufwendig sich die temporäre Verlegung der Freiwilligen von ihrem Wohnort in die betroffene Grenzregion darstellt und wie hoch die sprachlichen Barrieren sind.</p><p>Die Eidgenössische Zollverwaltung kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzen, wie viele der rund 100 infrage kommenden Personen willens und in der Lage wären, sich wieder für den Dienst an der Grenze zur Verfügung zu stellen.</p><p>Eine allfällige Wiederaufnahme von ehemaligen Mitarbeitenden in die Grenzwache dürfte aber voraussichtlich nicht zu einer merklichen Entlastung des Korps führen. Zur Stärkung des Grenzwachtkorps zieht der Bundesrat zudem langfristige Lösungen vor, u. a. indem er sich dafür einsetzt, die Verweildauer der einzelnen Mitarbeitenden durch gute Rahmenbedingungen zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele Grenzwächter befinden sich per 31. Dezember 2015 im Vorruhestand?</p><p>2. Wäre er bereit, ehemalige Mitarbeitende der Grenzwache, welche sich im Vorruhestand befinden, auf freiwilliger Basis wieder in den Grenzwachdienst zu integrieren, um so die Grenzwache zu entlasten?</p>
    • Entlastung der Grenzwächter durch Einsatz von ehemaligen Mitarbeitern

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