Höchstspannungsleitungen. Die Gesundheit der Bevölkerung schützen

ShortId
16.3105
Id
20163105
Updated
14.11.2025 07:04
Language
de
Title
Höchstspannungsleitungen. Die Gesundheit der Bevölkerung schützen
AdditionalIndexing
66;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Interpellant präsentiert keine neuen technischen oder wissenschaftlichen Fakten, die eine Revision der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Reynard 15.4012 und eine Verschärfung der Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) nahelegen würden. Wenn der Staatsrat des Kantons Wallis sein angekündigtes Begehren beim Bund einreicht, wird das UVEK dieses prüfen und der Walliser Regierung das Ergebnis mitteilen. Der Bundesrat verzichtet auf eine vorgezogene Stellungnahme im Rahmen der vorliegenden Interpellation.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 11. März 2016 hat der Walliser Grosse Rat das Postulat 5.0196, "Höchstspannungsleitungen - Schutz der Gesundheit der Bevölkerung", entgegengenommen und damit den Walliser Staatsrat aufgefordert, bei den Bundesbehörden vorstellig zu werden, um eine Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zu fordern, mit der die zulässigen Expositionshöchstwerte auf 0,25 Mikrotesla gesenkt werden sollen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, angesichts dieses neuen Umstands, seine Beurteilung und gleichzeitig seine Antwort auf die Interpellation 15.4012, "Hochspannungsleitungen. Änderung der Bestimmungen zu den vorsorglichen Emissionsbegrenzungen", zu überdenken?</p>
  • Höchstspannungsleitungen. Die Gesundheit der Bevölkerung schützen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Interpellant präsentiert keine neuen technischen oder wissenschaftlichen Fakten, die eine Revision der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Reynard 15.4012 und eine Verschärfung der Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) nahelegen würden. Wenn der Staatsrat des Kantons Wallis sein angekündigtes Begehren beim Bund einreicht, wird das UVEK dieses prüfen und der Walliser Regierung das Ergebnis mitteilen. Der Bundesrat verzichtet auf eine vorgezogene Stellungnahme im Rahmen der vorliegenden Interpellation.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 11. März 2016 hat der Walliser Grosse Rat das Postulat 5.0196, "Höchstspannungsleitungen - Schutz der Gesundheit der Bevölkerung", entgegengenommen und damit den Walliser Staatsrat aufgefordert, bei den Bundesbehörden vorstellig zu werden, um eine Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zu fordern, mit der die zulässigen Expositionshöchstwerte auf 0,25 Mikrotesla gesenkt werden sollen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, angesichts dieses neuen Umstands, seine Beurteilung und gleichzeitig seine Antwort auf die Interpellation 15.4012, "Hochspannungsleitungen. Änderung der Bestimmungen zu den vorsorglichen Emissionsbegrenzungen", zu überdenken?</p>
    • Höchstspannungsleitungen. Die Gesundheit der Bevölkerung schützen

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