Wahlfreiheit und Eigenverantwortung stärken. Maximalfranchise in der obligatorischen Krankenversicherung erhöhen
- ShortId
-
16.3111
- Id
-
20163111
- Updated
-
28.07.2023 14:51
- Language
-
de
- Title
-
Wahlfreiheit und Eigenverantwortung stärken. Maximalfranchise in der obligatorischen Krankenversicherung erhöhen
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die breite Opposition gegen die geplante Revision des Bundesrates zur Einschränkung der Wahlfreiheit bei Franchisen zeigt, dass die Stärkung der Eigenverantwortung und des Kostenbewusstseins im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) beibehalten respektive gestärkt werden soll. Im Sinne einer Stärkung der Wahlfreiheit für die Versicherten ist auch eine Erhöhung der höchsten Wahlfranchise angezeigt.</p><p>Hohe Franchisen schaffen positive Anreize und entlasten das Gesundheitssystem insgesamt. Personen, welche sich für eine hohe Franchise entscheiden, verhalten sich in der Regel gesundheits- und kostenbewusster (gemäss Ergebnissen einer vom BAG in Auftrag gegebenen Spezialanalyse der Gesundheitsbefragung 2012). Sie beziehen insgesamt weniger Gesundheitsleistungen und gehen bei Bagatellfällen weniger schnell zum Arzt als Personen mit tiefen Franchisen. Ein solches Verhalten dämpft die Kostenentwicklung und verhindert eine "Vollkaskomentalität" im Gesundheitswesen.</p><p>Aus diesen Gründen soll Versicherten auch die Möglichkeit gegeben werden, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen und ein höheres finanzielles Risiko zu tragen. Damit eine Anreizwirkung erzielt wird, sind die Prämienrabatte entsprechend auszugestalten.</p>
- <p>Gemäss dem im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erstellten Bericht von Volken/Bopp/Rüesch (Intensität der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in der Schweizer Bevölkerung, Zürich, November 2014, einsehbar unter: <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitspolitik > Koordinierte Versorgung > Patientengruppen und Schnittstellen) machen die Versicherten, die selten Gesundheitsleistungen beanspruchen (Marginalnutzende), 66 Prozent der Bevölkerung aus. Mehr als ein Viertel dieser Personen hat eine Franchise von 2000 Franken oder mehr gewählt. Die Gruppe der Versicherten mit der derzeitigen Maximalfranchise von 2500 Franken besteht somit vor allem aus gesunden Personen, die Gesundheitsleistungen sehr selten oder gar nicht in Anspruch nehmen. Eine höhere Maximalfranchise würde mit grosser Wahrscheinlichkeit hauptsächlich Versicherte dieser Kategorie anziehen.</p><p>Versicherte, welche die neue Maximalfranchise wählen, kämen in absoluten Zahlen in den Genuss einer grösseren Prämienreduktion (gemäss heutigem Recht 70 Prozent des übernommenen Risikos, sich an den Kosten zu beteiligen; Art. 95 Abs. 2bis der Verordnung über die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102). Die Einführung einer höheren Maximalfranchise würde die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht entlasten, da es wenig wahrscheinlich ist, dass diese Versicherten über die Maximalfranchise hinausgehende Gesundheitskosten verursachen. Vielmehr würde sie der OKP finanzielle Mittel entziehen. Da die Prämien die Kosten decken müssen, würde eine Erhöhung der Maximalfranchise zu einem bedeutenden Prämienanstieg führen. Ausserdem würde sie die Solidarität zwischen kranken und gesunden Versicherten schwächen.</p><p>Der im vergangenen Jahr in die Anhörung geschickte Entwurf zur Änderung der Krankenversicherungsverordnung (KVV-Änderungsentwurf zur Streichung gewisser Wahlfranchisen und zur Senkung der Prämienreduktion) soll namentlich die Solidarität unter den Versicherten verstärken. Die Ergebnisse der Anhörung können unter folgender Adresse abgerufen werden: <a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2015 > EDI. Der Bundesrat hat die Vorlage sistiert und will zuerst gewisse Fragen zu den Franchisen und deren Konsequenzen für die Krankenversicherung im Rahmen des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", prüfen, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet. Diese Arbeiten sollten im Sommer 2017 abgeschlossen sein. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass es verfrüht wäre, zum heutigen Zeitpunkt eine Erhöhung der Maximalfranchise in der OKP zu beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Reform der notwendigen gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, um die Maximalfranchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu erhöhen bzw. eine neue Stufe für die Maximalfranchise festzulegen und entsprechende Rabattmöglichkeiten bei den Prämien vorzusehen.</p>
- Wahlfreiheit und Eigenverantwortung stärken. Maximalfranchise in der obligatorischen Krankenversicherung erhöhen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die breite Opposition gegen die geplante Revision des Bundesrates zur Einschränkung der Wahlfreiheit bei Franchisen zeigt, dass die Stärkung der Eigenverantwortung und des Kostenbewusstseins im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) beibehalten respektive gestärkt werden soll. Im Sinne einer Stärkung der Wahlfreiheit für die Versicherten ist auch eine Erhöhung der höchsten Wahlfranchise angezeigt.</p><p>Hohe Franchisen schaffen positive Anreize und entlasten das Gesundheitssystem insgesamt. Personen, welche sich für eine hohe Franchise entscheiden, verhalten sich in der Regel gesundheits- und kostenbewusster (gemäss Ergebnissen einer vom BAG in Auftrag gegebenen Spezialanalyse der Gesundheitsbefragung 2012). Sie beziehen insgesamt weniger Gesundheitsleistungen und gehen bei Bagatellfällen weniger schnell zum Arzt als Personen mit tiefen Franchisen. Ein solches Verhalten dämpft die Kostenentwicklung und verhindert eine "Vollkaskomentalität" im Gesundheitswesen.</p><p>Aus diesen Gründen soll Versicherten auch die Möglichkeit gegeben werden, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen und ein höheres finanzielles Risiko zu tragen. Damit eine Anreizwirkung erzielt wird, sind die Prämienrabatte entsprechend auszugestalten.</p>
- <p>Gemäss dem im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erstellten Bericht von Volken/Bopp/Rüesch (Intensität der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in der Schweizer Bevölkerung, Zürich, November 2014, einsehbar unter: <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitspolitik > Koordinierte Versorgung > Patientengruppen und Schnittstellen) machen die Versicherten, die selten Gesundheitsleistungen beanspruchen (Marginalnutzende), 66 Prozent der Bevölkerung aus. Mehr als ein Viertel dieser Personen hat eine Franchise von 2000 Franken oder mehr gewählt. Die Gruppe der Versicherten mit der derzeitigen Maximalfranchise von 2500 Franken besteht somit vor allem aus gesunden Personen, die Gesundheitsleistungen sehr selten oder gar nicht in Anspruch nehmen. Eine höhere Maximalfranchise würde mit grosser Wahrscheinlichkeit hauptsächlich Versicherte dieser Kategorie anziehen.</p><p>Versicherte, welche die neue Maximalfranchise wählen, kämen in absoluten Zahlen in den Genuss einer grösseren Prämienreduktion (gemäss heutigem Recht 70 Prozent des übernommenen Risikos, sich an den Kosten zu beteiligen; Art. 95 Abs. 2bis der Verordnung über die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102). Die Einführung einer höheren Maximalfranchise würde die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht entlasten, da es wenig wahrscheinlich ist, dass diese Versicherten über die Maximalfranchise hinausgehende Gesundheitskosten verursachen. Vielmehr würde sie der OKP finanzielle Mittel entziehen. Da die Prämien die Kosten decken müssen, würde eine Erhöhung der Maximalfranchise zu einem bedeutenden Prämienanstieg führen. Ausserdem würde sie die Solidarität zwischen kranken und gesunden Versicherten schwächen.</p><p>Der im vergangenen Jahr in die Anhörung geschickte Entwurf zur Änderung der Krankenversicherungsverordnung (KVV-Änderungsentwurf zur Streichung gewisser Wahlfranchisen und zur Senkung der Prämienreduktion) soll namentlich die Solidarität unter den Versicherten verstärken. Die Ergebnisse der Anhörung können unter folgender Adresse abgerufen werden: <a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2015 > EDI. Der Bundesrat hat die Vorlage sistiert und will zuerst gewisse Fragen zu den Franchisen und deren Konsequenzen für die Krankenversicherung im Rahmen des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", prüfen, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet. Diese Arbeiten sollten im Sommer 2017 abgeschlossen sein. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass es verfrüht wäre, zum heutigen Zeitpunkt eine Erhöhung der Maximalfranchise in der OKP zu beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Reform der notwendigen gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, um die Maximalfranchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu erhöhen bzw. eine neue Stufe für die Maximalfranchise festzulegen und entsprechende Rabattmöglichkeiten bei den Prämien vorzusehen.</p>
- Wahlfreiheit und Eigenverantwortung stärken. Maximalfranchise in der obligatorischen Krankenversicherung erhöhen
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