Krankenversicherung. Mindestfranchise in der Krankenversicherung endlich anpassen

ShortId
16.3112
Id
20163112
Updated
28.07.2023 14:51
Language
de
Title
Krankenversicherung. Mindestfranchise in der Krankenversicherung endlich anpassen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die heute geltende Grundfranchise wurde seit zwölf Jahren nicht mehr angepasst. Dies ist problematisch, schaffen doch höhere Franchisen erwiesenermassen positive Anreize und entlasten das Gesundheitssystem insgesamt. So verhalten sich Personen, welche sich für eine hohe Franchise entscheiden, in der Regel gesundheits- und kostenbewusster (gemäss Ergebnissen einer vom BAG in Auftrag gegebenen Spezialanalyse der Gesundheitsbefragung 2012). Sie beziehen insgesamt weniger Gesundheitsleistungen und gehen bei Bagatellfällen weniger schnell zum Arzt als Personen mit tiefen Franchisen. Ein solches Verhalten dämpft die Kostenentwicklung und verhindert eine "Vollkaskomentalität" im Gesundheitswesen.</p><p>Höhere Franchisen entlasten das Krankenkassensystem gesamthaft. Wird die Mindestfranchise erhöht, werden die Selbstverantwortung und das Kostenbewusstsein der Patientinnen und Patienten gestärkt. Bereits eine Erhöhung der Minimalfranchise um 100 bzw. 200 Franken würde - gemäss Berechnungen des Bundesrates - Einsparungen von 220 bis 430 Millionen Franken einbringen.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 24. Februar 2016 zur Motion Bischofberger 15.4157, "Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen", bereits darlegte, passte er in den vergangenen Jahren die ordentliche Franchise zweimal an. Sie ist heute mit 300 Franken doppelt so hoch wie 1996. Den maximalen Selbstbehalt hat er einmal erhöht, von 600 auf 700 Franken pro Jahr. Den Beitrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital hat er ebenfalls von 10 auf 15 Franken pro Tag angehoben. Ferner hat er die Anzahl Wahlfranchisen erhöht und die höchste Wahlfranchise massgeblich angehoben, von 1500 auf 2500 Franken. Die von den Versicherten geleistete Kostenbeteiligung ist seit Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) leicht stärker gestiegen als die von den Versicherern vergüteten Leistungen.</p><p>Bei der Beurteilung der Entwicklung der von den Versicherten bezahlten Kostenbeteiligung spielt die Entwicklung der von den Versicherern bezahlten Leistungen eine massgebliche Rolle. Mit der Kostenbeteiligung wird die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt. Bei der Festlegung der Kostenbeteiligung ist aber auch die finanzielle Tragbarkeit für die erkrankten Versicherten zu berücksichtigen, zumal die individuelle Prämienverbilligung zwar die Prämienlast der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lindert, aber keinen Beitrag an die Kostenbeteiligung leistet. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass neben der Kostenentwicklung auch die Entwicklung des verfügbaren Einkommens zu berücksichtigen ist. Währenddem die von den Versicherten bezahlte Kostenbeteiligung seit Einführung des KVG um 111 Prozent anstieg, erhöhten sich in demselben Zeitraum die Nominallöhne gemäss Lohnindex um 23,6 Prozent.</p><p>Versicherte, die mehr Eigenverantwortung übernehmen möchten, haben die Möglichkeit einer Wahlfranchise. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass in der Schweiz die Kostenbeteiligung der Versicherten im internationalen Vergleich hoch ist.</p><p>Der Bundesrat hat die geplante Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) zur Streichung gewisser Wahlfranchisen und zur Senkung der Prämienreduktion sistiert. Die Ergebnisse der Anhörung können unter folgender Adresse abgerufen werden: <a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; 2015 &gt; EDI. Der Bundesrat will zuerst gewisse Fragen zu den Franchisen und deren Konsequenzen für die Krankenversicherung im Rahmen des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", prüfen, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet. Diese Arbeiten sollten im Sommer 2017 abgeschlossen sein. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass es verfrüht wäre, zum heutigen Zeitpunkt eine Anhebung der ordentlichen Franchise zu beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Betrag der ordentlichen Franchise gemäss Verordnung über die Krankenversicherung zu erhöhen.</p>
  • Krankenversicherung. Mindestfranchise in der Krankenversicherung endlich anpassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die heute geltende Grundfranchise wurde seit zwölf Jahren nicht mehr angepasst. Dies ist problematisch, schaffen doch höhere Franchisen erwiesenermassen positive Anreize und entlasten das Gesundheitssystem insgesamt. So verhalten sich Personen, welche sich für eine hohe Franchise entscheiden, in der Regel gesundheits- und kostenbewusster (gemäss Ergebnissen einer vom BAG in Auftrag gegebenen Spezialanalyse der Gesundheitsbefragung 2012). Sie beziehen insgesamt weniger Gesundheitsleistungen und gehen bei Bagatellfällen weniger schnell zum Arzt als Personen mit tiefen Franchisen. Ein solches Verhalten dämpft die Kostenentwicklung und verhindert eine "Vollkaskomentalität" im Gesundheitswesen.</p><p>Höhere Franchisen entlasten das Krankenkassensystem gesamthaft. Wird die Mindestfranchise erhöht, werden die Selbstverantwortung und das Kostenbewusstsein der Patientinnen und Patienten gestärkt. Bereits eine Erhöhung der Minimalfranchise um 100 bzw. 200 Franken würde - gemäss Berechnungen des Bundesrates - Einsparungen von 220 bis 430 Millionen Franken einbringen.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 24. Februar 2016 zur Motion Bischofberger 15.4157, "Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen", bereits darlegte, passte er in den vergangenen Jahren die ordentliche Franchise zweimal an. Sie ist heute mit 300 Franken doppelt so hoch wie 1996. Den maximalen Selbstbehalt hat er einmal erhöht, von 600 auf 700 Franken pro Jahr. Den Beitrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital hat er ebenfalls von 10 auf 15 Franken pro Tag angehoben. Ferner hat er die Anzahl Wahlfranchisen erhöht und die höchste Wahlfranchise massgeblich angehoben, von 1500 auf 2500 Franken. Die von den Versicherten geleistete Kostenbeteiligung ist seit Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) leicht stärker gestiegen als die von den Versicherern vergüteten Leistungen.</p><p>Bei der Beurteilung der Entwicklung der von den Versicherten bezahlten Kostenbeteiligung spielt die Entwicklung der von den Versicherern bezahlten Leistungen eine massgebliche Rolle. Mit der Kostenbeteiligung wird die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt. Bei der Festlegung der Kostenbeteiligung ist aber auch die finanzielle Tragbarkeit für die erkrankten Versicherten zu berücksichtigen, zumal die individuelle Prämienverbilligung zwar die Prämienlast der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lindert, aber keinen Beitrag an die Kostenbeteiligung leistet. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass neben der Kostenentwicklung auch die Entwicklung des verfügbaren Einkommens zu berücksichtigen ist. Währenddem die von den Versicherten bezahlte Kostenbeteiligung seit Einführung des KVG um 111 Prozent anstieg, erhöhten sich in demselben Zeitraum die Nominallöhne gemäss Lohnindex um 23,6 Prozent.</p><p>Versicherte, die mehr Eigenverantwortung übernehmen möchten, haben die Möglichkeit einer Wahlfranchise. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass in der Schweiz die Kostenbeteiligung der Versicherten im internationalen Vergleich hoch ist.</p><p>Der Bundesrat hat die geplante Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) zur Streichung gewisser Wahlfranchisen und zur Senkung der Prämienreduktion sistiert. Die Ergebnisse der Anhörung können unter folgender Adresse abgerufen werden: <a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; 2015 &gt; EDI. Der Bundesrat will zuerst gewisse Fragen zu den Franchisen und deren Konsequenzen für die Krankenversicherung im Rahmen des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", prüfen, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet. Diese Arbeiten sollten im Sommer 2017 abgeschlossen sein. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass es verfrüht wäre, zum heutigen Zeitpunkt eine Anhebung der ordentlichen Franchise zu beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Betrag der ordentlichen Franchise gemäss Verordnung über die Krankenversicherung zu erhöhen.</p>
    • Krankenversicherung. Mindestfranchise in der Krankenversicherung endlich anpassen

Back to List