Ständiger Wirtschafts- und Sozialrat

ShortId
16.3115
Id
20163115
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Ständiger Wirtschafts- und Sozialrat
AdditionalIndexing
15;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Politik und Öffentlichkeit in der direkten Demokratie brauchen ein Instrument, das frühzeitig Gefahren und Chancen wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und sozialer Entwicklungen registriert und sie den Akteuren (der Öffentlichkeit) zur Kenntnis bringt. Ein solches Instrument fehlt heute. Akteure, denen diese Rolle demokratietheoretisch zugeordnet wird (etwa Medien, diverse Intermediäre), erfüllen sie immer weniger. Die Einschätzungen des Wirtschafts- und Sozialrates werden die Qualität der politischen Entscheidfindung erhöhen und die öffentlichen Debatten durch Wissen und Wägungen differenzierter gestalten. Der Rat ist also ein Element der Sicherheit und stützt die Glaubwürdigkeit politischer Entscheide.</p>
  • <p>In einem föderalistisch-liberalen Staatswesen ist das Erkennen von Chancen und Gefahren wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und sozialer Entwicklungen eine der wichtigen Aufgaben.</p><p>Die politischen Entscheide des Bundes orientieren sich stets an möglichen künftigen Entwicklungen. In der Bundesverwaltung werden verschiedene Instrumente eingesetzt, um frühzeitig zielgerichtet auf künftige Entwicklungen reagieren zu können.</p><p>Die Aufgaben des vorgeschlagenen Wirtschafts- und Sozialrates werden bereits von mehreren Akteuren wahrgenommen:</p><p>a./b./d. Die Kompetenz des Monitorings obliegt den jeweiligen Departementen für spezifische, ihnen zugeordnete Themen. Die Bundeskanzlei sorgt für eine departementsübergreifende Sichtweise und betreut ein sogenanntes Frühwarnsystem. Hingegen obliegt es nicht dem Bund, themenspezifische Foren wie ein "Swiss Innovation and Ethics Forum" ins Leben zu rufen.</p><p>c. Verschiedene ausserparlamentarische Kommissionen, beispielsweise die Kommission für Wirtschaftspolitik, die Eidgenössische Migrationskommission, der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat oder die Eidgenössische Arbeitskommission, befassen sich bereits heute aus verschiedenen, spezifischen Blickwinkeln mit Fragen an der Schnittstelle zwischen Ökonomie und gesellschaftlicher Verantwortung. Das Einsetzen eines ständigen Wirtschafts- und Sozialrates im Sinne eines Ethikrates würde Parallelstrukturen schaffen, ohne zusätzliches themenspezifisches Fachwissen zu erschliessen.</p><p>e. Den interessierten Bürgerinnen und Bürgern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um mit der Bundesverwaltung in Kontakt zu treten. Sie können sich direkt oder über die Internetseiten der Bundesverwaltung über deren Arbeiten und Publikationen informieren und ihre Anliegen vortragen.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass die Gründung eines ständigen Wirtschafts- und Sozialrates zu Doppelspurigkeiten und zu keinem Mehrwert gegenüber den bereits existierenden Instrumenten in der Bundesverwaltung führt.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen ständigen Wirtschafts- und Sozialrat einzurichten. Dieser Rat soll aus Wissenschaftlern und Persönlichkeiten ("Rat der Weisen") zusammengesetzt sein, die als Gremium ein plurales Meinungsspektrum abbilden. Er nimmt keine Weisungen von Parlament und Bundesrat entgegen. Seine Berichterstattung richtet sich an die Öffentlichkeit.</p><p>Dem Rat sind folgende Aufgaben zuzuweisen:</p><p>a. Er soll ein kontinuierliches Monitoring der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Schweiz garantieren. Mindestens halbjährlich wird er zur Lage des Landes einen Bericht veröffentlichen.</p><p>b. Er soll als Frühwarnsystem für gesellschaftliche Gefahren und Chancen funktionieren und sich dafür geeignete Instrumente geben.</p><p>c. Im Sinne eines Ethikrates soll er zudem Fragestellungen ausloten, die sich an der Schnittstelle Ökonomie und gesellschaftliche Verantwortung stellen.</p><p>d. Einmal pro Kalenderjahr organisiert der Wirtschafts- und Sozialrat das "Swiss Innovation and Ethics Forum".</p><p>e. Der Rat soll eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger einrichten. Diese Anlaufstelle registriert die Vorstösse der Bürgerinnen und Bürger, ist ihnen gegenüber aber nicht zu Antworten verpflichtet.</p>
  • Ständiger Wirtschafts- und Sozialrat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Politik und Öffentlichkeit in der direkten Demokratie brauchen ein Instrument, das frühzeitig Gefahren und Chancen wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und sozialer Entwicklungen registriert und sie den Akteuren (der Öffentlichkeit) zur Kenntnis bringt. Ein solches Instrument fehlt heute. Akteure, denen diese Rolle demokratietheoretisch zugeordnet wird (etwa Medien, diverse Intermediäre), erfüllen sie immer weniger. Die Einschätzungen des Wirtschafts- und Sozialrates werden die Qualität der politischen Entscheidfindung erhöhen und die öffentlichen Debatten durch Wissen und Wägungen differenzierter gestalten. Der Rat ist also ein Element der Sicherheit und stützt die Glaubwürdigkeit politischer Entscheide.</p>
    • <p>In einem föderalistisch-liberalen Staatswesen ist das Erkennen von Chancen und Gefahren wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und sozialer Entwicklungen eine der wichtigen Aufgaben.</p><p>Die politischen Entscheide des Bundes orientieren sich stets an möglichen künftigen Entwicklungen. In der Bundesverwaltung werden verschiedene Instrumente eingesetzt, um frühzeitig zielgerichtet auf künftige Entwicklungen reagieren zu können.</p><p>Die Aufgaben des vorgeschlagenen Wirtschafts- und Sozialrates werden bereits von mehreren Akteuren wahrgenommen:</p><p>a./b./d. Die Kompetenz des Monitorings obliegt den jeweiligen Departementen für spezifische, ihnen zugeordnete Themen. Die Bundeskanzlei sorgt für eine departementsübergreifende Sichtweise und betreut ein sogenanntes Frühwarnsystem. Hingegen obliegt es nicht dem Bund, themenspezifische Foren wie ein "Swiss Innovation and Ethics Forum" ins Leben zu rufen.</p><p>c. Verschiedene ausserparlamentarische Kommissionen, beispielsweise die Kommission für Wirtschaftspolitik, die Eidgenössische Migrationskommission, der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat oder die Eidgenössische Arbeitskommission, befassen sich bereits heute aus verschiedenen, spezifischen Blickwinkeln mit Fragen an der Schnittstelle zwischen Ökonomie und gesellschaftlicher Verantwortung. Das Einsetzen eines ständigen Wirtschafts- und Sozialrates im Sinne eines Ethikrates würde Parallelstrukturen schaffen, ohne zusätzliches themenspezifisches Fachwissen zu erschliessen.</p><p>e. Den interessierten Bürgerinnen und Bürgern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um mit der Bundesverwaltung in Kontakt zu treten. Sie können sich direkt oder über die Internetseiten der Bundesverwaltung über deren Arbeiten und Publikationen informieren und ihre Anliegen vortragen.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass die Gründung eines ständigen Wirtschafts- und Sozialrates zu Doppelspurigkeiten und zu keinem Mehrwert gegenüber den bereits existierenden Instrumenten in der Bundesverwaltung führt.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen ständigen Wirtschafts- und Sozialrat einzurichten. Dieser Rat soll aus Wissenschaftlern und Persönlichkeiten ("Rat der Weisen") zusammengesetzt sein, die als Gremium ein plurales Meinungsspektrum abbilden. Er nimmt keine Weisungen von Parlament und Bundesrat entgegen. Seine Berichterstattung richtet sich an die Öffentlichkeit.</p><p>Dem Rat sind folgende Aufgaben zuzuweisen:</p><p>a. Er soll ein kontinuierliches Monitoring der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Schweiz garantieren. Mindestens halbjährlich wird er zur Lage des Landes einen Bericht veröffentlichen.</p><p>b. Er soll als Frühwarnsystem für gesellschaftliche Gefahren und Chancen funktionieren und sich dafür geeignete Instrumente geben.</p><p>c. Im Sinne eines Ethikrates soll er zudem Fragestellungen ausloten, die sich an der Schnittstelle Ökonomie und gesellschaftliche Verantwortung stellen.</p><p>d. Einmal pro Kalenderjahr organisiert der Wirtschafts- und Sozialrat das "Swiss Innovation and Ethics Forum".</p><p>e. Der Rat soll eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger einrichten. Diese Anlaufstelle registriert die Vorstösse der Bürgerinnen und Bürger, ist ihnen gegenüber aber nicht zu Antworten verpflichtet.</p>
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