Open Hardware, Open Software, Open Source, Open Data
- ShortId
-
16.3119
- Id
-
20163119
- Updated
-
28.07.2023 05:24
- Language
-
de
- Title
-
Open Hardware, Open Software, Open Source, Open Data
- AdditionalIndexing
-
15;34;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der begonnenen vierten industriellen Revolution hängt die Zukunft der Schweizer Volkswirtschaft und des hiesigen Wohlstandes weitgehend vom Zugang zu Daten, Prozessen und Techniken ab.</p><p>Erfindungen können patentiert werden. Derzeit läuft aber eine mit gigantischen Kapitalien geführte Schlacht um die Privatisierung und Patentierung von Techniken, Daten und Prozessen, die in offenen, kooperativen Zusammenhängen entstanden sind. Diese Privatisierung betrifft sogar natürliche Prozesse.</p><p>Beispiel für die Privatisierung: Im Bereich 3D-Drucker findet derzeit ein von Weltkonzernen wie Google geführter Wettlauf statt, Hardware, die kooperativ entwickelt wurde und bereits breit genutzt wird, gewinnbringend zu privatisieren. Lenkt die Politik das nicht, werden Wissen, Techniken und Prozesse in den Händen weniger Weltkonzerne konzentriert.</p>
- <p>Software nach schweizerischem Recht untersteht nicht dem Patentrecht, sondern dem Urheberrecht (Art. 2 Abs. 3 URG).</p><p>Am 16. April 2014 hat der Bundesrat die Open-Government-Data-Strategie Schweiz (OGD-Strategie) 2014-2018 verabschiedet (BBl 2014 3493). Sie legt die Aktivitäten im Bereich OGD bis 2018 fest und ist für die Bundesverwaltung verbindlich, soweit diese dem Weisungsrecht des Bundesrates untersteht. Die OGD-Strategie Schweiz 2014-2018 schafft ein gemeinsames Verständnis des Nutzens von OGD, hält die Ziele, welche mit der Bereitstellung von OGD erreicht werden sollen, fest und bestimmt die Ausrichtung der Tätigkeiten der Bundesverwaltung in diesem Bereich. Mit der Umsetzung der OGD-Strategie Schweiz soll die systematische Freigabe und Bereitstellung von Behördendaten als OGD schrittweise in den normalen Ablauf der Verwaltungstätigkeiten integriert werden. Seit Anfang 2016 betreibt das Bundesarchiv das nationale OGD-Portal opendata.swiss. Das Portal steht Bund, Kantonen und Gemeinden sowie weiteren Organisationen mit staatlichem Auftrag für die Publikation ihrer Daten zur Verfügung. Der Öffentlichkeit dient es als gemeinsamer Zugang zu offenen, also frei weiterverwendbaren, Behördendaten. Hingegen können Daten selbstverständlich nur dann als OGD veröffentlicht werden, wenn die im betreffenden Bereich anwendbare Gesetzgebung dies erlaubt. Wo dies nicht der Fall ist, werden Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Der Bundesrat setzt das Anliegen der Motion in diesem Bereich damit bereits soweit zulässig um. Mit der OGD-Strategie Schweiz 2014-2018 besteht ein verbindliches Konzept für die Etablierung von OGD in der Schweiz. Ein weiteres Konzept ist deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht mehr nötig. Für die Publikationsplanung weiterer Datensätze und für die Stärkung der Koordination zwischen Bund und Kantonen wird es ab Sommer 2016 regelmässige Treffen zwischen den Datennutzenden und den Datenlieferanten geben. Der freie Zugang zu Daten soll dadurch weiter gefördert und auf die Bedürfnisse der Nutzenden abgestimmt werden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt ebenfalls das wirtschaftliche Potenzial des Einsatzes von Open-Source-Software (OSS). Er hat diese Einschätzung und seine Politik anlässlich von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen zum Thema OSS zum Ausdruck gebracht. So wurde für die Informatik der Bundesverwaltung in Zusammenarbeit mit Vertretern des unabhängigen Vereins /ch/open (Swiss Open Systems User Group) ein Merkblatt "Software-Ausschreibungen: Sicherstellung eines breiten Wettbewerbs" erarbeitet sowie entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst und in Kraft gesetzt. Dieses Merkblatt regelt auch die Gleichbehandlung von OSS und Closed-Source-Software. In den AGB des Bundes, welche bei der Entwicklung von Individualsoftware zum Einsatz kommen, wird ebenfalls die Übertragung des Quellcodes und aller Schutzrechte, die bei der Erstellung oder Pflege der Software entstehen, an den Bund verlangt. So wird, soweit rechtlich zulässig, auch die Möglichkeit der Veröffentlichung und Verbreitung der Software an andere Organisationen geschaffen. Wichtigste Maxime bei der Beschaffung bleiben die funktionalen und betrieblichen Anforderungen sowie die Wirtschaftlichkeit.</p><p>Der Bundesrat setzt sich also bereits für gleiche Chancen von Open Source usw. ein. Weiter gehende bzw. einseitige Massnahmen erachtet der Bundesrat nicht als sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich national und in den internationalen Gremien entschieden für Open Hardware, Open Software, Open Source und Open Data einzusetzen. Insbesondere einsetzen soll er sich für Offene Lizenzen und Creative Commons. Bei den Patentierungsrichtlinien soll er dafür sorgen, dass das Allgemeininteresse gegenüber privaten Interessen gewahrt bleibt.</p><p>Der Bundesrat soll weiter alle zuständigen Verwaltungsstellen anweisen, den freien Zugang zu Daten in seinem Besitz zu gewährleisten. Der Bundesrat soll innert zwölf Monate ein Open-Data-Konzept vorlegen.</p><p>Über den Stand seiner Bemühungen berichtet der Bundesrat einmal jährlich dem Parlament.</p>
- Open Hardware, Open Software, Open Source, Open Data
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der begonnenen vierten industriellen Revolution hängt die Zukunft der Schweizer Volkswirtschaft und des hiesigen Wohlstandes weitgehend vom Zugang zu Daten, Prozessen und Techniken ab.</p><p>Erfindungen können patentiert werden. Derzeit läuft aber eine mit gigantischen Kapitalien geführte Schlacht um die Privatisierung und Patentierung von Techniken, Daten und Prozessen, die in offenen, kooperativen Zusammenhängen entstanden sind. Diese Privatisierung betrifft sogar natürliche Prozesse.</p><p>Beispiel für die Privatisierung: Im Bereich 3D-Drucker findet derzeit ein von Weltkonzernen wie Google geführter Wettlauf statt, Hardware, die kooperativ entwickelt wurde und bereits breit genutzt wird, gewinnbringend zu privatisieren. Lenkt die Politik das nicht, werden Wissen, Techniken und Prozesse in den Händen weniger Weltkonzerne konzentriert.</p>
- <p>Software nach schweizerischem Recht untersteht nicht dem Patentrecht, sondern dem Urheberrecht (Art. 2 Abs. 3 URG).</p><p>Am 16. April 2014 hat der Bundesrat die Open-Government-Data-Strategie Schweiz (OGD-Strategie) 2014-2018 verabschiedet (BBl 2014 3493). Sie legt die Aktivitäten im Bereich OGD bis 2018 fest und ist für die Bundesverwaltung verbindlich, soweit diese dem Weisungsrecht des Bundesrates untersteht. Die OGD-Strategie Schweiz 2014-2018 schafft ein gemeinsames Verständnis des Nutzens von OGD, hält die Ziele, welche mit der Bereitstellung von OGD erreicht werden sollen, fest und bestimmt die Ausrichtung der Tätigkeiten der Bundesverwaltung in diesem Bereich. Mit der Umsetzung der OGD-Strategie Schweiz soll die systematische Freigabe und Bereitstellung von Behördendaten als OGD schrittweise in den normalen Ablauf der Verwaltungstätigkeiten integriert werden. Seit Anfang 2016 betreibt das Bundesarchiv das nationale OGD-Portal opendata.swiss. Das Portal steht Bund, Kantonen und Gemeinden sowie weiteren Organisationen mit staatlichem Auftrag für die Publikation ihrer Daten zur Verfügung. Der Öffentlichkeit dient es als gemeinsamer Zugang zu offenen, also frei weiterverwendbaren, Behördendaten. Hingegen können Daten selbstverständlich nur dann als OGD veröffentlicht werden, wenn die im betreffenden Bereich anwendbare Gesetzgebung dies erlaubt. Wo dies nicht der Fall ist, werden Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Der Bundesrat setzt das Anliegen der Motion in diesem Bereich damit bereits soweit zulässig um. Mit der OGD-Strategie Schweiz 2014-2018 besteht ein verbindliches Konzept für die Etablierung von OGD in der Schweiz. Ein weiteres Konzept ist deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht mehr nötig. Für die Publikationsplanung weiterer Datensätze und für die Stärkung der Koordination zwischen Bund und Kantonen wird es ab Sommer 2016 regelmässige Treffen zwischen den Datennutzenden und den Datenlieferanten geben. Der freie Zugang zu Daten soll dadurch weiter gefördert und auf die Bedürfnisse der Nutzenden abgestimmt werden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt ebenfalls das wirtschaftliche Potenzial des Einsatzes von Open-Source-Software (OSS). Er hat diese Einschätzung und seine Politik anlässlich von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen zum Thema OSS zum Ausdruck gebracht. So wurde für die Informatik der Bundesverwaltung in Zusammenarbeit mit Vertretern des unabhängigen Vereins /ch/open (Swiss Open Systems User Group) ein Merkblatt "Software-Ausschreibungen: Sicherstellung eines breiten Wettbewerbs" erarbeitet sowie entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst und in Kraft gesetzt. Dieses Merkblatt regelt auch die Gleichbehandlung von OSS und Closed-Source-Software. In den AGB des Bundes, welche bei der Entwicklung von Individualsoftware zum Einsatz kommen, wird ebenfalls die Übertragung des Quellcodes und aller Schutzrechte, die bei der Erstellung oder Pflege der Software entstehen, an den Bund verlangt. So wird, soweit rechtlich zulässig, auch die Möglichkeit der Veröffentlichung und Verbreitung der Software an andere Organisationen geschaffen. Wichtigste Maxime bei der Beschaffung bleiben die funktionalen und betrieblichen Anforderungen sowie die Wirtschaftlichkeit.</p><p>Der Bundesrat setzt sich also bereits für gleiche Chancen von Open Source usw. ein. Weiter gehende bzw. einseitige Massnahmen erachtet der Bundesrat nicht als sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich national und in den internationalen Gremien entschieden für Open Hardware, Open Software, Open Source und Open Data einzusetzen. Insbesondere einsetzen soll er sich für Offene Lizenzen und Creative Commons. Bei den Patentierungsrichtlinien soll er dafür sorgen, dass das Allgemeininteresse gegenüber privaten Interessen gewahrt bleibt.</p><p>Der Bundesrat soll weiter alle zuständigen Verwaltungsstellen anweisen, den freien Zugang zu Daten in seinem Besitz zu gewährleisten. Der Bundesrat soll innert zwölf Monate ein Open-Data-Konzept vorlegen.</p><p>Über den Stand seiner Bemühungen berichtet der Bundesrat einmal jährlich dem Parlament.</p>
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