Die Rahmenbedingungen für die einheimische erneuerbare Stromproduktion verbessern

ShortId
16.3124
Id
20163124
Updated
28.07.2023 05:41
Language
de
Title
Die Rahmenbedingungen für die einheimische erneuerbare Stromproduktion verbessern
AdditionalIndexing
66;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der aktuelle europäische Strommarkt ist in der Krise. Die direkte und indirekte Subvention von Atomstrom, Kohlestrom, aber auch neue erneuerbare Stromproduktion haben dazu geführt, dass die Wasserkraft und einheimische erneuerbare Energien am Markt nicht mehr für ihre umweltfreundlichere Stromproduktion entschädigt werden.</p><p>Die im ersten Massnahmenpaket beschlossenen Massnahmen sind befristet und reichen nicht aus, um die Wasserkraft und die einheimische erneuerbare Stromproduktion in genügendem Ausmass zu stützen. Die kostendeckende Einspeisevergütung ist für die Unterstützung neuer erneuerbarer Energien geeignet und effizient, für die Unterstützung bestehender erneuerbarer Produktion ist dieses Instrument weniger geeignet.</p><p>Mit der geplanten Lenkungsabgabe kann die Situation der einheimischen erneuerbaren Stromproduktion nicht gross verbessert werden, wie auch die Verwaltung selber festhält; dies, weil importierte erneuerbare Energien nicht mit einer höheren Energieabgabe belegt werden können.</p><p>Zwar müssen Energieversorger mit der Revision des Energiegesetzes ihren Kunden in Zukunft die Herkunft des Stroms deklarieren, doch fehlt ein verbindlicher Mindestanteil an erneuerbaren Energien. Ein solcher Mindestanteil wäre nach dem heutigen Gesetz möglich, wurde jedoch wohl etwas voreilig gestrichen. Weil hierzu keine Differenz mehr besteht, ist eine erneute Revision des Energiegesetzes aufzugleisen.</p><p>Mit einem solchen Mindestanteil könnte die Wirtschaftlichkeit der Schweizer Wasserkraft und übrigen erneuerbaren Stromproduktion verbessert werden, womit auch wertvolle Arbeitsplätze geschützt würden. Dies ist insbesondere in der aktuellen wirtschaftlich angespannten Situation wichtig.</p><p>Noch bestehen einige offene Fragen in Bezug auf ein solches Instrument. Diese Fragen sollte der Bundesrat in Anbetracht der aktuellen Entwicklung rasch untersuchen lassen und öffentlich darlegen.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung des vorgebrachten Anliegens. Wie in der Botschaft vom 28. Oktober 2015 zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem (BBl 2015 7877) angekündigt, wird das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bzw. das Bundesamt für Energie zuhanden des Bundesrates bis Ende 2016 einen Bericht über eine differenzierte Stromabgabe erarbeiten. In diesem Bericht werden Ausgestaltungsmöglichkeiten und die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht, bilateralem Recht (Schweiz-EU) und WTO-Recht von unterschiedlichen Abgabenhöhen für verschiedene Energieträger dargelegt. Weiter wird die Förderwirkung der inländischen erneuerbaren Energien sowie die volkswirtschaftliche Effizienz einer differenzierten Stromabgabe evaluiert. Zudem geht es darin auch generell um die Frage, wie geeignete Rahmenbedingungen für erneuerbare Stromquellen in der Schweiz langfristig geschaffen werden können. Dazu gehören unter anderem die Prüfung eines Quotensystems und die Analyse sowohl der bestehenden Wasserkraft als auch des Zubaus derselben. Auch die in diesem Postulat formulierten Anliegen können in den Bericht des Bundesrates aufgenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Einführung eines steigenden, verbindlichen Anteils (Quote) für einheimische erneuerbare Stromproduktion zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Dabei sind insbesondere die Wirksamkeit in Bezug auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Stromproduktion sowie die Verbesserung von deren Wirtschaftlichkeit, die Kompatibilität mit dem europäischen Strommarkt sowie die Kosten für Konsumenten darzulegen.</p>
  • Die Rahmenbedingungen für die einheimische erneuerbare Stromproduktion verbessern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der aktuelle europäische Strommarkt ist in der Krise. Die direkte und indirekte Subvention von Atomstrom, Kohlestrom, aber auch neue erneuerbare Stromproduktion haben dazu geführt, dass die Wasserkraft und einheimische erneuerbare Energien am Markt nicht mehr für ihre umweltfreundlichere Stromproduktion entschädigt werden.</p><p>Die im ersten Massnahmenpaket beschlossenen Massnahmen sind befristet und reichen nicht aus, um die Wasserkraft und die einheimische erneuerbare Stromproduktion in genügendem Ausmass zu stützen. Die kostendeckende Einspeisevergütung ist für die Unterstützung neuer erneuerbarer Energien geeignet und effizient, für die Unterstützung bestehender erneuerbarer Produktion ist dieses Instrument weniger geeignet.</p><p>Mit der geplanten Lenkungsabgabe kann die Situation der einheimischen erneuerbaren Stromproduktion nicht gross verbessert werden, wie auch die Verwaltung selber festhält; dies, weil importierte erneuerbare Energien nicht mit einer höheren Energieabgabe belegt werden können.</p><p>Zwar müssen Energieversorger mit der Revision des Energiegesetzes ihren Kunden in Zukunft die Herkunft des Stroms deklarieren, doch fehlt ein verbindlicher Mindestanteil an erneuerbaren Energien. Ein solcher Mindestanteil wäre nach dem heutigen Gesetz möglich, wurde jedoch wohl etwas voreilig gestrichen. Weil hierzu keine Differenz mehr besteht, ist eine erneute Revision des Energiegesetzes aufzugleisen.</p><p>Mit einem solchen Mindestanteil könnte die Wirtschaftlichkeit der Schweizer Wasserkraft und übrigen erneuerbaren Stromproduktion verbessert werden, womit auch wertvolle Arbeitsplätze geschützt würden. Dies ist insbesondere in der aktuellen wirtschaftlich angespannten Situation wichtig.</p><p>Noch bestehen einige offene Fragen in Bezug auf ein solches Instrument. Diese Fragen sollte der Bundesrat in Anbetracht der aktuellen Entwicklung rasch untersuchen lassen und öffentlich darlegen.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung des vorgebrachten Anliegens. Wie in der Botschaft vom 28. Oktober 2015 zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem (BBl 2015 7877) angekündigt, wird das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bzw. das Bundesamt für Energie zuhanden des Bundesrates bis Ende 2016 einen Bericht über eine differenzierte Stromabgabe erarbeiten. In diesem Bericht werden Ausgestaltungsmöglichkeiten und die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht, bilateralem Recht (Schweiz-EU) und WTO-Recht von unterschiedlichen Abgabenhöhen für verschiedene Energieträger dargelegt. Weiter wird die Förderwirkung der inländischen erneuerbaren Energien sowie die volkswirtschaftliche Effizienz einer differenzierten Stromabgabe evaluiert. Zudem geht es darin auch generell um die Frage, wie geeignete Rahmenbedingungen für erneuerbare Stromquellen in der Schweiz langfristig geschaffen werden können. Dazu gehören unter anderem die Prüfung eines Quotensystems und die Analyse sowohl der bestehenden Wasserkraft als auch des Zubaus derselben. Auch die in diesem Postulat formulierten Anliegen können in den Bericht des Bundesrates aufgenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Einführung eines steigenden, verbindlichen Anteils (Quote) für einheimische erneuerbare Stromproduktion zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Dabei sind insbesondere die Wirksamkeit in Bezug auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Stromproduktion sowie die Verbesserung von deren Wirtschaftlichkeit, die Kompatibilität mit dem europäischen Strommarkt sowie die Kosten für Konsumenten darzulegen.</p>
    • Die Rahmenbedingungen für die einheimische erneuerbare Stromproduktion verbessern

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