Verzicht auf Nahrungsmittelimporte aus Krisengebieten
- ShortId
-
16.3125
- Id
-
20163125
- Updated
-
28.07.2023 05:41
- Language
-
de
- Title
-
Verzicht auf Nahrungsmittelimporte aus Krisengebieten
- AdditionalIndexing
-
15;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die FAO hat in ihrem Bericht vom 9. März 2016 darauf hingewiesen, dass aktuell 34 Länder nicht in der Lage sind, ihre Bevölkerung mit genügend Nahrung und Trinkwasser zu versorgen, und somit als Krisengebiete zu bezeichnen sind. Neben den Auswirkungen der Klimaveränderung und des El-Niño-Phänomens werden die zunehmenden Konfliktherde als wesentliche Ursache genannt. Die Auswirkungen der Konflikte betreffen nicht nur die Konfliktländer selber, sondern auch deren Nachbarländer. Es ist nicht verantwortbar, dass die Schweiz Nahrungsmittel aus Krisengebieten oder deren betroffenen Nachbarländern importiert. Nicht nur wird der lokalen Bevölkerung die Nahrungsgrundlage entzogen, sondern auch das Wasser wird knapper, wenn es für die Produktion verwendet wird. Diese Entwicklung führt zur Verschärfung der Konflikte.</p><p>Der Verkauf und Export von Nahrungsmitteln stellt für viele Entwicklungsländer eine wichtige Ertragsquelle dar. Im Sinne einer lokalen Entwicklung ist dem auch nichts entgegenzusetzen, solange die Produktion nachhaltig ist, die Erträge für den Staatsaufbau verwendet werden und nicht die eigene Bevölkerung deshalb Hunger leiden muss. In Krisengebieten ist diese Voraussetzung nicht gewährleistet, im Gegenteil: Erträge aus dem Verkauf und Export von Nahrungsmitteln werden von den Konfliktparteien in Waffen und Ausrüstung investiert oder zur Unterdrückung der Bevölkerung verwendet. Die Schweiz ist daher im Sinne ihrer humanitären Tradition verpflichtet, auf den Import von Nahrungsmitteln aus solchen Gebieten zu verzichten.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt grundsätzlich die Anliegen des Postulates. Er betrachtet jedoch Einfuhrverbote als keine geeignete Reaktion bei Ernährungskrisen, im Gegenteil: Unilateral verhängte Handelsmassnahmen würden die für die wirtschaftliche Entwicklung notwendige Stabilität des handelspolitischen Umfelds entscheidend schwächen. Importe aus Ländern mit schwacher Ernährungssicherheit würden so neuen politischen Handelsrisiken ausgesetzt.</p><p>Agrarexporte stellen für Entwicklungsländer eine wichtige Möglichkeit dar, wirtschaftliches Wachstum zu generieren und Armut zu reduzieren. Insbesondere die Integration der Agrarproduktion in internationale Wertschöpfungsketten fördert den notwendigen Technologietransfer und Produktivitätssteigerungen. Gemäss FAO (State of Agricultural Commodity Markets 2015/16) zeigen Fallstudien in verschiedenen Ländern, dass die Vorteile solcher Entwicklungen nicht grossen Unternehmen vorbehalten bleiben, sondern dass auch zunehmend kleine und arme Bauern einbezogen werden und damit positive Auswirkungen für ihre Einkommen und damit auch für die Ernährungssicherheit resultieren.</p><p>Einfuhrverbote würden auch die Pflichten der Schweiz im Rahmen der WTO verletzen. Die meisten Länder, für die die FAO in diesem Jahr die Notwendigkeit von Nahrungsmittelhilfen erwartet, sind Mitglied der WTO. Sie haben damit ein im Rahmen der WTO-Streitschlichtung durchsetzbares Recht auf gleichen Zugang zum Schweizer Markt wie die übrigen WTO-Mitglieder.</p><p>Die Schweiz unterstützt die Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel mittels technischer Hilfe und Kapazitätsaufbau. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des nachhaltigen Handels. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Entwicklung nachhaltiger Wertschöpfungsketten zu verbessern und die Nutzung von Nachhaltigkeitsstandards in sozialer und ökologischer Hinsicht, vor allem bei der Herstellung von Rohstoffen, zu fördern und so neue Exportmöglichkeiten für die Produzenten in Entwicklungsländern zu schaffen. Darüber hinaus gewährt die Schweiz seit 2007 den freien Marktzugang ohne Zölle und ohne Zollkontingente für alle Waren aus den ärmsten Ländern im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer (GPS).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Instrumenten ein Verbot von Nahrungsmittelimporten aus internationalen Krisengebieten realisiert werden könnte. Ebenfalls soll aufgezeigt werden, in welchem Ausmass von welchen Akteuren Nahrungsmittel aus solchen Gebieten importiert werden und was die Auswirkungen in den Produktionsländern sind.</p>
- Verzicht auf Nahrungsmittelimporte aus Krisengebieten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die FAO hat in ihrem Bericht vom 9. März 2016 darauf hingewiesen, dass aktuell 34 Länder nicht in der Lage sind, ihre Bevölkerung mit genügend Nahrung und Trinkwasser zu versorgen, und somit als Krisengebiete zu bezeichnen sind. Neben den Auswirkungen der Klimaveränderung und des El-Niño-Phänomens werden die zunehmenden Konfliktherde als wesentliche Ursache genannt. Die Auswirkungen der Konflikte betreffen nicht nur die Konfliktländer selber, sondern auch deren Nachbarländer. Es ist nicht verantwortbar, dass die Schweiz Nahrungsmittel aus Krisengebieten oder deren betroffenen Nachbarländern importiert. Nicht nur wird der lokalen Bevölkerung die Nahrungsgrundlage entzogen, sondern auch das Wasser wird knapper, wenn es für die Produktion verwendet wird. Diese Entwicklung führt zur Verschärfung der Konflikte.</p><p>Der Verkauf und Export von Nahrungsmitteln stellt für viele Entwicklungsländer eine wichtige Ertragsquelle dar. Im Sinne einer lokalen Entwicklung ist dem auch nichts entgegenzusetzen, solange die Produktion nachhaltig ist, die Erträge für den Staatsaufbau verwendet werden und nicht die eigene Bevölkerung deshalb Hunger leiden muss. In Krisengebieten ist diese Voraussetzung nicht gewährleistet, im Gegenteil: Erträge aus dem Verkauf und Export von Nahrungsmitteln werden von den Konfliktparteien in Waffen und Ausrüstung investiert oder zur Unterdrückung der Bevölkerung verwendet. Die Schweiz ist daher im Sinne ihrer humanitären Tradition verpflichtet, auf den Import von Nahrungsmitteln aus solchen Gebieten zu verzichten.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt grundsätzlich die Anliegen des Postulates. Er betrachtet jedoch Einfuhrverbote als keine geeignete Reaktion bei Ernährungskrisen, im Gegenteil: Unilateral verhängte Handelsmassnahmen würden die für die wirtschaftliche Entwicklung notwendige Stabilität des handelspolitischen Umfelds entscheidend schwächen. Importe aus Ländern mit schwacher Ernährungssicherheit würden so neuen politischen Handelsrisiken ausgesetzt.</p><p>Agrarexporte stellen für Entwicklungsländer eine wichtige Möglichkeit dar, wirtschaftliches Wachstum zu generieren und Armut zu reduzieren. Insbesondere die Integration der Agrarproduktion in internationale Wertschöpfungsketten fördert den notwendigen Technologietransfer und Produktivitätssteigerungen. Gemäss FAO (State of Agricultural Commodity Markets 2015/16) zeigen Fallstudien in verschiedenen Ländern, dass die Vorteile solcher Entwicklungen nicht grossen Unternehmen vorbehalten bleiben, sondern dass auch zunehmend kleine und arme Bauern einbezogen werden und damit positive Auswirkungen für ihre Einkommen und damit auch für die Ernährungssicherheit resultieren.</p><p>Einfuhrverbote würden auch die Pflichten der Schweiz im Rahmen der WTO verletzen. Die meisten Länder, für die die FAO in diesem Jahr die Notwendigkeit von Nahrungsmittelhilfen erwartet, sind Mitglied der WTO. Sie haben damit ein im Rahmen der WTO-Streitschlichtung durchsetzbares Recht auf gleichen Zugang zum Schweizer Markt wie die übrigen WTO-Mitglieder.</p><p>Die Schweiz unterstützt die Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel mittels technischer Hilfe und Kapazitätsaufbau. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des nachhaltigen Handels. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Entwicklung nachhaltiger Wertschöpfungsketten zu verbessern und die Nutzung von Nachhaltigkeitsstandards in sozialer und ökologischer Hinsicht, vor allem bei der Herstellung von Rohstoffen, zu fördern und so neue Exportmöglichkeiten für die Produzenten in Entwicklungsländern zu schaffen. Darüber hinaus gewährt die Schweiz seit 2007 den freien Marktzugang ohne Zölle und ohne Zollkontingente für alle Waren aus den ärmsten Ländern im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer (GPS).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Instrumenten ein Verbot von Nahrungsmittelimporten aus internationalen Krisengebieten realisiert werden könnte. Ebenfalls soll aufgezeigt werden, in welchem Ausmass von welchen Akteuren Nahrungsmittel aus solchen Gebieten importiert werden und was die Auswirkungen in den Produktionsländern sind.</p>
- Verzicht auf Nahrungsmittelimporte aus Krisengebieten
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