Nationaler Aktionsplan zur Reduzierung des digitalen Grabens

ShortId
16.3128
Id
20163128
Updated
28.07.2023 05:40
Language
de
Title
Nationaler Aktionsplan zur Reduzierung des digitalen Grabens
AdditionalIndexing
34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es gibt im Alltag praktisch keine Tätigkeit mehr, die ohne das Internet auskommt. Immer mehr Produkte und Dienstleistungen sind nur über das Internet zu bekommen, und wenn man das gleiche Produkt oder die gleiche Dienstleistung auf "traditionellem" Weg bekommen will, sofern überhaupt möglich, bezahlt man einen Aufpreis (z. B. den Aufschlag für Papierrechnungen), oder man kann nicht von erheblichen Rabatten profitieren, die den Kundinnen und Kunden im Internet gewährt werden (z. B. vom Online-Abonnement einer Tageszeitung zu einem reduzierten Preis). Neue Produkte und Dienstleistungen, insbesondere aus der "partizipativen Wirtschaft", sind nur über mobile Apps verfügbar, für deren Benutzung man eine gute Internetverbindung braucht. Für immer mehr wirtschaftliche Aktivitäten wird ein schneller Internetanschluss benötigt (übers Festnetz mit Breitbandzugang oder übers Handy mit leistungsstarker G4-Abdeckung). Wer keinen leistungsstarken Internetzugang hat, beispielsweise wegen seines Wohn- oder Arbeitsorts, oder den Zugang nicht gut genug nutzen kann, beispielsweise aufgrund des Alters oder Bildungsstands, wird de facto aus wichtigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Das Gleiche gilt auch für die Datensicherheit, die für viele Personen und Unternehmen mangelhaft ist: nicht aus mangelndem Willen, sondern aus mangelndem Bewusstsein und weil der Zugang zu geeigneten Lösungen fehlt.</p><p>Es sollte also alles zur Reduzierung dieser Ungleichheiten im Zusammenhang mit den neuen Technologien getan werden, damit verhindert wird, dass sich dieser digitale Graben noch vertieft. Das erfordert einen nationalen Aktionsplan, der in Absprache mit allen Akteuren, insbesondere den Kantonen, erarbeitet wird.</p><p>Es ist nicht Ziel dieser Motion, veraltete Strukturen zu erhalten und Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zu zwingen, an nichtdigitalen Angeboten festzuhalten. Vielmehr verfolgt sie das Ziel, dass jede und jeder von den digitalen Angeboten Gebrauch machen kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, wie wichtig die zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen unseres Alltags ist. Um die daraus resultierenden Herausforderungen zu meistern und die Ungleichheiten beim Zugang zu digitalen Gütern und Dienstleistungen zu verringern, hat er innerhalb der Bundesverwaltung mehrere Massnahmen ergriffen.</p><p>Im Auftrag des Bundesrates hat der Interdepartementale Steuerungsausschuss Informationsgesellschaft (ISA IG) zusammen mit bundesinternen und -externen Fachleuten die neue Strategie Digitale Schweiz erarbeitet. Diese wurde am 20. April 2016 vom Bundesrat verabschiedet. Zu den Hauptzielen dieser Strategie gehören die Chancengleichheit und die Teilnahme aller an der digitalen Welt. Mit der Umsetzung dieser Strategie will der Bundesrat die Bedingungen schaffen, damit alle Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz einen chancengleichen, kostengünstigen, barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu einer qualitativ hochstehenden Netzwerkinfrastruktur und innovativen Inhalten, Diensten und Anwendungen haben. Die Strategie hat demnach auch die Funktion eines nationalen Aktionsplans zur in der vorliegenden Motion geforderten Verringerung des digitalen Grabens. Folgende Aktionen sind Teil der Strategieumsetzung:</p><p>1. Die technologische Entwicklung äussert sich durch innovative Geräte, Anwendungen und Dienste. Die Nutzerinnen und Nutzer verlangen, dass mobile Breitbanddienste immer und überall verfügbar sind. In Bezug auf die Verfügbarkeit und Nutzung von Breitbandanschlüssen befindet sich die Schweiz international in der Spitzengruppe (d. h. auf einem der ersten fünf Plätze des OECD-Klassements). Der Netzausbau wird in erster Linie durch die Marktkräfte bestimmt. Der Bundesrat setzt sich jedoch dafür ein, dass in den nächsten Jahren neue Frequenzressourcen auf dem Markt zur Verfügung gestellt und bestehende Regulierungsinstrumente bei Bedarf angepasst werden.</p><p>2. Was den digitalen Graben aufgrund des Alters oder der gesellschaftlichen Position angeht, unterstützt der Bund die Einführung von Assistenztechnologien und Lösungen, die auf die individuellen Bedürfnisse von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung zugeschnitten sind, wie das europäische Programm "Umgebungsunterstütztes Leben" (Active and Assisted Living Programme). Es ist wichtig, dass bei der Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) die Bedürfnisse dieser Personen berücksichtigt werden.</p><p>3. Seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2004 ist der Bund verpflichtet, seine Websites so aufzubereiten, dass sie für alle, insbesondere auch für ältere oder behinderte Menschen, zugänglich sind. Mit dem Aktionsplan E-Accessibility will er nicht nur die letzten Lücken schliessen, sondern auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) erfüllen, das in der Schweiz im Mai 2014 in Kraft getreten ist.</p><p>4. Die eidgenössischen Räte haben im Juni 2014 das Weiterbildungsgesetz verabschiedet, das den Verfassungsauftrag zur Weiterbildung aus dem Jahr 2006 umsetzt. Das Gesetz integriert die Weiterbildung in den Schweizer Bildungsraum und legt Grundsätze in diesem Bereich fest. Ausserdem regelt es die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener, darunter grundlegende Kenntnisse der IKT.</p><p>5. In Bezug auf die Informatiksicherheit, die oft mit dem Schutz der Privatsphäre und der Daten der Nutzerinnen und Nutzer verbunden ist, hat der Bundesrat in Erfüllung der Motion Rechsteiner Paul 13.3841 eine Expertengruppe eingesetzt, die sich derzeit mit der künftigen Datenbearbeitung und Datensicherheit befasst. Ausserdem hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) damit beauftragt, die gesetzlichen Massnahmen zur Verstärkung des Datenschutzes zu untersuchen, um der raschen Entwicklung der Technologien und der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Das EJPD hat die Ergebnisse dieser Arbeiten im Frühjahr 2015 dem Bundesrat vorgelegt und wird im Laufe des Jahres 2016 eine Vernehmlassungsvorlage zum revidierten Datenschutzgesetz vorstellen. Da der Schutz von Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen überdies von nationalem Interesse für die Schweiz ist, hat der Bundesrat 2012 beschlossen, die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken zu lancieren, deren Massnahmen bis 2017 umgesetzt werden müssen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den anderen betroffenen Akteuren einen nationalen Aktionsplan zur Reduzierung des digitalen Grabens ("digital divide") zu erarbeiten, damit die Ungleichheiten beim Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen abgebaut werden. Diese Ungleichheiten treten insbesondere aufgrund der folgenden Faktoren auf:</p><p>1. Alter;</p><p>2. gesellschaftliche Position;</p><p>3. Verbindungsqualität (Mobil- und Festnetz);</p><p>4. Datensicherheit.</p>
  • Nationaler Aktionsplan zur Reduzierung des digitalen Grabens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es gibt im Alltag praktisch keine Tätigkeit mehr, die ohne das Internet auskommt. Immer mehr Produkte und Dienstleistungen sind nur über das Internet zu bekommen, und wenn man das gleiche Produkt oder die gleiche Dienstleistung auf "traditionellem" Weg bekommen will, sofern überhaupt möglich, bezahlt man einen Aufpreis (z. B. den Aufschlag für Papierrechnungen), oder man kann nicht von erheblichen Rabatten profitieren, die den Kundinnen und Kunden im Internet gewährt werden (z. B. vom Online-Abonnement einer Tageszeitung zu einem reduzierten Preis). Neue Produkte und Dienstleistungen, insbesondere aus der "partizipativen Wirtschaft", sind nur über mobile Apps verfügbar, für deren Benutzung man eine gute Internetverbindung braucht. Für immer mehr wirtschaftliche Aktivitäten wird ein schneller Internetanschluss benötigt (übers Festnetz mit Breitbandzugang oder übers Handy mit leistungsstarker G4-Abdeckung). Wer keinen leistungsstarken Internetzugang hat, beispielsweise wegen seines Wohn- oder Arbeitsorts, oder den Zugang nicht gut genug nutzen kann, beispielsweise aufgrund des Alters oder Bildungsstands, wird de facto aus wichtigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Das Gleiche gilt auch für die Datensicherheit, die für viele Personen und Unternehmen mangelhaft ist: nicht aus mangelndem Willen, sondern aus mangelndem Bewusstsein und weil der Zugang zu geeigneten Lösungen fehlt.</p><p>Es sollte also alles zur Reduzierung dieser Ungleichheiten im Zusammenhang mit den neuen Technologien getan werden, damit verhindert wird, dass sich dieser digitale Graben noch vertieft. Das erfordert einen nationalen Aktionsplan, der in Absprache mit allen Akteuren, insbesondere den Kantonen, erarbeitet wird.</p><p>Es ist nicht Ziel dieser Motion, veraltete Strukturen zu erhalten und Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zu zwingen, an nichtdigitalen Angeboten festzuhalten. Vielmehr verfolgt sie das Ziel, dass jede und jeder von den digitalen Angeboten Gebrauch machen kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, wie wichtig die zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen unseres Alltags ist. Um die daraus resultierenden Herausforderungen zu meistern und die Ungleichheiten beim Zugang zu digitalen Gütern und Dienstleistungen zu verringern, hat er innerhalb der Bundesverwaltung mehrere Massnahmen ergriffen.</p><p>Im Auftrag des Bundesrates hat der Interdepartementale Steuerungsausschuss Informationsgesellschaft (ISA IG) zusammen mit bundesinternen und -externen Fachleuten die neue Strategie Digitale Schweiz erarbeitet. Diese wurde am 20. April 2016 vom Bundesrat verabschiedet. Zu den Hauptzielen dieser Strategie gehören die Chancengleichheit und die Teilnahme aller an der digitalen Welt. Mit der Umsetzung dieser Strategie will der Bundesrat die Bedingungen schaffen, damit alle Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz einen chancengleichen, kostengünstigen, barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu einer qualitativ hochstehenden Netzwerkinfrastruktur und innovativen Inhalten, Diensten und Anwendungen haben. Die Strategie hat demnach auch die Funktion eines nationalen Aktionsplans zur in der vorliegenden Motion geforderten Verringerung des digitalen Grabens. Folgende Aktionen sind Teil der Strategieumsetzung:</p><p>1. Die technologische Entwicklung äussert sich durch innovative Geräte, Anwendungen und Dienste. Die Nutzerinnen und Nutzer verlangen, dass mobile Breitbanddienste immer und überall verfügbar sind. In Bezug auf die Verfügbarkeit und Nutzung von Breitbandanschlüssen befindet sich die Schweiz international in der Spitzengruppe (d. h. auf einem der ersten fünf Plätze des OECD-Klassements). Der Netzausbau wird in erster Linie durch die Marktkräfte bestimmt. Der Bundesrat setzt sich jedoch dafür ein, dass in den nächsten Jahren neue Frequenzressourcen auf dem Markt zur Verfügung gestellt und bestehende Regulierungsinstrumente bei Bedarf angepasst werden.</p><p>2. Was den digitalen Graben aufgrund des Alters oder der gesellschaftlichen Position angeht, unterstützt der Bund die Einführung von Assistenztechnologien und Lösungen, die auf die individuellen Bedürfnisse von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung zugeschnitten sind, wie das europäische Programm "Umgebungsunterstütztes Leben" (Active and Assisted Living Programme). Es ist wichtig, dass bei der Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) die Bedürfnisse dieser Personen berücksichtigt werden.</p><p>3. Seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2004 ist der Bund verpflichtet, seine Websites so aufzubereiten, dass sie für alle, insbesondere auch für ältere oder behinderte Menschen, zugänglich sind. Mit dem Aktionsplan E-Accessibility will er nicht nur die letzten Lücken schliessen, sondern auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) erfüllen, das in der Schweiz im Mai 2014 in Kraft getreten ist.</p><p>4. Die eidgenössischen Räte haben im Juni 2014 das Weiterbildungsgesetz verabschiedet, das den Verfassungsauftrag zur Weiterbildung aus dem Jahr 2006 umsetzt. Das Gesetz integriert die Weiterbildung in den Schweizer Bildungsraum und legt Grundsätze in diesem Bereich fest. Ausserdem regelt es die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener, darunter grundlegende Kenntnisse der IKT.</p><p>5. In Bezug auf die Informatiksicherheit, die oft mit dem Schutz der Privatsphäre und der Daten der Nutzerinnen und Nutzer verbunden ist, hat der Bundesrat in Erfüllung der Motion Rechsteiner Paul 13.3841 eine Expertengruppe eingesetzt, die sich derzeit mit der künftigen Datenbearbeitung und Datensicherheit befasst. Ausserdem hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) damit beauftragt, die gesetzlichen Massnahmen zur Verstärkung des Datenschutzes zu untersuchen, um der raschen Entwicklung der Technologien und der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Das EJPD hat die Ergebnisse dieser Arbeiten im Frühjahr 2015 dem Bundesrat vorgelegt und wird im Laufe des Jahres 2016 eine Vernehmlassungsvorlage zum revidierten Datenschutzgesetz vorstellen. Da der Schutz von Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen überdies von nationalem Interesse für die Schweiz ist, hat der Bundesrat 2012 beschlossen, die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken zu lancieren, deren Massnahmen bis 2017 umgesetzt werden müssen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den anderen betroffenen Akteuren einen nationalen Aktionsplan zur Reduzierung des digitalen Grabens ("digital divide") zu erarbeiten, damit die Ungleichheiten beim Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen abgebaut werden. Diese Ungleichheiten treten insbesondere aufgrund der folgenden Faktoren auf:</p><p>1. Alter;</p><p>2. gesellschaftliche Position;</p><p>3. Verbindungsqualität (Mobil- und Festnetz);</p><p>4. Datensicherheit.</p>
    • Nationaler Aktionsplan zur Reduzierung des digitalen Grabens

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