Präventionsmassnahmen gegen die Abreise gewisser Jugendlicher nach Syrien

ShortId
16.3135
Id
20163135
Updated
14.11.2025 07:50
Language
de
Title
Präventionsmassnahmen gegen die Abreise gewisser Jugendlicher nach Syrien
AdditionalIndexing
09;28;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Radikalisierung gewisser Jugendlicher und deren Abreise nach Syrien sind ein Phänomen in Europa, das ein immer besorgniserregenderes Mass annimmt. Auch wenn unser Land im Moment davon weniger betroffen ist, müssen bestimmte Präventionsmassnahmen getroffen werden, darunter Diskussionen an Schulen, Informationskampagnen usw.</p><p>Um die Eltern, Erzieherinnen und Erzieher zu unterstützen und ihnen zu helfen, die Risiken für eine Radikalisierung zu erkennen und die Anzeichen richtig zu deuten, wäre auch eine telefonische Beratungsstelle nützlich.</p><p>In immer mehr Mitgliedstaaten des Europarates vervielfacht sich die Zahl Dschihadreisender, und die Präventionsmassnahmen werden verstärkt. Obwohl die Schweiz weniger stark betroffen ist, sollte sie auch Massnahmen ergreifen, um der Abreise von Jugendlichen entgegenzuwirken, die sich der Gefahren nicht bewusst sind, die sie unter dem "Islamischen Staat" erwarten.</p>
  • <p>Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) trifft gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vorbeugende Massnahmen, um frühzeitig Gefährdungen ausgehend von Dschihad-Reisenden zu erkennen und zu bekämpfen. Der NDB unterstützt die zuständigen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, indem er ihnen Erkenntnisse über Gefährdungen mitteilt.</p><p>Ausserhalb des Strafverfahrens wird bei mutmasslichen Dschihad-Sympathisanten und -Reisenden die sogenannte Präventivansprache als präventives Instrument eingesetzt: Bei einer Präventivansprache nimmt der NDB oder die zuständige Kantonspolizei mit einer Person direkt Kontakt auf, von der anzunehmen ist, dass sie beabsichtigt, ins Ausland zu reisen, um sich dort einer terroristischen Organisation anzuschliessen und allenfalls terroristische Handlungen zu begehen. Die Person wird dabei im Rahmen eines freiwilligen Gesprächs auf die strafrechtlichen Konsequenzen ihrer mutmasslichen Absichten hingewiesen. Erfahrungen haben gezeigt, dass sich Personen dadurch von einer Ausreise abbringen lassen können.</p><p>Inwieweit der Antritt einer Reise mit dem Ziel, sich einer terroristischen Organisation anzuschliessen, bereits einen Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen (SR 122) darstellt, ist im Moment Gegenstand hängiger Strafverfahren. Sollte die Rechtsprechung diese Auffassung stützen, könnten entsprechende Ausreisen mit den Instrumenten des Strafrechts und des Strafprozessrechts bekämpft werden, beispielsweise mit einer Ausweis- und Schriftensperre.</p><p>Ausserhalb eines Strafverfahrens bestehen neben der erwähnten Präventivansprache auf Bundesebene zurzeit keine gesetzlichen Grundlagen für weitere Massnahmen gegenüber Dschihad-Reisewilligen, um sie von ihrem Vorhaben abzuhalten.</p><p>In Anbetracht dieser Ausgangslage reichte am 11. September 2014 Nationalrätin Glanzmann-Hunkeler eine Motion (14.3711) ein, welche den Bundesrat beauftragte, das BWIS "mit einer Bestimmung zu ergänzen, die ermöglicht, Ausreisesperren für potenzielle Dschihad-Touristen oder ähnliche Gewaltextremisten zu erlassen".</p><p>Der Bundesrat war in seiner Stellungnahme vom 28. November 2014 mit der Stossrichtung der Motion grundsätzlich einverstanden, auch wenn er ihre Ablehnung beantragte: Vor der Verankerung bestimmter Massnahmen soll eine umfassende Analyse erfolgen: So hat der Bundesrat mit Entscheid vom 28. Oktober 2015 das EJPD beauftragt, bis Mitte 2016 den möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Prävention von dschihadistisch motivierten Reisen sowie zur verdeckten Ausschreibung von Personen in den polizeilichen Personenfahndungssystemen abzuklären. Nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Abklärungen wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>Das Verhindern von Dschihad-Reisen von Jugendlichen aus der Schweiz ist jedoch nicht nur eine Aufgabe der Sicherheitsbehörden: Zum Zeitpunkt, wo sich die Sicherheitsbehörden mit einer radikalisierten Person befassen, ist es bereits (zu) spät.</p><p>Um Jugendliche von einer Reise in den Dschihad abzuhalten, muss ihre Radikalisierung verhindert werden. Die Massnahmen zur Verhinderung der Radikalisierung liegen ausschliesslich in kantonaler Kompetenz. Es geht dabei um Massnahmen im familiären und sozialen Umfeld, z. B. an Schulen, in Lehrbetrieben, aber auch im Straf- und Massnahmenvollzug.</p><p>Um eine Übersicht zu erhalten über die in den Kantonen bereits bestehenden Massnahmen und Programme, erarbeitet der Delegierte des Sicherheitsverbundes Schweiz eine Bestandesaufnahme. Sein Bericht wird Mitte 2016 vorliegen und den kantonalen Konferenzen als Grundlage für weitere Arbeiten und für Empfehlungen an die kantonalen Behörden übergeben werden.</p><p>Die Frage der Einrichtung einer telefonischen Beratungsstelle für besorgte Personen oder Eltern von sich radikalisierenden Jugendlichen war Gegenstand der Motion 15.3004 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates. Sie wurde in der Sommersession 2015 durch den Nationalrat abgelehnt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Welche Präventionsmassnahmen hat der Bundesrat getroffen oder wird er noch treffen, um zu verhindern, dass Jugendliche nach Syrien reisen, um in den Dschihad zu ziehen?</p>
  • Präventionsmassnahmen gegen die Abreise gewisser Jugendlicher nach Syrien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Radikalisierung gewisser Jugendlicher und deren Abreise nach Syrien sind ein Phänomen in Europa, das ein immer besorgniserregenderes Mass annimmt. Auch wenn unser Land im Moment davon weniger betroffen ist, müssen bestimmte Präventionsmassnahmen getroffen werden, darunter Diskussionen an Schulen, Informationskampagnen usw.</p><p>Um die Eltern, Erzieherinnen und Erzieher zu unterstützen und ihnen zu helfen, die Risiken für eine Radikalisierung zu erkennen und die Anzeichen richtig zu deuten, wäre auch eine telefonische Beratungsstelle nützlich.</p><p>In immer mehr Mitgliedstaaten des Europarates vervielfacht sich die Zahl Dschihadreisender, und die Präventionsmassnahmen werden verstärkt. Obwohl die Schweiz weniger stark betroffen ist, sollte sie auch Massnahmen ergreifen, um der Abreise von Jugendlichen entgegenzuwirken, die sich der Gefahren nicht bewusst sind, die sie unter dem "Islamischen Staat" erwarten.</p>
    • <p>Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) trifft gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vorbeugende Massnahmen, um frühzeitig Gefährdungen ausgehend von Dschihad-Reisenden zu erkennen und zu bekämpfen. Der NDB unterstützt die zuständigen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, indem er ihnen Erkenntnisse über Gefährdungen mitteilt.</p><p>Ausserhalb des Strafverfahrens wird bei mutmasslichen Dschihad-Sympathisanten und -Reisenden die sogenannte Präventivansprache als präventives Instrument eingesetzt: Bei einer Präventivansprache nimmt der NDB oder die zuständige Kantonspolizei mit einer Person direkt Kontakt auf, von der anzunehmen ist, dass sie beabsichtigt, ins Ausland zu reisen, um sich dort einer terroristischen Organisation anzuschliessen und allenfalls terroristische Handlungen zu begehen. Die Person wird dabei im Rahmen eines freiwilligen Gesprächs auf die strafrechtlichen Konsequenzen ihrer mutmasslichen Absichten hingewiesen. Erfahrungen haben gezeigt, dass sich Personen dadurch von einer Ausreise abbringen lassen können.</p><p>Inwieweit der Antritt einer Reise mit dem Ziel, sich einer terroristischen Organisation anzuschliessen, bereits einen Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen (SR 122) darstellt, ist im Moment Gegenstand hängiger Strafverfahren. Sollte die Rechtsprechung diese Auffassung stützen, könnten entsprechende Ausreisen mit den Instrumenten des Strafrechts und des Strafprozessrechts bekämpft werden, beispielsweise mit einer Ausweis- und Schriftensperre.</p><p>Ausserhalb eines Strafverfahrens bestehen neben der erwähnten Präventivansprache auf Bundesebene zurzeit keine gesetzlichen Grundlagen für weitere Massnahmen gegenüber Dschihad-Reisewilligen, um sie von ihrem Vorhaben abzuhalten.</p><p>In Anbetracht dieser Ausgangslage reichte am 11. September 2014 Nationalrätin Glanzmann-Hunkeler eine Motion (14.3711) ein, welche den Bundesrat beauftragte, das BWIS "mit einer Bestimmung zu ergänzen, die ermöglicht, Ausreisesperren für potenzielle Dschihad-Touristen oder ähnliche Gewaltextremisten zu erlassen".</p><p>Der Bundesrat war in seiner Stellungnahme vom 28. November 2014 mit der Stossrichtung der Motion grundsätzlich einverstanden, auch wenn er ihre Ablehnung beantragte: Vor der Verankerung bestimmter Massnahmen soll eine umfassende Analyse erfolgen: So hat der Bundesrat mit Entscheid vom 28. Oktober 2015 das EJPD beauftragt, bis Mitte 2016 den möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Prävention von dschihadistisch motivierten Reisen sowie zur verdeckten Ausschreibung von Personen in den polizeilichen Personenfahndungssystemen abzuklären. Nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Abklärungen wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>Das Verhindern von Dschihad-Reisen von Jugendlichen aus der Schweiz ist jedoch nicht nur eine Aufgabe der Sicherheitsbehörden: Zum Zeitpunkt, wo sich die Sicherheitsbehörden mit einer radikalisierten Person befassen, ist es bereits (zu) spät.</p><p>Um Jugendliche von einer Reise in den Dschihad abzuhalten, muss ihre Radikalisierung verhindert werden. Die Massnahmen zur Verhinderung der Radikalisierung liegen ausschliesslich in kantonaler Kompetenz. Es geht dabei um Massnahmen im familiären und sozialen Umfeld, z. B. an Schulen, in Lehrbetrieben, aber auch im Straf- und Massnahmenvollzug.</p><p>Um eine Übersicht zu erhalten über die in den Kantonen bereits bestehenden Massnahmen und Programme, erarbeitet der Delegierte des Sicherheitsverbundes Schweiz eine Bestandesaufnahme. Sein Bericht wird Mitte 2016 vorliegen und den kantonalen Konferenzen als Grundlage für weitere Arbeiten und für Empfehlungen an die kantonalen Behörden übergeben werden.</p><p>Die Frage der Einrichtung einer telefonischen Beratungsstelle für besorgte Personen oder Eltern von sich radikalisierenden Jugendlichen war Gegenstand der Motion 15.3004 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates. Sie wurde in der Sommersession 2015 durch den Nationalrat abgelehnt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Welche Präventionsmassnahmen hat der Bundesrat getroffen oder wird er noch treffen, um zu verhindern, dass Jugendliche nach Syrien reisen, um in den Dschihad zu ziehen?</p>
    • Präventionsmassnahmen gegen die Abreise gewisser Jugendlicher nach Syrien

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