Flexibles Rentenalter in der Landwirtschaft? Direktzahlungen im Einklang mit dem flexiblen Rentenalter ermöglichen

ShortId
16.3136
Id
20163136
Updated
28.07.2023 05:35
Language
de
Title
Flexibles Rentenalter in der Landwirtschaft? Direktzahlungen im Einklang mit dem flexiblen Rentenalter ermöglichen
AdditionalIndexing
55;2836;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe g des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) werden die Direktzahlungen ausgerichtet, wenn der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin eines Betriebes eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreitet. In der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 (BBl 2012 2075) ist ausgeführt, dass die Direktzahlungen auch weiterhin nur bis zum Erreichen des 65. Altersjahres ausgerichtet werden. Diese fixe Altersgrenze war in der parlamentarischen Beratung und danach auch in der Vernehmlassung der neuen Direktzahlungsverordnung unbestritten. Es war der politische Wille, damit die Mobilität der Flächen zu erhöhen. Der Bundesrat sieht grundsätzlich keinen Anlass zur Einführung einer flexiblen Altersgrenze für den Bezug der Direktzahlungen. Eine flexible Altersgrenze wäre zudem im Vollzug viel aufwendiger.</p><p>Die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen haben trotzdem, wie alle anderen selbstständig erwerbenden Personen, die Möglichkeit des Vorbezuges oder des Aufschubes der AHV-Rente. Im normalen Generationenwechsel wird der Betrieb in den meisten Fällen vor dem Erreichen der fixen Altersgrenze an den Nachfolger oder an die Nachfolgerin übergeben. Oft geschieht dies im Rahmen einer sogenannten Generationengemeinschaft, in der die Verantwortung schrittweise an die Nachfolger übertragen wird. Spätestens beim Erreichen der Altersgrenze wird die Verantwortung definitiv übertragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach Vollendung des 65. Lebensjahrs erhalten Landwirtinnen und Landwirte keine Direktzahlungen mehr. Da im Moment über das flexible Rentenalter diskutiert wird, wäre es wünschenswert, wenn auch die Landwirtinnen und Landwirte wählen könnten, wann sie in Pension gehen wollen, und dass sie, wenn sie ihre landwirtschaftliche Tätigkeit weiterführen, über das 65. Lebensjahr hinaus noch einige Jahre Direktzahlungen erhalten.</p><p>Könnte der Bundesrat eine solche Flexibilisierung vorsehen?</p>
  • Flexibles Rentenalter in der Landwirtschaft? Direktzahlungen im Einklang mit dem flexiblen Rentenalter ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe g des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) werden die Direktzahlungen ausgerichtet, wenn der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin eines Betriebes eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreitet. In der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 (BBl 2012 2075) ist ausgeführt, dass die Direktzahlungen auch weiterhin nur bis zum Erreichen des 65. Altersjahres ausgerichtet werden. Diese fixe Altersgrenze war in der parlamentarischen Beratung und danach auch in der Vernehmlassung der neuen Direktzahlungsverordnung unbestritten. Es war der politische Wille, damit die Mobilität der Flächen zu erhöhen. Der Bundesrat sieht grundsätzlich keinen Anlass zur Einführung einer flexiblen Altersgrenze für den Bezug der Direktzahlungen. Eine flexible Altersgrenze wäre zudem im Vollzug viel aufwendiger.</p><p>Die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen haben trotzdem, wie alle anderen selbstständig erwerbenden Personen, die Möglichkeit des Vorbezuges oder des Aufschubes der AHV-Rente. Im normalen Generationenwechsel wird der Betrieb in den meisten Fällen vor dem Erreichen der fixen Altersgrenze an den Nachfolger oder an die Nachfolgerin übergeben. Oft geschieht dies im Rahmen einer sogenannten Generationengemeinschaft, in der die Verantwortung schrittweise an die Nachfolger übertragen wird. Spätestens beim Erreichen der Altersgrenze wird die Verantwortung definitiv übertragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach Vollendung des 65. Lebensjahrs erhalten Landwirtinnen und Landwirte keine Direktzahlungen mehr. Da im Moment über das flexible Rentenalter diskutiert wird, wäre es wünschenswert, wenn auch die Landwirtinnen und Landwirte wählen könnten, wann sie in Pension gehen wollen, und dass sie, wenn sie ihre landwirtschaftliche Tätigkeit weiterführen, über das 65. Lebensjahr hinaus noch einige Jahre Direktzahlungen erhalten.</p><p>Könnte der Bundesrat eine solche Flexibilisierung vorsehen?</p>
    • Flexibles Rentenalter in der Landwirtschaft? Direktzahlungen im Einklang mit dem flexiblen Rentenalter ermöglichen

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