Wehret der Vorstossflut!

ShortId
16.3143
Id
20163143
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Wehret der Vorstossflut!
AdditionalIndexing
0421
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren konnte man feststellen, dass die Zahl der während der Sessionen eingereichten Vorstösse exponentiell anstieg. Die Bundesverwaltung musste sich mit den unterschiedlichsten Anliegen und Themen befassen, die oft völlig unbedeutend und ohne jegliche Relevanz für den Gesetzgebungsprozess waren. Das Recht der Mitglieder der Bundesversammlung in diesem Bereich steht ausser Frage. Doch angesichts der gegenwärtigen Lage drängt sich eine Interessenabwägung auf.</p><p>Konkreter: Die Freiheit jeder Parlamentarierin, jedes Parlamentariers, ihre oder seine Tätigkeit auszuüben, muss dem Druck gegenübergestellt werden, der damit auf die Bundesverwaltung ausgeübt wird. Diese kann ihre Ressourcen nicht ausbauen, einzig um die Vorstossflut zu bewältigen. Die Arbeitslast, die mit der Prüfung und der Beantwortung der Vorstösse, mit der Erarbeitung der Stellungnahmen der einzelnen Departemente einhergeht, ist riesig. Sie muss im Lichte unserer Verantwortung analysiert werden.</p><p>Überdies spielen finanzielle Überlegungen eine wesentliche Rolle. Die parlamentarischen Kommissionen wurden gebeten, Sitzungen extra muros zu vermeiden und das Ausdrucken von Unterlagen zu beschränken. Aber diese Vorkehrungen lösen das Problem kaum. Bevor Einsparungen von untergeordneter Bedeutung institutionalisert werden, muss jedes einzelne Mitglied der Bundesversammlung, unabhängig von seiner Interpretation des Milizparlamentes und seinem tatsächlichen Engagement, in die Pflicht genommen werden, über seine Produktion von Vorstössen nachzudenken.</p>
  • <p>Die Zahl der von Ratsmitgliedern eingereichten Geschäfte (Initiativen und Vorstösse) ist angestiegen, jedoch in weniger besorgniserregendem Masse als der Urheber des Postulates annimmt: Insgesamt hat sich die Zahl der Initiativen und Vorstösse innert zehn Jahren verdoppelt, allerdings verteilt sich dieser Anstieg nicht gleichmässig auf alle Geschäftstypen. Der grösste Zuwachs erfolgte in der ersten Hälfte der 48. Legislatur (2008/09). Seither hat sich die Lage stabilisiert.</p><p>Die Anzahl der Initiativen und Vorstösse ist vor allem im Nationalrat ein Problem: Die 46 Ständeratsmitglieder sind zehnmal weniger aktiv als die 200 Nationalratsmitglieder; der Ständerat hat auch keine Mühe, in jeder Session die jeweils im vorherigen Quartal eingereichten Vorstösse zu behandeln.</p><p>Was die möglichen Lösungen anbelangt, hat sich die Situation seit der Antwort des Büros vom 28. Februar 2011 auf die Motion Jenny 10.3465, "Eindämmung der Flut persönlicher Vorstösse", nicht verändert: Jedes Ratsmitglied hat das Recht, Initiativen und Vorstösse einzureichen (Art. 6 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes), und dieses Recht hat im Kern Verfassungsrang (Art. 160 und 171 der Bundesverfassung). Seine Beschränkung ist deshalb, sofern überhaupt zulässig, nicht ohne Weiteres möglich.</p><p>Derzeit reichen die Ständeratsmitglieder jährlich rund 150 Vorstösse ein (alle Vorstossarten zusammengenommen). Die Anzahl parlamentarischer Initiativen ist zehnmal geringer. Um tatsächlich eine Verringerung der eingereichten Vorstösse zu erreichen, müsste deren Zahl auf zwei pro Jahr und Ratsmitglied begrenzt werden, was kaum vorstellbar ist. Eine solche Regelung könnte mit Hilfe eines entgegenkommenden Ratsmitglieds zudem leicht umgangen werden. Kommt hinzu, dass eine solche Begrenzung die weniger "vorstossfreudigen" Ratsmitglieder paradoxerweise zu mehr Aktivität animieren könnte.</p><p>Abschliessend hebt das Büro hervor, dass das Einreichen von Initiativen und Vorstössen nicht nur ein Recht, sondern auch eines der wichtigsten Handlungsinstrumente der Ratsmitglieder darstellt. Die Selbstbeschränkung der Ratsmitglieder beim Einreichen der Geschäfte und wo nötig die Zurückhaltung der Kommissions- und Ratsmitglieder bei deren Prüfung bieten nach Auffassung des Büros genügend Schutz vor Auswüchsen. Da die Zahl der eingereichten Geschäfte im Ständerat nicht problematisch ist, beantragt das Büro einstimmig die Ablehnung des Postulates. Sollte im Nationalrat Handlungsbedarf bestehen, so muss dieser Rat tätig werden, und dies wohl über eine parlamentarische Initiative.</p>
  • <p>Das Büro wird beauftragt zu prüfen, wie das Recht der Mitglieder der Bundesversammlung, Vorstösse einzureichen, eingeschränkt oder geregelt werden kann, und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.</p>
  • Wehret der Vorstossflut!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren konnte man feststellen, dass die Zahl der während der Sessionen eingereichten Vorstösse exponentiell anstieg. Die Bundesverwaltung musste sich mit den unterschiedlichsten Anliegen und Themen befassen, die oft völlig unbedeutend und ohne jegliche Relevanz für den Gesetzgebungsprozess waren. Das Recht der Mitglieder der Bundesversammlung in diesem Bereich steht ausser Frage. Doch angesichts der gegenwärtigen Lage drängt sich eine Interessenabwägung auf.</p><p>Konkreter: Die Freiheit jeder Parlamentarierin, jedes Parlamentariers, ihre oder seine Tätigkeit auszuüben, muss dem Druck gegenübergestellt werden, der damit auf die Bundesverwaltung ausgeübt wird. Diese kann ihre Ressourcen nicht ausbauen, einzig um die Vorstossflut zu bewältigen. Die Arbeitslast, die mit der Prüfung und der Beantwortung der Vorstösse, mit der Erarbeitung der Stellungnahmen der einzelnen Departemente einhergeht, ist riesig. Sie muss im Lichte unserer Verantwortung analysiert werden.</p><p>Überdies spielen finanzielle Überlegungen eine wesentliche Rolle. Die parlamentarischen Kommissionen wurden gebeten, Sitzungen extra muros zu vermeiden und das Ausdrucken von Unterlagen zu beschränken. Aber diese Vorkehrungen lösen das Problem kaum. Bevor Einsparungen von untergeordneter Bedeutung institutionalisert werden, muss jedes einzelne Mitglied der Bundesversammlung, unabhängig von seiner Interpretation des Milizparlamentes und seinem tatsächlichen Engagement, in die Pflicht genommen werden, über seine Produktion von Vorstössen nachzudenken.</p>
    • <p>Die Zahl der von Ratsmitgliedern eingereichten Geschäfte (Initiativen und Vorstösse) ist angestiegen, jedoch in weniger besorgniserregendem Masse als der Urheber des Postulates annimmt: Insgesamt hat sich die Zahl der Initiativen und Vorstösse innert zehn Jahren verdoppelt, allerdings verteilt sich dieser Anstieg nicht gleichmässig auf alle Geschäftstypen. Der grösste Zuwachs erfolgte in der ersten Hälfte der 48. Legislatur (2008/09). Seither hat sich die Lage stabilisiert.</p><p>Die Anzahl der Initiativen und Vorstösse ist vor allem im Nationalrat ein Problem: Die 46 Ständeratsmitglieder sind zehnmal weniger aktiv als die 200 Nationalratsmitglieder; der Ständerat hat auch keine Mühe, in jeder Session die jeweils im vorherigen Quartal eingereichten Vorstösse zu behandeln.</p><p>Was die möglichen Lösungen anbelangt, hat sich die Situation seit der Antwort des Büros vom 28. Februar 2011 auf die Motion Jenny 10.3465, "Eindämmung der Flut persönlicher Vorstösse", nicht verändert: Jedes Ratsmitglied hat das Recht, Initiativen und Vorstösse einzureichen (Art. 6 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes), und dieses Recht hat im Kern Verfassungsrang (Art. 160 und 171 der Bundesverfassung). Seine Beschränkung ist deshalb, sofern überhaupt zulässig, nicht ohne Weiteres möglich.</p><p>Derzeit reichen die Ständeratsmitglieder jährlich rund 150 Vorstösse ein (alle Vorstossarten zusammengenommen). Die Anzahl parlamentarischer Initiativen ist zehnmal geringer. Um tatsächlich eine Verringerung der eingereichten Vorstösse zu erreichen, müsste deren Zahl auf zwei pro Jahr und Ratsmitglied begrenzt werden, was kaum vorstellbar ist. Eine solche Regelung könnte mit Hilfe eines entgegenkommenden Ratsmitglieds zudem leicht umgangen werden. Kommt hinzu, dass eine solche Begrenzung die weniger "vorstossfreudigen" Ratsmitglieder paradoxerweise zu mehr Aktivität animieren könnte.</p><p>Abschliessend hebt das Büro hervor, dass das Einreichen von Initiativen und Vorstössen nicht nur ein Recht, sondern auch eines der wichtigsten Handlungsinstrumente der Ratsmitglieder darstellt. Die Selbstbeschränkung der Ratsmitglieder beim Einreichen der Geschäfte und wo nötig die Zurückhaltung der Kommissions- und Ratsmitglieder bei deren Prüfung bieten nach Auffassung des Büros genügend Schutz vor Auswüchsen. Da die Zahl der eingereichten Geschäfte im Ständerat nicht problematisch ist, beantragt das Büro einstimmig die Ablehnung des Postulates. Sollte im Nationalrat Handlungsbedarf bestehen, so muss dieser Rat tätig werden, und dies wohl über eine parlamentarische Initiative.</p>
    • <p>Das Büro wird beauftragt zu prüfen, wie das Recht der Mitglieder der Bundesversammlung, Vorstösse einzureichen, eingeschränkt oder geregelt werden kann, und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.</p>
    • Wehret der Vorstossflut!

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