Keine Benachteiligung von Dreistufenbetrieben bei Tierwohlprogrammen
- ShortId
-
16.3150
- Id
-
20163150
- Updated
-
28.07.2023 05:34
- Language
-
de
- Title
-
Keine Benachteiligung von Dreistufenbetrieben bei Tierwohlprogrammen
- AdditionalIndexing
-
55;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Sömmerung ist die Grundlage zur Erhaltung der landschaftlichen Vielfalt im Berggebiet. Dank der Sömmerung kann die Verwaldung und Verbuschung im Berggebiet verhindert werden. Die Grundlage der Sömmerung ist die Betriebsform des Dreistufenbetriebes. Der Heimbetrieb, eine Vorweide und eine Sömmerungsweide bilden dabei eine Einheit. Auf vielen Heimbetrieben (Aufenthalt der Tiere von Oktober bis Mai) wurde so gebaut und entsprechend investiert, dass diese die Anforderungen von BTS erfüllen. In den Ställen der Vorweide (Aufenthalt etwa fünf Wochen) und der Sömmerung werden in der Regel die Kühe gemolken, oder diese werden verwendet, wenn die Tiere für Witterungsschutz (Hitze, Regen usw.) eingestellt werden müssen. Ansonsten halten sich die Tiere auf der Weide auf. Es ist für viele Betriebe wirtschaftlich nicht möglich, alle Ställe der Stufen gemäss den BTS-Anforderungen auszubauen. Es wäre daher angebracht, eine Teilnahme am Programm zu ermöglichen, für diejenigen Zeiten, in welchen die Tiere in einem BTS-konformen Stall sind. Wenn also der Heimbetrieb die Anforderungen erfüllt, sollten anteilsmässig die BTS-Beiträge für diese Zeit entrichtet werden.</p>
- <p>Mit der Tierschutzgesetzgebung setzt der Bund für die Tierhaltung einen einheitlichen Standard. Darüber hinaus fördert er das Tierwohl durch Direktzahlungen an Landwirte, die ihre Tiere nach den Vorgaben des Programms "Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" (BTS) bzw. des Programms "Regelmässiger Auslauf im Freien" (RAUS) halten.</p><p>Bereits die am 30. April 2009 eingereichte Motion von Siebenthal 09.3435, "Tierfreundliche Haltung für Vorweidebetriebe", forderte, dass den speziellen Voraussetzungen von Betrieben mit Sömmerungsweiden (Dreistufenbetriebe) im BTS-Programm Rechnung getragen wird. Der Nationalrat unterstützte diese Motion, währenddem sie vom Ständerat abgelehnt wurde. Die damals geltenden restriktiven BTS-Bestimmungen wurden in der Zwischenzeit gelockert. Will ein Bewirtschafter BTS-Beiträge für Rindvieh geltend machen, muss nur die Haltung der Tiere während des Winters (1. Dezember bis 31. März) zwingend BTS-konform sein.</p><p>Ausserhalb dieser Zeitspanne hingegen müssen die Tiere, die rund um die Uhr auf einer Weide gehalten werden, nicht unbedingt Zugang zu einer BTS-konformen Unterkunft haben. Für eine solche Tierhaltung (auch auf Dreistufenbetrieben) wird der volle BTS-Jahresbeitrag ausgerichtet.</p><p>Würden die BTS-Beiträge anteilsmässig für die Zeitdauer mit Zugang zu einem BTS-konformen Stall berechnet, hätte dies für die betroffenen Bewirtschafter tiefere BTS-Beiträge zur Folge. Zudem würde eine anteilsmässige Berechnung das Beitragssystem wesentlich verkomplizieren, was im Widerspruch zur Forderung nach administrativer Vereinfachung stünde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen zum BTS-Programm so anzupassen, dass Betriebe mit Sömmerungsweiden gemäss dem Anteil der Programmerfüllung am BTS-Programm teilnehmen können.</p>
- Keine Benachteiligung von Dreistufenbetrieben bei Tierwohlprogrammen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Sömmerung ist die Grundlage zur Erhaltung der landschaftlichen Vielfalt im Berggebiet. Dank der Sömmerung kann die Verwaldung und Verbuschung im Berggebiet verhindert werden. Die Grundlage der Sömmerung ist die Betriebsform des Dreistufenbetriebes. Der Heimbetrieb, eine Vorweide und eine Sömmerungsweide bilden dabei eine Einheit. Auf vielen Heimbetrieben (Aufenthalt der Tiere von Oktober bis Mai) wurde so gebaut und entsprechend investiert, dass diese die Anforderungen von BTS erfüllen. In den Ställen der Vorweide (Aufenthalt etwa fünf Wochen) und der Sömmerung werden in der Regel die Kühe gemolken, oder diese werden verwendet, wenn die Tiere für Witterungsschutz (Hitze, Regen usw.) eingestellt werden müssen. Ansonsten halten sich die Tiere auf der Weide auf. Es ist für viele Betriebe wirtschaftlich nicht möglich, alle Ställe der Stufen gemäss den BTS-Anforderungen auszubauen. Es wäre daher angebracht, eine Teilnahme am Programm zu ermöglichen, für diejenigen Zeiten, in welchen die Tiere in einem BTS-konformen Stall sind. Wenn also der Heimbetrieb die Anforderungen erfüllt, sollten anteilsmässig die BTS-Beiträge für diese Zeit entrichtet werden.</p>
- <p>Mit der Tierschutzgesetzgebung setzt der Bund für die Tierhaltung einen einheitlichen Standard. Darüber hinaus fördert er das Tierwohl durch Direktzahlungen an Landwirte, die ihre Tiere nach den Vorgaben des Programms "Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" (BTS) bzw. des Programms "Regelmässiger Auslauf im Freien" (RAUS) halten.</p><p>Bereits die am 30. April 2009 eingereichte Motion von Siebenthal 09.3435, "Tierfreundliche Haltung für Vorweidebetriebe", forderte, dass den speziellen Voraussetzungen von Betrieben mit Sömmerungsweiden (Dreistufenbetriebe) im BTS-Programm Rechnung getragen wird. Der Nationalrat unterstützte diese Motion, währenddem sie vom Ständerat abgelehnt wurde. Die damals geltenden restriktiven BTS-Bestimmungen wurden in der Zwischenzeit gelockert. Will ein Bewirtschafter BTS-Beiträge für Rindvieh geltend machen, muss nur die Haltung der Tiere während des Winters (1. Dezember bis 31. März) zwingend BTS-konform sein.</p><p>Ausserhalb dieser Zeitspanne hingegen müssen die Tiere, die rund um die Uhr auf einer Weide gehalten werden, nicht unbedingt Zugang zu einer BTS-konformen Unterkunft haben. Für eine solche Tierhaltung (auch auf Dreistufenbetrieben) wird der volle BTS-Jahresbeitrag ausgerichtet.</p><p>Würden die BTS-Beiträge anteilsmässig für die Zeitdauer mit Zugang zu einem BTS-konformen Stall berechnet, hätte dies für die betroffenen Bewirtschafter tiefere BTS-Beiträge zur Folge. Zudem würde eine anteilsmässige Berechnung das Beitragssystem wesentlich verkomplizieren, was im Widerspruch zur Forderung nach administrativer Vereinfachung stünde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen zum BTS-Programm so anzupassen, dass Betriebe mit Sömmerungsweiden gemäss dem Anteil der Programmerfüllung am BTS-Programm teilnehmen können.</p>
- Keine Benachteiligung von Dreistufenbetrieben bei Tierwohlprogrammen
Back to List