Der Bund soll nicht mehr Mehrheitseigner der Swisscom sein müssen

ShortId
16.3157
Id
20163157
Updated
28.07.2023 05:32
Language
de
Title
Der Bund soll nicht mehr Mehrheitseigner der Swisscom sein müssen
AdditionalIndexing
34;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat sich letztmals im Fernmeldebericht 2014 mit den Vor- und Nachteilen der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom auseinandergesetzt. Zu den problematischen Aspekten zählen gemäss diesem Bericht die Rollenkonflikte, denen der Bund als Regulator des Fernmeldemarktes und als Mehrheitsaktionär der Swisscom ausgesetzt ist. Die Gründe des Bundesrates, die für ein Festhalten an der Mehrheitsbeteiligung sprechen, sind der langfristige Anlagehorizont des Bundes, die Kontrolle über eine kritische nationale Infrastruktur sowie finanzpolitische Motive.</p><p>Im heutigen und künftigen Marktumfeld überwiegen indes die Nachteile einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes ganz klar: Die Swisscom wandelt sich immer mehr vom Infrastruktur- zum Dienstleistungsprovider und ist damit immer stärker am Markt präsent. Einerseits soll sie in Zukunft agiler als heute agieren können. Andererseits sollen die Mitbewerber nicht weiter durch staatliche Interventionen behindert werden. Um das gewährleisten zu können, muss die Mehrfachrolle des Bundes als Gesetzgeber, Eigner, Regulator und Grosskunde entflochten werden.</p><p>Der Bund kann als starker Minderheitsaktionär der Swisscom weiterhin die Interessen des Landes wahrnehmen.</p>
  • <p>Die Ausführungen im Fernmeldebericht 2014 zur Frage der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom sind nach Auffassung des Bundesrates nach wie vor gültig. Seit der Verabschiedung des Berichtes am 19. November 2014 hat sich die Ausgangslage nicht wesentlich verändert. Dies trifft insbesondere auf die Einschätzung des Swisscom-IKT-Netzes als kritische und sicherheitspolitisch sensitive Infrastruktur von nationaler Bedeutung und auf die finanzpolitischen Rahmenbedingungen zu.</p><p>Die beiden in der Begründung der Motion aufgeführten Motive für eine Verringerung des Bundesanteils am Aktienkapital von Swisscom reichen nach Ansicht des Bundesrates nicht aus, um eine Gesetzesänderung zu begründen.</p><p>Erstens wird Swisscom nach Auffassung des Bundesrates durch die Mehrheitsbeteiligung des Bundes in ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht massgeblich eingeschränkt. Andernfalls könnte sich das Unternehmen nicht so erfolgreich in einem überaus dynamischen Marktumfeld behaupten. Der Bundesrat erkennt keine Anzeichen, dass sich die Mehrheitsbeteiligung des Bundes negativ auf die Investitionsbereitschaft und Innovationskraft von Swisscom auswirkt. Der Bundesrat neigt im Gegenteil zur Ansicht, dass der langfristige Anlagehorizont des Ankeraktionärs Bund den kostenintensiven Aufbau einer flächendeckenden IKT-Infrastruktur der neuesten Generation in der Schweiz eher begünstigt.</p><p>Zweitens ist das Auftreten von Swisscom in neuen Märkten nicht mit einer Behinderung der Mitbewerber durch staatliche Interventionen gleichzusetzen. Zweifellos führt das Auftreten von Swisscom in neuen Märkten zu neuen Wettbewerbskonstellationen, auf die sich die Mitbewerber einstellen müssen. Doch ist mehr Wettbewerb aus gesamtwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich erwünscht. Die Tatsache, dass der Bund Mehrheitsaktionär von Swisscom ist, bedeutet in keiner Weise, dass die Regierung Einfluss auf das Marktgeschehen nimmt. Der Bund steuert Swisscom entsprechend seiner Rolle als Hauptaktionär mittels transparenter, langfristig ausgerichteter strategischer Ziele. Die Führung des Unternehmens liegt hingegen ausschliesslich in der Verantwortung der zuständigen Organe, also Verwaltungsrat und Konzernleitung. In welche Märkte Swisscom eintritt, ist die alleinige Entscheidung dieser Organe. Der Bundesrat sähe sich höchstens dann legitimiert, auf deren Entscheidung Einfluss zu nehmen, wenn er es als erwiesen ansähe, dass die Entscheidung im Widerspruch zu seinen strategischen Zielen oder zum gesetzlichen Unternehmenszweck (Art. 3 Abs. 1 des Telekommunikationsunternehmensgesetzes; SR 784.11) steht.</p><p>Es ist grundsätzlich nicht die Rolle des Hauptaktionärs, dafür zu sorgen, dass das Auftreten von Swisscom in neuen Märkten keine unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen nach sich zieht, etwa durch Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Dies ist die Aufgabe der Marktaufsichtsbehörden Weko und Comcom. Diese sind von Regierung und Verwaltung unabhängig. Hierin manifestiert sich die institutionelle Trennung der verschiedenen Rollen des Bundes in Bezug auf Swisscom. Würde der Bund die Aktienmehrheit an Swisscom abgeben, hätte dies per se keine Auswirkung auf die Marktposition des Unternehmens.</p><p>Zusammenfassend hält der Bundesrat an seiner im Fernmeldebericht 2014 dargelegten Einschätzung fest, dass die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom zurzeit beibehalten werden soll. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass sich die Abwägung von Nutzen und Risiken der staatlichen Beherrschung von Swisscom im Zuge der dynamischen und schwer voraussehbaren Entwicklung im IKT-Sektor über die Zeit ändern kann. Sollte der Bundesrat in Zukunft zum Schluss kommen, dass die Risiken der Bundesbeteiligung an Swisscom deren Nutzen übersteigen, wird er der Bundesversammlung eine Vorlage zum Abbau derselben unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, das Bundesgesetz über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung aufzuheben bzw. dahingehend anzupassen, dass der Bund nicht mehr verpflichtet wird, die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an der Swisscom zu halten.</p>
  • Der Bund soll nicht mehr Mehrheitseigner der Swisscom sein müssen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20163228
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat sich letztmals im Fernmeldebericht 2014 mit den Vor- und Nachteilen der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom auseinandergesetzt. Zu den problematischen Aspekten zählen gemäss diesem Bericht die Rollenkonflikte, denen der Bund als Regulator des Fernmeldemarktes und als Mehrheitsaktionär der Swisscom ausgesetzt ist. Die Gründe des Bundesrates, die für ein Festhalten an der Mehrheitsbeteiligung sprechen, sind der langfristige Anlagehorizont des Bundes, die Kontrolle über eine kritische nationale Infrastruktur sowie finanzpolitische Motive.</p><p>Im heutigen und künftigen Marktumfeld überwiegen indes die Nachteile einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes ganz klar: Die Swisscom wandelt sich immer mehr vom Infrastruktur- zum Dienstleistungsprovider und ist damit immer stärker am Markt präsent. Einerseits soll sie in Zukunft agiler als heute agieren können. Andererseits sollen die Mitbewerber nicht weiter durch staatliche Interventionen behindert werden. Um das gewährleisten zu können, muss die Mehrfachrolle des Bundes als Gesetzgeber, Eigner, Regulator und Grosskunde entflochten werden.</p><p>Der Bund kann als starker Minderheitsaktionär der Swisscom weiterhin die Interessen des Landes wahrnehmen.</p>
    • <p>Die Ausführungen im Fernmeldebericht 2014 zur Frage der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom sind nach Auffassung des Bundesrates nach wie vor gültig. Seit der Verabschiedung des Berichtes am 19. November 2014 hat sich die Ausgangslage nicht wesentlich verändert. Dies trifft insbesondere auf die Einschätzung des Swisscom-IKT-Netzes als kritische und sicherheitspolitisch sensitive Infrastruktur von nationaler Bedeutung und auf die finanzpolitischen Rahmenbedingungen zu.</p><p>Die beiden in der Begründung der Motion aufgeführten Motive für eine Verringerung des Bundesanteils am Aktienkapital von Swisscom reichen nach Ansicht des Bundesrates nicht aus, um eine Gesetzesänderung zu begründen.</p><p>Erstens wird Swisscom nach Auffassung des Bundesrates durch die Mehrheitsbeteiligung des Bundes in ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht massgeblich eingeschränkt. Andernfalls könnte sich das Unternehmen nicht so erfolgreich in einem überaus dynamischen Marktumfeld behaupten. Der Bundesrat erkennt keine Anzeichen, dass sich die Mehrheitsbeteiligung des Bundes negativ auf die Investitionsbereitschaft und Innovationskraft von Swisscom auswirkt. Der Bundesrat neigt im Gegenteil zur Ansicht, dass der langfristige Anlagehorizont des Ankeraktionärs Bund den kostenintensiven Aufbau einer flächendeckenden IKT-Infrastruktur der neuesten Generation in der Schweiz eher begünstigt.</p><p>Zweitens ist das Auftreten von Swisscom in neuen Märkten nicht mit einer Behinderung der Mitbewerber durch staatliche Interventionen gleichzusetzen. Zweifellos führt das Auftreten von Swisscom in neuen Märkten zu neuen Wettbewerbskonstellationen, auf die sich die Mitbewerber einstellen müssen. Doch ist mehr Wettbewerb aus gesamtwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich erwünscht. Die Tatsache, dass der Bund Mehrheitsaktionär von Swisscom ist, bedeutet in keiner Weise, dass die Regierung Einfluss auf das Marktgeschehen nimmt. Der Bund steuert Swisscom entsprechend seiner Rolle als Hauptaktionär mittels transparenter, langfristig ausgerichteter strategischer Ziele. Die Führung des Unternehmens liegt hingegen ausschliesslich in der Verantwortung der zuständigen Organe, also Verwaltungsrat und Konzernleitung. In welche Märkte Swisscom eintritt, ist die alleinige Entscheidung dieser Organe. Der Bundesrat sähe sich höchstens dann legitimiert, auf deren Entscheidung Einfluss zu nehmen, wenn er es als erwiesen ansähe, dass die Entscheidung im Widerspruch zu seinen strategischen Zielen oder zum gesetzlichen Unternehmenszweck (Art. 3 Abs. 1 des Telekommunikationsunternehmensgesetzes; SR 784.11) steht.</p><p>Es ist grundsätzlich nicht die Rolle des Hauptaktionärs, dafür zu sorgen, dass das Auftreten von Swisscom in neuen Märkten keine unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen nach sich zieht, etwa durch Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Dies ist die Aufgabe der Marktaufsichtsbehörden Weko und Comcom. Diese sind von Regierung und Verwaltung unabhängig. Hierin manifestiert sich die institutionelle Trennung der verschiedenen Rollen des Bundes in Bezug auf Swisscom. Würde der Bund die Aktienmehrheit an Swisscom abgeben, hätte dies per se keine Auswirkung auf die Marktposition des Unternehmens.</p><p>Zusammenfassend hält der Bundesrat an seiner im Fernmeldebericht 2014 dargelegten Einschätzung fest, dass die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom zurzeit beibehalten werden soll. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass sich die Abwägung von Nutzen und Risiken der staatlichen Beherrschung von Swisscom im Zuge der dynamischen und schwer voraussehbaren Entwicklung im IKT-Sektor über die Zeit ändern kann. Sollte der Bundesrat in Zukunft zum Schluss kommen, dass die Risiken der Bundesbeteiligung an Swisscom deren Nutzen übersteigen, wird er der Bundesversammlung eine Vorlage zum Abbau derselben unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, das Bundesgesetz über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung aufzuheben bzw. dahingehend anzupassen, dass der Bund nicht mehr verpflichtet wird, die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an der Swisscom zu halten.</p>
    • Der Bund soll nicht mehr Mehrheitseigner der Swisscom sein müssen

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