Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des Bundes

ShortId
16.3164
Id
20163164
Updated
28.07.2023 05:30
Language
de
Title
Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des Bundes
AdditionalIndexing
04;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vom Parlament überwiesene Motion 05.3186 beauftragt den Bundesrat, "jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen". Diskriminierend oder zumindest im Widerspruch zu den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit sind insbesondere Stellenausschreibungen, bei denen das darin verlangte Sprachenprofil sich nicht durch die mit der Funktion verbundenen Aufgaben rechtfertigen lässt, oder Ausschreibungen, die sich auf persönliche Eigenschaften beziehen und nicht auf Anforderungen, die sich aus der Funktion ergeben (so muss z. B. die Anforderung von Sprachkompetenzen auf "muttersprachlichem" Niveau in fast allen Fällen als diskriminierend betrachtet werden). Die Grundsätze der Mehrsprachigkeit werden zudem in Stellenausschreibungen verletzt, die nicht so formuliert sind, dass Personen, die so viele Amtssprachen wie möglich beherrschen, der Vorzug gegeben wird. Die kürzlich vom Bundesrat verabschiedeten Mehrsprachigkeitsweisungen stützen diese Haltung. Weiter hat die Studie "Mehrsprachigkeit verwalten? Spannungsfeld Personalrekrutierung beim Bund" (Seismo Verlag, 2015), die in Zusammenarbeit mit dem Bund durchgeführt wurde, die bei den Anstellungen spielenden Mechanismen analysiert und die Empfehlungen als zielführend erachtet. Weshalb werden diese nicht eingehalten?</p>
  • <p>1. Die KTI benötigte für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, welche oder welcher die Beherrschung von mindestens zwei Amtssprachen und der englischen Sprache gewährleistet sowie passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache. Die stellvertretende Abteilungsleitung soll unter anderem auch für die Kommunikation mit den externen Partnern zuständig sein. Dem WBF ist bei der Ausschreibung dieser Stelle klar ein Fehler unterlaufen.</p><p>2. Beim fraglichen Stelleninserat ist der Verwaltung ein Fehler unterlaufen. Der ursprünglich aufgeschaltete Text widersprach dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Sprachgemeinschaften. Sogleich nach Feststellung dieses Umstands wurde der fehlerhafte Text durch eine korrekte Version ersetzt. Es ist ein grosses Anliegen des WBF, das Sprachengesetz und die Sprachenverordnung kompromisslos anzuwenden und die Weisungen zur Mehrsprachigkeit in allen Verwaltungseinheiten umzusetzen.</p><p>3. Im SBFI ist eine Verantwortliche für die Förderung der Mehrsprachigkeit bestimmt. Sämtliche Verwaltungseinheiten im WBF verfügen über eine verantwortliche Person für die Förderung der Mehrsprachigkeit. Diesen Personen obliegt es, die Umsetzung des Sprachengesetzes zu überwachen und sich für die Förderung der Mehrsprachigkeit einzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Ausschreibung des WBF für die Stelle als "Stellvertretender Abteilungsleiter/Stellvertretende Abteilungsleiterin" (bei der Kommission für Technologie und Innovation, KTI) legt in Bezug auf die Sprachkenntnisse folgende Anforderungen fest: "Ausgezeichnete Deutsch-, Französisch- und Englischkenntnisse ..."</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Aufgaben dieser Funktion setzen ausgezeichnete Kenntnisse dieser beiden Amtssprachen und des Englischen, nicht aber der dritten Amtssprache voraus?</p><p>2. Ist er der Auffassung, dass diese Stellenausschreibung im Einklang mit dem Wortlaut und dem Geist des Sprachengesetzes, der Sprachenverordnung und den Mehrsprachigkeitsweisungen des Bundesrates steht?</p><p>3. Gemäss den Mehrsprachigkeitsweisungen des Bundesrates können die Ämter Mehrsprachigkeitsbeauftragte einsetzen, welche die Führungskräfte in praktischen Fragen der Mehrsprachigkeit unterstützen. Gibt es in der Direktion der Verwaltungseinheit, die diese Stellenausschreibung veröffentlicht hat, eine solche Person? Wenn ja, wird sie bei der Formulierung von Anforderungen an die Sprachkenntnisse in Stellenausschreibungen beigezogen?</p>
  • Mehrsprachigkeit. Stellenausschreibung des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vom Parlament überwiesene Motion 05.3186 beauftragt den Bundesrat, "jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen". Diskriminierend oder zumindest im Widerspruch zu den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit sind insbesondere Stellenausschreibungen, bei denen das darin verlangte Sprachenprofil sich nicht durch die mit der Funktion verbundenen Aufgaben rechtfertigen lässt, oder Ausschreibungen, die sich auf persönliche Eigenschaften beziehen und nicht auf Anforderungen, die sich aus der Funktion ergeben (so muss z. B. die Anforderung von Sprachkompetenzen auf "muttersprachlichem" Niveau in fast allen Fällen als diskriminierend betrachtet werden). Die Grundsätze der Mehrsprachigkeit werden zudem in Stellenausschreibungen verletzt, die nicht so formuliert sind, dass Personen, die so viele Amtssprachen wie möglich beherrschen, der Vorzug gegeben wird. Die kürzlich vom Bundesrat verabschiedeten Mehrsprachigkeitsweisungen stützen diese Haltung. Weiter hat die Studie "Mehrsprachigkeit verwalten? Spannungsfeld Personalrekrutierung beim Bund" (Seismo Verlag, 2015), die in Zusammenarbeit mit dem Bund durchgeführt wurde, die bei den Anstellungen spielenden Mechanismen analysiert und die Empfehlungen als zielführend erachtet. Weshalb werden diese nicht eingehalten?</p>
    • <p>1. Die KTI benötigte für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, welche oder welcher die Beherrschung von mindestens zwei Amtssprachen und der englischen Sprache gewährleistet sowie passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache. Die stellvertretende Abteilungsleitung soll unter anderem auch für die Kommunikation mit den externen Partnern zuständig sein. Dem WBF ist bei der Ausschreibung dieser Stelle klar ein Fehler unterlaufen.</p><p>2. Beim fraglichen Stelleninserat ist der Verwaltung ein Fehler unterlaufen. Der ursprünglich aufgeschaltete Text widersprach dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Sprachgemeinschaften. Sogleich nach Feststellung dieses Umstands wurde der fehlerhafte Text durch eine korrekte Version ersetzt. Es ist ein grosses Anliegen des WBF, das Sprachengesetz und die Sprachenverordnung kompromisslos anzuwenden und die Weisungen zur Mehrsprachigkeit in allen Verwaltungseinheiten umzusetzen.</p><p>3. Im SBFI ist eine Verantwortliche für die Förderung der Mehrsprachigkeit bestimmt. Sämtliche Verwaltungseinheiten im WBF verfügen über eine verantwortliche Person für die Förderung der Mehrsprachigkeit. Diesen Personen obliegt es, die Umsetzung des Sprachengesetzes zu überwachen und sich für die Förderung der Mehrsprachigkeit einzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Ausschreibung des WBF für die Stelle als "Stellvertretender Abteilungsleiter/Stellvertretende Abteilungsleiterin" (bei der Kommission für Technologie und Innovation, KTI) legt in Bezug auf die Sprachkenntnisse folgende Anforderungen fest: "Ausgezeichnete Deutsch-, Französisch- und Englischkenntnisse ..."</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Aufgaben dieser Funktion setzen ausgezeichnete Kenntnisse dieser beiden Amtssprachen und des Englischen, nicht aber der dritten Amtssprache voraus?</p><p>2. Ist er der Auffassung, dass diese Stellenausschreibung im Einklang mit dem Wortlaut und dem Geist des Sprachengesetzes, der Sprachenverordnung und den Mehrsprachigkeitsweisungen des Bundesrates steht?</p><p>3. Gemäss den Mehrsprachigkeitsweisungen des Bundesrates können die Ämter Mehrsprachigkeitsbeauftragte einsetzen, welche die Führungskräfte in praktischen Fragen der Mehrsprachigkeit unterstützen. Gibt es in der Direktion der Verwaltungseinheit, die diese Stellenausschreibung veröffentlicht hat, eine solche Person? Wenn ja, wird sie bei der Formulierung von Anforderungen an die Sprachkenntnisse in Stellenausschreibungen beigezogen?</p>
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