Befreiung von der VOC-Abgabe bei der Umsetzung des Chemikalienleasings in der metallverarbeitenden Industrie

ShortId
16.3165
Id
20163165
Updated
28.07.2023 05:29
Language
de
Title
Befreiung von der VOC-Abgabe bei der Umsetzung des Chemikalienleasings in der metallverarbeitenden Industrie
AdditionalIndexing
15;52;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorhaben: Die VOC-Abgabe zielt als Lenkungsabgabe darauf ab, die Emission flüchtiger organischer Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) zu reduzieren. Chemikalienleasing im Bereich Metallreinigung ist ein Best-Practice-Beispiel für den optimierten Einsatz von VOC-haltigen Lösemitteln, dessen Umsetzung auch in der Schweiz gefördert werden sollte. Der REFF "Grundlagenbericht zur Ressourceneffizienz und Rohstoffnutzung" (<a href="http://www.bafu.admin.ch/wirtschaft/11350/13309/index.html?download=NHzLpZeg7t,Inp6I=NTU=42I2Z6In1acy4Zn4Z2qZpnO2Yug2Z6gpJCHdH95fmym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A-&amp;lang=de">www.bafu.admin.ch/wirtschaft/11350/13309/index.html?download=NHzLpZeg7t,Inp6I=NTU=42I2Z6In1acy4Zn4Z2qZpnO2Yug2Z6gpJCHdH95fmym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A-&amp;lang=de</a>) im Auftrag des Bafu aus dem Jahr 2013 schlägt als Instrument im Handlungsfeld Chemische Industrie bereits "Anreize für neue Geschäftsmodelle wie beispielsweise Chemical Leasing" vor und das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft sowie das Bundesamt für Umwelt fördern und unterstützen konkret die Verleihung des "Global Chemical Leasing Award".</p><p>Die Befreiung von der VOC-Abgabe bei Umsetzung von Chemikalienleasing in der metallverarbeitenden Industrie könnte die notwendigen Anreize zur Implementierung von Chemikalienleasing in diesem Bereich schaffen.</p>
  • <p>Chemikalienleasing ist ein zu begrüssendes und effizientes Geschäftsmodell. Schätzungen ergeben zum Teil deutliche Einsparungen beim gesamten Ressourcenverbrauch (Schonung von Rohstoffen, geringere Emissionen im Abwasser, Energieeinsparungen, geringere Abfallmengen). Chemikalienleasing ist Best Practice aus Sicht der Kosten- und Prozessoptimierung. Dabei wird die Wirkung einer Chemikalie verkauft, nicht jedoch die Substanz selbst. Aus Sicht des Lieferanten geht es nicht mehr darum, so viele Chemikalien wie möglich abzusetzen, sondern die gleiche Chemikalie so oft wie möglich zu verwenden. Damit sinkt einerseits der Verbrauch, und andererseits wird ein stärkerer Fokus auf das Recycling gelegt.</p><p>Die VOC-Abgabe ist in der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV; SR 814.018) geregelt und wird seit dem Jahr 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt 3 Franken pro Kilogramm VOC. Mit der VOC-Abgabe belastet ist heute nur der Kauf, nicht jedoch die einzelne Verwendung des rezyklierten Lösungsmittels.</p><p>Verschiedene Gründe sprechen gegen eine Befreiung von der VOC-Abgabe bei Umsetzung des Chemikalienleasings in der metallverarbeitenden Industrie:</p><p>- Mit der VOC-Abgabe wird aktuell ein guter Anreiz für das Recycling von Lösungsmitteln bzw. für eine fachgerechte Entsorgung gesetzt. Bei fachgerechter Entsorgung der VOC-haltigen Abfälle wird bereits heute die VOC-Abgabe zurückerstattet, da die entsorgten VOC nicht in die Luft emittiert werden. Die Abgabe wird ebenfalls zurückerstattet, wenn das Lösungsmittel mittels Chemikalienleasing an den Leasinggeber zurückgegeben wird. Nur die Differenzmenge, das heisst die verdampfte VOC, ist abgabebelastet. In beiden Fällen lohnt sich ein sparsamer Einsatz von Lösungsmitteln.</p><p>- In der metallverarbeitenden Industrie werden zur Reinigung und Entfettung heute oft wässrige Systeme ohne VOC verwendet. Bei einer Befreiung würde die ökologisch vorteilhaftere Benutzung wässriger Lösungen gegenüber der Benutzung von VOC-haltigen Lösungen an Vorrang verlieren, was für die Erreichung des Ziels der VOC-Emissionsreduktion kontraproduktiv wäre.</p><p>- Da die Zollstellen bei der Einfuhr nicht prüfen können, ob die Stoffe und/oder Produkte geleast wurden, wäre eine Befreiung nur auf dem Weg der Rückerstattung möglich (d. h. keine vorläufige Abgabebefreiung und damit allenfalls hohe Kapitalbindung beim Leasinggeber). Zudem müsste sichergestellt werden, dass der Leasinggeber in der Schweiz ansässig ist und das Leasing nicht über ohnehin unbelastete Lösungsmittel aus dem Ausland erfolgt. Dies würde zu einem hohen administrativen Aufwand führen.</p><p>Es gibt bereits Möglichkeiten, sich von der VOC-Abgabe befreien zu lassen. Betriebe mit einer effizienten und zuverlässigen Abluftreinigungsanlage und bester verfügbarer Technik zur Vermeidung von diffusen Emissionen können sich bereits heute von der VOC-Abgabe befreien lassen (Art. 9 VOCV). Rund 100 Betriebe sind heute nach Artikel 9 VOCV von der Abgabe befreit. Dafür prüft das Bafu laufend die Entwicklung von neuen Technologien, die auf die Verminderung diffuser VOC-Emissionen abzielen und aktualisiert gegebenenfalls die Anforderungen an die beste verfügbare Technik in Anhang 3 VOCV. Mit der Befreiung von der VOC-Abgabe nach Artikel 9 wurde eine wirtschaftsverträgliche Lösung geschaffen, die keine Branche diskriminiert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die Umsetzung von Chemikalienleasing in der metallverarbeitenden Industrie von der VOC-Abgabe befreit werden könnte.</p>
  • Befreiung von der VOC-Abgabe bei der Umsetzung des Chemikalienleasings in der metallverarbeitenden Industrie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorhaben: Die VOC-Abgabe zielt als Lenkungsabgabe darauf ab, die Emission flüchtiger organischer Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) zu reduzieren. Chemikalienleasing im Bereich Metallreinigung ist ein Best-Practice-Beispiel für den optimierten Einsatz von VOC-haltigen Lösemitteln, dessen Umsetzung auch in der Schweiz gefördert werden sollte. Der REFF "Grundlagenbericht zur Ressourceneffizienz und Rohstoffnutzung" (<a href="http://www.bafu.admin.ch/wirtschaft/11350/13309/index.html?download=NHzLpZeg7t,Inp6I=NTU=42I2Z6In1acy4Zn4Z2qZpnO2Yug2Z6gpJCHdH95fmym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A-&amp;lang=de">www.bafu.admin.ch/wirtschaft/11350/13309/index.html?download=NHzLpZeg7t,Inp6I=NTU=42I2Z6In1acy4Zn4Z2qZpnO2Yug2Z6gpJCHdH95fmym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A-&amp;lang=de</a>) im Auftrag des Bafu aus dem Jahr 2013 schlägt als Instrument im Handlungsfeld Chemische Industrie bereits "Anreize für neue Geschäftsmodelle wie beispielsweise Chemical Leasing" vor und das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft sowie das Bundesamt für Umwelt fördern und unterstützen konkret die Verleihung des "Global Chemical Leasing Award".</p><p>Die Befreiung von der VOC-Abgabe bei Umsetzung von Chemikalienleasing in der metallverarbeitenden Industrie könnte die notwendigen Anreize zur Implementierung von Chemikalienleasing in diesem Bereich schaffen.</p>
    • <p>Chemikalienleasing ist ein zu begrüssendes und effizientes Geschäftsmodell. Schätzungen ergeben zum Teil deutliche Einsparungen beim gesamten Ressourcenverbrauch (Schonung von Rohstoffen, geringere Emissionen im Abwasser, Energieeinsparungen, geringere Abfallmengen). Chemikalienleasing ist Best Practice aus Sicht der Kosten- und Prozessoptimierung. Dabei wird die Wirkung einer Chemikalie verkauft, nicht jedoch die Substanz selbst. Aus Sicht des Lieferanten geht es nicht mehr darum, so viele Chemikalien wie möglich abzusetzen, sondern die gleiche Chemikalie so oft wie möglich zu verwenden. Damit sinkt einerseits der Verbrauch, und andererseits wird ein stärkerer Fokus auf das Recycling gelegt.</p><p>Die VOC-Abgabe ist in der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV; SR 814.018) geregelt und wird seit dem Jahr 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt 3 Franken pro Kilogramm VOC. Mit der VOC-Abgabe belastet ist heute nur der Kauf, nicht jedoch die einzelne Verwendung des rezyklierten Lösungsmittels.</p><p>Verschiedene Gründe sprechen gegen eine Befreiung von der VOC-Abgabe bei Umsetzung des Chemikalienleasings in der metallverarbeitenden Industrie:</p><p>- Mit der VOC-Abgabe wird aktuell ein guter Anreiz für das Recycling von Lösungsmitteln bzw. für eine fachgerechte Entsorgung gesetzt. Bei fachgerechter Entsorgung der VOC-haltigen Abfälle wird bereits heute die VOC-Abgabe zurückerstattet, da die entsorgten VOC nicht in die Luft emittiert werden. Die Abgabe wird ebenfalls zurückerstattet, wenn das Lösungsmittel mittels Chemikalienleasing an den Leasinggeber zurückgegeben wird. Nur die Differenzmenge, das heisst die verdampfte VOC, ist abgabebelastet. In beiden Fällen lohnt sich ein sparsamer Einsatz von Lösungsmitteln.</p><p>- In der metallverarbeitenden Industrie werden zur Reinigung und Entfettung heute oft wässrige Systeme ohne VOC verwendet. Bei einer Befreiung würde die ökologisch vorteilhaftere Benutzung wässriger Lösungen gegenüber der Benutzung von VOC-haltigen Lösungen an Vorrang verlieren, was für die Erreichung des Ziels der VOC-Emissionsreduktion kontraproduktiv wäre.</p><p>- Da die Zollstellen bei der Einfuhr nicht prüfen können, ob die Stoffe und/oder Produkte geleast wurden, wäre eine Befreiung nur auf dem Weg der Rückerstattung möglich (d. h. keine vorläufige Abgabebefreiung und damit allenfalls hohe Kapitalbindung beim Leasinggeber). Zudem müsste sichergestellt werden, dass der Leasinggeber in der Schweiz ansässig ist und das Leasing nicht über ohnehin unbelastete Lösungsmittel aus dem Ausland erfolgt. Dies würde zu einem hohen administrativen Aufwand führen.</p><p>Es gibt bereits Möglichkeiten, sich von der VOC-Abgabe befreien zu lassen. Betriebe mit einer effizienten und zuverlässigen Abluftreinigungsanlage und bester verfügbarer Technik zur Vermeidung von diffusen Emissionen können sich bereits heute von der VOC-Abgabe befreien lassen (Art. 9 VOCV). Rund 100 Betriebe sind heute nach Artikel 9 VOCV von der Abgabe befreit. Dafür prüft das Bafu laufend die Entwicklung von neuen Technologien, die auf die Verminderung diffuser VOC-Emissionen abzielen und aktualisiert gegebenenfalls die Anforderungen an die beste verfügbare Technik in Anhang 3 VOCV. Mit der Befreiung von der VOC-Abgabe nach Artikel 9 wurde eine wirtschaftsverträgliche Lösung geschaffen, die keine Branche diskriminiert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die Umsetzung von Chemikalienleasing in der metallverarbeitenden Industrie von der VOC-Abgabe befreit werden könnte.</p>
    • Befreiung von der VOC-Abgabe bei der Umsetzung des Chemikalienleasings in der metallverarbeitenden Industrie

Back to List