Abschaffung der Strahlengrenzwerte für Lebensmittel. Keine Messungen mehr?
- ShortId
-
16.3168
- Id
-
20163168
- Updated
-
28.07.2023 05:26
- Language
-
de
- Title
-
Abschaffung der Strahlengrenzwerte für Lebensmittel. Keine Messungen mehr?
- AdditionalIndexing
-
2841;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Nein, Strahlengrenzwerte für Lebensmittel sollen nicht abgeschafft werden. Im Verordnungsrecht zum neuen Lebensmittelgesetz sollen, wie in der EU, generelle Höchstwerte für einzelne Radionuklide für einen radiologischen Notfall festgelegt werden. Tritt ein solcher Fall ein, soll das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Absprache mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) spezifisch ereignisbezogene striktere Höchstwerte erlassen können. Solche spezifische Werte für Lebensmittel, zum Beispiel aus Japan, gibt es heute schon und sollen in Kraft bleiben; sie wurden in Zusammenhang mit dem Kernkraftwerkunfall in Fukushima erlassen. Ausserhalb der Notfallszenarien soll bei der Produktion von Lebensmitteln die gute Herstellungspraxis zu beachten sein. Diese soll als eingehalten gelten, wenn keine signifikanten Radioaktivitätswerte gemessen werden können. Zusätzlich sollen auch noch spezifische Höchstwerte für Trinkwasser festgelegt werden.</p><p>2. Lebensmittel, die rechtmässig in der Schweiz in Verkehr sind, weisen keine Belastungen auf, welche die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nachteilig beeinflussen können. Dies wird basierend auf dem Lebensmittelrecht durch die Selbstkontrolle der Importeure und mit risikobasierten Kontrollen der kantonalen Vollzugsstellen sichergestellt. Gemäss Artikel 17 des Strahlenschutzgesetzes (SR 814.50) müssen in der Umwelt die ionisierende Strahlung und die Radioaktivität, insbesondere von Luft, Wasser, Boden, Nahrungs- und Futtermitteln regelmässig überwacht werden. Das BAG ist für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt zuständig und erstellt und koordiniert dafür ein nationales Überwachungsprogramm in Zusammenarbeit mit den Kantonen und anderen Bundesstellen. Es veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der Überwachung und die daraus für die Bevölkerung resultierenden Strahlendosen. Die für die Bevölkerung durch Radionuklide in der Nahrung verursachte Dosis ist heute sehr gering, wobei diese Radionuklide zum Grossteil natürlichen Ursprungs sind.</p><p>3.-5. Wie in Antwort 1 erwähnt werden bei Lebensmitteln gestützt auf die Lebensmittelgesetzgebung auch zukünftig Höchstwerte gelten, welche den neuesten international verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Um die Gesundheit zu schützen, ist der Schutz vor ionisierenden Strahlen in der Bundesverfassung verankert. Im Rahmen der laufenden Revision der Strahlenschutzverordnung sind bei der Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt ebenfalls keine grundsätzlichen Änderungen vorgesehen. Das BAG wird auch zukünftig die natürliche und künstliche Radioaktivität ständig überwachen.</p><p>6. Die kantonalen Vollzugsstellen haben weiterhin Höchstwerte im Lebensmittel- und Strahlenschutzrecht zur Verfügung, welche sie bei der Überwachung unterstützen.</p><p>7./8. Für die Lebensmittelsicherheit wichtige Höchstwerte werden, wie oben beschrieben, weiterhin im Lebensmittelrecht festgelegt. Werte zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor ionisierender Strahlung und Radioaktivität werden im Strahlenschutzrecht festgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Anhang der Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln ist eine Liste mit Grenzwerten für einzelne Radionuklide aufgeführt, dies als Auftrag des Parlamentes nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl. Offenbar soll diese Liste nun gestrichen werden. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:</p><p>1. Stimmt es, dass die Strahlengrenzwerte für Lebensmittel abgeschafft werden sollen?</p><p>2. Wie beurteilt der Bund die Fakten, dass Pilze und Wildfleisch aus Osteuropa zum Teil noch immer mit Cäsium ungesund hoch belastet sind, dass im Rhein regelmässig höhere Werte radioaktiven Tritiums gemessen werden, dass Proben aus Kehrichtverbrennungsanlagen auch schon Hinweis gaben auf illegales Entsorgen von radioaktiven Abfällen, dass Uran aus Phosphatdünger im Grundwasser feststellbar ist und sich in unseren Böden anreichert?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass aus Gesundheitsgründen an verbindlichen Grenzwerten und an der Überwachung der Umweltradioaktivität bei Lebensmitteln und Trinkwasser festzuhalten ist?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass gerade mit Blick auf die Volksgesundheit, vor allem mit Blick auf die hinsichtlich radioaktiver Strahlung sensible Gesundheit der Kinder, die Strahlenbelastung weiterhin beobachtet werden sollte?</p><p>5. Sollte der Bundesrat solche Messungen und Feststellungen nicht mehr für nötig erachten, stellt sich die Frage, auf welchen konkreten, wissenschaftlich evidenzbasierten Grundlagen er dies begründet.</p><p>6. Ist er sich bewusst, dass bei einem Wegfall von Grenzwerten die Kantone aufhören zu messen und dass im Ereignisfall dann das Know-how vermutlich einfach nicht mehr vorhanden wäre?</p><p>7. Ist er bereit, die Grenzwertliste der Strahlenschutzverordnung anzufügen?</p><p>8. Würden mit einer solchen Lösung die Strahlenwerte bei Lebensmitteln weiterhin gemessen, oder müssten solche Messungen auch in der Lebensmittelverordnung festgehalten werden?</p>
- Abschaffung der Strahlengrenzwerte für Lebensmittel. Keine Messungen mehr?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Nein, Strahlengrenzwerte für Lebensmittel sollen nicht abgeschafft werden. Im Verordnungsrecht zum neuen Lebensmittelgesetz sollen, wie in der EU, generelle Höchstwerte für einzelne Radionuklide für einen radiologischen Notfall festgelegt werden. Tritt ein solcher Fall ein, soll das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Absprache mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) spezifisch ereignisbezogene striktere Höchstwerte erlassen können. Solche spezifische Werte für Lebensmittel, zum Beispiel aus Japan, gibt es heute schon und sollen in Kraft bleiben; sie wurden in Zusammenhang mit dem Kernkraftwerkunfall in Fukushima erlassen. Ausserhalb der Notfallszenarien soll bei der Produktion von Lebensmitteln die gute Herstellungspraxis zu beachten sein. Diese soll als eingehalten gelten, wenn keine signifikanten Radioaktivitätswerte gemessen werden können. Zusätzlich sollen auch noch spezifische Höchstwerte für Trinkwasser festgelegt werden.</p><p>2. Lebensmittel, die rechtmässig in der Schweiz in Verkehr sind, weisen keine Belastungen auf, welche die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nachteilig beeinflussen können. Dies wird basierend auf dem Lebensmittelrecht durch die Selbstkontrolle der Importeure und mit risikobasierten Kontrollen der kantonalen Vollzugsstellen sichergestellt. Gemäss Artikel 17 des Strahlenschutzgesetzes (SR 814.50) müssen in der Umwelt die ionisierende Strahlung und die Radioaktivität, insbesondere von Luft, Wasser, Boden, Nahrungs- und Futtermitteln regelmässig überwacht werden. Das BAG ist für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt zuständig und erstellt und koordiniert dafür ein nationales Überwachungsprogramm in Zusammenarbeit mit den Kantonen und anderen Bundesstellen. Es veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der Überwachung und die daraus für die Bevölkerung resultierenden Strahlendosen. Die für die Bevölkerung durch Radionuklide in der Nahrung verursachte Dosis ist heute sehr gering, wobei diese Radionuklide zum Grossteil natürlichen Ursprungs sind.</p><p>3.-5. Wie in Antwort 1 erwähnt werden bei Lebensmitteln gestützt auf die Lebensmittelgesetzgebung auch zukünftig Höchstwerte gelten, welche den neuesten international verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Um die Gesundheit zu schützen, ist der Schutz vor ionisierenden Strahlen in der Bundesverfassung verankert. Im Rahmen der laufenden Revision der Strahlenschutzverordnung sind bei der Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt ebenfalls keine grundsätzlichen Änderungen vorgesehen. Das BAG wird auch zukünftig die natürliche und künstliche Radioaktivität ständig überwachen.</p><p>6. Die kantonalen Vollzugsstellen haben weiterhin Höchstwerte im Lebensmittel- und Strahlenschutzrecht zur Verfügung, welche sie bei der Überwachung unterstützen.</p><p>7./8. Für die Lebensmittelsicherheit wichtige Höchstwerte werden, wie oben beschrieben, weiterhin im Lebensmittelrecht festgelegt. Werte zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor ionisierender Strahlung und Radioaktivität werden im Strahlenschutzrecht festgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Anhang der Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln ist eine Liste mit Grenzwerten für einzelne Radionuklide aufgeführt, dies als Auftrag des Parlamentes nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl. Offenbar soll diese Liste nun gestrichen werden. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:</p><p>1. Stimmt es, dass die Strahlengrenzwerte für Lebensmittel abgeschafft werden sollen?</p><p>2. Wie beurteilt der Bund die Fakten, dass Pilze und Wildfleisch aus Osteuropa zum Teil noch immer mit Cäsium ungesund hoch belastet sind, dass im Rhein regelmässig höhere Werte radioaktiven Tritiums gemessen werden, dass Proben aus Kehrichtverbrennungsanlagen auch schon Hinweis gaben auf illegales Entsorgen von radioaktiven Abfällen, dass Uran aus Phosphatdünger im Grundwasser feststellbar ist und sich in unseren Böden anreichert?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass aus Gesundheitsgründen an verbindlichen Grenzwerten und an der Überwachung der Umweltradioaktivität bei Lebensmitteln und Trinkwasser festzuhalten ist?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass gerade mit Blick auf die Volksgesundheit, vor allem mit Blick auf die hinsichtlich radioaktiver Strahlung sensible Gesundheit der Kinder, die Strahlenbelastung weiterhin beobachtet werden sollte?</p><p>5. Sollte der Bundesrat solche Messungen und Feststellungen nicht mehr für nötig erachten, stellt sich die Frage, auf welchen konkreten, wissenschaftlich evidenzbasierten Grundlagen er dies begründet.</p><p>6. Ist er sich bewusst, dass bei einem Wegfall von Grenzwerten die Kantone aufhören zu messen und dass im Ereignisfall dann das Know-how vermutlich einfach nicht mehr vorhanden wäre?</p><p>7. Ist er bereit, die Grenzwertliste der Strahlenschutzverordnung anzufügen?</p><p>8. Würden mit einer solchen Lösung die Strahlenwerte bei Lebensmitteln weiterhin gemessen, oder müssten solche Messungen auch in der Lebensmittelverordnung festgehalten werden?</p>
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