Energieeffizienz an der Quelle! Heizungsoptimierung als Sanierungsmassnahme?

ShortId
16.3175
Id
20163175
Updated
14.11.2025 07:02
Language
de
Title
Energieeffizienz an der Quelle! Heizungsoptimierung als Sanierungsmassnahme?
AdditionalIndexing
66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 89 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101) setzen sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein.</p><p>Der Bund legt die Grundsätze über die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und über den sparsamen und rationellen Energieverbrauch fest (Art. 89 Abs. 2 der Bundesverfassung). Die Kantone sind vor allem für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, zuständig (Art. 89 Abs. 4 der Bundesverfassung). Aufgrund dieser Ausgangslage beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Bund und Kantone verfügen über mehrere Instrumente, um die Optimierung von Heizungsanlagen in bestehenden Gebäuden zu unterstützen. Dazu gehören z. B. die Bundesvorschriften über den Schadstoff-Ausstoss von Feuerungen (Luftreinhalte-Verordnung). Dank den Feuerungskontrollen sind seit Beginn der 1990er Jahre die Emissionen der Öl- und Gasfeuerungen stark zurückgegangen. Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) 2014 zielen auf die Effizienz von Heizungsanlagen ab (z. B. Ausnutzung von Kondensationswärme beim Ersatz, erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugungsersatz oder Betriebsoptimierung in Nichtwohnbauten). Auch kantonale Programme, die durch globale Finanzhilfen aus der CO2-Teilzweckbindung (Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen) unterstützt werden, dienen der Optimierung von Heizungsanlagen. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang auch Programme des Bundes zur Unterstützung von innovativen Projekten im Rahmen von Forschung, Entwicklung, Pilot- und Demonstrationsanlagen. Schliesslich werden im Rahmen von Energie Schweiz auch freiwillige Massnahmen und die Markteinführung von innovativen Technologien (u. a. Verein Energo, Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände) unterstützt.</p><p>2. Bei den in der Interpellation angesprochenen Technologien handelt es sich um Massnahmen mit geringen oder keinen nichtamortisierbaren Mehrkosten. Mit anderen Worten handelt es sich um Technologien, die aus Sicht des Bundes nicht mehr dem Status eines Forschungs-, Pilot-, Demonstrations- oder Förderprojektes entsprechen. Hinzu kommt, dass die Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (Klik) seit dem 1. Januar 2015 über ein Gebäudeautomations-Programm (CO2-Kompensationsmassnahme im Rahmen des CO2-Gesetzes) verfügt, in dessen Rahmen u. a. auch Nachrüstungstechnologien gefördert werden (<a href="http://www.gebaeudeautomation.klik.ch">www.gebaeudeautomation.klik.ch</a>). Eine zusätzliche Förderung ist deshalb weder erforderlich noch angebracht.</p><p>3. Der Gebäudebereich und damit auch das Festlegen allfälliger Bestimmungen, welche die Anerkennung von Technologien als Sanierungsmassnahmen unterstützen, sind vor allem Sache der Kantone. Die Kantone arbeiten in ihren Vorschriften dabei in der Regel mit Zielwerten. Um Marktverfälschungen zu verhindern, wird der Weg zur Zielerreichung (bzw. die Technologie) nicht vorgegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gebäude in Europa sind für rund ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. In der Schweiz werden jährlich rund 3,8 Millionen Tonnen Heizöl verbrannt. Eine Reduktion des Verbrauchs dieser fossilen Energieträger gehört zu den Zielsetzungen des Bundes.</p><p>Mit verschärften Baugesetzen (Muken) und verschiedenen Fördermassnahmen (z. B. Minergie-Label) werden, insbesondere im Neubaubereich, bereits Erfolge erzielt. Essenziell ist aber auch die CO2-Reduktion bei bereits bestehenden Gebäuden, welche die grössten Energiesparpotenziale aufweisen. Mittlerweile wurden Technologien entwickelt, welche die Heizungstechnik deutlich verbessern, womit eine substanzielle Verbrauchsreduktion und Verminderung des CO2-Ausstosses mit geringem finanziellem Aufwand bewirkt werden kann. Die Einsparungen solcher Produkte sind erheblich: In verschiedenen Gebäuden mit unterschiedlichen Heizsystemen wurde gemäss Untersuchungen von CSEM und EPFL während der letzten Jahre eine Energieeinsparung von durchschnittlich 28 Prozent erreicht. Durch den verbreiteten Einsatz dieser Nachrüstungstechnologien liessen sich in der Schweiz jährlich über 1 Million Tonnen Heizöl einsparen, mit beachtlicher damit einhergehender CO2-Reduktion.</p><p>Im Vergleich zu üblichen Sanierungsmassnahmen (Fensterersatz, Gebäudehülle-Sanierung, Dachisolationen usw.) können mit relativ geringen Investitionskosten (etwa einmalig 2000 bis 3000 Franken pro Einfamilienhaus) diese hohen Effizienzgewinne (durchschnittlich minus 28 Prozent Energieverbrauch) über die Lebensdauer der Massnahme von deutlich über zehn Jahren erreicht werden.</p><p>Solche Technologien und Produkte könnten für Effizienzsteigerungsprogramme von Bund und Kantonen genutzt werden. Zudem liessen sich solche Massnahmen auch zielführend in Energiestädten umsetzen oder als Impuls für die Installations- und Gebäudetechnikbranche verwenden.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was unternimmt er zur stufenweisen Optimierung von Heizungsanlagen bestehender Gebäude auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz?</p><p>2. Welche Gründe sprechen für bzw. gegen die Förderung solcher Technologien als Sanierungsmassnahmen, die sowohl die Effizienz bestehender Anlagen erhöhen und gleichzeitig CO2 reduzieren?</p><p>3. Was unternimmt er, damit solche Technologien zukünftig als Sanierungsmassnahmen anerkannt werden?</p>
  • Energieeffizienz an der Quelle! Heizungsoptimierung als Sanierungsmassnahme?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 89 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101) setzen sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein.</p><p>Der Bund legt die Grundsätze über die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und über den sparsamen und rationellen Energieverbrauch fest (Art. 89 Abs. 2 der Bundesverfassung). Die Kantone sind vor allem für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, zuständig (Art. 89 Abs. 4 der Bundesverfassung). Aufgrund dieser Ausgangslage beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Bund und Kantone verfügen über mehrere Instrumente, um die Optimierung von Heizungsanlagen in bestehenden Gebäuden zu unterstützen. Dazu gehören z. B. die Bundesvorschriften über den Schadstoff-Ausstoss von Feuerungen (Luftreinhalte-Verordnung). Dank den Feuerungskontrollen sind seit Beginn der 1990er Jahre die Emissionen der Öl- und Gasfeuerungen stark zurückgegangen. Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) 2014 zielen auf die Effizienz von Heizungsanlagen ab (z. B. Ausnutzung von Kondensationswärme beim Ersatz, erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugungsersatz oder Betriebsoptimierung in Nichtwohnbauten). Auch kantonale Programme, die durch globale Finanzhilfen aus der CO2-Teilzweckbindung (Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen) unterstützt werden, dienen der Optimierung von Heizungsanlagen. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang auch Programme des Bundes zur Unterstützung von innovativen Projekten im Rahmen von Forschung, Entwicklung, Pilot- und Demonstrationsanlagen. Schliesslich werden im Rahmen von Energie Schweiz auch freiwillige Massnahmen und die Markteinführung von innovativen Technologien (u. a. Verein Energo, Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände) unterstützt.</p><p>2. Bei den in der Interpellation angesprochenen Technologien handelt es sich um Massnahmen mit geringen oder keinen nichtamortisierbaren Mehrkosten. Mit anderen Worten handelt es sich um Technologien, die aus Sicht des Bundes nicht mehr dem Status eines Forschungs-, Pilot-, Demonstrations- oder Förderprojektes entsprechen. Hinzu kommt, dass die Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (Klik) seit dem 1. Januar 2015 über ein Gebäudeautomations-Programm (CO2-Kompensationsmassnahme im Rahmen des CO2-Gesetzes) verfügt, in dessen Rahmen u. a. auch Nachrüstungstechnologien gefördert werden (<a href="http://www.gebaeudeautomation.klik.ch">www.gebaeudeautomation.klik.ch</a>). Eine zusätzliche Förderung ist deshalb weder erforderlich noch angebracht.</p><p>3. Der Gebäudebereich und damit auch das Festlegen allfälliger Bestimmungen, welche die Anerkennung von Technologien als Sanierungsmassnahmen unterstützen, sind vor allem Sache der Kantone. Die Kantone arbeiten in ihren Vorschriften dabei in der Regel mit Zielwerten. Um Marktverfälschungen zu verhindern, wird der Weg zur Zielerreichung (bzw. die Technologie) nicht vorgegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gebäude in Europa sind für rund ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. In der Schweiz werden jährlich rund 3,8 Millionen Tonnen Heizöl verbrannt. Eine Reduktion des Verbrauchs dieser fossilen Energieträger gehört zu den Zielsetzungen des Bundes.</p><p>Mit verschärften Baugesetzen (Muken) und verschiedenen Fördermassnahmen (z. B. Minergie-Label) werden, insbesondere im Neubaubereich, bereits Erfolge erzielt. Essenziell ist aber auch die CO2-Reduktion bei bereits bestehenden Gebäuden, welche die grössten Energiesparpotenziale aufweisen. Mittlerweile wurden Technologien entwickelt, welche die Heizungstechnik deutlich verbessern, womit eine substanzielle Verbrauchsreduktion und Verminderung des CO2-Ausstosses mit geringem finanziellem Aufwand bewirkt werden kann. Die Einsparungen solcher Produkte sind erheblich: In verschiedenen Gebäuden mit unterschiedlichen Heizsystemen wurde gemäss Untersuchungen von CSEM und EPFL während der letzten Jahre eine Energieeinsparung von durchschnittlich 28 Prozent erreicht. Durch den verbreiteten Einsatz dieser Nachrüstungstechnologien liessen sich in der Schweiz jährlich über 1 Million Tonnen Heizöl einsparen, mit beachtlicher damit einhergehender CO2-Reduktion.</p><p>Im Vergleich zu üblichen Sanierungsmassnahmen (Fensterersatz, Gebäudehülle-Sanierung, Dachisolationen usw.) können mit relativ geringen Investitionskosten (etwa einmalig 2000 bis 3000 Franken pro Einfamilienhaus) diese hohen Effizienzgewinne (durchschnittlich minus 28 Prozent Energieverbrauch) über die Lebensdauer der Massnahme von deutlich über zehn Jahren erreicht werden.</p><p>Solche Technologien und Produkte könnten für Effizienzsteigerungsprogramme von Bund und Kantonen genutzt werden. Zudem liessen sich solche Massnahmen auch zielführend in Energiestädten umsetzen oder als Impuls für die Installations- und Gebäudetechnikbranche verwenden.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was unternimmt er zur stufenweisen Optimierung von Heizungsanlagen bestehender Gebäude auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz?</p><p>2. Welche Gründe sprechen für bzw. gegen die Förderung solcher Technologien als Sanierungsmassnahmen, die sowohl die Effizienz bestehender Anlagen erhöhen und gleichzeitig CO2 reduzieren?</p><p>3. Was unternimmt er, damit solche Technologien zukünftig als Sanierungsmassnahmen anerkannt werden?</p>
    • Energieeffizienz an der Quelle! Heizungsoptimierung als Sanierungsmassnahme?

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