Mangelhaftes EU-Zulassungsverfahren für Glyphosat

ShortId
16.3180
Id
20163180
Updated
28.07.2023 05:25
Language
de
Title
Mangelhaftes EU-Zulassungsverfahren für Glyphosat
AdditionalIndexing
10;52;36;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./5. Die Efsa und das Iarc verwenden unterschiedliche Beurteilungskonzepte. Währendem sich das Iarc bei der Beurteilung auf die potenzielle kanzerogene Gefahr eines Stoffes unabhängig von der Dosierung beschränkt, verwenden die Efsa und die Schweizer Behörden einen risikobasierten Ansatz mit Berücksichtigung der aufgenommenen Menge. Im Rahmen dieser Beurteilung wird eine sichere Dosis abgeleitet, bei der es zu keinen unannehmbaren Nebenwirkungen für Mensch und Umwelt kommt. Die Risikobewertung der Efsa kommt zum Schluss, dass Glyphosat weder erbgutschädigend noch kanzerogen ist. Die Iarc-Methodik beschränkt sich darauf festzustellen, ob von einem Stoff eine krebserzeugende Wirkung ausgehen kann oder nicht, unabhängig von der Dosis.</p><p>2. Die Studie des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland bemängelt im Zulassungsverfahren insbesondere zwei Punkte: einerseits, dass das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel ganz auf die Bedürfnisse der Industrie ausgerichtet sei, andererseits, dass für die Zulassung einzureichende Studien durch die Behörden industriefreundlich ausgelegt werden. Diese Vorwürfe treffen für die Schweiz nicht zu. Die rechtlichen Anforderungen im Schweizer Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel sind einzig darauf ausgerichtet, dass den Behörden ein umfassendes Datenset vorliegt, das es erlaubt, die agronomische Eignung und die möglichen Risiken von Pflanzenschutzmitteln für Mensch und Umwelt zu beurteilen. Die Beurteilung erfolgt nach wissenschaftlichen Kriterien durch verschiedene Bundesstellen, die die Zulassungsdossiers unabhängig voneinander auf ihre Schutzziele hin beurteilen.</p><p>3. Im Zentrum der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln stehen validierte Studien, die nach einheitlichen, internationalen Kriterien durchgeführt werden müssen und dadurch eine nachvollziehbare Beurteilung durch die Behörden erlauben. Das Zulassungssystem sieht vor, dass auch die frei verfügbare Literatur, wie z. B. Studien, die durch Universitäten durchgeführt und publiziert werden, berücksichtigt werden muss. Solche Studien genügen in der Regel den regulatorischen Anforderungen nicht, können aber u. a. zum Verständnis einer toxikologischen Wirkung beitragen.</p><p>4. Bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln kann es Zielkonflikte zwischen den Schutzzielen Mensch, Umwelt und Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen geben. Ein Pflanzenschutzmittel wird aber nur zugelassen, wenn gewährleistet ist, dass es bei der Anwendung zu keinen unannehmbaren Nebenwirkungen für Mensch und Umwelt kommt. Im Rahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind Massnahmen vorgesehen, um das Risiko für den Mensch und die Umwelt weiter zu reduzieren.</p><p>6. Unabhängig vom Resultat der Risikobeurteilung von Glyphosat gilt der Grundsatz, vor dem Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln Alternativen im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes zu fördern. Dazu gehören z. B. präventive mechanische Massnahmen, aber auch die Entwicklung von resistenten und robusten Sorten sowie die Förderung von Nützlingen. Auch im Rahmen des Aktionsplans werden Massnahmen getroffen, die eine Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ermöglichen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 28. September 2015 hat der Bund (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) eine Studie veröffentlicht, welche die EU-Zulassungspraxis für das Pestizid Glyphosat genau untersucht (<a href="http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/gentechnik/150928_bund_gentechnik_glyphosat_zulassung_studie.pdf">http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/gentechnik/150928_bund_gentechnik_glyphosat_zulassung_studie.pdf</a>).</p><p>Fazit: Einerseits ist bereits die EU-Pestizidgesetzgebung ganz auf die Bedürfnisse der Hersteller, die ihren Wirkstoff auf den Markt bringen wollen, zugeschnitten. Anderseits lässt die prüfende Behörde dank industriefreundlichen Bewertungskriterien die notwendige kritische Distanz zu den Pestizidherstellern vermissen. Die Studie kommt zum Schluss, dass das EU-Zulassungsverfahren für Glyphosat mangelhaft ist und stellt Reformbedarf fest. </p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie erklärt der Bundesrat, dass die EU (Efsa) das Herbizid Glyphosat als unbedenklich einstuft, während andere anerkannte Wissenschaftler, zuletzt die Krebsforscher der WHO, zu einem anderen Urteil gelangen? Welche Erkenntnisse liefern der vollständige Bericht der Iarc (WHO) und die detaillierten Auswertungen?</p><p>2. Wie stellt er sicher, dass die in der Bund-Studie im EU-Zulassungsverfahren aufgezeigten Mängel in der Schweiz nicht auftreten und sich die Beschlüsse der Verwaltung nicht auf wissenschaftliche Ergebnisse stützen, welche die Gefahren von Glyphosat verharmlosen?</p><p>3. Ist er auch der Meinung, dass die alleinige Abstützung auf die Gute Laborpraxis (GLP) der OECD die Studien von Wissenschaftlern diskriminiert, die unabhängig von der Industrie an staatlichen Einrichtungen forschen und nach den Standards ihres Fachs arbeiten (z. B. an Universitäten)?</p><p>4. Was unternehmen unsere Behörden, um im Zulassungsverfahren Interessenkonflikte zu erkennen und ihnen vorzubeugen? Was ist diesbezüglich im Rahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen?</p><p>5. Welche Haltung nimmt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gegenüber den von zahlreichen unabhängigen und anerkannten Wissenschaftlern erkannten Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier durch Glyphosat ein? </p><p>6. Ist aufgrund der unterschiedlichen Risikobeurteilung von Glyphosat in der Schweiz geplant, unbedenkliche Alternativen des Pflanzenschutzes zu erproben und der Landwirtschaft im Sinne der Qualitätsstrategie zur Verfügung zu stellen?</p>
  • Mangelhaftes EU-Zulassungsverfahren für Glyphosat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./5. Die Efsa und das Iarc verwenden unterschiedliche Beurteilungskonzepte. Währendem sich das Iarc bei der Beurteilung auf die potenzielle kanzerogene Gefahr eines Stoffes unabhängig von der Dosierung beschränkt, verwenden die Efsa und die Schweizer Behörden einen risikobasierten Ansatz mit Berücksichtigung der aufgenommenen Menge. Im Rahmen dieser Beurteilung wird eine sichere Dosis abgeleitet, bei der es zu keinen unannehmbaren Nebenwirkungen für Mensch und Umwelt kommt. Die Risikobewertung der Efsa kommt zum Schluss, dass Glyphosat weder erbgutschädigend noch kanzerogen ist. Die Iarc-Methodik beschränkt sich darauf festzustellen, ob von einem Stoff eine krebserzeugende Wirkung ausgehen kann oder nicht, unabhängig von der Dosis.</p><p>2. Die Studie des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland bemängelt im Zulassungsverfahren insbesondere zwei Punkte: einerseits, dass das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel ganz auf die Bedürfnisse der Industrie ausgerichtet sei, andererseits, dass für die Zulassung einzureichende Studien durch die Behörden industriefreundlich ausgelegt werden. Diese Vorwürfe treffen für die Schweiz nicht zu. Die rechtlichen Anforderungen im Schweizer Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel sind einzig darauf ausgerichtet, dass den Behörden ein umfassendes Datenset vorliegt, das es erlaubt, die agronomische Eignung und die möglichen Risiken von Pflanzenschutzmitteln für Mensch und Umwelt zu beurteilen. Die Beurteilung erfolgt nach wissenschaftlichen Kriterien durch verschiedene Bundesstellen, die die Zulassungsdossiers unabhängig voneinander auf ihre Schutzziele hin beurteilen.</p><p>3. Im Zentrum der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln stehen validierte Studien, die nach einheitlichen, internationalen Kriterien durchgeführt werden müssen und dadurch eine nachvollziehbare Beurteilung durch die Behörden erlauben. Das Zulassungssystem sieht vor, dass auch die frei verfügbare Literatur, wie z. B. Studien, die durch Universitäten durchgeführt und publiziert werden, berücksichtigt werden muss. Solche Studien genügen in der Regel den regulatorischen Anforderungen nicht, können aber u. a. zum Verständnis einer toxikologischen Wirkung beitragen.</p><p>4. Bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln kann es Zielkonflikte zwischen den Schutzzielen Mensch, Umwelt und Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen geben. Ein Pflanzenschutzmittel wird aber nur zugelassen, wenn gewährleistet ist, dass es bei der Anwendung zu keinen unannehmbaren Nebenwirkungen für Mensch und Umwelt kommt. Im Rahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind Massnahmen vorgesehen, um das Risiko für den Mensch und die Umwelt weiter zu reduzieren.</p><p>6. Unabhängig vom Resultat der Risikobeurteilung von Glyphosat gilt der Grundsatz, vor dem Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln Alternativen im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes zu fördern. Dazu gehören z. B. präventive mechanische Massnahmen, aber auch die Entwicklung von resistenten und robusten Sorten sowie die Förderung von Nützlingen. Auch im Rahmen des Aktionsplans werden Massnahmen getroffen, die eine Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ermöglichen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 28. September 2015 hat der Bund (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) eine Studie veröffentlicht, welche die EU-Zulassungspraxis für das Pestizid Glyphosat genau untersucht (<a href="http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/gentechnik/150928_bund_gentechnik_glyphosat_zulassung_studie.pdf">http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/gentechnik/150928_bund_gentechnik_glyphosat_zulassung_studie.pdf</a>).</p><p>Fazit: Einerseits ist bereits die EU-Pestizidgesetzgebung ganz auf die Bedürfnisse der Hersteller, die ihren Wirkstoff auf den Markt bringen wollen, zugeschnitten. Anderseits lässt die prüfende Behörde dank industriefreundlichen Bewertungskriterien die notwendige kritische Distanz zu den Pestizidherstellern vermissen. Die Studie kommt zum Schluss, dass das EU-Zulassungsverfahren für Glyphosat mangelhaft ist und stellt Reformbedarf fest. </p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie erklärt der Bundesrat, dass die EU (Efsa) das Herbizid Glyphosat als unbedenklich einstuft, während andere anerkannte Wissenschaftler, zuletzt die Krebsforscher der WHO, zu einem anderen Urteil gelangen? Welche Erkenntnisse liefern der vollständige Bericht der Iarc (WHO) und die detaillierten Auswertungen?</p><p>2. Wie stellt er sicher, dass die in der Bund-Studie im EU-Zulassungsverfahren aufgezeigten Mängel in der Schweiz nicht auftreten und sich die Beschlüsse der Verwaltung nicht auf wissenschaftliche Ergebnisse stützen, welche die Gefahren von Glyphosat verharmlosen?</p><p>3. Ist er auch der Meinung, dass die alleinige Abstützung auf die Gute Laborpraxis (GLP) der OECD die Studien von Wissenschaftlern diskriminiert, die unabhängig von der Industrie an staatlichen Einrichtungen forschen und nach den Standards ihres Fachs arbeiten (z. B. an Universitäten)?</p><p>4. Was unternehmen unsere Behörden, um im Zulassungsverfahren Interessenkonflikte zu erkennen und ihnen vorzubeugen? Was ist diesbezüglich im Rahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen?</p><p>5. Welche Haltung nimmt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gegenüber den von zahlreichen unabhängigen und anerkannten Wissenschaftlern erkannten Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier durch Glyphosat ein? </p><p>6. Ist aufgrund der unterschiedlichen Risikobeurteilung von Glyphosat in der Schweiz geplant, unbedenkliche Alternativen des Pflanzenschutzes zu erproben und der Landwirtschaft im Sinne der Qualitätsstrategie zur Verfügung zu stellen?</p>
    • Mangelhaftes EU-Zulassungsverfahren für Glyphosat

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