Quid pro quo als Grundsatz bei aussenpolitischen Verhandlungen?
- ShortId
-
16.3181
- Id
-
20163181
- Updated
-
28.07.2023 05:25
- Language
-
de
- Title
-
Quid pro quo als Grundsatz bei aussenpolitischen Verhandlungen?
- AdditionalIndexing
-
08;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bis Februar 2015 führte die Genfer Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Abba Abacha, Sohn des verstorbenen nigerianischen Diktators Sani Abacha, in dessen Rahmen illegal erworbene Vermögenswerte des Abacha-Clans in Luxemburg rechtshilfeweise gesperrt und später in die Schweiz überführt werden konnten.</p><p>Im Rahmen eines umfassenden Vergleichs zwischen der ehemaligen nigerianischen Regierung und der Familie Abacha aus dem Jahr 2014 betreffend die in verschiedenen Ländern sichergestellten Vermögenswerte des Abacha-Clans (UK, Jersey, Frankreich, Liechtenstein) einigten sich die Beteiligten auf die Rückführung der Vermögenswerte an den nigerianischen Staat bei gleichzeitiger Einstellung der Strafverfahren gegen Abba Abacha. In der Folge verfügte die Staatsanwaltschaft Genf im Februar 2015 die Einziehung der in Genf beschlagnahmten Vermögenswerte. Diese Verfügung sieht eine Rückführung von 321 Millionen US-Dollar zugunsten des Staates Nigeria vor, welcher rechtmässiger Eigentümer dieser Vermögenswerte ist. Ebenso sieht die Verfügung vor, dass die Verwendung der Vermögenswerte einer Überprüfung durch die Weltbank standhalten muss.</p><p>Die Verfügung ist rechtskräftig und vollstreckbar. Auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Genf stellt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), welches vorgängig nicht in die Verfahren involviert war, die Durchführung der Überwachung durch die Weltbank sicher. Die Frage nach Gegenleistungen seitens Nigerias hat sich daher in diesem Zusammenhang nicht gestellt, weil das Geld dem nigerianischen Staat gehört. Das EDA setzt sich jedoch, in Kohärenz mit der langjährigen Politik der Schweiz im Bereich Asset Recovery, dafür ein, dass die Restitution transparent und effizient vollzogen wird und dass die Gelder der nigerianischen Bevölkerung zugutekommen. Im Kontext seiner Reise nach Abuja unterzeichnete der Departementsvorsteher EDA deshalb eine Absichtserklärung mit der nigerianischen Regierung, welche genau diese Punkte festhält.</p><p>Selbstverständlich hat der Departementsvorsteher EDA diese Gelegenheit wie immer auch genutzt, um über weitere Dossiers, die für die Schweiz von Interesse sind, zu diskutieren. So wurde insbesondere über die gut funktionierende Migrationspartnerschaft sowie die Förderung von Schweizer Investitionen gesprochen, die durch das im Rahmen des Besuchs eröffnete Generalkonsulat in Lagos weiter begünstigt werden. Des Weiteren wurde ein Memorandum of Understanding zwischen den Regierungen der Schweiz und des Bundesstaats Nigeria über die Schaffung eines jährlichen Verfahrens bilateraler Konsultationen unterzeichnet. Die Rückführung der Gelder wird dazu beitragen, die Partnerschaft mit Nigeria - dem bevölkerungsreichsten und volkswirtschaftlich grössten Land Afrikas - auch in diesen Bereichen zu stärken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Rahmen seines Nigeria-Aufenthaltes im März dieses Jahres hat Bundesrat Burkhalter eine Absichtserklärung unterzeichnet, wonach Nigeria rund 320 Millionen Dollar zurückerhalten soll, die der ehemalige Diktator Sani Abacha seinerzeit ins Ausland geschafft hatte.</p><p>1. Hat der Bundesrat im Gegenzug für diese Überweisung von Potentatengeldern Zugeständnisse von Seiten Nigerias in anderen Bereichen ausgehandelt?</p><p>2. Ist er generell darauf bedacht, bei aussenpolitischen Verhandlungen dieser und ähnlicher Natur nennenswerte Gegenleistungen, die im Interesse der Schweiz liegen, vom Verhandlungspartner zu erlangen?</p>
- Quid pro quo als Grundsatz bei aussenpolitischen Verhandlungen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bis Februar 2015 führte die Genfer Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Abba Abacha, Sohn des verstorbenen nigerianischen Diktators Sani Abacha, in dessen Rahmen illegal erworbene Vermögenswerte des Abacha-Clans in Luxemburg rechtshilfeweise gesperrt und später in die Schweiz überführt werden konnten.</p><p>Im Rahmen eines umfassenden Vergleichs zwischen der ehemaligen nigerianischen Regierung und der Familie Abacha aus dem Jahr 2014 betreffend die in verschiedenen Ländern sichergestellten Vermögenswerte des Abacha-Clans (UK, Jersey, Frankreich, Liechtenstein) einigten sich die Beteiligten auf die Rückführung der Vermögenswerte an den nigerianischen Staat bei gleichzeitiger Einstellung der Strafverfahren gegen Abba Abacha. In der Folge verfügte die Staatsanwaltschaft Genf im Februar 2015 die Einziehung der in Genf beschlagnahmten Vermögenswerte. Diese Verfügung sieht eine Rückführung von 321 Millionen US-Dollar zugunsten des Staates Nigeria vor, welcher rechtmässiger Eigentümer dieser Vermögenswerte ist. Ebenso sieht die Verfügung vor, dass die Verwendung der Vermögenswerte einer Überprüfung durch die Weltbank standhalten muss.</p><p>Die Verfügung ist rechtskräftig und vollstreckbar. Auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Genf stellt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), welches vorgängig nicht in die Verfahren involviert war, die Durchführung der Überwachung durch die Weltbank sicher. Die Frage nach Gegenleistungen seitens Nigerias hat sich daher in diesem Zusammenhang nicht gestellt, weil das Geld dem nigerianischen Staat gehört. Das EDA setzt sich jedoch, in Kohärenz mit der langjährigen Politik der Schweiz im Bereich Asset Recovery, dafür ein, dass die Restitution transparent und effizient vollzogen wird und dass die Gelder der nigerianischen Bevölkerung zugutekommen. Im Kontext seiner Reise nach Abuja unterzeichnete der Departementsvorsteher EDA deshalb eine Absichtserklärung mit der nigerianischen Regierung, welche genau diese Punkte festhält.</p><p>Selbstverständlich hat der Departementsvorsteher EDA diese Gelegenheit wie immer auch genutzt, um über weitere Dossiers, die für die Schweiz von Interesse sind, zu diskutieren. So wurde insbesondere über die gut funktionierende Migrationspartnerschaft sowie die Förderung von Schweizer Investitionen gesprochen, die durch das im Rahmen des Besuchs eröffnete Generalkonsulat in Lagos weiter begünstigt werden. Des Weiteren wurde ein Memorandum of Understanding zwischen den Regierungen der Schweiz und des Bundesstaats Nigeria über die Schaffung eines jährlichen Verfahrens bilateraler Konsultationen unterzeichnet. Die Rückführung der Gelder wird dazu beitragen, die Partnerschaft mit Nigeria - dem bevölkerungsreichsten und volkswirtschaftlich grössten Land Afrikas - auch in diesen Bereichen zu stärken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Rahmen seines Nigeria-Aufenthaltes im März dieses Jahres hat Bundesrat Burkhalter eine Absichtserklärung unterzeichnet, wonach Nigeria rund 320 Millionen Dollar zurückerhalten soll, die der ehemalige Diktator Sani Abacha seinerzeit ins Ausland geschafft hatte.</p><p>1. Hat der Bundesrat im Gegenzug für diese Überweisung von Potentatengeldern Zugeständnisse von Seiten Nigerias in anderen Bereichen ausgehandelt?</p><p>2. Ist er generell darauf bedacht, bei aussenpolitischen Verhandlungen dieser und ähnlicher Natur nennenswerte Gegenleistungen, die im Interesse der Schweiz liegen, vom Verhandlungspartner zu erlangen?</p>
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