Auswirkungen des "Türkei-Deals" der EU auf die Schweiz

ShortId
16.3185
Id
20163185
Updated
28.07.2023 05:39
Language
de
Title
Auswirkungen des "Türkei-Deals" der EU auf die Schweiz
AdditionalIndexing
10;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Bei der am 18. März 2016 veröffentlichten Erklärung handelt es sich um eine politische Vereinbarung zwischen der Türkei und der EU. Die Schweiz ist an diese Vereinbarung nicht gebunden, begrüsst aber im Grundsatz eine Unterstützung der Türkei durch Hilfe vor Ort und durch Resettlement. Die Rückübernahme von Migranten und Asylsuchenden durch die Türkei sowie die Neuansiedlung von syrischen Flüchtlingen aus der Türkei starteten erst Anfang April 2016 und waren zwischenzeitlich ausgesetzt. Momentan gibt es sehr viele Unklarheiten bei der effektiven Umsetzung, weshalb sich die Frage nach einer möglichen freiwilligen Teilnahme für die Schweiz noch gar nicht stellt. Es ist deshalb weder ein Verteilschlüssel mit der EU in Planung, noch können Aussagen über mögliche Auswahlkriterien gemacht werden. Aus diesem Grund können auch zu den Kosten und Risiken einer allfälligen Beteiligung der Schweiz momentan noch keine Angaben gemacht werden.</p><p>3. Im Rahmen der Diskussionen zwischen der EU und der Türkei wurde der Türkei eine beschleunigte Prüfung der Visaliberalisierung in Aussicht gestellt. Am 4. Mai 2016 hat die Europäische Kommission einen entsprechenden Vorschlag präsentiert. Es betrifft dies die Aufhebung der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige, welche im Besitz eines biometrischen Passes sind, für Kurzaufenthalte von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Eine Anpassung der entsprechenden EU-Verordnung würde eine Weiterentwicklung des Schengen-Acquis darstellen, welche die Schweiz grundsätzlich übernehmen müsste. Eine Visaliberalisierung ist jedoch nur unter der Bedingung der vollständigen Erfüllung aller Kriterien (beispielsweise Standards zur Behandlung von Minderheiten oder Verstärkung der Sicherheit von Identitätsdokumenten sowie der Bekämpfung von Dokumentenfälschung) im Rahmen des Visaliberalisierungsdialogs EU-Türkei vorgesehen.</p><p>4. Die vorgesehene Visaliberalisierung betrifft lediglich türkische Staatsangehörige in Besitz eines biometrischen Passes. Gemäss aktueller Praxis werden Personen, welche im Rahmen des Resettlements oder der Relocation durch die Schweiz übernommen werden, einer eingehenden Sicherheitsprüfung unterzogen. Bei Zweifeln an der geltend gemachten Identität oder sonstigen Sicherheitsbedenken wird die Übernahme der Person abgelehnt. Übrigens wird eine solche Sicherheitsprüfung bei Vorliegen von entsprechenden Gefährdungshinweisen bei allen Asylgesuchstellern in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen durchgeführt. Das ist beispielsweise bei allen syrischen Asylgesuchstellern der Fall.</p><p>5. Es ist nicht auszuschliessen, dass aufgrund der vorgesehenen Visaliberalisierung die irreguläre Migration oder die Zahl von Asylgesuchen türkischer Staatsangehöriger in Europa ansteigen wird. Verlässliche Prognosen sind jedoch nicht möglich. Auch nach einer allfälligen Visaliberalisierung für türkische Staatsangehörige wird laufend überprüft werden, ob die Bedingungen dafür nach wie vor gegeben sind. Bei einer starken Zunahme von irregulärer Zuwanderung türkischer Staatsangehöriger kann die Visaliberalisierung von der EU temporär wieder ausgesetzt oder sogar ganz aufgehoben werden.</p><p>6. Der Schengener Grenzkodex wie auch die Dublin-III-Verordnung stellen geltendes Recht dar, welches eingehalten werden muss. Die Erklärung zwischen der Türkei und der EU sieht eine enge Zusammenarbeit beim Grenzschutz, aber keine Delegation der Aufgaben zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums an die Türkei vor. Die Europäische Kommission hat in jüngster Zeit mehrere Vorschläge zur Sicherung der Integrität des Schengen-Raums präsentiert, darunter den Ausbau der Grenzschutzagentur (Frontex) zu einer europäischen Grenz- und Küstenwache mit breiterem Aufgabenfeld sowie die Anpassung des Schengener Grenzkodex, um systematische Kontrollen von freizügigkeitsberechtigten Personen an der Schengen-Aussengrenze durchführen zu können. Die Europäische Kommission hat zudem am 6. April 2016 einen überarbeiteten Gesetzesvorschlag für die Einführung eines neuen IT-Systems zur Grenzverwaltung der Schengen-Aussengrenzen veröffentlicht ("Smart Borders"-Projekt).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Offenbar plant die EU (Stand: 16. März 2016), mit der Türkei eine Vereinbarung über das Asylproblem abzuschliessen, welche u. a. beinhalten soll, dass Visumerleichterungen oder sogar eine Abschaffung der Visumpflicht für die Türkei eingeführt werden. Daraus ergeben sich für die Schweiz folgende Fragen:</p><p>1. Plant die Schweiz, sich an diesem "Deal" in irgendeiner Form zu beteiligen?</p><p>- Wenn ja, plant der Bundesrat mit der EU bereits einen "Verteilschlüssel", gemäss welchem die Schweiz einen Prozentsatz der von der Türkei an die EU übergebenen Menschen übernehmen müsste?</p><p>- Wenn ja, wer würde diese Menschen auswählen, oder wer nimmt die Zuteilung auf die Schweiz vor? Welche individuellen Auswahlkriterien sind geplant?</p><p>2. Mit welchen Kosten und Risiken wäre für die Schweiz zu rechnen?</p><p>3. Welche Auswirkungen auf die Schweiz haben nach Ansicht des Bundesrates Visumerleichterungen gegenüber der Türkei (oder gar die Abschaffung der Visumpflicht)?</p><p>4. Wie wird der offensichtlichen Gefahr begegnet, dass Menschen, beispielsweise aus Irak oder anderen Ländern, mit syrischen Pässen ausgestattet Richtung EU oder die Schweiz geschickt werden?</p><p>5. Mit welcher zusätzlichen Zuwanderung aus der Türkei rechnet der Bundesrat aufgrund dieses "Deals", beispielsweise bei einer Eskalation des dortigen "Kurden-Konflikts"?</p><p>6. Ist es richtig, dass nach dem Dublin-Abkommen (mehrere EU-Staaten halten sich nicht mehr an das Abkommen) nun auch der Schengen-Vertrag Makulatur ist, da die EU den Schutz ihrer Aussengrenze an die Türkei delegiert?</p>
  • Auswirkungen des "Türkei-Deals" der EU auf die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Bei der am 18. März 2016 veröffentlichten Erklärung handelt es sich um eine politische Vereinbarung zwischen der Türkei und der EU. Die Schweiz ist an diese Vereinbarung nicht gebunden, begrüsst aber im Grundsatz eine Unterstützung der Türkei durch Hilfe vor Ort und durch Resettlement. Die Rückübernahme von Migranten und Asylsuchenden durch die Türkei sowie die Neuansiedlung von syrischen Flüchtlingen aus der Türkei starteten erst Anfang April 2016 und waren zwischenzeitlich ausgesetzt. Momentan gibt es sehr viele Unklarheiten bei der effektiven Umsetzung, weshalb sich die Frage nach einer möglichen freiwilligen Teilnahme für die Schweiz noch gar nicht stellt. Es ist deshalb weder ein Verteilschlüssel mit der EU in Planung, noch können Aussagen über mögliche Auswahlkriterien gemacht werden. Aus diesem Grund können auch zu den Kosten und Risiken einer allfälligen Beteiligung der Schweiz momentan noch keine Angaben gemacht werden.</p><p>3. Im Rahmen der Diskussionen zwischen der EU und der Türkei wurde der Türkei eine beschleunigte Prüfung der Visaliberalisierung in Aussicht gestellt. Am 4. Mai 2016 hat die Europäische Kommission einen entsprechenden Vorschlag präsentiert. Es betrifft dies die Aufhebung der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige, welche im Besitz eines biometrischen Passes sind, für Kurzaufenthalte von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Eine Anpassung der entsprechenden EU-Verordnung würde eine Weiterentwicklung des Schengen-Acquis darstellen, welche die Schweiz grundsätzlich übernehmen müsste. Eine Visaliberalisierung ist jedoch nur unter der Bedingung der vollständigen Erfüllung aller Kriterien (beispielsweise Standards zur Behandlung von Minderheiten oder Verstärkung der Sicherheit von Identitätsdokumenten sowie der Bekämpfung von Dokumentenfälschung) im Rahmen des Visaliberalisierungsdialogs EU-Türkei vorgesehen.</p><p>4. Die vorgesehene Visaliberalisierung betrifft lediglich türkische Staatsangehörige in Besitz eines biometrischen Passes. Gemäss aktueller Praxis werden Personen, welche im Rahmen des Resettlements oder der Relocation durch die Schweiz übernommen werden, einer eingehenden Sicherheitsprüfung unterzogen. Bei Zweifeln an der geltend gemachten Identität oder sonstigen Sicherheitsbedenken wird die Übernahme der Person abgelehnt. Übrigens wird eine solche Sicherheitsprüfung bei Vorliegen von entsprechenden Gefährdungshinweisen bei allen Asylgesuchstellern in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen durchgeführt. Das ist beispielsweise bei allen syrischen Asylgesuchstellern der Fall.</p><p>5. Es ist nicht auszuschliessen, dass aufgrund der vorgesehenen Visaliberalisierung die irreguläre Migration oder die Zahl von Asylgesuchen türkischer Staatsangehöriger in Europa ansteigen wird. Verlässliche Prognosen sind jedoch nicht möglich. Auch nach einer allfälligen Visaliberalisierung für türkische Staatsangehörige wird laufend überprüft werden, ob die Bedingungen dafür nach wie vor gegeben sind. Bei einer starken Zunahme von irregulärer Zuwanderung türkischer Staatsangehöriger kann die Visaliberalisierung von der EU temporär wieder ausgesetzt oder sogar ganz aufgehoben werden.</p><p>6. Der Schengener Grenzkodex wie auch die Dublin-III-Verordnung stellen geltendes Recht dar, welches eingehalten werden muss. Die Erklärung zwischen der Türkei und der EU sieht eine enge Zusammenarbeit beim Grenzschutz, aber keine Delegation der Aufgaben zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums an die Türkei vor. Die Europäische Kommission hat in jüngster Zeit mehrere Vorschläge zur Sicherung der Integrität des Schengen-Raums präsentiert, darunter den Ausbau der Grenzschutzagentur (Frontex) zu einer europäischen Grenz- und Küstenwache mit breiterem Aufgabenfeld sowie die Anpassung des Schengener Grenzkodex, um systematische Kontrollen von freizügigkeitsberechtigten Personen an der Schengen-Aussengrenze durchführen zu können. Die Europäische Kommission hat zudem am 6. April 2016 einen überarbeiteten Gesetzesvorschlag für die Einführung eines neuen IT-Systems zur Grenzverwaltung der Schengen-Aussengrenzen veröffentlicht ("Smart Borders"-Projekt).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Offenbar plant die EU (Stand: 16. März 2016), mit der Türkei eine Vereinbarung über das Asylproblem abzuschliessen, welche u. a. beinhalten soll, dass Visumerleichterungen oder sogar eine Abschaffung der Visumpflicht für die Türkei eingeführt werden. Daraus ergeben sich für die Schweiz folgende Fragen:</p><p>1. Plant die Schweiz, sich an diesem "Deal" in irgendeiner Form zu beteiligen?</p><p>- Wenn ja, plant der Bundesrat mit der EU bereits einen "Verteilschlüssel", gemäss welchem die Schweiz einen Prozentsatz der von der Türkei an die EU übergebenen Menschen übernehmen müsste?</p><p>- Wenn ja, wer würde diese Menschen auswählen, oder wer nimmt die Zuteilung auf die Schweiz vor? Welche individuellen Auswahlkriterien sind geplant?</p><p>2. Mit welchen Kosten und Risiken wäre für die Schweiz zu rechnen?</p><p>3. Welche Auswirkungen auf die Schweiz haben nach Ansicht des Bundesrates Visumerleichterungen gegenüber der Türkei (oder gar die Abschaffung der Visumpflicht)?</p><p>4. Wie wird der offensichtlichen Gefahr begegnet, dass Menschen, beispielsweise aus Irak oder anderen Ländern, mit syrischen Pässen ausgestattet Richtung EU oder die Schweiz geschickt werden?</p><p>5. Mit welcher zusätzlichen Zuwanderung aus der Türkei rechnet der Bundesrat aufgrund dieses "Deals", beispielsweise bei einer Eskalation des dortigen "Kurden-Konflikts"?</p><p>6. Ist es richtig, dass nach dem Dublin-Abkommen (mehrere EU-Staaten halten sich nicht mehr an das Abkommen) nun auch der Schengen-Vertrag Makulatur ist, da die EU den Schutz ihrer Aussengrenze an die Türkei delegiert?</p>
    • Auswirkungen des "Türkei-Deals" der EU auf die Schweiz

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