Für einen besseren Herdenschutz in der Schweiz

ShortId
16.3191
Id
20163191
Updated
28.07.2023 05:40
Language
de
Title
Für einen besseren Herdenschutz in der Schweiz
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vorliegende Motion fordert vom Bundesrat, wirksame und zumutbare Massnahmen für den Schutz der Herden auf der Alp zu beschliessen.</p><p>Laut einer Studie von Alpfutur aus dem Jahr 2012 sterben von den 200 000 Schafen, die in der Schweiz den Sommer auf der Alp verbringen, jedes Jahr 4000. Die meisten davon sterben an den Folgen von Stürzen, Blitzschlägen und Krankheiten oder wegen Stacheldraht und Unwetter. Ausserdem fehlen nach jeder Alpsaison Hunderte Schafe, von denen einige beim ersten Schnee jämmerlich verhungern. Von diesen 4000 Opfern starben kaum 300 durch grosse Raubtiere, und diese Fälle ereignen sich fast ausschliesslich in Herden, die nicht ausreichend geschützt werden. Laut Alpfutur und anderen Kreisen könnte mit wirksamen und zumutbaren Massnahmen das Leben Tausender Schafe auf der Alp gerettet werden.</p><p>So eifrig, wie sich einige für die Rettung der Schafe einsetzen, sollten auch Massnahmen ergriffen werden, die wirklich wirksam sind.</p><p>Für Schafe in Talbetrieben gelten laut Tierschutzverordnung minimale Standards für ihren Schutz, und der Bestand muss täglich kontrolliert werden. Sobald die Tiere auf der Alp sind, gelten nicht mehr die gleichen Regeln betreffend Schutz und Überwachung, und dies, obwohl das Gelände und die Wetterbedingungen dort wesentlich gefährlicher sind als im Flachland. Auf der Alp gelten für die Pflege und Überwachung nur relativ rudimentäre Anforderungen.</p>
  • <p>Die Sömmerungsbeiträge sind im Landwirtschaftsgesetz verankert. In diesem Zusammenhang setzt der Bund seit 2003 Anreize für eine nachhaltige Sömmerung von Schafen. Konkret werden dabei drei Weidesysteme unterschieden: ständige Behirtung, Umtriebsweiden und übrige Weiden. Bei den ersten beiden Weidesystemen wurden die Direktzahlungen über die Jahre laufend erhöht. Bei den übrigen Weiden (freier Weidegang) wurde die finanzielle Unterstützung in den vergangenen 15 Jahren nicht aufgestockt.</p><p>Die Anreizstrategie hat - zusammen mit dem Vorkommen von Grossraubtieren - die Sömmerung von Schafen stark beeinflusst. Seit 2003 hat sich die Anzahl Schafe mit ständiger Behirtung mehr als verdoppelt, und zwar von 5000 auf 11 700 Normalstösse. Die Anzahl Schafe auf übrigen Weiden ging hingegen stark zurück: von 14 400 auf 5700 Normalstösse. Das ist der Beweis, dass die Anreizstrategie funktioniert. Und sie wird ihre Wirkung in den kommenden Jahren weiter entfalten.</p><p>Die Herdenschutzmassnahmen sind im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) verankert. Sie bezwecken eine Verhütung von Wildschaden. Diese Massnahmen werden nicht über das Direktzahlungssystem finanziert, sondern über das Budget des Bundesamtes für Umwelt.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Verantwortung zum Treffen von Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden weiterhin bei den Kantonen liegen soll (Art. 12 Abs. 1 JSG). Der Bund fördert und koordiniert die Massnahmen der Kantone (Art. 12 Abs. 5 JSG), und er verpflichtet diese, den Herdenschutz in ihre landwirtschaftliche Beratung zu integrieren (Art. 10ter Abs. 4 der Jagdverordnung, JSV). Gemäss Artikel 13 JSG und Artikel 10 JSV lässt es der Bund den Kantonen offen, ob sie als Voraussetzung für die Entschädigung von Wildschäden weitere Bedingungen an den Herdenschutz stellen wollen.</p><p>Strukturelle Anpassungen der betroffenen Alpbetriebe finden bereits statt. Isolierte Alpen, die insbesondere schwierige topografische Bedingungen aufweisen, können meist nur mit kleinen Herden bestossen werden. Ausserdem wären meist nur ungenügende Finanz- und Personalressourcen vorhanden, wenn man auf allen Schafalpen eine Behirtung sicherstellen wollte. Doch auch die Sömmerung von Schafen auf den übrigen Weiden trägt zur Pflege und Wahrung der Kulturlandschaft im Sömmerungsgebiet bei. Folglich ist auf die Streichung von Sömmerungsbeiträgen für die übrigen Weiden zu verzichten - dies umso mehr, als eine Nutzung dieser Gebiete nicht mehr gewährleistet wäre.</p><p>Eine Anpassung der finanziellen Anreize ist derzeit nicht angebracht. Die Unterstützung für Schafe mit Behirtung und Schafe auf Umtriebsweiden wurde 2014 erhöht, wodurch diese beiden Weidesysteme gegenüber den übrigen Weiden attraktiver wurden. Die Finanzierung von Herdenzusammenlegungen ist bereits heute über die Strukturverbesserungen möglich. Die Strukturen sind im Wandel begriffen. Neue Anreize sind nicht nötig. Auf längere Sicht werden die Massnahmen neu beurteilt und allenfalls angepasst. Darüber hinaus werden das Bafu und das BLW im Rahmen eines Berichtes an den Bundesrat 2017 die Vollständigkeit und Tauglichkeit der Massnahmen zum Herdenschutz überprüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. den Schutz aller Schaf- und Ziegenherden während der Sömmerung im Verbreitungsgebiet des Wolfs, des Luchses und des Bären sowie in Gebieten, wo damit gerechnet werden muss, diesen Tieren zu begegnen, für obligatorisch zu erklären; zu den Schutzmassnahmen sollten mindestens elektrische Zäune und/oder die Begleitung durch Herdenschutzhunde/Hirtenhunde und/oder tägliche Kontrollen der Herden gehören;</p><p>2. für die Weidesysteme "ständige Behirtung" und "Umtriebsweide" im Rahmen der Sömmerungsbeiträge grössere finanzielle Anreize zu schaffen;</p><p>3. das Weidesystem "übrige Weiden" weniger oder nicht mehr mit Sömmerungsbeiträgen zu unterstützen;</p><p>4. finanzielle Anreize zu schaffen für die Zusammenführung mehrerer kleiner Herden zu einer begrenzten Anzahl grosser Herden.</p>
  • Für einen besseren Herdenschutz in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vorliegende Motion fordert vom Bundesrat, wirksame und zumutbare Massnahmen für den Schutz der Herden auf der Alp zu beschliessen.</p><p>Laut einer Studie von Alpfutur aus dem Jahr 2012 sterben von den 200 000 Schafen, die in der Schweiz den Sommer auf der Alp verbringen, jedes Jahr 4000. Die meisten davon sterben an den Folgen von Stürzen, Blitzschlägen und Krankheiten oder wegen Stacheldraht und Unwetter. Ausserdem fehlen nach jeder Alpsaison Hunderte Schafe, von denen einige beim ersten Schnee jämmerlich verhungern. Von diesen 4000 Opfern starben kaum 300 durch grosse Raubtiere, und diese Fälle ereignen sich fast ausschliesslich in Herden, die nicht ausreichend geschützt werden. Laut Alpfutur und anderen Kreisen könnte mit wirksamen und zumutbaren Massnahmen das Leben Tausender Schafe auf der Alp gerettet werden.</p><p>So eifrig, wie sich einige für die Rettung der Schafe einsetzen, sollten auch Massnahmen ergriffen werden, die wirklich wirksam sind.</p><p>Für Schafe in Talbetrieben gelten laut Tierschutzverordnung minimale Standards für ihren Schutz, und der Bestand muss täglich kontrolliert werden. Sobald die Tiere auf der Alp sind, gelten nicht mehr die gleichen Regeln betreffend Schutz und Überwachung, und dies, obwohl das Gelände und die Wetterbedingungen dort wesentlich gefährlicher sind als im Flachland. Auf der Alp gelten für die Pflege und Überwachung nur relativ rudimentäre Anforderungen.</p>
    • <p>Die Sömmerungsbeiträge sind im Landwirtschaftsgesetz verankert. In diesem Zusammenhang setzt der Bund seit 2003 Anreize für eine nachhaltige Sömmerung von Schafen. Konkret werden dabei drei Weidesysteme unterschieden: ständige Behirtung, Umtriebsweiden und übrige Weiden. Bei den ersten beiden Weidesystemen wurden die Direktzahlungen über die Jahre laufend erhöht. Bei den übrigen Weiden (freier Weidegang) wurde die finanzielle Unterstützung in den vergangenen 15 Jahren nicht aufgestockt.</p><p>Die Anreizstrategie hat - zusammen mit dem Vorkommen von Grossraubtieren - die Sömmerung von Schafen stark beeinflusst. Seit 2003 hat sich die Anzahl Schafe mit ständiger Behirtung mehr als verdoppelt, und zwar von 5000 auf 11 700 Normalstösse. Die Anzahl Schafe auf übrigen Weiden ging hingegen stark zurück: von 14 400 auf 5700 Normalstösse. Das ist der Beweis, dass die Anreizstrategie funktioniert. Und sie wird ihre Wirkung in den kommenden Jahren weiter entfalten.</p><p>Die Herdenschutzmassnahmen sind im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) verankert. Sie bezwecken eine Verhütung von Wildschaden. Diese Massnahmen werden nicht über das Direktzahlungssystem finanziert, sondern über das Budget des Bundesamtes für Umwelt.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Verantwortung zum Treffen von Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden weiterhin bei den Kantonen liegen soll (Art. 12 Abs. 1 JSG). Der Bund fördert und koordiniert die Massnahmen der Kantone (Art. 12 Abs. 5 JSG), und er verpflichtet diese, den Herdenschutz in ihre landwirtschaftliche Beratung zu integrieren (Art. 10ter Abs. 4 der Jagdverordnung, JSV). Gemäss Artikel 13 JSG und Artikel 10 JSV lässt es der Bund den Kantonen offen, ob sie als Voraussetzung für die Entschädigung von Wildschäden weitere Bedingungen an den Herdenschutz stellen wollen.</p><p>Strukturelle Anpassungen der betroffenen Alpbetriebe finden bereits statt. Isolierte Alpen, die insbesondere schwierige topografische Bedingungen aufweisen, können meist nur mit kleinen Herden bestossen werden. Ausserdem wären meist nur ungenügende Finanz- und Personalressourcen vorhanden, wenn man auf allen Schafalpen eine Behirtung sicherstellen wollte. Doch auch die Sömmerung von Schafen auf den übrigen Weiden trägt zur Pflege und Wahrung der Kulturlandschaft im Sömmerungsgebiet bei. Folglich ist auf die Streichung von Sömmerungsbeiträgen für die übrigen Weiden zu verzichten - dies umso mehr, als eine Nutzung dieser Gebiete nicht mehr gewährleistet wäre.</p><p>Eine Anpassung der finanziellen Anreize ist derzeit nicht angebracht. Die Unterstützung für Schafe mit Behirtung und Schafe auf Umtriebsweiden wurde 2014 erhöht, wodurch diese beiden Weidesysteme gegenüber den übrigen Weiden attraktiver wurden. Die Finanzierung von Herdenzusammenlegungen ist bereits heute über die Strukturverbesserungen möglich. Die Strukturen sind im Wandel begriffen. Neue Anreize sind nicht nötig. Auf längere Sicht werden die Massnahmen neu beurteilt und allenfalls angepasst. Darüber hinaus werden das Bafu und das BLW im Rahmen eines Berichtes an den Bundesrat 2017 die Vollständigkeit und Tauglichkeit der Massnahmen zum Herdenschutz überprüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. den Schutz aller Schaf- und Ziegenherden während der Sömmerung im Verbreitungsgebiet des Wolfs, des Luchses und des Bären sowie in Gebieten, wo damit gerechnet werden muss, diesen Tieren zu begegnen, für obligatorisch zu erklären; zu den Schutzmassnahmen sollten mindestens elektrische Zäune und/oder die Begleitung durch Herdenschutzhunde/Hirtenhunde und/oder tägliche Kontrollen der Herden gehören;</p><p>2. für die Weidesysteme "ständige Behirtung" und "Umtriebsweide" im Rahmen der Sömmerungsbeiträge grössere finanzielle Anreize zu schaffen;</p><p>3. das Weidesystem "übrige Weiden" weniger oder nicht mehr mit Sömmerungsbeiträgen zu unterstützen;</p><p>4. finanzielle Anreize zu schaffen für die Zusammenführung mehrerer kleiner Herden zu einer begrenzten Anzahl grosser Herden.</p>
    • Für einen besseren Herdenschutz in der Schweiz

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