Überschreitung kritischer Grenzwerte bei Ammoniakemissionen
- ShortId
-
16.3192
- Id
-
20163192
- Updated
-
28.07.2023 05:37
- Language
-
de
- Title
-
Überschreitung kritischer Grenzwerte bei Ammoniakemissionen
- AdditionalIndexing
-
52;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>8. Im europäischen Vergleich weist die Schweiz nach Holland die zweithöchsten Ammoniakemissionen pro Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) aus. Dänemark, welches eine ähnlich hohe Tierdichte aufweist wie die Schweiz, emittiert pro Hektare LN nur halb so viel Ammoniak (Eurostat, 2016). Die kritischen Eintragsraten von Stickstoff in Ökosysteme werden in der Schweiz - insbesondere im Mittelland - weit stärker überschritten als in den Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien (EEA, 2014). Grund dafür ist die Kombination von hohem Tierbesatz, freigelüfteten Ställen und vergleichsweise vielen Gebieten mit empfindlichen Ökosystemen in der Schweiz.</p><p>1. Das zeitlich nicht terminierte Umweltziel Landwirtschaft für Ammoniak beträgt maximal 25 000 Tonnen NH3-N pro Jahr (Bafu/BLW, 2008). Im Jahr 2013 betrugen die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft rund 47 000 Tonnen NH3-N (Bafu, 2015). Somit beträgt die Ziellücke zum Umweltziel Landwirtschaft 22 000 Tonnen NH3-N.</p><p>Gemäss der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 wird für 2017 das Etappenziel von 41 000 Tonnen NH3-N angestrebt. Verglichen mit diesem Etappenziel beträgt die Ziellücke 6000 Tonnen NH3-N (Stand 2013).</p><p>2. Seit dem Jahr 2008 können Trägerschaften beim Bund Projekte zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Nutzung natürlicher Ressourcen ("Ressourcenprojekte", Art. 77a LwG) einreichen. Damals betrugen die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft rund 49 000 Tonnen NH3-N (Bafu, 2015). Die Emissionen konnten seither um 4 Prozent gesenkt werden.</p><p>3.-5. Bis und mit dem Jahr 2014 hat der Bund für insgesamt 16 Ressourcenprojekte zur Reduktion der Ammoniakemissionen 77,8 Millionen Franken ausgegeben. Damit wurde insbesondere der Einsatz emissionsmindernder Ausbringverfahren für Hofdünger, Fütterungsmassnahmen und die Abdeckung von Güllelagern unterstützt. Die Kantone haben die Projekte mit 20,9 Millionen Franken unterstützt. Hinzu kommen 2,2 Millionen Franken Ressourceneffizienzbeiträge (REB) des Bundes für emissionsmindernde Ausbringungsverfahren von Hofdünger im Jahr 2014. Diese Direktzahlungen können Landwirte unabhängig von Trägerschaften und Projekten beanspruchen. Etwa ein Drittel der Betriebe, welche zu Direktzahlungen berechtigt sind und Tiere halten, haben an einem Ressourcenprojekt "Ammoniak" teilgenommen oder REB für emissionsmindernde Hofdüngerausbringverfahren erhalten.</p><p>6. Mit der staatlichen Förderung von emissionsarmen Ausbringverfahren für Gülle haben die Akzeptanz solcher Verfahren in der Praxis und deren Anwendung stark zugenommen. Die Beiträge des Bundes stellen eine befristete Anschubfinanzierung dar, wobei die Weiterführung der Wirkung nach Ablauf der Unterstützung gewährleistet sein muss.</p><p>Die in der Schweiz angewendeten emissionsmindernden Ausbringtechniken Schleppschlauch, Schleppschuh und Gülledrill bewirken eine Emissionsminderung von 30 bis 70 Prozent gegenüber dem Breitverteiler (Unece, 2014), was die Stickstoffeffizienz der Landwirtschaft verbessert. Emissionsarme Ausbringungsverfahren sind heute breit anerkannt und entsprechen dem Stand der Technik.</p><p>7./9. Die Höhe der Ammoniakemissionen wird grundlegend bestimmt durch die Faktoren Effizienz im Umgang mit Stickstoff und Intensität der Tierhaltung. Die Ressourcenprojekte haben einen Beitrag zur Effizienzsteigerung geleistet, der heute mit den REB weitergeführt wird. Von der Agrarpolitik 2014-2017 wird darüber hinaus erwartet, dass sich die Tierzahlen, bedingt durch den Wegfall der Tierbeiträge, rückläufig entwickeln. Dies wird sich dämpfend auf die Intensität auswirken. Obwohl die Stickstoffeffizienz mit der Anwendung vorhandener technischer Massnahmen zur Emissionsminderung noch deutlich verbessert werden kann und der technische Fortschritt weiter zunehmen wird, können die Ammoniak- und andere Umweltziele nach heutiger Einschätzung ohne weitere Massnahmen zur Steuerung der Stickstoffintensität kaum erreicht werden. Der Bundesrat wird die Eckpunkte der Agrarpolitik für die Jahre ab 2022 in einer Gesamtschau skizzieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund stark überhöhter Tierbestände und steigender Futtermittelimporte wird in der Schweiz seit Jahrzehnten viel mehr Ammoniak emittiert, als für die empfindlichen Ökosysteme tragbar ist. Die kritischen Grenzwerte werden massiv überschritten - bezogen auf die Fläche erreichen die Schweizer Ammoniakemissionen weltweit Spitzenwerte. International und national wurden Zielwerte und Etappenziele für N-Immissionen festgelegt - zum Teil im Rahmen internationaler Vereinbarungen -, die auch für die Schweiz verbindlich sind. Der Zielwert von maximal 25 000 Tonnen Ammoniak pro Jahr wird jedoch nicht annähernd erreicht. Nachdem bereits das 2002 angestrebte agrarpolitische Etappenziel von 42 000 Tonnen verfehlt wurde, verharren die Emissionen seit 15 Jahren auf hohem Niveau und steigen tendenziell gar wieder an. Dies, obwohl gleichzeitig erhebliche öffentliche Gelder in Reduktionsmassnahmen investiert werden. Jegliche Fortschritte werden aber zunichte gemacht, indem laufend neue Tierställe bewilligt werden. Das ist ökologisch und ökonomisch unverantwortlich. Bereits 2003 wurde das Problem der massiven Ammoniakemissionen vom Bundesrat in Erfüllung der Motion UREK-S 94.3005 anerkannt. Von weiteren Massnahmen wurde damals abgesehen, in der Erwartung, dass die neu eingeführten agrarpolitischen Instrumente greifen würden.</p><p>Angesichts des ungelösten Umweltproblems bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie gross ist die Differenz der aktuellen Ammoniakemissionen im Vergleich zu den vom BLW und Bafu aus den gesetzlichen Grundlagen abgeleiteten Umweltzielen Landwirtschaft?</p><p>2. In welchem Mass konnten die Ammoniakemissionen der Schweizer Landwirtschaft seit Einführung der verschiedenen Anreizprogramme gesenkt werden?</p><p>3. Wie viele öffentliche Mittel von Bund und Kantonen wurden in diese Programme investiert?</p><p>4. Wofür wurden die Mittel eingesetzt?</p><p>5. Wie hoch ist der Anteil der Tierhaltungsbetriebe, die an diesen Programmen teilgenommen haben?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die Effizienz der Programme? </p><p>7. Was sind die Gründe für deren Erfolge bzw. Misserfolge?</p><p>8. Wo steht die Schweiz aktuell bezüglich der flächenbezogenen Ammoniakemissionen und der Überschreitungen der kritischen Grenzwerte im internationalen Vergleich?</p><p>9. Wie gedenkt er aufgrund der bisherigen Erfahrungen das Ammoniakziel zu erreichen?</p>
- Überschreitung kritischer Grenzwerte bei Ammoniakemissionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>8. Im europäischen Vergleich weist die Schweiz nach Holland die zweithöchsten Ammoniakemissionen pro Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) aus. Dänemark, welches eine ähnlich hohe Tierdichte aufweist wie die Schweiz, emittiert pro Hektare LN nur halb so viel Ammoniak (Eurostat, 2016). Die kritischen Eintragsraten von Stickstoff in Ökosysteme werden in der Schweiz - insbesondere im Mittelland - weit stärker überschritten als in den Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien (EEA, 2014). Grund dafür ist die Kombination von hohem Tierbesatz, freigelüfteten Ställen und vergleichsweise vielen Gebieten mit empfindlichen Ökosystemen in der Schweiz.</p><p>1. Das zeitlich nicht terminierte Umweltziel Landwirtschaft für Ammoniak beträgt maximal 25 000 Tonnen NH3-N pro Jahr (Bafu/BLW, 2008). Im Jahr 2013 betrugen die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft rund 47 000 Tonnen NH3-N (Bafu, 2015). Somit beträgt die Ziellücke zum Umweltziel Landwirtschaft 22 000 Tonnen NH3-N.</p><p>Gemäss der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 wird für 2017 das Etappenziel von 41 000 Tonnen NH3-N angestrebt. Verglichen mit diesem Etappenziel beträgt die Ziellücke 6000 Tonnen NH3-N (Stand 2013).</p><p>2. Seit dem Jahr 2008 können Trägerschaften beim Bund Projekte zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Nutzung natürlicher Ressourcen ("Ressourcenprojekte", Art. 77a LwG) einreichen. Damals betrugen die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft rund 49 000 Tonnen NH3-N (Bafu, 2015). Die Emissionen konnten seither um 4 Prozent gesenkt werden.</p><p>3.-5. Bis und mit dem Jahr 2014 hat der Bund für insgesamt 16 Ressourcenprojekte zur Reduktion der Ammoniakemissionen 77,8 Millionen Franken ausgegeben. Damit wurde insbesondere der Einsatz emissionsmindernder Ausbringverfahren für Hofdünger, Fütterungsmassnahmen und die Abdeckung von Güllelagern unterstützt. Die Kantone haben die Projekte mit 20,9 Millionen Franken unterstützt. Hinzu kommen 2,2 Millionen Franken Ressourceneffizienzbeiträge (REB) des Bundes für emissionsmindernde Ausbringungsverfahren von Hofdünger im Jahr 2014. Diese Direktzahlungen können Landwirte unabhängig von Trägerschaften und Projekten beanspruchen. Etwa ein Drittel der Betriebe, welche zu Direktzahlungen berechtigt sind und Tiere halten, haben an einem Ressourcenprojekt "Ammoniak" teilgenommen oder REB für emissionsmindernde Hofdüngerausbringverfahren erhalten.</p><p>6. Mit der staatlichen Förderung von emissionsarmen Ausbringverfahren für Gülle haben die Akzeptanz solcher Verfahren in der Praxis und deren Anwendung stark zugenommen. Die Beiträge des Bundes stellen eine befristete Anschubfinanzierung dar, wobei die Weiterführung der Wirkung nach Ablauf der Unterstützung gewährleistet sein muss.</p><p>Die in der Schweiz angewendeten emissionsmindernden Ausbringtechniken Schleppschlauch, Schleppschuh und Gülledrill bewirken eine Emissionsminderung von 30 bis 70 Prozent gegenüber dem Breitverteiler (Unece, 2014), was die Stickstoffeffizienz der Landwirtschaft verbessert. Emissionsarme Ausbringungsverfahren sind heute breit anerkannt und entsprechen dem Stand der Technik.</p><p>7./9. Die Höhe der Ammoniakemissionen wird grundlegend bestimmt durch die Faktoren Effizienz im Umgang mit Stickstoff und Intensität der Tierhaltung. Die Ressourcenprojekte haben einen Beitrag zur Effizienzsteigerung geleistet, der heute mit den REB weitergeführt wird. Von der Agrarpolitik 2014-2017 wird darüber hinaus erwartet, dass sich die Tierzahlen, bedingt durch den Wegfall der Tierbeiträge, rückläufig entwickeln. Dies wird sich dämpfend auf die Intensität auswirken. Obwohl die Stickstoffeffizienz mit der Anwendung vorhandener technischer Massnahmen zur Emissionsminderung noch deutlich verbessert werden kann und der technische Fortschritt weiter zunehmen wird, können die Ammoniak- und andere Umweltziele nach heutiger Einschätzung ohne weitere Massnahmen zur Steuerung der Stickstoffintensität kaum erreicht werden. Der Bundesrat wird die Eckpunkte der Agrarpolitik für die Jahre ab 2022 in einer Gesamtschau skizzieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund stark überhöhter Tierbestände und steigender Futtermittelimporte wird in der Schweiz seit Jahrzehnten viel mehr Ammoniak emittiert, als für die empfindlichen Ökosysteme tragbar ist. Die kritischen Grenzwerte werden massiv überschritten - bezogen auf die Fläche erreichen die Schweizer Ammoniakemissionen weltweit Spitzenwerte. International und national wurden Zielwerte und Etappenziele für N-Immissionen festgelegt - zum Teil im Rahmen internationaler Vereinbarungen -, die auch für die Schweiz verbindlich sind. Der Zielwert von maximal 25 000 Tonnen Ammoniak pro Jahr wird jedoch nicht annähernd erreicht. Nachdem bereits das 2002 angestrebte agrarpolitische Etappenziel von 42 000 Tonnen verfehlt wurde, verharren die Emissionen seit 15 Jahren auf hohem Niveau und steigen tendenziell gar wieder an. Dies, obwohl gleichzeitig erhebliche öffentliche Gelder in Reduktionsmassnahmen investiert werden. Jegliche Fortschritte werden aber zunichte gemacht, indem laufend neue Tierställe bewilligt werden. Das ist ökologisch und ökonomisch unverantwortlich. Bereits 2003 wurde das Problem der massiven Ammoniakemissionen vom Bundesrat in Erfüllung der Motion UREK-S 94.3005 anerkannt. Von weiteren Massnahmen wurde damals abgesehen, in der Erwartung, dass die neu eingeführten agrarpolitischen Instrumente greifen würden.</p><p>Angesichts des ungelösten Umweltproblems bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie gross ist die Differenz der aktuellen Ammoniakemissionen im Vergleich zu den vom BLW und Bafu aus den gesetzlichen Grundlagen abgeleiteten Umweltzielen Landwirtschaft?</p><p>2. In welchem Mass konnten die Ammoniakemissionen der Schweizer Landwirtschaft seit Einführung der verschiedenen Anreizprogramme gesenkt werden?</p><p>3. Wie viele öffentliche Mittel von Bund und Kantonen wurden in diese Programme investiert?</p><p>4. Wofür wurden die Mittel eingesetzt?</p><p>5. Wie hoch ist der Anteil der Tierhaltungsbetriebe, die an diesen Programmen teilgenommen haben?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die Effizienz der Programme? </p><p>7. Was sind die Gründe für deren Erfolge bzw. Misserfolge?</p><p>8. Wo steht die Schweiz aktuell bezüglich der flächenbezogenen Ammoniakemissionen und der Überschreitungen der kritischen Grenzwerte im internationalen Vergleich?</p><p>9. Wie gedenkt er aufgrund der bisherigen Erfahrungen das Ammoniakziel zu erreichen?</p>
- Überschreitung kritischer Grenzwerte bei Ammoniakemissionen
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