Zeitgemässer Lärmschutz

ShortId
16.3195
Id
20163195
Updated
28.07.2023 05:38
Language
de
Title
Zeitgemässer Lärmschutz
AdditionalIndexing
52;09;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die 30-jährige LSV für Militärflugplätze weist offensichtlich Mängel auf. Sie kennt z. B. keine Maximalwerte für einzelne Flugbewegungen beim Fluglärm. Die Grenzwerte werden mit theoretischen Durchschnittswerten ermittelt und im Lärmbelastungskataster eingetragen. Diese Werte sind für Flugzeuge des Typs F/A-18 flächendeckend 40 Dezibel tiefer als die maximalen Einzelereigniswerte. Diese Ermittlungsart von Fluglärm ist wissenschaftlich überholt. Studien zeigen, dass die Wahrnehmung von einzelnen Ereignissen geeignet ist, Menschen nachhaltig zu beeinträchtigen und zu schädigen. Neue Studien aus Deutschland (Norah) zeigen, dass die Betroffenheit der Anwohnenden bei Fluglärm um ein Vielfaches höher ist als bei vergleichbaren Durchschnittswerten von Strassen- und Bahnlärm. Seit Jahren beschweren sich Anwohnende, Tourismusvertreter und Feriengäste in der Region Meiringen regelmässig über Militärfluglärm, welcher trotzdem weiter zunimmt. Die Basisdaten der LSV für Militärflugplätze wurden mit Flugzeugen vom Typ Tiger ermittelt. Nach Angaben von Luftwaffe und Empa sind die maximalen Lärmwerte bei Starts für F/A-18 fünfmal und beim Landeanflug 32-mal höher als beim Tiger. Bevor das neue Stationierungskonzept für Kampfjets beschlossen wird, muss die LSV für Militärflugplätze auf der Basis der neuesten Entwicklungen überarbeitet werden. Militärjets werden immer leistungsfähiger und lärmintensiver. Der Trend bei den Militärjets soll von heute 115 bis 120 Dezibel (F/A-18) auf bis zu 130 Dezibel gehen; eine Entwicklung, welche bei der Überarbeitung der LSV berücksichtigt werden muss. Der Kanton Wallis hat vorsorglich reagiert und für den Militärflugplatz Sitten vor Jahren die Einstellung der F/A-18-Flüge gefordert. Begründung: Auf einem Alpenflugplatz, wo die Starts mit Nachbrenner ausgeführt werden, sind solche Flugbewegungen für die Bevölkerung unzumutbar und lassen sich nicht mit dem Tourismus vereinbaren. Aktuell wird in Sitten lediglich noch an vier bis sechs Wochen pro Jahr mit F/A-18 geflogen. Unser Tourismus ist einem harten Wettbewerb ausgesetzt, Standortnachteile durch Kampfjetlärm sind nicht mehr tragbar.</p>
  • <p>Das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) haben zum Ziel, die Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen. Gemäss Artikel 15 USG sind die Immissionsgrenzwerte so festzulegen, dass die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört ist. Das Gesetz gibt dem Bundesrat ausschliesslich gesundheitliche Kriterien zur Festlegung der Immissionsgrenzwerte vor. Raumplanerische, wirtschaftliche oder andere Kriterien spielen erst bei der Festlegung von konkreten Massnahmen zur Lärmbegrenzung bei den Quellen eine zentrale Rolle. So ermöglicht das USG, dass bei Militärflugplätzen auf emissionsbegrenzende Massnahmen - wie etwa die Begrenzung der Flüge - im Interesse der Landesverteidigung verzichtet wird. Als Folge davon kann die Lärmbelastung über den Grenzwerten liegen. Das Gesetz nimmt so Rücksicht auf öffentliche Interessen, die den Lärmschutz überwiegen können.</p><p>Für den Lärm von Militärflugplätzen hat der Bundesrat im Jahre 1995 in der LSV Grenzwerte verankert. Die Grenzwerte beruhen auf den gesetzlichen Kriterien und stützen sich auf Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für die Beurteilung von Lärm-Immissionsgrenzwerten (heute Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung), welche die wissenschaftlichen Grundlagen zur Störwirkung von Lärm eingehend untersucht hatte. Diese Grundlagen werden gegenwärtig im Rahmen eines vom Nationalfonds unterstützten Forschungsvorhabens überprüft. Die Arbeiten werden durch ein Konsortium aus Wissenschaftlern der Universität Basel, des Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Instituts und der Empa durchgeführt und von der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung sowie dem Bundesamt für Umwelt unterstützt. Das Projekt ist bis Ende 2016 terminiert, und es kann davon ausgegangen werden, dass die Projektergebnisse im Laufe des Jahres 2017 öffentlich zugänglich sein werden. Von diesem Projekt wird erwartet, dass sich auch Aussagen zur Störwirkung von Militärfluglärm ableiten lassen. Das Anliegen des Postulates wird daher bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob Anhang 8 der geltenden Lärmschutz-Verordnung (LSV), "Belastungsgrenzwerte für Lärm von Militärflugplätzen", noch geeignet ist, Mensch und Umwelt tatsächlich vor schädlichen bzw. lästigen Einwirkungen zu schützen.</p>
  • Zeitgemässer Lärmschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die 30-jährige LSV für Militärflugplätze weist offensichtlich Mängel auf. Sie kennt z. B. keine Maximalwerte für einzelne Flugbewegungen beim Fluglärm. Die Grenzwerte werden mit theoretischen Durchschnittswerten ermittelt und im Lärmbelastungskataster eingetragen. Diese Werte sind für Flugzeuge des Typs F/A-18 flächendeckend 40 Dezibel tiefer als die maximalen Einzelereigniswerte. Diese Ermittlungsart von Fluglärm ist wissenschaftlich überholt. Studien zeigen, dass die Wahrnehmung von einzelnen Ereignissen geeignet ist, Menschen nachhaltig zu beeinträchtigen und zu schädigen. Neue Studien aus Deutschland (Norah) zeigen, dass die Betroffenheit der Anwohnenden bei Fluglärm um ein Vielfaches höher ist als bei vergleichbaren Durchschnittswerten von Strassen- und Bahnlärm. Seit Jahren beschweren sich Anwohnende, Tourismusvertreter und Feriengäste in der Region Meiringen regelmässig über Militärfluglärm, welcher trotzdem weiter zunimmt. Die Basisdaten der LSV für Militärflugplätze wurden mit Flugzeugen vom Typ Tiger ermittelt. Nach Angaben von Luftwaffe und Empa sind die maximalen Lärmwerte bei Starts für F/A-18 fünfmal und beim Landeanflug 32-mal höher als beim Tiger. Bevor das neue Stationierungskonzept für Kampfjets beschlossen wird, muss die LSV für Militärflugplätze auf der Basis der neuesten Entwicklungen überarbeitet werden. Militärjets werden immer leistungsfähiger und lärmintensiver. Der Trend bei den Militärjets soll von heute 115 bis 120 Dezibel (F/A-18) auf bis zu 130 Dezibel gehen; eine Entwicklung, welche bei der Überarbeitung der LSV berücksichtigt werden muss. Der Kanton Wallis hat vorsorglich reagiert und für den Militärflugplatz Sitten vor Jahren die Einstellung der F/A-18-Flüge gefordert. Begründung: Auf einem Alpenflugplatz, wo die Starts mit Nachbrenner ausgeführt werden, sind solche Flugbewegungen für die Bevölkerung unzumutbar und lassen sich nicht mit dem Tourismus vereinbaren. Aktuell wird in Sitten lediglich noch an vier bis sechs Wochen pro Jahr mit F/A-18 geflogen. Unser Tourismus ist einem harten Wettbewerb ausgesetzt, Standortnachteile durch Kampfjetlärm sind nicht mehr tragbar.</p>
    • <p>Das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) haben zum Ziel, die Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen. Gemäss Artikel 15 USG sind die Immissionsgrenzwerte so festzulegen, dass die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört ist. Das Gesetz gibt dem Bundesrat ausschliesslich gesundheitliche Kriterien zur Festlegung der Immissionsgrenzwerte vor. Raumplanerische, wirtschaftliche oder andere Kriterien spielen erst bei der Festlegung von konkreten Massnahmen zur Lärmbegrenzung bei den Quellen eine zentrale Rolle. So ermöglicht das USG, dass bei Militärflugplätzen auf emissionsbegrenzende Massnahmen - wie etwa die Begrenzung der Flüge - im Interesse der Landesverteidigung verzichtet wird. Als Folge davon kann die Lärmbelastung über den Grenzwerten liegen. Das Gesetz nimmt so Rücksicht auf öffentliche Interessen, die den Lärmschutz überwiegen können.</p><p>Für den Lärm von Militärflugplätzen hat der Bundesrat im Jahre 1995 in der LSV Grenzwerte verankert. Die Grenzwerte beruhen auf den gesetzlichen Kriterien und stützen sich auf Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für die Beurteilung von Lärm-Immissionsgrenzwerten (heute Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung), welche die wissenschaftlichen Grundlagen zur Störwirkung von Lärm eingehend untersucht hatte. Diese Grundlagen werden gegenwärtig im Rahmen eines vom Nationalfonds unterstützten Forschungsvorhabens überprüft. Die Arbeiten werden durch ein Konsortium aus Wissenschaftlern der Universität Basel, des Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Instituts und der Empa durchgeführt und von der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung sowie dem Bundesamt für Umwelt unterstützt. Das Projekt ist bis Ende 2016 terminiert, und es kann davon ausgegangen werden, dass die Projektergebnisse im Laufe des Jahres 2017 öffentlich zugänglich sein werden. Von diesem Projekt wird erwartet, dass sich auch Aussagen zur Störwirkung von Militärfluglärm ableiten lassen. Das Anliegen des Postulates wird daher bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob Anhang 8 der geltenden Lärmschutz-Verordnung (LSV), "Belastungsgrenzwerte für Lärm von Militärflugplätzen", noch geeignet ist, Mensch und Umwelt tatsächlich vor schädlichen bzw. lästigen Einwirkungen zu schützen.</p>
    • Zeitgemässer Lärmschutz

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