Harmonisierung der Betreibungsregister
- ShortId
-
16.3199
- Id
-
20163199
- Updated
-
28.07.2023 05:35
- Language
-
de
- Title
-
Harmonisierung der Betreibungsregister
- AdditionalIndexing
-
1211
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-3. Der Bundesrat hat Kenntnis vom Projekt, im Kanton Zürich ein zentrales Betreibungsregister zu schaffen. Die zuständige Stelle im Bundesamt für Justiz hat im vergangenen Jahr mit dem Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich einen Austausch über die laufenden Projekte und über die Möglichkeiten einer Koordination geführt.</p><p>Dabei hat sich gezeigt, dass eine Koordination der Aufträge nur sehr beschränkt möglich ist: Die Betreibungsämter werden von den Kantonen geführt und organisiert. Die Kantone können den Ämtern deshalb eine einheitliche Software vorschreiben und einen zentralen Zugriff auf die Betreibungsdaten sowie auf weitere notwendige Daten vorsehen und damit die für eine einheitliche Datenverarbeitung notwendige Grundlage schaffen. Das kantonale Recht kann ausserdem vorsehen, dass die Betreibungsämter Zugriff auf die Einwohnerregister haben. Eine Zusammenführung der Betreibungsregister innerhalb eines Kantons ist deshalb vergleichsweise einfach.</p><p>Eine Vereinheitlichung auf Bundesstufe ist dagegen weitaus komplexer. Der Bundesgesetzgeber muss insbesondere mehrere Grundsatzentscheidungen von weitreichender Bedeutung treffen. Weil der Betreibungsregisterauszug sensible Personendaten enthält, muss sichergestellt sein, dass es durch die Zusammenlegung der Register nicht zu Fehlzuweisungen kommt. Das bedingt die Einführung eines neuen, eindeutigen Personenidentifikators. Ob dafür die AHV-Versichertennummer verwendet oder auf einen neuen Personenidentifikator abgestellt werden soll, ist derzeit in Abklärung. Festgelegt werden muss auch, ob in Zukunft nach wie vor die Kantone oder aber der Bund für die Daten verantwortlich sein soll. Zu klären ist schliesslich die Frage, wer für den einmaligen und wer für die wiederkehrenden Kosten eines solchen Projekts aufkommen soll und wie in Zukunft die anfallenden Gebühren zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen den einzelnen Ämtern aufgeteilt werden sollen.</p><p>4. Es ist vorgesehen, dass der Bericht in der zweiten Hälfte 2016 vom Bundesrat verabschiedet werden kann.</p><p>5. Der Bundesrat beurteilt die Schaffung eines zentralen schweizweiten Betreibungsregisters nach wie vor grundsätzlich als positiv. Dies hat er in seinem Bericht "Administrative Entlastung. Bessere Regulierung - weniger Aufwand für Unternehmen. Bilanz 2012-2015 und Perspektiven 2016-2019" vom September 2015 ausdrücklich festgehalten (Seite 85). Aufgrund der Komplexität des Vorhabens ist es allerdings notwendig, die offenen Grundsatzfragen vorab zu klären, bevor eine Umsetzung erfolgen kann.</p><p>Es ist darauf hinzuweisen, dass mit der Einführung der elektronischen Übermittlung in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (E-SchKG, 2011), der Vereinheitlichung der Kosten für den Betreibungsregisterauszug (2011) sowie der Vereinheitlichung des Betreibungsregisterauszugs (Weisung der Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs vom 15. April 2014) in der jüngeren Vergangenheit wichtige Voraussetzungen im Hinblick auf die Einführung eines schweizweiten Betreibungsregisterauszugs geschaffen worden sind. Das weitere Vorgehen wird festgelegt, sobald der Postulatsbericht vorliegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat ist aufgrund des überwiesenen Postulates Candinas 12.3957 seit Dezember 2012 mit der Prüfung einer elektronischen Verbindung sämtlicher Betreibungsregister beauftragt.</p><p>Zeitgleich schafft der Zürcher Regierungsrat nach einer überwiesenen Motion des grünliberalen Kantonsrates Michael Zeugin die gesetzlichen Grundlagen für ein zentrales Betreibungsregister im Kanton Zürich. Auf die Interpellation Maier Thomas 15.3267 meinte der Bundesrat Ende letzten Jahres schliesslich, dass er "Bestrebungen, die Betreibungsregisterdaten zu vernetzen oder zu vereinheitlichen, grundsätzlich positiv" gegenüberstehe, und er versprach bis Ende 2015 einen Bericht dazu. Dieser liegt bis heute nicht vor. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Hat er Kenntnis vom verbindlichen Auftrag an den Zürcher Regierungsrat, ein zentrales Betreibungsregister zu schaffen?</p><p>2. Steht er im Zusammenhang mit der zeitgleichen Bearbeitung des Postulates Candinas im Kontakt mit dem Zürcher Regierungsrat?</p><p>3. Falls ja, wie sieht dieser aus? Falls nein, wäre eine Koordination dieser zwei Aufträge nicht sinnvoll? </p><p>4. Wann folgt der Bericht des Bundesrates, der in der Antwort auf die Interpellation von Thomas Maier für Ende 2015 versprochen wurde?</p><p>5. Eine Harmonisierung der Betreibungsregister hat auch einen positiven volkswirtschaftlichen Nutzen, könnten doch damit die Gebühren gesenkt und könnte etwas gegen Mietnomaden unternommen werden. Ist der Bundesrat bereit, das Projekt nun zu priorisieren?</p>
- Harmonisierung der Betreibungsregister
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-3. Der Bundesrat hat Kenntnis vom Projekt, im Kanton Zürich ein zentrales Betreibungsregister zu schaffen. Die zuständige Stelle im Bundesamt für Justiz hat im vergangenen Jahr mit dem Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich einen Austausch über die laufenden Projekte und über die Möglichkeiten einer Koordination geführt.</p><p>Dabei hat sich gezeigt, dass eine Koordination der Aufträge nur sehr beschränkt möglich ist: Die Betreibungsämter werden von den Kantonen geführt und organisiert. Die Kantone können den Ämtern deshalb eine einheitliche Software vorschreiben und einen zentralen Zugriff auf die Betreibungsdaten sowie auf weitere notwendige Daten vorsehen und damit die für eine einheitliche Datenverarbeitung notwendige Grundlage schaffen. Das kantonale Recht kann ausserdem vorsehen, dass die Betreibungsämter Zugriff auf die Einwohnerregister haben. Eine Zusammenführung der Betreibungsregister innerhalb eines Kantons ist deshalb vergleichsweise einfach.</p><p>Eine Vereinheitlichung auf Bundesstufe ist dagegen weitaus komplexer. Der Bundesgesetzgeber muss insbesondere mehrere Grundsatzentscheidungen von weitreichender Bedeutung treffen. Weil der Betreibungsregisterauszug sensible Personendaten enthält, muss sichergestellt sein, dass es durch die Zusammenlegung der Register nicht zu Fehlzuweisungen kommt. Das bedingt die Einführung eines neuen, eindeutigen Personenidentifikators. Ob dafür die AHV-Versichertennummer verwendet oder auf einen neuen Personenidentifikator abgestellt werden soll, ist derzeit in Abklärung. Festgelegt werden muss auch, ob in Zukunft nach wie vor die Kantone oder aber der Bund für die Daten verantwortlich sein soll. Zu klären ist schliesslich die Frage, wer für den einmaligen und wer für die wiederkehrenden Kosten eines solchen Projekts aufkommen soll und wie in Zukunft die anfallenden Gebühren zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen den einzelnen Ämtern aufgeteilt werden sollen.</p><p>4. Es ist vorgesehen, dass der Bericht in der zweiten Hälfte 2016 vom Bundesrat verabschiedet werden kann.</p><p>5. Der Bundesrat beurteilt die Schaffung eines zentralen schweizweiten Betreibungsregisters nach wie vor grundsätzlich als positiv. Dies hat er in seinem Bericht "Administrative Entlastung. Bessere Regulierung - weniger Aufwand für Unternehmen. Bilanz 2012-2015 und Perspektiven 2016-2019" vom September 2015 ausdrücklich festgehalten (Seite 85). Aufgrund der Komplexität des Vorhabens ist es allerdings notwendig, die offenen Grundsatzfragen vorab zu klären, bevor eine Umsetzung erfolgen kann.</p><p>Es ist darauf hinzuweisen, dass mit der Einführung der elektronischen Übermittlung in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (E-SchKG, 2011), der Vereinheitlichung der Kosten für den Betreibungsregisterauszug (2011) sowie der Vereinheitlichung des Betreibungsregisterauszugs (Weisung der Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs vom 15. April 2014) in der jüngeren Vergangenheit wichtige Voraussetzungen im Hinblick auf die Einführung eines schweizweiten Betreibungsregisterauszugs geschaffen worden sind. Das weitere Vorgehen wird festgelegt, sobald der Postulatsbericht vorliegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat ist aufgrund des überwiesenen Postulates Candinas 12.3957 seit Dezember 2012 mit der Prüfung einer elektronischen Verbindung sämtlicher Betreibungsregister beauftragt.</p><p>Zeitgleich schafft der Zürcher Regierungsrat nach einer überwiesenen Motion des grünliberalen Kantonsrates Michael Zeugin die gesetzlichen Grundlagen für ein zentrales Betreibungsregister im Kanton Zürich. Auf die Interpellation Maier Thomas 15.3267 meinte der Bundesrat Ende letzten Jahres schliesslich, dass er "Bestrebungen, die Betreibungsregisterdaten zu vernetzen oder zu vereinheitlichen, grundsätzlich positiv" gegenüberstehe, und er versprach bis Ende 2015 einen Bericht dazu. Dieser liegt bis heute nicht vor. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Hat er Kenntnis vom verbindlichen Auftrag an den Zürcher Regierungsrat, ein zentrales Betreibungsregister zu schaffen?</p><p>2. Steht er im Zusammenhang mit der zeitgleichen Bearbeitung des Postulates Candinas im Kontakt mit dem Zürcher Regierungsrat?</p><p>3. Falls ja, wie sieht dieser aus? Falls nein, wäre eine Koordination dieser zwei Aufträge nicht sinnvoll? </p><p>4. Wann folgt der Bericht des Bundesrates, der in der Antwort auf die Interpellation von Thomas Maier für Ende 2015 versprochen wurde?</p><p>5. Eine Harmonisierung der Betreibungsregister hat auch einen positiven volkswirtschaftlichen Nutzen, könnten doch damit die Gebühren gesenkt und könnte etwas gegen Mietnomaden unternommen werden. Ist der Bundesrat bereit, das Projekt nun zu priorisieren?</p>
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