Umstrukturierung bei der Bundeskriminalpolizei/Fedpol

ShortId
16.3202
Id
20163202
Updated
28.07.2023 05:36
Language
de
Title
Umstrukturierung bei der Bundeskriminalpolizei/Fedpol
AdditionalIndexing
09;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen sieht vor, dass Dienstleistungsaufträge bis 150 000 Franken direkt und ohne Ausschreibung vergeben werden dürfen. Mit Blick auf das Auftragsvolumen von unter 50 000 Franken (siehe Ziff. 4 unten) wurde der vorliegende Beratungsauftrag dementsprechend freihändig und ohne Veröffentlichung vergeben. Andere Bieter gab es infolgedessen nicht.</p><p>2. Der Auftrag der Beratung und Begleitung der Reorganisation der Bundeskriminalpolizei (BKP) wurde an die Firma Appenzeller Management vergeben.</p><p>3. Die gesamte Vergütung beläuft sich auf maximal 46 000 Franken (Kostendach, exklusive Mehrwertsteuer). Appenzeller Management erhält eine Vergütung von 180 Franken für Projektbegleitungs- bzw. 250 Franken für Projektberatungsarbeiten pro Stunde.</p><p>4. Der Auftrag wurde vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) vergeben.</p><p>5. Ulrich Appenzeller war zuletzt Rüstungschef des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Sein Arbeitsverhältnis mit dem VBS endete am 31. Januar 2015. Mit Ausnahme des Auftrags von Fedpol war Ulrich Appenzeller seither weder für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement noch für ein anderes Departement tätig.</p><p>6. Um die Reorganisation der BKP zu begleiten, wurde ein externer Berater gesucht, welcher profunde Kenntnisse der Bundesverwaltung hat. Ulrich Appenzeller hat zwanzig Jahre Führungserfahrung in der öffentlichen Verwaltung und führte in dieser Zeit mehrere verwaltungsinterne Reorganisationsprojekte.</p><p>7. Die Registrierung bei der Mehrwertsteuerbehörde obliegt Appenzeller Management. Per 18. März 2016 war gemäss eigenen Angaben gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a des Mehrwertsteuergesetzes noch keine Eintragung im Mehrwertsteuerregister erforderlich.</p><p>8. Die Eintragung ins Handelsregister obliegt Appenzeller Management. Bei Appenzeller Management handelt es sich gemäss eigenen Angaben um ein Einzelunternehmen, welches gestützt auf Artikel 36 Absatz 1 der Handelsregisterverordnung per 18. März 2016 noch keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister hatte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Direktionsbereich Bundeskriminalpolizei nimmt kriminalpolizeiliche Aufgaben wahr. Bei der Bundeskriminalpolizei steht momentan eine Reorganisation an. In diesem Zusammenhang ergeben sich einige Fragen:</p><p>1. Wurde der Auftrag gesetzeskonform ausgeschrieben? Wie viele Bieter haben ein Angebot eingegeben?</p><p>2. Trifft es zu, dass die Firma Appenzeller Management den Zuschlag erhalten hat? Oder ist diese in anderer Form mit dieser Aufgabe betraut?</p><p>3. Auf welche Gesamtsumme beläuft sich der Auftrag der Reorganisation? Welcher Stundenansatz liegt dem Auftrag zugrunde?</p><p>4. Welche Stelle und welche Person haben den Auftrag vergeben?</p><p>5. Welche Tätigkeiten hatte der Inhaber der beauftragten bzw. erwähnten Firma zuvor im EJPD oder anderswo in der Bundesverwaltung ausgeübt?</p><p>6. Was zeichnet die Qualifikation des Beauftragten aus? Aus welchen Gründen ist der Zuschlag an diese Person bzw. diese Firma gefallen?</p><p>7. Ist die beauftragte Firma per heutigem Datum korrekt bei der Mehrwertsteuerbehörde registriert?</p><p>8. Ist die beauftragte Firma per heutigem Datum korrekt im Handelsregister eingetragen?</p>
  • Umstrukturierung bei der Bundeskriminalpolizei/Fedpol
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen sieht vor, dass Dienstleistungsaufträge bis 150 000 Franken direkt und ohne Ausschreibung vergeben werden dürfen. Mit Blick auf das Auftragsvolumen von unter 50 000 Franken (siehe Ziff. 4 unten) wurde der vorliegende Beratungsauftrag dementsprechend freihändig und ohne Veröffentlichung vergeben. Andere Bieter gab es infolgedessen nicht.</p><p>2. Der Auftrag der Beratung und Begleitung der Reorganisation der Bundeskriminalpolizei (BKP) wurde an die Firma Appenzeller Management vergeben.</p><p>3. Die gesamte Vergütung beläuft sich auf maximal 46 000 Franken (Kostendach, exklusive Mehrwertsteuer). Appenzeller Management erhält eine Vergütung von 180 Franken für Projektbegleitungs- bzw. 250 Franken für Projektberatungsarbeiten pro Stunde.</p><p>4. Der Auftrag wurde vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) vergeben.</p><p>5. Ulrich Appenzeller war zuletzt Rüstungschef des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Sein Arbeitsverhältnis mit dem VBS endete am 31. Januar 2015. Mit Ausnahme des Auftrags von Fedpol war Ulrich Appenzeller seither weder für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement noch für ein anderes Departement tätig.</p><p>6. Um die Reorganisation der BKP zu begleiten, wurde ein externer Berater gesucht, welcher profunde Kenntnisse der Bundesverwaltung hat. Ulrich Appenzeller hat zwanzig Jahre Führungserfahrung in der öffentlichen Verwaltung und führte in dieser Zeit mehrere verwaltungsinterne Reorganisationsprojekte.</p><p>7. Die Registrierung bei der Mehrwertsteuerbehörde obliegt Appenzeller Management. Per 18. März 2016 war gemäss eigenen Angaben gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a des Mehrwertsteuergesetzes noch keine Eintragung im Mehrwertsteuerregister erforderlich.</p><p>8. Die Eintragung ins Handelsregister obliegt Appenzeller Management. Bei Appenzeller Management handelt es sich gemäss eigenen Angaben um ein Einzelunternehmen, welches gestützt auf Artikel 36 Absatz 1 der Handelsregisterverordnung per 18. März 2016 noch keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister hatte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Direktionsbereich Bundeskriminalpolizei nimmt kriminalpolizeiliche Aufgaben wahr. Bei der Bundeskriminalpolizei steht momentan eine Reorganisation an. In diesem Zusammenhang ergeben sich einige Fragen:</p><p>1. Wurde der Auftrag gesetzeskonform ausgeschrieben? Wie viele Bieter haben ein Angebot eingegeben?</p><p>2. Trifft es zu, dass die Firma Appenzeller Management den Zuschlag erhalten hat? Oder ist diese in anderer Form mit dieser Aufgabe betraut?</p><p>3. Auf welche Gesamtsumme beläuft sich der Auftrag der Reorganisation? Welcher Stundenansatz liegt dem Auftrag zugrunde?</p><p>4. Welche Stelle und welche Person haben den Auftrag vergeben?</p><p>5. Welche Tätigkeiten hatte der Inhaber der beauftragten bzw. erwähnten Firma zuvor im EJPD oder anderswo in der Bundesverwaltung ausgeübt?</p><p>6. Was zeichnet die Qualifikation des Beauftragten aus? Aus welchen Gründen ist der Zuschlag an diese Person bzw. diese Firma gefallen?</p><p>7. Ist die beauftragte Firma per heutigem Datum korrekt bei der Mehrwertsteuerbehörde registriert?</p><p>8. Ist die beauftragte Firma per heutigem Datum korrekt im Handelsregister eingetragen?</p>
    • Umstrukturierung bei der Bundeskriminalpolizei/Fedpol

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