Keine Bundessubventionen mehr für höhere Berufsschulen?

ShortId
16.3204
Id
20163204
Updated
28.07.2023 05:36
Language
de
Title
Keine Bundessubventionen mehr für höhere Berufsschulen?
AdditionalIndexing
32;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Grundsätzlich ist die Finanzierung der höheren Fachschulen Aufgabe der Kantone. Sie werden dazu vom Bund via Pauschalbeiträge unterstützt. Die Kantone haben sich zu einer Harmonisierung der Subventionen an die höheren Fachschulen entschieden und 2014 die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) abgeschlossen. Diese Beiträge decken 50 Prozent der durchschnittlichen gewichteten Ausbildungskosten. Voraussetzung für eine Aufnahme in die HFSV sind eine Anerkennung der Bildungsgänge durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation sowie der Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen Standortkanton und Bildungsanbieter.</p><p>Subsidiär kann der Bund tätig werden, wenn Bildungsgänge von gesamtschweizerischen, landesweit tätigen Organisationen der Arbeitswelt angeboten werden und für die Bildungsgänge keine kantonalen Beiträge bezahlt werden. Diese Beiträge decken 25 Prozent des Aufwandes.</p><p>Die kantonale Finanzierung der Bildungsgänge an höheren Fachschulen ist auch angesichts der kantonalen Aufsicht über diese zu bevorzugen. Die finanziellen und inhaltlichen Kompetenzen sind damit bei den Kantonen gebündelt. Ziel ist es, gemeinsam mit den Kantonen nach Lösungen zu suchen, die die Attraktivität der gesamtschweizerischen Angebote auf Stufe höhere Fachschulen weiterhin gewährleisten. Bei einer Angleichung der subsidiären Bundesfinanzierung an den HFSV-Tarif würde diese Aufgaben- und Rollenteilung zwischen Bund und Kantonen unterlaufen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Bund und Kantone haben sich betreffend die Angebote in der höheren Berufsbildung geeinigt, dass die Kantone primär für die Finanzierung der höheren Fachschulen zuständig sind, während der Bund für die Finanzierung der eidgenössischen Prüfungen zuständig ist. Von einer Wettbewerbsverzerrung kann nicht gesprochen werden, da sich grundsätzlich alle Bildungsgänge höherer Fachschulen von den Kantonen subventionieren lassen und vom höheren Beitragssatz profitieren können.</p><p>2. Der Bund zieht sich nicht aus der Finanzierung zurück; er beteiligt sich vielmehr über die kantonalen Pauschalbeiträge an den Kosten der Berufsbildung. Durch diesen Subventionsmechanismus ist von untergeordneter Bedeutung, wer direkt finanziert. Allfällige finanzielle Auswirkungen auf einzelne Kantone sind schwer abschätzbar, da die interkantonalen Beiträge an die Standortkantone davon abhängen, aus welchen Wohnsitzkantonen die Studierenden kommen.</p><p>3. Der Bund sieht aus den genannten Gründen zurzeit keine Veranlassung, an seinen gesetzlichen Grundlagen etwas zu ändern. Subsidiär kann der Bund unverändert 25 Prozent der Aufwände subventionieren. Diese Beiträge werden wie bis anhin direkt an die Anbieter dieser Bildungsgänge ausbezahlt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bund hat bisher aufgrund von Artikel 65a der Berufsbildungsverordnung private höhere Berufsbildungsinstitutionen im Bereich der Bank- und Versicherungswirtschaft finanziert. Er tat dies zum Satz von 25 Prozent, der auch den Regeln der interkantonalen Vereinbarung in diesem Bereich entsprach. Mit der neuen interkantonalen Vereinbarung ist der kantonale Subventionssatz für entsprechende Schulen auf 50 Prozent der anfallenden Kosten angestiegen.</p><p>Der Bund hat ursprünglich aus eigenem Antrieb beschlossen, diese Ausbildungen finanziell direkt zu unterstützen.</p><p>1. Warum ist er nun nicht bereit, mit einer allfällig notwendigen Änderung der entsprechenden Verordnung den Subventionssatz der von ihm direkt unterstützten Ausbildungen so zu erhöhen, dass der Satz den Regeln der interkantonalen Vereinbarung entspricht und somit keine Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den vom Bund und den von den Kantonen unterstützten Ausbildungen entsteht?</p><p>2. Wie hoch schätzt er den Betrag ein, den er so faktisch den entsprechenden Standortkantonen überlässt, in denen er sich aus der Finanzierung zurückzieht?</p><p>3. Ist er bereit, eine Lösung ins Auge zu fassen, die zumindest die heute bestehenden Unterstützungen im gleichen finanziellen Umfang, aber in neuer Form den entsprechenden Ausbildungsträgern zukommen lassen würde?</p>
  • Keine Bundessubventionen mehr für höhere Berufsschulen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Grundsätzlich ist die Finanzierung der höheren Fachschulen Aufgabe der Kantone. Sie werden dazu vom Bund via Pauschalbeiträge unterstützt. Die Kantone haben sich zu einer Harmonisierung der Subventionen an die höheren Fachschulen entschieden und 2014 die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) abgeschlossen. Diese Beiträge decken 50 Prozent der durchschnittlichen gewichteten Ausbildungskosten. Voraussetzung für eine Aufnahme in die HFSV sind eine Anerkennung der Bildungsgänge durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation sowie der Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen Standortkanton und Bildungsanbieter.</p><p>Subsidiär kann der Bund tätig werden, wenn Bildungsgänge von gesamtschweizerischen, landesweit tätigen Organisationen der Arbeitswelt angeboten werden und für die Bildungsgänge keine kantonalen Beiträge bezahlt werden. Diese Beiträge decken 25 Prozent des Aufwandes.</p><p>Die kantonale Finanzierung der Bildungsgänge an höheren Fachschulen ist auch angesichts der kantonalen Aufsicht über diese zu bevorzugen. Die finanziellen und inhaltlichen Kompetenzen sind damit bei den Kantonen gebündelt. Ziel ist es, gemeinsam mit den Kantonen nach Lösungen zu suchen, die die Attraktivität der gesamtschweizerischen Angebote auf Stufe höhere Fachschulen weiterhin gewährleisten. Bei einer Angleichung der subsidiären Bundesfinanzierung an den HFSV-Tarif würde diese Aufgaben- und Rollenteilung zwischen Bund und Kantonen unterlaufen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Bund und Kantone haben sich betreffend die Angebote in der höheren Berufsbildung geeinigt, dass die Kantone primär für die Finanzierung der höheren Fachschulen zuständig sind, während der Bund für die Finanzierung der eidgenössischen Prüfungen zuständig ist. Von einer Wettbewerbsverzerrung kann nicht gesprochen werden, da sich grundsätzlich alle Bildungsgänge höherer Fachschulen von den Kantonen subventionieren lassen und vom höheren Beitragssatz profitieren können.</p><p>2. Der Bund zieht sich nicht aus der Finanzierung zurück; er beteiligt sich vielmehr über die kantonalen Pauschalbeiträge an den Kosten der Berufsbildung. Durch diesen Subventionsmechanismus ist von untergeordneter Bedeutung, wer direkt finanziert. Allfällige finanzielle Auswirkungen auf einzelne Kantone sind schwer abschätzbar, da die interkantonalen Beiträge an die Standortkantone davon abhängen, aus welchen Wohnsitzkantonen die Studierenden kommen.</p><p>3. Der Bund sieht aus den genannten Gründen zurzeit keine Veranlassung, an seinen gesetzlichen Grundlagen etwas zu ändern. Subsidiär kann der Bund unverändert 25 Prozent der Aufwände subventionieren. Diese Beiträge werden wie bis anhin direkt an die Anbieter dieser Bildungsgänge ausbezahlt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bund hat bisher aufgrund von Artikel 65a der Berufsbildungsverordnung private höhere Berufsbildungsinstitutionen im Bereich der Bank- und Versicherungswirtschaft finanziert. Er tat dies zum Satz von 25 Prozent, der auch den Regeln der interkantonalen Vereinbarung in diesem Bereich entsprach. Mit der neuen interkantonalen Vereinbarung ist der kantonale Subventionssatz für entsprechende Schulen auf 50 Prozent der anfallenden Kosten angestiegen.</p><p>Der Bund hat ursprünglich aus eigenem Antrieb beschlossen, diese Ausbildungen finanziell direkt zu unterstützen.</p><p>1. Warum ist er nun nicht bereit, mit einer allfällig notwendigen Änderung der entsprechenden Verordnung den Subventionssatz der von ihm direkt unterstützten Ausbildungen so zu erhöhen, dass der Satz den Regeln der interkantonalen Vereinbarung entspricht und somit keine Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den vom Bund und den von den Kantonen unterstützten Ausbildungen entsteht?</p><p>2. Wie hoch schätzt er den Betrag ein, den er so faktisch den entsprechenden Standortkantonen überlässt, in denen er sich aus der Finanzierung zurückzieht?</p><p>3. Ist er bereit, eine Lösung ins Auge zu fassen, die zumindest die heute bestehenden Unterstützungen im gleichen finanziellen Umfang, aber in neuer Form den entsprechenden Ausbildungsträgern zukommen lassen würde?</p>
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