Verurteilung des vom IS verübten systematischen Massenmords an religiösen Minderheiten
- ShortId
-
16.3206
- Id
-
20163206
- Updated
-
28.07.2023 05:33
- Language
-
de
- Title
-
Verurteilung des vom IS verübten systematischen Massenmords an religiösen Minderheiten
- AdditionalIndexing
-
08;09;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der systematische Massenmord, den die IS-Milizen an ethnisch-religiösen Minderheiten begehen, ist der Öffentlichkeit bekannt. Auf institutioneller Ebene sind zahlreiche Länder und internationale Organisationen aktiv geworden. Besonders stark betroffen sind die aramäischen Christinnen und Christen (syrische Aramäerinnen und Aramäer). Die aramäische Gemeinschaft in der Schweiz, die besonders gross ist, verfolgt die Entwicklung aufmerksam.</p><p>Das Europäische Parlament hat am 27. Januar 2016 eine Entschliessung zu dem vom IS verübten systematischen Massenmord an religiösen Minderheiten angenommen (2016/2529(RSP), abrufbar unter: <a href="http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT MOTION B8-2016-0154 0 DOC XML V0//DE">http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+MOTION+B8-2016-0154+0+DOC+XML+V0//DE</a>).</p><p>Darin wird explizit festgehalten, dass "ausreichende Nachweise vorgelegt worden sind, um nach vernünftigem Ermessen darauf zu schliessen, dass der IS Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord ... begeht und zu begehen versucht".</p><p>Es ist angebracht, dass auch die Schweizer Behörden - in einer Form, die sie für angemessen halten - die Taten des IS verurteilen und wenn möglich die europäische Entschliessung mittragen. Die massive, systematische Diskriminierung von religiösen Minderheiten durch IS-Milizionäre muss in aller Deutlichkeit verurteilt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat verurteilt aufs Schärfste die schweren Verstösse gegen das Völkerrecht, die von Mitgliedern des selbsternannten "Islamischen Staats (IS)" in Irak und Syrien begangen werden. Bereits in seinen Medienmitteilungen vom 18. Februar 2013 sowie vom 22. Juli 2014 betonte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dass die ausgedehnten und systematischen Angriffe auf die Zivilbevölkerung, insbesondere die Tötung, Vertreibung und unmenschliche Behandlung von religiösen und ethnischen Minderheiten, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gelten könnten. Inzwischen haben sich die Hinweise auf die Begehung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und möglicherweise auch Völkermord erhärtet.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass keine Gemeinschaften von der Gewalt verschont bleiben. Wie kürzlich die UN-Sonderberichterstatterin für den Schutz von Minderheiten hervorhob, wird auf alle Bevölkerungsgruppen Gewalt ausgeübt, sowohl gegen religiöse und ethnische Minderheiten als auch gegen die muslimischen Bevölkerungsmehrheiten. Dabei werden Diskriminierung und Gewalt von Mitgliedern sämtlicher Konfliktparteien ausgeübt.</p><p>Sämtliche Konfliktparteien einschliesslich der Mitglieder der Gruppe "Islamischer Staat" und ihrer Verbündeten müssen das humanitäre Völkerrecht einhalten und Zivilpersonen schützen. Es sind dringend Massnahmen erforderlich, um die mutmasslichen Urheber der schlimmsten Verbrechen wie jene gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen juristisch zu belangen, so, wie dies auch in der Entschliessung des EU-Parlamentes vom 4. Februar 2016 gefordert wird.</p><p>Die Schweiz hat sich auf multilateraler Ebene verschiedentlich für die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen in Syrien und Irak eingesetzt und wird ihr diesbezügliches Engagement fortsetzen.</p><p>In Bezug auf Irak hat die Schweiz im Rahmen einer Sondersession des Uno-Menschenrechtsrates im September 2014 dazu aufgerufen, den Kampf gegen die Straflosigkeit zu verstärken, damit der Schutz vor Menschenrechtsverletzungen - namentlich gegen ethnische und religiöse Minderheiten - verstärkt werden kann. Die Schweiz hat Irak auch aufgefordert, sich der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterstellen.</p><p>In Bezug auf Syrien hat der Vorsteher des EDA im September 2015, anlässlich der Konferenz über die Opfer ethnischer und religiöser Gewalt in Paris, erneut die Wichtigkeit des Kampfes gegen die Straflosigkeit betont und die bereits vor drei Jahren im Verband mit rund einem Drittel der Staatengemeinschaft vorgebrachte Forderung an den Uno-Sicherheitsrat wiederholt, die Situation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof zu überweisen. Diese Forderung bleibt unverändert aktuell, da eine dauerhafte Lösung des Konflikts nur möglich ist, wenn völkerrechtliche Verbrechen strafrechtlich verfolgt werden. In ihren Deklarationen bei der Uno hat die Schweiz deshalb auch immer wieder gefordert, dass Kriegsverbrecher in Syrien nicht von Straflosigkeit profitieren dürfen.</p><p>Die Religionsfreiheit sowie der Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten sind ein integraler Teil der Schweizer Menschenrechtspolitik, welche in der Menschenrechtsstrategie des EDA 2016-2019 näher definiert wurde. Die Schweiz setzt sich sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene dafür ein, den Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung jeglicher Art zu gewährleisten. Sie engagiert sich mit Nachdruck für die Stärkung und Implizierung des Internationalen Strafgerichtshofs als zentrale Institution im Kampf gegen die Straflosigkeit.</p><p>Aus den obenskizzierten Gründen erkennt der Bundesrat das vorgebrachte Anliegen als bereits umgesetzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob es angebracht ist, die Entschliessung des Europäischen Parlamentes vom 27. Januar 2016 zu dem vom IS verübten systematischen Massenmord an religiösen Minderheiten (2016/2529(RSP)) in einer angemessenen Form zu übernehmen und mitzutragen. Diese Entschliessung hält fest, dass "von den Vereinten Nationen und ihren Organen, von mehreren VN-Mitgliedstaaten, von Menschenrechts- und Interessenorganisationen und von den Medien ausreichende Nachweise vorgelegt worden sind, um nach vernünftigem Ermessen darauf zu schliessen, dass der IS Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord an Christen (Chaldäern/Assyrern/syrischen Christen, Melkiten, armenischen Christen), Jesiden, Turkmenen, Schabak, Sabiern/Mandäern, Kaka'i und Kurden, Schiiten, gemässigten Sunniten und Nichtgläubigen begeht und zu begehen versucht". Die massive, systematische Diskriminierung von religiösen Minderheiten, etwa der syrischen Aramäerinnen und Aramäer, durch Milizionäre des Islamischen Staates (IS) muss in aller Deutlichkeit verurteilt werden.</p>
- Verurteilung des vom IS verübten systematischen Massenmords an religiösen Minderheiten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der systematische Massenmord, den die IS-Milizen an ethnisch-religiösen Minderheiten begehen, ist der Öffentlichkeit bekannt. Auf institutioneller Ebene sind zahlreiche Länder und internationale Organisationen aktiv geworden. Besonders stark betroffen sind die aramäischen Christinnen und Christen (syrische Aramäerinnen und Aramäer). Die aramäische Gemeinschaft in der Schweiz, die besonders gross ist, verfolgt die Entwicklung aufmerksam.</p><p>Das Europäische Parlament hat am 27. Januar 2016 eine Entschliessung zu dem vom IS verübten systematischen Massenmord an religiösen Minderheiten angenommen (2016/2529(RSP), abrufbar unter: <a href="http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT MOTION B8-2016-0154 0 DOC XML V0//DE">http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+MOTION+B8-2016-0154+0+DOC+XML+V0//DE</a>).</p><p>Darin wird explizit festgehalten, dass "ausreichende Nachweise vorgelegt worden sind, um nach vernünftigem Ermessen darauf zu schliessen, dass der IS Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord ... begeht und zu begehen versucht".</p><p>Es ist angebracht, dass auch die Schweizer Behörden - in einer Form, die sie für angemessen halten - die Taten des IS verurteilen und wenn möglich die europäische Entschliessung mittragen. Die massive, systematische Diskriminierung von religiösen Minderheiten durch IS-Milizionäre muss in aller Deutlichkeit verurteilt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat verurteilt aufs Schärfste die schweren Verstösse gegen das Völkerrecht, die von Mitgliedern des selbsternannten "Islamischen Staats (IS)" in Irak und Syrien begangen werden. Bereits in seinen Medienmitteilungen vom 18. Februar 2013 sowie vom 22. Juli 2014 betonte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dass die ausgedehnten und systematischen Angriffe auf die Zivilbevölkerung, insbesondere die Tötung, Vertreibung und unmenschliche Behandlung von religiösen und ethnischen Minderheiten, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gelten könnten. Inzwischen haben sich die Hinweise auf die Begehung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und möglicherweise auch Völkermord erhärtet.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass keine Gemeinschaften von der Gewalt verschont bleiben. Wie kürzlich die UN-Sonderberichterstatterin für den Schutz von Minderheiten hervorhob, wird auf alle Bevölkerungsgruppen Gewalt ausgeübt, sowohl gegen religiöse und ethnische Minderheiten als auch gegen die muslimischen Bevölkerungsmehrheiten. Dabei werden Diskriminierung und Gewalt von Mitgliedern sämtlicher Konfliktparteien ausgeübt.</p><p>Sämtliche Konfliktparteien einschliesslich der Mitglieder der Gruppe "Islamischer Staat" und ihrer Verbündeten müssen das humanitäre Völkerrecht einhalten und Zivilpersonen schützen. Es sind dringend Massnahmen erforderlich, um die mutmasslichen Urheber der schlimmsten Verbrechen wie jene gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen juristisch zu belangen, so, wie dies auch in der Entschliessung des EU-Parlamentes vom 4. Februar 2016 gefordert wird.</p><p>Die Schweiz hat sich auf multilateraler Ebene verschiedentlich für die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen in Syrien und Irak eingesetzt und wird ihr diesbezügliches Engagement fortsetzen.</p><p>In Bezug auf Irak hat die Schweiz im Rahmen einer Sondersession des Uno-Menschenrechtsrates im September 2014 dazu aufgerufen, den Kampf gegen die Straflosigkeit zu verstärken, damit der Schutz vor Menschenrechtsverletzungen - namentlich gegen ethnische und religiöse Minderheiten - verstärkt werden kann. Die Schweiz hat Irak auch aufgefordert, sich der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterstellen.</p><p>In Bezug auf Syrien hat der Vorsteher des EDA im September 2015, anlässlich der Konferenz über die Opfer ethnischer und religiöser Gewalt in Paris, erneut die Wichtigkeit des Kampfes gegen die Straflosigkeit betont und die bereits vor drei Jahren im Verband mit rund einem Drittel der Staatengemeinschaft vorgebrachte Forderung an den Uno-Sicherheitsrat wiederholt, die Situation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof zu überweisen. Diese Forderung bleibt unverändert aktuell, da eine dauerhafte Lösung des Konflikts nur möglich ist, wenn völkerrechtliche Verbrechen strafrechtlich verfolgt werden. In ihren Deklarationen bei der Uno hat die Schweiz deshalb auch immer wieder gefordert, dass Kriegsverbrecher in Syrien nicht von Straflosigkeit profitieren dürfen.</p><p>Die Religionsfreiheit sowie der Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten sind ein integraler Teil der Schweizer Menschenrechtspolitik, welche in der Menschenrechtsstrategie des EDA 2016-2019 näher definiert wurde. Die Schweiz setzt sich sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene dafür ein, den Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung jeglicher Art zu gewährleisten. Sie engagiert sich mit Nachdruck für die Stärkung und Implizierung des Internationalen Strafgerichtshofs als zentrale Institution im Kampf gegen die Straflosigkeit.</p><p>Aus den obenskizzierten Gründen erkennt der Bundesrat das vorgebrachte Anliegen als bereits umgesetzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob es angebracht ist, die Entschliessung des Europäischen Parlamentes vom 27. Januar 2016 zu dem vom IS verübten systematischen Massenmord an religiösen Minderheiten (2016/2529(RSP)) in einer angemessenen Form zu übernehmen und mitzutragen. Diese Entschliessung hält fest, dass "von den Vereinten Nationen und ihren Organen, von mehreren VN-Mitgliedstaaten, von Menschenrechts- und Interessenorganisationen und von den Medien ausreichende Nachweise vorgelegt worden sind, um nach vernünftigem Ermessen darauf zu schliessen, dass der IS Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord an Christen (Chaldäern/Assyrern/syrischen Christen, Melkiten, armenischen Christen), Jesiden, Turkmenen, Schabak, Sabiern/Mandäern, Kaka'i und Kurden, Schiiten, gemässigten Sunniten und Nichtgläubigen begeht und zu begehen versucht". Die massive, systematische Diskriminierung von religiösen Minderheiten, etwa der syrischen Aramäerinnen und Aramäer, durch Milizionäre des Islamischen Staates (IS) muss in aller Deutlichkeit verurteilt werden.</p>
- Verurteilung des vom IS verübten systematischen Massenmords an religiösen Minderheiten
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