Zusammensetzung von Binden und Tampons

ShortId
16.3215
Id
20163215
Updated
28.07.2023 05:31
Language
de
Title
Zusammensetzung von Binden und Tampons
AdditionalIndexing
2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Studien in gewissen Tampons und Binden Herbizide und Dioxin nachgewiesen haben, misstrauen Frauen diesen Produkten, die sie regelmässig verwenden und die mit ihrem Intimbereich in Kontakt kommen. Daher rührt auch der Erfolg einer Petition, die fordert, dass die Hersteller die vollständige Liste der Inhaltsstoffe auf der Verpackung angeben müssen. In Frankreich sind dafür mehr als 220 000 Unterschriften gesammelt worden. Die französische Monatszeitschrift "60 millions de consommateurs" hat vor Kurzem eine Studie veröffentlicht, die die Verunsicherung noch verstärkt; gemäss dieser Studie weisen die geringen Mengen an toxischen Rückständen, die in den Binden und Tampons nachgewiesen wurden, nicht kein Risiko auf. Dioxine und Organochlorpestizide sind endokrine Disruptoren, die sich laut WHO negativ auf die Fortpflanzung, die Entwicklung und das Immun- oder Hormonsystem auswirken können und auch krebserregend sein können.</p><p>In Frankreich plant die Staatssekretärin für Verbraucherschutz, nachdem sie sich mit den Herstellern von Tampons und Binden unterhalten hat, die in Frankreich für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz zuständige Behörde Anses zu beauftragen, genauere wissenschaftliche Erkenntnisse über Stoffe wie die Pestizid- und Dioxinrückstände zu gewinnen. Die Methoden, mit denen diese Rückstände in Binden und Tampons nachgewiesen und gemessen werden können, sollen verbessert und die Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumentinnen wissenschaftlich besser untersucht werden. Die Staatssekretärin kündigte an, dass sie sich auch an die Europäische Kommission wenden wird, damit in Europa darüber nachgedacht wird, welche Sicherheitsvorschriften für diese Produkte gelten sollen, und damit die Kontrollkampagnen koordiniert werden können.</p><p>Angesichts dieser Entwicklungen beunruhigt mich die abwartende Haltung, die der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 15.4249 zum Ausdruck bringt. Auf den Beweis zu warten, dass Binden und Tampons ein Gesundheitsrisiko darstellen, bevor Kontrollen bei den in der Schweiz verkauften Produkten vorgenommen werden, ist unverantwortlich. Es handelt sich hierbei um eine wichtige Frage der öffentlichen Gesundheit.</p>
  • <p>Im vorliegenden Fall ist das Vorsorgeprinzip aus zwei Gründen nicht anwendbar: Zum einen fehlt im geltenden Lebensmittelgesetz (SR 817.0) die notwendige gesetzliche Grundlage. Zum andern müsste für die Anwendung des Prinzips eine wissenschaftliche Untersuchung der Produkte mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen zutage fördern, ohne dass bezüglich der Gesundheitsgefährdung bereits Sicherheit besteht. Die bisher durchgeführten Studien über toxische Rückstände in gewissen Tampons und Binden zeigen jedoch äusserst geringe Konzentrationen, die für die Gesundheit kein Risiko darstellen. Für diese Produkte sind zwar keine spezifischen Grenzwerte festgelegt, aber die gemessenen Konzentrationen liegen deutlich unter den allgemeinen Grenzwerten, die im Lebensmittelrecht gelten. Die Ergebnisse der Studien lassen daher in keiner Weise auf ein gesundheitliches Risiko für die Verbraucherinnen schliessen. Die Forderung nach einer präziseren Kennzeichnung, wie sie die Motion verlangt, kann daher nicht mit dem Vorsorgeprinzip begründet werden.</p><p>Um die gesetzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung im Sinne des Anliegens der vorliegenden Motion zu ändern, müsste das Lebensmittelrecht angepasst werden. Eine diesbezügliche Änderung lässt sich jedoch nur dann rechtfertigen, wenn sie zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen notwendig ist. Wie aber oben bereits erläutert, wurde bisher noch kein Risiko für die Konsumentinnen festgestellt.</p><p>Zudem wäre aufgrund der von Los zu Los variierenden Kontamination eine kontinuierliche Anpassung der Verpackungen nötig. In Anbetracht der geringen Gefahr, die vom Produkt ausgeht, würde dies für die Hersteller einen unverhältnismässigen Aufwand bedeuten.</p><p>Aus diesen Gründen und in Übereinstimmung mit der Regelung in der EU ist eine Änderung des geltenden Rechts zurzeit nicht notwendig.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in dieser Angelegenheit aufmerksam. Sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse dies rechtfertigen, wird er die notwendigen Massnahmen ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und Massnahmen zu ergreifen, damit die Öffentlichkeit so genau wie möglich über die Risiken aufgeklärt wird, die die Verwendung von Binden und Tampons birgt. Konkret müssen die Hersteller verpflichtet werden, die Inhaltsstoffe und Verunreinigungen in ihren Produkten anzugeben sowie deren Toxizität und die Toxizität, die bei der Herstellung entsteht, zu untersuchen.</p>
  • Zusammensetzung von Binden und Tampons
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Studien in gewissen Tampons und Binden Herbizide und Dioxin nachgewiesen haben, misstrauen Frauen diesen Produkten, die sie regelmässig verwenden und die mit ihrem Intimbereich in Kontakt kommen. Daher rührt auch der Erfolg einer Petition, die fordert, dass die Hersteller die vollständige Liste der Inhaltsstoffe auf der Verpackung angeben müssen. In Frankreich sind dafür mehr als 220 000 Unterschriften gesammelt worden. Die französische Monatszeitschrift "60 millions de consommateurs" hat vor Kurzem eine Studie veröffentlicht, die die Verunsicherung noch verstärkt; gemäss dieser Studie weisen die geringen Mengen an toxischen Rückständen, die in den Binden und Tampons nachgewiesen wurden, nicht kein Risiko auf. Dioxine und Organochlorpestizide sind endokrine Disruptoren, die sich laut WHO negativ auf die Fortpflanzung, die Entwicklung und das Immun- oder Hormonsystem auswirken können und auch krebserregend sein können.</p><p>In Frankreich plant die Staatssekretärin für Verbraucherschutz, nachdem sie sich mit den Herstellern von Tampons und Binden unterhalten hat, die in Frankreich für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz zuständige Behörde Anses zu beauftragen, genauere wissenschaftliche Erkenntnisse über Stoffe wie die Pestizid- und Dioxinrückstände zu gewinnen. Die Methoden, mit denen diese Rückstände in Binden und Tampons nachgewiesen und gemessen werden können, sollen verbessert und die Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumentinnen wissenschaftlich besser untersucht werden. Die Staatssekretärin kündigte an, dass sie sich auch an die Europäische Kommission wenden wird, damit in Europa darüber nachgedacht wird, welche Sicherheitsvorschriften für diese Produkte gelten sollen, und damit die Kontrollkampagnen koordiniert werden können.</p><p>Angesichts dieser Entwicklungen beunruhigt mich die abwartende Haltung, die der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 15.4249 zum Ausdruck bringt. Auf den Beweis zu warten, dass Binden und Tampons ein Gesundheitsrisiko darstellen, bevor Kontrollen bei den in der Schweiz verkauften Produkten vorgenommen werden, ist unverantwortlich. Es handelt sich hierbei um eine wichtige Frage der öffentlichen Gesundheit.</p>
    • <p>Im vorliegenden Fall ist das Vorsorgeprinzip aus zwei Gründen nicht anwendbar: Zum einen fehlt im geltenden Lebensmittelgesetz (SR 817.0) die notwendige gesetzliche Grundlage. Zum andern müsste für die Anwendung des Prinzips eine wissenschaftliche Untersuchung der Produkte mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen zutage fördern, ohne dass bezüglich der Gesundheitsgefährdung bereits Sicherheit besteht. Die bisher durchgeführten Studien über toxische Rückstände in gewissen Tampons und Binden zeigen jedoch äusserst geringe Konzentrationen, die für die Gesundheit kein Risiko darstellen. Für diese Produkte sind zwar keine spezifischen Grenzwerte festgelegt, aber die gemessenen Konzentrationen liegen deutlich unter den allgemeinen Grenzwerten, die im Lebensmittelrecht gelten. Die Ergebnisse der Studien lassen daher in keiner Weise auf ein gesundheitliches Risiko für die Verbraucherinnen schliessen. Die Forderung nach einer präziseren Kennzeichnung, wie sie die Motion verlangt, kann daher nicht mit dem Vorsorgeprinzip begründet werden.</p><p>Um die gesetzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung im Sinne des Anliegens der vorliegenden Motion zu ändern, müsste das Lebensmittelrecht angepasst werden. Eine diesbezügliche Änderung lässt sich jedoch nur dann rechtfertigen, wenn sie zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen notwendig ist. Wie aber oben bereits erläutert, wurde bisher noch kein Risiko für die Konsumentinnen festgestellt.</p><p>Zudem wäre aufgrund der von Los zu Los variierenden Kontamination eine kontinuierliche Anpassung der Verpackungen nötig. In Anbetracht der geringen Gefahr, die vom Produkt ausgeht, würde dies für die Hersteller einen unverhältnismässigen Aufwand bedeuten.</p><p>Aus diesen Gründen und in Übereinstimmung mit der Regelung in der EU ist eine Änderung des geltenden Rechts zurzeit nicht notwendig.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in dieser Angelegenheit aufmerksam. Sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse dies rechtfertigen, wird er die notwendigen Massnahmen ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und Massnahmen zu ergreifen, damit die Öffentlichkeit so genau wie möglich über die Risiken aufgeklärt wird, die die Verwendung von Binden und Tampons birgt. Konkret müssen die Hersteller verpflichtet werden, die Inhaltsstoffe und Verunreinigungen in ihren Produkten anzugeben sowie deren Toxizität und die Toxizität, die bei der Herstellung entsteht, zu untersuchen.</p>
    • Zusammensetzung von Binden und Tampons

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