Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft?

ShortId
16.3226
Id
20163226
Updated
28.07.2023 05:28
Language
de
Title
Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft?
AdditionalIndexing
66;15;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Die Schweizer Strombranche leidet unter dem Preiszerfall auf dem europäischen Strommarkt, dies aufgrund massiver Überkapazitäten bei der Stromproduktion. Gründe für diese Überkapazitäten in Europa sind etwa der Einbruch der Kohlepreise auf den Weltmärkten aufgrund der Schiefergasförderung (Fracking-Gas) in den USA sowie die tiefen CO2-Preise im europäischen Emissionshandelssystem. Beide Effekte führten dazu, dass sich der Weiterbetrieb oder das Hochfahren von bereits abgeschriebenen und stillgelegten Kohlekraftwerken insbesondere in Deutschland wieder lohnte. Auch der Zubau der neuen erneuerbaren Energien trägt zu den Überkapazitäten bei.</p><p>Zudem bewirken die in den letzten Jahren aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise erhebliche Abkühlung der Konjunktur sowie die Wirkung von Energieeffizienzmassnahmen, dass die Nachfrage nach Energie gesunken ist.</p><p>Die erwähnten Veränderungen im Strommarkt führen zu unvorteilhaften Marktbedingungen für die Stromproduktion in der Schweiz. Viele Wasserkraftwerke und zunehmend auch Kernkraftwerke können im bestehenden Marktumfeld ihre Gestehungskosten nicht mehr decken, wenn sie den Strom im Markt veräussern. Den Anteil Energie hingegen, den sie in der Grundversorgung absetzen, können sie zu Gestehungskosten verrechnen.</p><p>2./3. Die Grosswasserkraft ist heute mehrheitlich direkt oder indirekt im Besitz von Kantonen und Gemeinden. Mit Blick auf die funktionierende Schweizer Energieversorgung der letzten Jahrzehnte ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass Infrastrukturen wie beispielsweise Wasserkraftwerke grundsätzlich in den Besitz der Allgemeinheit gehören. Das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) und auch das Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (SR 734.7) enthalten heute - ausser bezüglich der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid - keine Aussagen zum Eigentum von Energieinfrastrukturen. Insbesondere enthalten die beiden Gesetze auch keine Aussage darüber, ob Energieinfrastrukturen grundsätzlich im Besitz der öffentlichen Hand oder der Privatwirtschaft sein sollen. Ob sich Wasserkraftwerke in Händen von privaten, auch ausländischen, oder öffentlichen Körperschaften befinden, ist für die Versorgungssicherheit nicht relevant. Liegt eine kritische Lage vor, kann das UVEK den Export von Wasserstrom wieder einer Bewilligungspflicht unterstellen (Art. 8 WRG). Die Bewilligung kann verweigert werden, wenn das öffentliche Wohl durch die Ausfuhr beeinträchtigt wird oder der Strom im Inland angemessene Verwendung findet.</p><p>4. Die Kraftwerke werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen betrieben. Aufgrund der gegenwärtig tiefen europäischen Grosshandelspreise würden Kraftwerksanlagen mit der vollen Marktöffnung stärker im Wettbewerb stehen. Das betrifft die Kernkraft ebenso wie die erneuerbaren Energien (inklusive Wasserkraft). In der heutigen Teilmarktöffnung (freie Stromlieferantenwahl nur für Grossverbraucher ab 100 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch) können die Gestehungskosten von Kraftwerken vollständig auf Kunden in der Grundversorgung überwälzt werden. In der vollen Marktöffnung wird das nicht mehr umfassend möglich sein, da alle Endkunden die Möglichkeit haben werden, in den freien Markt zu wechseln.</p><p>5. Für die Branche und insbesondere für die im internationalen Stromhandel tätigen Energieversorger mit Eigenproduktion, die keinen direkten Zugang zu Endkunden in der Grundversorgung haben, ist die Anbindung des Schweizer Strommarktes an den EU-Binnenmarkt zentral. Die Anbindung garantiert den kosteneffizienten Zugang zu den Grenzkapazitäten und vereinfacht den grenzüberschreitenden Handel, indem Energie und grenzüberschreitende Netzkapazitäten auf dem Spotmarkt integriert gehandelt werden können (Market Coupling). Aus Sicht der Versorgungssicherheit ist für die Schweiz ein funktionierender Stromhandel mit Europa zentral.</p><p>Die Strommarktliberalisierung ist eine Voraussetzung für ein Stromabkommen mit der EU, das noch von der Lösung der institutionellen Fragen abhängt. Der Bundesrat hat am 4. Mai 2016 beschlossen, mit der vollen Öffnung des Strommarktes vorläufig zuwarten zu wollen und laufend zu prüfen, wann die nächsten Schritte angezeigt sind. 2017 wird der Bundesrat eine erneute Standortbestimmung vornehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Ankündigung von Alpiq, in der Not fast die Hälfte der Wasserkraftwerke abstossen zu wollen, muss auch die Bundespolitik interessieren, dies umso mehr, als nicht oder nur schwer reversible Entscheide drohen.</p><p>Für die Zukunft der Strompolitik stellen sich neue Fragen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die Lage der Schweizer Stromkonzerne?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass die grossen schweizerischen Wasserkraftwerke genauso wie das Übertragungsnetz zur Basisinfrastruktur der Stromversorgung gehören und deshalb öffentlich kontrolliert werden müssen?</p><p>3. Welche Massnahmen sieht er vor, um den Ausverkauf der grossen Wasserkraftwerke zu verhindern?</p><p>4. Wie beurteilt er vor dem Hintergrund der Krise von wichtigen Teilen der Stromwirtschaft die Auswirkungen der Liberalisierungspolitik? Kann er sich aufgrund der gemachten Erfahrungen der Auffassung anschliessen, dass die bewährten Stromversorgungsmonopole mit einer starken Stellung der öffentlichen Hand sich längerfristig für die Bevölkerung und die Wirtschaft positiv auswirken? Und gleichzeitig den ökologischen Umbau begünstigen, weil sie eine stabile Rahmenordnung gewährleisten?</p><p>5. Wie beurteilt er vor diesem Hintergrund die Ausgangslage für das Stromabkommen mit der EU und für die zweite Phase des Stromversorgungsgesetzes? Ist der Bundesrat bereit, sie aufgrund der gemachten Erfahrungen noch einmal neu zu überdenken?</p>
  • Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweizer Strombranche leidet unter dem Preiszerfall auf dem europäischen Strommarkt, dies aufgrund massiver Überkapazitäten bei der Stromproduktion. Gründe für diese Überkapazitäten in Europa sind etwa der Einbruch der Kohlepreise auf den Weltmärkten aufgrund der Schiefergasförderung (Fracking-Gas) in den USA sowie die tiefen CO2-Preise im europäischen Emissionshandelssystem. Beide Effekte führten dazu, dass sich der Weiterbetrieb oder das Hochfahren von bereits abgeschriebenen und stillgelegten Kohlekraftwerken insbesondere in Deutschland wieder lohnte. Auch der Zubau der neuen erneuerbaren Energien trägt zu den Überkapazitäten bei.</p><p>Zudem bewirken die in den letzten Jahren aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise erhebliche Abkühlung der Konjunktur sowie die Wirkung von Energieeffizienzmassnahmen, dass die Nachfrage nach Energie gesunken ist.</p><p>Die erwähnten Veränderungen im Strommarkt führen zu unvorteilhaften Marktbedingungen für die Stromproduktion in der Schweiz. Viele Wasserkraftwerke und zunehmend auch Kernkraftwerke können im bestehenden Marktumfeld ihre Gestehungskosten nicht mehr decken, wenn sie den Strom im Markt veräussern. Den Anteil Energie hingegen, den sie in der Grundversorgung absetzen, können sie zu Gestehungskosten verrechnen.</p><p>2./3. Die Grosswasserkraft ist heute mehrheitlich direkt oder indirekt im Besitz von Kantonen und Gemeinden. Mit Blick auf die funktionierende Schweizer Energieversorgung der letzten Jahrzehnte ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass Infrastrukturen wie beispielsweise Wasserkraftwerke grundsätzlich in den Besitz der Allgemeinheit gehören. Das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) und auch das Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (SR 734.7) enthalten heute - ausser bezüglich der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid - keine Aussagen zum Eigentum von Energieinfrastrukturen. Insbesondere enthalten die beiden Gesetze auch keine Aussage darüber, ob Energieinfrastrukturen grundsätzlich im Besitz der öffentlichen Hand oder der Privatwirtschaft sein sollen. Ob sich Wasserkraftwerke in Händen von privaten, auch ausländischen, oder öffentlichen Körperschaften befinden, ist für die Versorgungssicherheit nicht relevant. Liegt eine kritische Lage vor, kann das UVEK den Export von Wasserstrom wieder einer Bewilligungspflicht unterstellen (Art. 8 WRG). Die Bewilligung kann verweigert werden, wenn das öffentliche Wohl durch die Ausfuhr beeinträchtigt wird oder der Strom im Inland angemessene Verwendung findet.</p><p>4. Die Kraftwerke werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen betrieben. Aufgrund der gegenwärtig tiefen europäischen Grosshandelspreise würden Kraftwerksanlagen mit der vollen Marktöffnung stärker im Wettbewerb stehen. Das betrifft die Kernkraft ebenso wie die erneuerbaren Energien (inklusive Wasserkraft). In der heutigen Teilmarktöffnung (freie Stromlieferantenwahl nur für Grossverbraucher ab 100 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch) können die Gestehungskosten von Kraftwerken vollständig auf Kunden in der Grundversorgung überwälzt werden. In der vollen Marktöffnung wird das nicht mehr umfassend möglich sein, da alle Endkunden die Möglichkeit haben werden, in den freien Markt zu wechseln.</p><p>5. Für die Branche und insbesondere für die im internationalen Stromhandel tätigen Energieversorger mit Eigenproduktion, die keinen direkten Zugang zu Endkunden in der Grundversorgung haben, ist die Anbindung des Schweizer Strommarktes an den EU-Binnenmarkt zentral. Die Anbindung garantiert den kosteneffizienten Zugang zu den Grenzkapazitäten und vereinfacht den grenzüberschreitenden Handel, indem Energie und grenzüberschreitende Netzkapazitäten auf dem Spotmarkt integriert gehandelt werden können (Market Coupling). Aus Sicht der Versorgungssicherheit ist für die Schweiz ein funktionierender Stromhandel mit Europa zentral.</p><p>Die Strommarktliberalisierung ist eine Voraussetzung für ein Stromabkommen mit der EU, das noch von der Lösung der institutionellen Fragen abhängt. Der Bundesrat hat am 4. Mai 2016 beschlossen, mit der vollen Öffnung des Strommarktes vorläufig zuwarten zu wollen und laufend zu prüfen, wann die nächsten Schritte angezeigt sind. 2017 wird der Bundesrat eine erneute Standortbestimmung vornehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Ankündigung von Alpiq, in der Not fast die Hälfte der Wasserkraftwerke abstossen zu wollen, muss auch die Bundespolitik interessieren, dies umso mehr, als nicht oder nur schwer reversible Entscheide drohen.</p><p>Für die Zukunft der Strompolitik stellen sich neue Fragen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die Lage der Schweizer Stromkonzerne?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass die grossen schweizerischen Wasserkraftwerke genauso wie das Übertragungsnetz zur Basisinfrastruktur der Stromversorgung gehören und deshalb öffentlich kontrolliert werden müssen?</p><p>3. Welche Massnahmen sieht er vor, um den Ausverkauf der grossen Wasserkraftwerke zu verhindern?</p><p>4. Wie beurteilt er vor dem Hintergrund der Krise von wichtigen Teilen der Stromwirtschaft die Auswirkungen der Liberalisierungspolitik? Kann er sich aufgrund der gemachten Erfahrungen der Auffassung anschliessen, dass die bewährten Stromversorgungsmonopole mit einer starken Stellung der öffentlichen Hand sich längerfristig für die Bevölkerung und die Wirtschaft positiv auswirken? Und gleichzeitig den ökologischen Umbau begünstigen, weil sie eine stabile Rahmenordnung gewährleisten?</p><p>5. Wie beurteilt er vor diesem Hintergrund die Ausgangslage für das Stromabkommen mit der EU und für die zweite Phase des Stromversorgungsgesetzes? Ist der Bundesrat bereit, sie aufgrund der gemachten Erfahrungen noch einmal neu zu überdenken?</p>
    • Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft?

Back to List