Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse
- ShortId
-
16.3227
- Id
-
20163227
- Updated
-
24.06.2025 23:38
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse
- AdditionalIndexing
-
52;1211
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Schlussbericht der Evaluation der Sachkundenachweise, den das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am 11. März 2016 publiziert hat, zieht bezüglich Hunden eine gemischte Bilanz: Dem Obligatorium könne keine objektive Wirkung anhand von "hard facts" (wie einer Abnahme von Vorfällen oder Verhaltensunterschieden zwischen Personen mit und ohne Kursbesuch) zugeschrieben werden. Vollzug und Qualitätssicherung der Kurse seien nicht optimal. Ein Fünftel der zur Teilnahme verpflichteten Hundehalter besucht die Kurse gar nicht.</p><p>Diese Sachlage sollte zum Anlass genommen werden, die Eigenverantwortung zu stärken und das Obligatorium aufzuheben. Der Aufwand für eine Durchsetzung der Bestimmungen wäre gross, während nichtdurchgesetzte Obligatorien rechtsstaatlich störend sind.</p>
- <p>Obligatorische Ausbildungen mit Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalterinnen und Hundehalter wurden in der Schweiz im Jahr 2008 eingeführt. 2015 hat das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Evaluation zu Wirkung, Zweckmässigkeit und Qualität der SKN-Ausbildungen in Auftrag gegeben und im März 2016 den entsprechenden Ergebnisbericht publiziert (<a href="http://www.blv.admin.ch">www.blv.admin.ch</a> > Themen > Tierschutz > Aus- und Weiterbildung).</p><p>Die Evaluation hat aufgezeigt, dass die SKN-Ausbildungen sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern breite Akzeptanz gefunden haben. Insbesondere ist festgestellt worden:</p><p>- Die obligatorischen SKN-Ausbildungen werden sowohl von der Bevölkerung (87 Prozent gut bis sehr gut) als auch von den Hundehalterinnen und Hundehaltern (70 Prozent eher positiv und positiv) befürwortet.</p><p>- Die kantonalen Veterinärbehörden beurteilen die SKN-Ausbildungen ebenfalls mit 85 Prozent als positiv bzw. eher positiv. Ein Grossteil ist der Meinung, dass die SKN-Ausbildungen das korrekte Führen und Erziehen von Hunden positiv beeinflussen und zu einem verbesserten Tierwohl führen.</p><p>- Gestaltung, Nützlichkeit und Qualität der SKN-Ausbildungen werden von Hundehalterinnen und Hundehaltern, welche die Ausbildungen absolviert haben, gesamthaft gesehen als gut bewertet.</p><p>- Obwohl nicht eindeutig messbar, berichtet die Mehrheit der Hundehalterinnen und Hundehalter von positiven Veränderungen in ihrem Verhalten aufgrund der SKN-Ausbildungen.</p><p>- Viele Hundehalterinnen und Hundehalter besuchen nach den obligatorischen SKN-Ausbildungen mit ihren Hunden freiwillig weitere Hundekurse, weil sie erkannt haben, dass die vierstündige SKN-Ausbildung (Praxis) zwar eine Basis für eine gute Beziehung zwischen Halterin bzw. Halter und Hund ist, für eine umfassende Erziehung und Ausbildung der Hunde jedoch zusätzliche Ausbildungen sinnvoll sind.</p><p>Weiter hat die Evaluation der SKN-Ausbildungen auch einen gewissen Verbesserungsbedarf aufgezeigt:</p><p>- Die Ausbildungsanforderungen, die beim Erwerb des zweiten und jeden weiteren Hundes erfüllt sein müssen, sind zu streng.</p><p>- Der Vollzug in Bezug auf die SKN-Ausbildungen ist noch uneinheitlich und wenig systematisch; die Quote der Nichtabsolventen ist zu hoch.</p><p>Insgesamt fällt das Ergebnis der vom BLV in Auftrag gegebenen Evaluation positiv aus. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Aufhebung der obligatorischen Ausbildungen für Hundehalterinnen und Hundehalter nicht für angezeigt. Im Rahmen der laufenden Revision der Tierschutzverordnung sollen jedoch eine Lockerung der obligatorischen Ausbildung für Personen, die nicht zum ersten Mal einen Hund erwerben, sowie Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs vorgeschlagen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für Hundehalter das Obligatorium für den Erwerb eines Sachkundenachweises aufzuheben.</p>
- Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Schlussbericht der Evaluation der Sachkundenachweise, den das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am 11. März 2016 publiziert hat, zieht bezüglich Hunden eine gemischte Bilanz: Dem Obligatorium könne keine objektive Wirkung anhand von "hard facts" (wie einer Abnahme von Vorfällen oder Verhaltensunterschieden zwischen Personen mit und ohne Kursbesuch) zugeschrieben werden. Vollzug und Qualitätssicherung der Kurse seien nicht optimal. Ein Fünftel der zur Teilnahme verpflichteten Hundehalter besucht die Kurse gar nicht.</p><p>Diese Sachlage sollte zum Anlass genommen werden, die Eigenverantwortung zu stärken und das Obligatorium aufzuheben. Der Aufwand für eine Durchsetzung der Bestimmungen wäre gross, während nichtdurchgesetzte Obligatorien rechtsstaatlich störend sind.</p>
- <p>Obligatorische Ausbildungen mit Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalterinnen und Hundehalter wurden in der Schweiz im Jahr 2008 eingeführt. 2015 hat das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Evaluation zu Wirkung, Zweckmässigkeit und Qualität der SKN-Ausbildungen in Auftrag gegeben und im März 2016 den entsprechenden Ergebnisbericht publiziert (<a href="http://www.blv.admin.ch">www.blv.admin.ch</a> > Themen > Tierschutz > Aus- und Weiterbildung).</p><p>Die Evaluation hat aufgezeigt, dass die SKN-Ausbildungen sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern breite Akzeptanz gefunden haben. Insbesondere ist festgestellt worden:</p><p>- Die obligatorischen SKN-Ausbildungen werden sowohl von der Bevölkerung (87 Prozent gut bis sehr gut) als auch von den Hundehalterinnen und Hundehaltern (70 Prozent eher positiv und positiv) befürwortet.</p><p>- Die kantonalen Veterinärbehörden beurteilen die SKN-Ausbildungen ebenfalls mit 85 Prozent als positiv bzw. eher positiv. Ein Grossteil ist der Meinung, dass die SKN-Ausbildungen das korrekte Führen und Erziehen von Hunden positiv beeinflussen und zu einem verbesserten Tierwohl führen.</p><p>- Gestaltung, Nützlichkeit und Qualität der SKN-Ausbildungen werden von Hundehalterinnen und Hundehaltern, welche die Ausbildungen absolviert haben, gesamthaft gesehen als gut bewertet.</p><p>- Obwohl nicht eindeutig messbar, berichtet die Mehrheit der Hundehalterinnen und Hundehalter von positiven Veränderungen in ihrem Verhalten aufgrund der SKN-Ausbildungen.</p><p>- Viele Hundehalterinnen und Hundehalter besuchen nach den obligatorischen SKN-Ausbildungen mit ihren Hunden freiwillig weitere Hundekurse, weil sie erkannt haben, dass die vierstündige SKN-Ausbildung (Praxis) zwar eine Basis für eine gute Beziehung zwischen Halterin bzw. Halter und Hund ist, für eine umfassende Erziehung und Ausbildung der Hunde jedoch zusätzliche Ausbildungen sinnvoll sind.</p><p>Weiter hat die Evaluation der SKN-Ausbildungen auch einen gewissen Verbesserungsbedarf aufgezeigt:</p><p>- Die Ausbildungsanforderungen, die beim Erwerb des zweiten und jeden weiteren Hundes erfüllt sein müssen, sind zu streng.</p><p>- Der Vollzug in Bezug auf die SKN-Ausbildungen ist noch uneinheitlich und wenig systematisch; die Quote der Nichtabsolventen ist zu hoch.</p><p>Insgesamt fällt das Ergebnis der vom BLV in Auftrag gegebenen Evaluation positiv aus. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Aufhebung der obligatorischen Ausbildungen für Hundehalterinnen und Hundehalter nicht für angezeigt. Im Rahmen der laufenden Revision der Tierschutzverordnung sollen jedoch eine Lockerung der obligatorischen Ausbildung für Personen, die nicht zum ersten Mal einen Hund erwerben, sowie Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs vorgeschlagen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für Hundehalter das Obligatorium für den Erwerb eines Sachkundenachweises aufzuheben.</p>
- Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse
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