AKW Fessenheim. Schweizer Miteigner in die Pflicht nehmen
- ShortId
-
16.3229
- Id
-
20163229
- Updated
-
28.07.2023 05:29
- Language
-
de
- Title
-
AKW Fessenheim. Schweizer Miteigner in die Pflicht nehmen
- AdditionalIndexing
-
66;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1./2. Das Kernkraftwerk (KKW) Fessenheim ist im Besitz von Electricité de France (EDF) und wird von dieser betrieben. Schweizer Unternehmen sind nicht als Aktionäre am KKW Fessenheim beteiligt. Schweizer Unternehmen sowie der deutsche Energieversorger EnBW beteiligen sich jedoch zu gewissen Anteilen an Kosten des Kraftwerks. Diese Schweizer Unternehmen haben im Gegenzug ein vertraglich festgelegtes Bezugsrecht ("droit de tirage") für 15 Prozent des Stroms, den das KKW Fessenheim erzeugt. Die deutsche EnBW hat Bezugsrechte für 17,5 Prozent des Stroms.</p><p>Zur Festlegung dieser Schweizer Bezugsverträge wurde am 11. April 1972 die Kernenergiebeteiligungsgesellschaft KBG AG gegründet. Die KBG AG wird zu gleichen Teilen von den Gesellschaften Alpiq, Axpo und BKW gehalten, welche sich ganz oder teilweise (direkt oder indirekt) im Besitz von Kantonen und Gemeinden befinden. Der Bund hat keine Kenntnis des Inhalts dieser Verträge.</p><p>3. Der Bund hat keine Beteiligungen an den schweizerischen Eignern von Bezugsrechten betreffend das KKW Fessenheim. Folglich verfügt der Bundesrat über keine Handhabe, auf diese Einfluss auszuüben.</p><p>Der Bundesrat ist sich allerdings der Notwendigkeit bewusst, die Diskussion über Kernkraftwerke auf internationaler Ebene zu intensivieren. Er hat das Thema der nuklearen Sicherheit im Rahmen seiner Kontakte mit den Vertreterinnen und Vertretern der französischen Regierung regelmässig angesprochen und ist bestrebt, dies weiterhin zu tun.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit dem Störfall vom 9. April 2014 im Atomkraftwerk Fessenheim gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Schweizer Unternehmen sind an diesem Reaktor mitbeteiligt?</p><p>2. Welche Schweizer Gemeinden und Kantone sind an diesen Unternehmen beteiligt?</p><p>3. Welche Schritte plant der Bundesrat oder hat er zur Erhöhung der Sicherheit am Oberrheingraben und in der Region Basel in die Wege geleitet, um die Schweizer Miteigner dazu anzuhalten, dieses AKW abzuschalten, von dem sogar die französische Nachhaltigkeitsministerin sagt, es produziere "Pannen reihenweise und gleichsam im Wochentakt"?</p>
- AKW Fessenheim. Schweizer Miteigner in die Pflicht nehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Das Kernkraftwerk (KKW) Fessenheim ist im Besitz von Electricité de France (EDF) und wird von dieser betrieben. Schweizer Unternehmen sind nicht als Aktionäre am KKW Fessenheim beteiligt. Schweizer Unternehmen sowie der deutsche Energieversorger EnBW beteiligen sich jedoch zu gewissen Anteilen an Kosten des Kraftwerks. Diese Schweizer Unternehmen haben im Gegenzug ein vertraglich festgelegtes Bezugsrecht ("droit de tirage") für 15 Prozent des Stroms, den das KKW Fessenheim erzeugt. Die deutsche EnBW hat Bezugsrechte für 17,5 Prozent des Stroms.</p><p>Zur Festlegung dieser Schweizer Bezugsverträge wurde am 11. April 1972 die Kernenergiebeteiligungsgesellschaft KBG AG gegründet. Die KBG AG wird zu gleichen Teilen von den Gesellschaften Alpiq, Axpo und BKW gehalten, welche sich ganz oder teilweise (direkt oder indirekt) im Besitz von Kantonen und Gemeinden befinden. Der Bund hat keine Kenntnis des Inhalts dieser Verträge.</p><p>3. Der Bund hat keine Beteiligungen an den schweizerischen Eignern von Bezugsrechten betreffend das KKW Fessenheim. Folglich verfügt der Bundesrat über keine Handhabe, auf diese Einfluss auszuüben.</p><p>Der Bundesrat ist sich allerdings der Notwendigkeit bewusst, die Diskussion über Kernkraftwerke auf internationaler Ebene zu intensivieren. Er hat das Thema der nuklearen Sicherheit im Rahmen seiner Kontakte mit den Vertreterinnen und Vertretern der französischen Regierung regelmässig angesprochen und ist bestrebt, dies weiterhin zu tun.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit dem Störfall vom 9. April 2014 im Atomkraftwerk Fessenheim gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Schweizer Unternehmen sind an diesem Reaktor mitbeteiligt?</p><p>2. Welche Schweizer Gemeinden und Kantone sind an diesen Unternehmen beteiligt?</p><p>3. Welche Schritte plant der Bundesrat oder hat er zur Erhöhung der Sicherheit am Oberrheingraben und in der Region Basel in die Wege geleitet, um die Schweizer Miteigner dazu anzuhalten, dieses AKW abzuschalten, von dem sogar die französische Nachhaltigkeitsministerin sagt, es produziere "Pannen reihenweise und gleichsam im Wochentakt"?</p>
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