Bundespolitik für die ländlichen Räume und die Berggebiete. Wie beteiligen sich die Swisscom, die SBB, die Post und die Ruag?
- ShortId
-
16.3231
- Id
-
20163231
- Updated
-
28.07.2023 05:26
- Language
-
de
- Title
-
Bundespolitik für die ländlichen Räume und die Berggebiete. Wie beteiligen sich die Swisscom, die SBB, die Post und die Ruag?
- AdditionalIndexing
-
15;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit der Massnahme 69 der Legislaturplanung 2011-2015, "Entwicklung einer umfassenden Politik des ländlichen Raumes", und der Motion Maissen 11.3927, "Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume", wurde der Bundesrat beauftragt, eine Politik für die ländlichen Räume und die Berggebiete zu entwickeln.</p><p>In einem im Februar 2015 publizierten Bericht legt der Bundesrat ein politisches Konzept dar mit langfristigen Zielen und strategischen Grundsätzen für die ländlichen Räume und die Berggebiete.</p><p>Verschiedene weitere Instrumente und Massnahmen zeigen ebenfalls, wie diese Politik umgesetzt werden soll. Und schliesslich gibt der Bundesrat an, welche Ressourcen notwendig sind, und plant, wie das Monitoring und die Evaluationen der Politik des Bundes für die ländlichen Räume und die Berggebiete künftig durchgeführt werden sollen. Geplant ist, dass diese Politik in den Legislaturperioden 2016-2019 und 2020-2023 umgesetzt und in der zweiten Jahreshälfte 2018 zum ersten Mal evaluiert wird. Aufgrund der Evaluation könnten während der folgenden Legislaturperiode gegebenenfalls die nötigen Anpassungen vorgenommen und könnte die Politik optimiert werden.</p><p>Auch wenn die sich abzeichnende Dynamik der Bundesbehörden für die ländlichen Räume und die Berggebiete zu begrüssen ist, stellen sich doch ein paar Fragen bezüglich der umzusetzenden Massnahmen, der Steuerung dieser neuen Bundespolitik und der betroffenen Akteure, insbesondere der Unternehmen, von denen der Bund Allein- oder Mehrheitsaktionär ist.</p>
- <p>Die am 18. Februar 2015 vom Bundesrat verabschiedete Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete stellt einen Orientierungsrahmen für die bestehenden Bundespolitiken dar, welche direkte Auswirkungen in den ländlichen Räumen und Berggebieten haben. Die für diese Politiken zuständigen Bundesstellen sollen sich bei der Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Sektoralpolitiken stärker an den Grundsätzen und Zielsetzungen dieser Politik orientieren.</p><p>Die Fragen werden wie folgt beantwortet:</p><p>1. Bei allen Massnahmen konnte ohne spezifische Priorisierung mit den Arbeiten bereits begonnen werden. Einzelne Massnahmen können relativ rasch realisiert werden, wie etwa die Anpassung der Verordnung vom 22. Oktober 1997 über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben (SR 709.17) oder das Pilotprogramm Handlungsräume Wirtschaft, das ab 2016 im Rahmen der neuen Regionalpolitik realisiert wird. Andere Massnahmen, wie die "räumlich-strategischen Prozesse auf Regionsebene", brauchen mehr Zeit, da diesbezüglich umfassendere Vorbereitungsarbeiten und eine intensive Zusammenarbeit mit Kantonen und Regionen notwendig sind.</p><p>2. Das WBF (Staatssekretariat für Wirtschaft, Seco) und das UVEK (Bundesamt für Raumentwicklung, ARE) wurden gemeinsam mit der Umsetzung der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete beauftragt. Für die koordinierte Umsetzung der Politik und der entsprechenden Massnahmen haben das ARE und das Seco eine Projektorganisation mit einer gemeinsamen strategischen und operativen Leitung aufgebaut. Vorgesehen sind auch Massnahmen zur Kommunikation, zum Monitoring und zur Berichterstattung. ARE und Seco arbeiten bei der Umsetzung der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete eng mit denjenigen Bundesstellen zusammen, deren Instrumente erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der ländlichen Räume und Berggebiete haben, namentlich dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Bundesamt für Umwelt. Je nach Massnahme werden zusätzlich weitere Bundesstellen sowie Kantone und Regionen in die Umsetzungsarbeiten einbezogen.</p><p>3. Die bundesnahen Unternehmen Post, SBB, Swisscom, Ruag und Skyguide sind, der Natur ihres Geschäfts entsprechend, in allen Landesgegenden tätig. Insofern sie Grundversorgungsdienste erbringen, leisten sie auch einen wichtigen Beitrag zur regionalen Entwicklung. Der Bundesrat begrüsst es vor diesem Hintergrund, wenn sich einzelne bundesnahe Unternehmen aus eigenem Interesse und aus eigener Initiative an der Umsetzung der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete beteiligen. Der Bundesrat weist jedoch die Vorstellung zurück, die wirtschaftliche Kontrolle des Bundes über Post, SBB, Swisscom, Ruag und Skyguide sei an sich ein Instrument der Regionalpolitik. Die regionale Präsenz und Funktion dieser Unternehmen kann und muss auf anderem Wege - z. B. mittels gesetzlichen Auftrags, Leistungsvereinbarung, Grundversorgungskonzession - sichergestellt werden.</p><p>Als Mehrheitsaktionär steuert der Bundesrat die bundesnahen Unternehmen mittels strategischer Ziele. Von einigen Unternehmen - namentlich Post, SBB und Ruag - erwartet er explizit, dass sie "bei ihrer Organisation den Anliegen der verschiedenen Regionen des Landes Rechnung" tragen bzw. "in der Schweiz die regionalen Anliegen angemessen berücksichtigen". Bei den anderen Unternehmen verzichtet er auf eine solche Vorgabe. Eingriffe des Bundesrates in die operative Geschäftsführung - beispielsweise Einflussnahme auf einen Standortentscheid - wären mit dem Rollenverständnis als Mehrheitsaktionär nicht vereinbar.</p><p>Vonseiten des Bundes gibt es weder eine Verpflichtung noch eine zeitliche Vorgabe für Post, SBB, Swisscom, Ruag und Skyguide, an der Umsetzung der Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete zu partizipieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung, ihrer Personalpolitik, ihrer Investitionen und/oder ihrer Aufträge könnten Unternehmen wie die Swisscom, die SBB, die Post und die Ruag vom Bund dazu genutzt werden, seine Politik für die ländlichen Räume und die Berggebiete erfolgreich umzusetzen.</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat der Bundesrat die Massnahmen, die sich ja auf zwei Legislaturperioden erstrecken, priorisiert? Falls ja, aufgrund welcher Kriterien?</p><p>2. Die betroffenen Akteure und staatlichen Massnahmen sind vielfältig und zahlreich. Kann uns der Bundesrat angesichts dessen die Modalitäten der Steuerung mitteilen, die festgelegt wurden, um die Durchführung dieser Politik sicherzustellen?</p><p>3. Zwischen der Swisscom, den SBB, der Post und der Ruag auf der einen Seite und dem Bund auf der anderen bestehen Bande und Verpflichtungen zur Zusammenarbeit. Kann uns der Bundesrat erklären, mit welchen Massnahmen und in welchem Zeitrahmen sich diese Unternehmen an der Politik für die ländlichen Räume und die Berggebiete beteiligen werden?</p>
- Bundespolitik für die ländlichen Räume und die Berggebiete. Wie beteiligen sich die Swisscom, die SBB, die Post und die Ruag?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der Massnahme 69 der Legislaturplanung 2011-2015, "Entwicklung einer umfassenden Politik des ländlichen Raumes", und der Motion Maissen 11.3927, "Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume", wurde der Bundesrat beauftragt, eine Politik für die ländlichen Räume und die Berggebiete zu entwickeln.</p><p>In einem im Februar 2015 publizierten Bericht legt der Bundesrat ein politisches Konzept dar mit langfristigen Zielen und strategischen Grundsätzen für die ländlichen Räume und die Berggebiete.</p><p>Verschiedene weitere Instrumente und Massnahmen zeigen ebenfalls, wie diese Politik umgesetzt werden soll. Und schliesslich gibt der Bundesrat an, welche Ressourcen notwendig sind, und plant, wie das Monitoring und die Evaluationen der Politik des Bundes für die ländlichen Räume und die Berggebiete künftig durchgeführt werden sollen. Geplant ist, dass diese Politik in den Legislaturperioden 2016-2019 und 2020-2023 umgesetzt und in der zweiten Jahreshälfte 2018 zum ersten Mal evaluiert wird. Aufgrund der Evaluation könnten während der folgenden Legislaturperiode gegebenenfalls die nötigen Anpassungen vorgenommen und könnte die Politik optimiert werden.</p><p>Auch wenn die sich abzeichnende Dynamik der Bundesbehörden für die ländlichen Räume und die Berggebiete zu begrüssen ist, stellen sich doch ein paar Fragen bezüglich der umzusetzenden Massnahmen, der Steuerung dieser neuen Bundespolitik und der betroffenen Akteure, insbesondere der Unternehmen, von denen der Bund Allein- oder Mehrheitsaktionär ist.</p>
- <p>Die am 18. Februar 2015 vom Bundesrat verabschiedete Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete stellt einen Orientierungsrahmen für die bestehenden Bundespolitiken dar, welche direkte Auswirkungen in den ländlichen Räumen und Berggebieten haben. Die für diese Politiken zuständigen Bundesstellen sollen sich bei der Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Sektoralpolitiken stärker an den Grundsätzen und Zielsetzungen dieser Politik orientieren.</p><p>Die Fragen werden wie folgt beantwortet:</p><p>1. Bei allen Massnahmen konnte ohne spezifische Priorisierung mit den Arbeiten bereits begonnen werden. Einzelne Massnahmen können relativ rasch realisiert werden, wie etwa die Anpassung der Verordnung vom 22. Oktober 1997 über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben (SR 709.17) oder das Pilotprogramm Handlungsräume Wirtschaft, das ab 2016 im Rahmen der neuen Regionalpolitik realisiert wird. Andere Massnahmen, wie die "räumlich-strategischen Prozesse auf Regionsebene", brauchen mehr Zeit, da diesbezüglich umfassendere Vorbereitungsarbeiten und eine intensive Zusammenarbeit mit Kantonen und Regionen notwendig sind.</p><p>2. Das WBF (Staatssekretariat für Wirtschaft, Seco) und das UVEK (Bundesamt für Raumentwicklung, ARE) wurden gemeinsam mit der Umsetzung der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete beauftragt. Für die koordinierte Umsetzung der Politik und der entsprechenden Massnahmen haben das ARE und das Seco eine Projektorganisation mit einer gemeinsamen strategischen und operativen Leitung aufgebaut. Vorgesehen sind auch Massnahmen zur Kommunikation, zum Monitoring und zur Berichterstattung. ARE und Seco arbeiten bei der Umsetzung der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete eng mit denjenigen Bundesstellen zusammen, deren Instrumente erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der ländlichen Räume und Berggebiete haben, namentlich dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Bundesamt für Umwelt. Je nach Massnahme werden zusätzlich weitere Bundesstellen sowie Kantone und Regionen in die Umsetzungsarbeiten einbezogen.</p><p>3. Die bundesnahen Unternehmen Post, SBB, Swisscom, Ruag und Skyguide sind, der Natur ihres Geschäfts entsprechend, in allen Landesgegenden tätig. Insofern sie Grundversorgungsdienste erbringen, leisten sie auch einen wichtigen Beitrag zur regionalen Entwicklung. Der Bundesrat begrüsst es vor diesem Hintergrund, wenn sich einzelne bundesnahe Unternehmen aus eigenem Interesse und aus eigener Initiative an der Umsetzung der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete beteiligen. Der Bundesrat weist jedoch die Vorstellung zurück, die wirtschaftliche Kontrolle des Bundes über Post, SBB, Swisscom, Ruag und Skyguide sei an sich ein Instrument der Regionalpolitik. Die regionale Präsenz und Funktion dieser Unternehmen kann und muss auf anderem Wege - z. B. mittels gesetzlichen Auftrags, Leistungsvereinbarung, Grundversorgungskonzession - sichergestellt werden.</p><p>Als Mehrheitsaktionär steuert der Bundesrat die bundesnahen Unternehmen mittels strategischer Ziele. Von einigen Unternehmen - namentlich Post, SBB und Ruag - erwartet er explizit, dass sie "bei ihrer Organisation den Anliegen der verschiedenen Regionen des Landes Rechnung" tragen bzw. "in der Schweiz die regionalen Anliegen angemessen berücksichtigen". Bei den anderen Unternehmen verzichtet er auf eine solche Vorgabe. Eingriffe des Bundesrates in die operative Geschäftsführung - beispielsweise Einflussnahme auf einen Standortentscheid - wären mit dem Rollenverständnis als Mehrheitsaktionär nicht vereinbar.</p><p>Vonseiten des Bundes gibt es weder eine Verpflichtung noch eine zeitliche Vorgabe für Post, SBB, Swisscom, Ruag und Skyguide, an der Umsetzung der Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete zu partizipieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung, ihrer Personalpolitik, ihrer Investitionen und/oder ihrer Aufträge könnten Unternehmen wie die Swisscom, die SBB, die Post und die Ruag vom Bund dazu genutzt werden, seine Politik für die ländlichen Räume und die Berggebiete erfolgreich umzusetzen.</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat der Bundesrat die Massnahmen, die sich ja auf zwei Legislaturperioden erstrecken, priorisiert? Falls ja, aufgrund welcher Kriterien?</p><p>2. Die betroffenen Akteure und staatlichen Massnahmen sind vielfältig und zahlreich. Kann uns der Bundesrat angesichts dessen die Modalitäten der Steuerung mitteilen, die festgelegt wurden, um die Durchführung dieser Politik sicherzustellen?</p><p>3. Zwischen der Swisscom, den SBB, der Post und der Ruag auf der einen Seite und dem Bund auf der anderen bestehen Bande und Verpflichtungen zur Zusammenarbeit. Kann uns der Bundesrat erklären, mit welchen Massnahmen und in welchem Zeitrahmen sich diese Unternehmen an der Politik für die ländlichen Räume und die Berggebiete beteiligen werden?</p>
- Bundespolitik für die ländlichen Räume und die Berggebiete. Wie beteiligen sich die Swisscom, die SBB, die Post und die Ruag?
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