Bekräftigung der Genfer Flüchtlingskonvention

ShortId
16.3232
Id
20163232
Updated
28.07.2023 05:26
Language
de
Title
Bekräftigung der Genfer Flüchtlingskonvention
AdditionalIndexing
2811;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist sehr zu begrüssen, dass sich die Schweiz in der aktuellen Flüchtlingskrise aktiv für die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention einsetzt und sich im Rahmen der Prinzipien dieser Konvention für gesamteuropäische Lösungen engagiert.</p><p>Tatsächlich führt aber heute die de facto Schliessung der Balkanroute dazu, dass die Konvention zusehends ausgehöhlt, wenn nicht offen verletzt wird. Eine Verletzung liegt dann vor, wenn schutzbedürftige Flüchtlinge der realen Möglichkeit beraubt werden, einen Asylantrag zu stellen, oder kollektiv ohne individuelle Prüfung ihrer Fluchtgründe in Drittländer wie die Türkei zurückgeschickt werden.</p><p>Da davon auszugehen ist, dass sich die Flüchtlingskrise in Europa und weltweit in Zukunft noch verschärfen wird, besteht die reelle Gefahr, dass die Konvention als Grundlage für den Schutz der Interessen von Flüchtlingen überhaupt ihre Bedeutung verliert. Deshalb ist es notwendig, dass sich die Schweiz für die Respektierung dieser Konvention und für die Einhaltung der Menschenrechte in diesem Zusammenhang verstärkt auch im multilateralen Kontext einsetzt.</p>
  • <p>1. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist das wichtigste internationale Rechtsinstrument für den Flüchtlingsschutz. Im Sinne ihrer humanitären Tradition engagiert sich die Schweiz konsequent für die Einhaltung und Verbreitung der Genfer Flüchtlingskonvention sowie des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Die grössten Herausforderungen bestehen heute in der effizienten und vollständigen Umsetzung der geltenden Regeln in diesem Bereich sowie darin, einer möglichen Erosion derselben entgegenzuwirken. Die Schweiz setzt sich deshalb auf multi- und bilateraler Ebene für die Achtung des Flüchtlingsrechts sowie insbesondere für die Umsetzung und Förderung der Flüchtlingskonvention ein. Sie appelliert an alle Staaten, die ihr noch nicht beigetreten sind, dies nachzuholen. Bei schweren und systematischen Verstössen gegen das Flüchtlingsrecht hat die Schweiz verschiedene diplomatische Instrumente zur Verfügung, so zum Beispiel bilaterale oder gemeinsame Demarchen.</p><p>Zudem arbeitet die Schweiz mit Organisationen und Institutionen zusammen, welche die Einhaltung, Umsetzung, Konkretisierung und, wo nötig, die Klärung des bestehenden Rechtsrahmens vorantreiben, so zum Beispiel mit dem Refugee Studies Centre der Universität Oxford und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) sowie in einem strategischen Dialog mit dem UNHCR.</p><p>Auf europäischer Ebene beteiligt sich die Schweiz im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der EU, insbesondere im Rahmen ihrer Assoziierung an Schengen und Dublin, an einer gemeinsamen bzw. koordinierten, solidarischen Lösung der Flüchtlingskrise unter Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Wichtigkeit einer vollständigen und kompromisslosen Einhaltung der Konvention und insbesondere des Rückschiebeverbots wird bei entsprechenden Treffen mit den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten regelmässig betont.</p><p>2. Das Exekutivkomitee des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) tritt einmal im Jahr in Genf zusammen, um die Programme und das Budget des UNHCR zu überprüfen und zu genehmigen, seine Auffassung zu Fragen des internationalen Schutzes darzulegen und eine grosse Zahl von Fragen mit dem Hochkommissariat und einer Reihe von Partnern aus Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen zu diskutieren.</p><p>Das Exekutivkomitee beschliesst hingegen keine Resolutionen. Es erlässt technische Entscheide, sogenannte Beschlüsse zum internationalen Flüchtlingsschutz. Wird bei den Diskussionen des Exekutivkomitees ein Konsens erzielt, wird dieser in Form von Beschlüssen zum internationalen Flüchtlingsschutz ausgedrückt. Auch wenn solche Beschlüsse nicht offiziell verbindlich sind, zeigen sie jedoch, wie das internationale Flüchtlingsschutzsystem interpretiert wird, und bringen die Haltung der Staatengemeinschaft zum Ausdruck. Aufgrund der starken politischen Spannungen im Bereich der Aufnahme von Flüchtlingen ist die Aushandlung solcher Texte schwieriger geworden. In den letzten Jahren konnte kein Konsens über einen solchen Beschluss mehr erzielt werden.</p><p>Die Schweiz ist im Exekutivkomitee sowohl als Mitglied- als auch als Gastland vertreten. Sie ist eine wichtige Geberin für die Programme des UNHCR. Als solche nimmt sie an den Diskussionen in diesem Führungsorgan aktiv teil und setzt sich dafür ein, dass die höchsten internationalen Standards zum Schutz der Flüchtlinge gefördert und eingehalten werden.</p><p>3. Die Resolution der Uno-Generalversammlung zum UNHCR, die sogenannte Omnibus-Resolution, wird jedes Jahr von den Mitgliedern des Exekutivkomitees in Genf ausgehandelt und anschliessend in New York anlässlich der Uno-Generalversammlung verabschiedet. Mit der Resolution soll insbesondere die Bedeutung des Übereinkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Übereinkommens von 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen bekräftigt werden.</p><p>Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Verhandlungen und unterstützt diese jährliche Resolution politisch (Co-Sponsoring). Sie erfüllt in diesem Sinne bereits das in Frage 3 formulierte Anliegen.</p><p>4. Der Europarat hat sich seit Beginn der Migrationskrise mehrmals zu diesem Thema geäussert. Im September 2015 veröffentlichte er insbesondere eine Reihe von Grundprinzipien zuhanden der 47 Mitgliedstaaten.</p><p>Das Ministerkomitee verfolgt bis jetzt einen pragmatischen Ansatz, indem es die verschiedenen Massnahmen unterstützt, die es in einem Dokument mit dem Titel "Migration challenges for Europe: need for collective action" vorgelegt hat. Mit diesen Massnahmen soll sichergestellt werden, dass die Standards des Europarates für den Umgang mit der Flüchtlingskrise von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden. Die Schweiz unterstützt diesen Ansatz. Die Flüchtlingskrise dürfte auch an der Ministerkonferenz des Europarates vom 18. Mai 2016 in Sofia ein Thema sein. Bei dieser Gelegenheit werden die Ministerinnen und Minister zweifellos eine gemeinsame Erklärung abgeben, die von der Schweiz mitverfasst werden wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, sich auf internationaler Ebene aktiv für die Respektierung der Genfer Flüchtlingskonvention einzusetzen?</p><p>2. Kann er sich im Rahmen des Exekutivkomitees der UNHCR für eine entsprechende Resolution einsetzen?</p><p>3. Kann er eine international anzuerkennende Bekräftigung der Geltung der Flüchtlingskonvention in die nächste UNHCR-Resolution der UN-Generalversammlung einbringen?</p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht er, den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise im Rahmen des Europarates zum Gegenstand einer entsprechenden Erklärung des Ministerkomitees zu machen?</p>
  • Bekräftigung der Genfer Flüchtlingskonvention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist sehr zu begrüssen, dass sich die Schweiz in der aktuellen Flüchtlingskrise aktiv für die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention einsetzt und sich im Rahmen der Prinzipien dieser Konvention für gesamteuropäische Lösungen engagiert.</p><p>Tatsächlich führt aber heute die de facto Schliessung der Balkanroute dazu, dass die Konvention zusehends ausgehöhlt, wenn nicht offen verletzt wird. Eine Verletzung liegt dann vor, wenn schutzbedürftige Flüchtlinge der realen Möglichkeit beraubt werden, einen Asylantrag zu stellen, oder kollektiv ohne individuelle Prüfung ihrer Fluchtgründe in Drittländer wie die Türkei zurückgeschickt werden.</p><p>Da davon auszugehen ist, dass sich die Flüchtlingskrise in Europa und weltweit in Zukunft noch verschärfen wird, besteht die reelle Gefahr, dass die Konvention als Grundlage für den Schutz der Interessen von Flüchtlingen überhaupt ihre Bedeutung verliert. Deshalb ist es notwendig, dass sich die Schweiz für die Respektierung dieser Konvention und für die Einhaltung der Menschenrechte in diesem Zusammenhang verstärkt auch im multilateralen Kontext einsetzt.</p>
    • <p>1. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist das wichtigste internationale Rechtsinstrument für den Flüchtlingsschutz. Im Sinne ihrer humanitären Tradition engagiert sich die Schweiz konsequent für die Einhaltung und Verbreitung der Genfer Flüchtlingskonvention sowie des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Die grössten Herausforderungen bestehen heute in der effizienten und vollständigen Umsetzung der geltenden Regeln in diesem Bereich sowie darin, einer möglichen Erosion derselben entgegenzuwirken. Die Schweiz setzt sich deshalb auf multi- und bilateraler Ebene für die Achtung des Flüchtlingsrechts sowie insbesondere für die Umsetzung und Förderung der Flüchtlingskonvention ein. Sie appelliert an alle Staaten, die ihr noch nicht beigetreten sind, dies nachzuholen. Bei schweren und systematischen Verstössen gegen das Flüchtlingsrecht hat die Schweiz verschiedene diplomatische Instrumente zur Verfügung, so zum Beispiel bilaterale oder gemeinsame Demarchen.</p><p>Zudem arbeitet die Schweiz mit Organisationen und Institutionen zusammen, welche die Einhaltung, Umsetzung, Konkretisierung und, wo nötig, die Klärung des bestehenden Rechtsrahmens vorantreiben, so zum Beispiel mit dem Refugee Studies Centre der Universität Oxford und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) sowie in einem strategischen Dialog mit dem UNHCR.</p><p>Auf europäischer Ebene beteiligt sich die Schweiz im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der EU, insbesondere im Rahmen ihrer Assoziierung an Schengen und Dublin, an einer gemeinsamen bzw. koordinierten, solidarischen Lösung der Flüchtlingskrise unter Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Wichtigkeit einer vollständigen und kompromisslosen Einhaltung der Konvention und insbesondere des Rückschiebeverbots wird bei entsprechenden Treffen mit den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten regelmässig betont.</p><p>2. Das Exekutivkomitee des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) tritt einmal im Jahr in Genf zusammen, um die Programme und das Budget des UNHCR zu überprüfen und zu genehmigen, seine Auffassung zu Fragen des internationalen Schutzes darzulegen und eine grosse Zahl von Fragen mit dem Hochkommissariat und einer Reihe von Partnern aus Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen zu diskutieren.</p><p>Das Exekutivkomitee beschliesst hingegen keine Resolutionen. Es erlässt technische Entscheide, sogenannte Beschlüsse zum internationalen Flüchtlingsschutz. Wird bei den Diskussionen des Exekutivkomitees ein Konsens erzielt, wird dieser in Form von Beschlüssen zum internationalen Flüchtlingsschutz ausgedrückt. Auch wenn solche Beschlüsse nicht offiziell verbindlich sind, zeigen sie jedoch, wie das internationale Flüchtlingsschutzsystem interpretiert wird, und bringen die Haltung der Staatengemeinschaft zum Ausdruck. Aufgrund der starken politischen Spannungen im Bereich der Aufnahme von Flüchtlingen ist die Aushandlung solcher Texte schwieriger geworden. In den letzten Jahren konnte kein Konsens über einen solchen Beschluss mehr erzielt werden.</p><p>Die Schweiz ist im Exekutivkomitee sowohl als Mitglied- als auch als Gastland vertreten. Sie ist eine wichtige Geberin für die Programme des UNHCR. Als solche nimmt sie an den Diskussionen in diesem Führungsorgan aktiv teil und setzt sich dafür ein, dass die höchsten internationalen Standards zum Schutz der Flüchtlinge gefördert und eingehalten werden.</p><p>3. Die Resolution der Uno-Generalversammlung zum UNHCR, die sogenannte Omnibus-Resolution, wird jedes Jahr von den Mitgliedern des Exekutivkomitees in Genf ausgehandelt und anschliessend in New York anlässlich der Uno-Generalversammlung verabschiedet. Mit der Resolution soll insbesondere die Bedeutung des Übereinkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Übereinkommens von 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen bekräftigt werden.</p><p>Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Verhandlungen und unterstützt diese jährliche Resolution politisch (Co-Sponsoring). Sie erfüllt in diesem Sinne bereits das in Frage 3 formulierte Anliegen.</p><p>4. Der Europarat hat sich seit Beginn der Migrationskrise mehrmals zu diesem Thema geäussert. Im September 2015 veröffentlichte er insbesondere eine Reihe von Grundprinzipien zuhanden der 47 Mitgliedstaaten.</p><p>Das Ministerkomitee verfolgt bis jetzt einen pragmatischen Ansatz, indem es die verschiedenen Massnahmen unterstützt, die es in einem Dokument mit dem Titel "Migration challenges for Europe: need for collective action" vorgelegt hat. Mit diesen Massnahmen soll sichergestellt werden, dass die Standards des Europarates für den Umgang mit der Flüchtlingskrise von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden. Die Schweiz unterstützt diesen Ansatz. Die Flüchtlingskrise dürfte auch an der Ministerkonferenz des Europarates vom 18. Mai 2016 in Sofia ein Thema sein. Bei dieser Gelegenheit werden die Ministerinnen und Minister zweifellos eine gemeinsame Erklärung abgeben, die von der Schweiz mitverfasst werden wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, sich auf internationaler Ebene aktiv für die Respektierung der Genfer Flüchtlingskonvention einzusetzen?</p><p>2. Kann er sich im Rahmen des Exekutivkomitees der UNHCR für eine entsprechende Resolution einsetzen?</p><p>3. Kann er eine international anzuerkennende Bekräftigung der Geltung der Flüchtlingskonvention in die nächste UNHCR-Resolution der UN-Generalversammlung einbringen?</p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht er, den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise im Rahmen des Europarates zum Gegenstand einer entsprechenden Erklärung des Ministerkomitees zu machen?</p>
    • Bekräftigung der Genfer Flüchtlingskonvention

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